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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #126  
Alt 15.04.2008, 09:32
Bossi Bossi ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

das mit der Zulassung durch das WSA scheint mittlerweile etwas anders geworden zu sein.
Ich habe im März 08 mein Boot beim WSA angemeldet und mußte die CE Erklärung für den Dampfer vorlegen, ansonsten hätte mir das WSA die Registrierung verweigert.
Dann muss es aber wirklich neu sein. Im April 2007 hab ich meinen Kutter auch beim WSA in HH angemeldet. Ich hab auch keine CE und lediglich die Rechnung für das Neuboot aus 2004 vorgelegt. Da war es noch ausreichend.
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  #127  
Alt 15.04.2008, 09:35
TomHH
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Moin Volker,

stimmt, im letzten Jahr ging das in Hamburg noch ohne sonstige Unterlagen.

Im März letzten Jahres wollten die nur die Rechnung für den Dampfer sehen und anhand dieser die Rumpf- und Motornummer verifizieren.

Von CE war da überhaupt keine Rede.
Liegt auch nicht am Sachbearbeiter, was ja auch ein Faktor sein könnte, aber ich war im letzten Jahr bei der selben Sachbarbeiterin wie in diesem Jahr.
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  #128  
Alt 15.04.2008, 09:47
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In Verkehr bringen, soll doch heißen: in den gewerblichen Warenverkehr in Deutschland einbinden, oder?

Das kommt doch aus dem Gerätesicherheitsgesetz.
Bsp.:
Ich schnitz mir im Garten ein Strandkorb und nutze ihn privat und verkaufe ihn irgendwann privat, dann kann mir keiner was.
Schnitze ich einen als Händler oder importiere ihn, muss ich zum TÜV rennen und ihn technisch begutachten lassen.

Mit jedem Statement bin ich verwirrter...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #129  
Alt 15.04.2008, 10:28
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..... nur mal so zur Info für die Allgemeinheit..... Die faulen Eier, sprich die Indentifikationsnummer für die CE fangen bei der "besagten Firma" mit
DE NYA...... an!

Gruß
Kerstin
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  #130  
Alt 15.04.2008, 10:57
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Hallo Jörg,

als Inverkehrbringen gilt schon die Einfuhr in ein EU-Land, das Gesetz unterscheidet lediglich


"Auszug"
Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder dieses veranlasst.

Hier wird nicht zwischen privat und gewerblich unterschieden.

oh, hier noch die AusnahmenFolgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:

ausschließlich für Rennen und entsprechend vom Hersteller gekennzeichnete Wasserfahrzeuge einschließlich Rennruderboote und Trainingsruderboote

Kanus und Kajaks

Gondeln, Tretboote

Windsurfbretter

Wasserskooter und ähnliche Wasserfahrzeuge

historische Wasserfahrzeuge, die vor 1950 entworfen worden sind

Versuchs- und Eigenbauten, solange diese nicht Inverkehrgebracht werden = verkauft werden

Wasserfahrzeuge für spezielle Zwecke , insbesondere nach Richtlinie 82/714/EWG

Tauch- und Luftkissenfahrzeuge

Tragflügelboote

Grenzwertig ist allerdings der Vorschlag, das Boot in Einzelteilen zu importieren.

Gruß Wolfgang
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  #131  
Alt 15.04.2008, 11:03
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[quote=Freibeuter;861508]


Bsp.:
Ich schnitz mir im Garten ein Strandkorb und nutze ihn privat und verkaufe ihn irgendwann privat, dann kann mir keiner was.
quote]
Falsch, verletzt sich jemand an deinem Strandkorb (den Du verkauft hast) bist Du juristisch haftbar (als Quasihersteller) auch als Privatperson.

Wolfgang
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  #132  
Alt 15.04.2008, 12:35
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Eindeutig falsch, es gibt etliche WSA die ohne CE schon seit 2 Jahren keine Zulassung annehmen.
Mein Statement ist nicht falsch, und Schadenfreude ist hier nicht angebracht.
Es gibt in der Tat vereinzelt WSA's, die in ihren Unterlagen nach CE-Kennzeichen fragen, der ADAC macht das auch schon länger.
Das ist ja auch absolut in Ordnung, gilt aber eben nur für Sportboote, die der Sportbootrichtlinie unterliegen. Bei allen anderen Booten muß hier nichts angegeben werden.
In diesem Zusammenhang vielleicht noch von Interesse: die "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstrassen verkehrenden Kleinfahrzeugen". Lesen bildet. Jedes WSA, welches bei Erfüllung der in dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen eine Zulassung verweigert, handelt rechtswidrig.

Grüße

Matthias.
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  #133  
Alt 15.04.2008, 12:37
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

als Inverkehrbringen gilt schon die Einfuhr in ein EU-Land, das Gesetz unterscheidet lediglich


"Auszug"
Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder dieses veranlasst.

Hier wird nicht zwischen privat und gewerblich unterschieden.
Bitte das Zitierte auch lesen und verstehen. Ein "Wirtschaftsraum" ist nicht etwa ein geographisches Gebilde.
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  #134  
Alt 15.04.2008, 12:48
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
In den letzten Jahren wurden doch, behaupte ich mal, über 90 % alle Bootsimporte ganz bewust ILLEGAL in Verkehr gebracht.

Viele dubiose Bootshändler verkaufen ja nur "Im Kundenauftrag" auch aus USA mit natürlich entsprechender Anzahlung. So wird das vermeindliche günstige Boot recht schnell gaaanz teuer.
Schon eigenartig, beinahe wie bei der Altkleidersammlung.

Jeder ist am Schluß zufrieden

Die Ami's entsorgen ihre alten Boote, ein Teil wird verschrottet, der Rest geht nach Europa.
Der Zwischenhändler ist zufrieden, weil er ein billiges Zertifikat, mit Gewinn weiterverkauft.
Der Papier-Verzierer ist zufrieden, weil sein Drucker ausgelastet ist und sich der Briefkasten mit Geld füllt.
Der Kunde ist zufrieden, er kriegt ein Boot, ein Stück Papier und wenn er Glück hat auch noch eine Nummer.
Wenn alles gut geht, die Genugtuung, daß man gemeinsam die Gesetze umgangen hat, wenn's mal nicht klappt, schimpft man halt gemeinsam über die blöden Gesetze.
__________________
Gruß
Wolfgang

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  #135  
Alt 15.04.2008, 14:22
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bitte das Zitierte auch lesen und verstehen. Ein "Wirtschaftsraum" ist nicht etwa ein geographisches Gebilde.
Ja und ??
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  #136  
Alt 15.04.2008, 14:41
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bitte das Zitierte auch lesen und verstehen. Ein "Wirtschaftsraum" ist nicht etwa ein geographisches Gebilde.


Genau das verwirrt mich, wieso wird dann See und Binnen unterschieden?
Entweder komplette EU oder nicht! Besteht der Betreiber einer Bundeswasserstrasse, auf gesonderte Regel um ein Fahrzeug in seinem Raum einzusetzen, könnte ich das verstehen.
Aber es wird ja anscheinend pauschalisiert vom Zoll zugeschlagen und gar nicht gefragt, ob es im See oder Binnenbereich betrieben wird.


Das mit dem Verstehen ist ja nicht immer so einfach...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #137  
Alt 15.04.2008, 15:01
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Die Sportbootrichtlinie unterscheidet nicht See/Binnen, weiß nicht wer das in die Welt gesetzt hat !

Hier für alle die es interessiert zum nachlesen

Da es sich bei der Richtlinie 94/25/EG um eine Richtlinie des „neuen Konzepts“ handelt,
können zusätzliche Hinweise zu den Grundsätzen des neuen Konzepts dem Leitfaden für die
Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien
entnommen werden. Dieser Leitfaden wurde von der Europäischen Kommission veröffentlicht
und kann unter folgender URL von der Website der Kommission herunter geladen werden:
http://europa.eu.int/comm/enterprise...egislation.htm

Hinweis: In der Richtlinie ist bei der Verwendung der Begriffe „Gemeinschaft“ oder „EU“ das
„Handelsgebiet“ gemeint, also sowohl die Europäische Union (EU) als auch der Europäische
Wirtschaftsraum (EWR).

soviel zu segelmatt

So nun viel Spass, ich brauch`s nicht, mein Boot hat CE

Wolfgang
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  #138  
Alt 15.04.2008, 15:07
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Ja ja, hab`s schon bemerkt, der link funzt nicht

Der hier ist besser

http://www.ce-zeichen.de/richtlinien...nmerkungen.pdf
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  #139  
Alt 15.04.2008, 17:21
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ja und ??
"Einführen in einen Wirtschaftsraum" bedeutet, Ware dem gewerbsmäßigen Handel innerhalb eben dieses Raumes zur Verfügung zu stellen. Privater Import ist kein solches "Einführen in einen Wirtschaftsraum".
See und binnen werden in der Tat nicht unterschieden. Weder bei dem einen noch dem anderen ist für Boote, die der Sportbootrichtlinie nicht unterliegen (also z.B. privat eingeführte, nicht zum gewerbsmäßigen Handel bestimmte Boote), eine Zertifizierung oder ein CE-Kennzeichen erforderlich.
Steht alles in der Sportbootrichtlinie. "Illegal" zugelassene Boote - was für ein Blödsinn.
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  #140  
Alt 15.04.2008, 17:36
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
"Einführen in einen Wirtschaftsraum" bedeutet, Ware dem gewerbsmäßigen Handel innerhalb eben dieses Raumes zur Verfügung zu stellen. Privater Import ist kein solches "Einführen in einen Wirtschaftsraum".
Wenn das so ist, dann bring ich künftig meine Zigaretten auch nur noch privat mit.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html
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Gruß
Wolfgang
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  #141  
Alt 15.04.2008, 19:09
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An Herrn Bergmann,
gibt es schon Infos, wie die ganze Lage künftig geregelt werden soll?

Gibt es schon Licht im Tunnel?

Mein Boot kommt nämlich Mitte Mai an.
Ich habe ja die Hoffnung, dass sich bis dahin noch etwas ändert.

Geändert von Uwe (15.04.2008 um 19:50 Uhr)
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  #142  
Alt 16.04.2008, 07:32
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Wie ist das eigentlich, wenn man ein Boot in Kroatien liegen hat und es zurück nach Deutschland bringt. Ok, versteuern nach Zeitwert ja. Aber kontrolliert der slowenische Zoll die CE?
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  #143  
Alt 16.04.2008, 12:38
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Im Vergleich zu den Slowenen, sollen die Jungs in Bremerhaven eine richtig müde Truppe sein.
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Gruß
Wolfgang
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  #144  
Alt 16.04.2008, 12:49
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>Im Vergleich zu den Slowenen, sollen die Jungs in Bremerhaven eine richtig müde Truppe sein.

und das heißt jetzt was genau? Haben die auch einen großen grenznahen Parkplatz, wo alle Boote ohne Blechschild gestapelt werden? Oder versuchst Du hier einfach nur Panik zu verbreiten?

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #145  
Alt 16.04.2008, 12:56
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Hallo

AN ALLE DIE SICH EIN BOOT AUS DEN USA GEKAUFT ODER SCHON GEKAUFT HABEN:

Mein Tipp:
Laßt euer Boot in Amsterdam, Rotterdam oder in Belgien entladen.
Sonst kurbelt Ihr hier in Deutschland die Beamtenmühle an. Und die dreht sich immer weiter und weiter !

chiao Jänz
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->Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

Geändert von FourWinns180 (16.04.2008 um 13:02 Uhr)
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  #146  
Alt 16.04.2008, 13:00
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Zitat:
Zitat von FourWinns180 Beitrag anzeigen
Hallo

AN ALLE DIE SICH EIN BOOT AUS DEN USA GEKAUFT ODER SCHON GEKAUFT HABEN:

Mein Tipp:
Laßt euer Boot in Amsterdam, Rotterdam oder in Belgien entladen.
Sonst kurbelt in hier in Deutschland die Beamtenmühle an. Und die dreht sich immer weiter und weiter !

chiao Jänz
Und du gewährleistet, dass es dort keine Probleme gibt
Woher hast du dein Wissen

Gruß
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #147  
Alt 16.04.2008, 14:04
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Irgendwie ziemlich viel Wirrwahr hier in diesem Thread oder ich bin einfach zu blöde um alles zu begreifen.

Ich sehe das recht einfach:

Wenn ich ein Boot in den USA kaufe, dann führe ich es ein, zahle meinen Zoll und sonstiges, hinterlege eine Sicherheitskaution und lasse die Gurke CE gerecht umbauen und zertifizieren, gehe damit zurück zum Zoll, löse mein Schiff aus und darf es anmelden - Fertig.

Dass das Ganze am Ende nicht billiger und einfacher ist, als wenn ich gleich beim Händler bzw. Importeur gekauft hätte, ist eine andere Geschichte....
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Gruß Karsten

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  #148  
Alt 16.04.2008, 14:14
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Du siehst das vollkommen richtig.
Wenn du es anständig machst, hast du kein schlechtes Gewissen und zahlst kein Lehrgeld an dubiose Händler und Zertifizierer.
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Gruß
Wolfgang
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  #149  
Alt 17.04.2008, 12:02
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin!

Und es kommt sogar noch besser:

Vor vier Wochen habe ich in den Staaten eine 3055 Bj. 2000 gekauft. Glücklicherweise war sowieso kein kurzfristiger Transport von Baltimore nach Bremerhaven zu kriegen, also dachte ich mir: 'Wird es halt nicht verschifft, sondern bleibt wo es ist. Da ich meine Boote bislang fast ausschließlich im Urlaub genutzt habe und das auch wohl in Zukunft weiter so sein wird, kann ich meinen Urlaub ja auch auf den Great Lakes verbringen.'
Für die knapp 20.000,-€ die ich in dem Fall nicht für Transport, EUSt, Zoll, Trailer und Zertifizierung ausgeben müßte, könnte ich in den USA mächtig viele Urlaube verbringen. Also BSH-Lampen geordert, neue Flagge gekauft und Kennzeichen beim WSA Hann-Münden beantragt.

Heute morgen kam nun der Klopfer schlechthin:

Der zuständige Sachbearbeiter rief mich an und teilte mir mit, daß er mein Boot, welches am Ontariosee in den USA stationiert bleiben soll und Deutschland oder Europa vermutlich nie sehen wird, ohne gültige CE-Zertifizierung leider nicht zulassen könnte! Wie bescheuert ist das denn?

Sein Argument: Ich könnte mich ja [nachdem ich mit meinem 9m50 MoBo mit 2xV8 über den Atlantik geschippert bin] dank deutscher Flagge heimlich am Zoll vorbeischleichen und den für verfrachtete Boote obligatorischen 'CE-ja/nein-Check-In' in Bremerhaven umgehen und keiner könnte das mehr kontrollieren.

Irgendwie habe ich doch leicht das Gefühl, die ticken alle nicht mehr ganz richtig. Sind wir eigentlich nur noch von Paragraphenreitern und Bürokraten umgeben???

Sollen sie doch von mir aus als Fußnote in den blöden Ausweis "gilt ohne mitgeführte Konformitätserklärung nur außerhalb der EU" reinschreiben, aber nein, nicht mal das funktioniert Soviel also zum Thema "Vorteile durch europaweite Harmonisierung der Gesetzgebung zum Wohl und Nutzen der Bürger"...

Ich glaube, ich werde einfach meinen südafrikanischen Pass erneuern lassen und das Ding unter RSA-Flagge anmelden. Die machen wenigstens nicht so einen Affenzirkus drumrum.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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Alt 17.04.2008, 12:08
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Warum überhaut anmelden? Eine Anmeldung benötigst du nur für Binnenkennzeichen und das benötigst du nur in Deutschland!!

Also BSH Lampen dran, Heimathafen dran, Nationale dran und fertig!!

Und wenn du tatsächlich über den großen Teich schipperst, ist das aktuell auch kein Problem, solange du nicht eine Binnenschifffahrtsstrasse befahren willst.

Take it easy...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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