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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1626
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[QUOTE=Mala;3092015]
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[QUOTE=Mala;3092015]
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#1628
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Kein Jahr, sondern April 2014!
Ansonsten steht 1-2 Seiten vorher von Hilgoli ein Dokument verlinkt was den aktuellen Stand und das wahrscheinliche Procedere beschreibt. Einfach lesen Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#1629
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Stimmt...bis April.......
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#1630
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Ich habe den Thread sorgfältig gelesen, aber das übersehen. Danke
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#1631
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So, ich habe nun versucht, das Dokument von Hilgoli zu verstehen. Da ich leider fast kein Englisch kann, habe ich es mit Googgle übersetzt und finde keinen Hinweis auf Zollbefreiung. Nur auf MWST.
Es müsste ja dann nach dem 31.05 8% Zolleinfuhr bezahlt werden. Zur Zeit ja nur 1,7% Hat einer mehr Infos darüber? |
#1632
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Gegen die Umflaggung spricht die Bestimmung, dass beim Weiterverkauf eine 5 %ige Sondersteuer fällig wird...die Frage ist, ob es der kroatische Staat erlaubt Schiffe wieder ohne die 5% ige Steuer die Schiffe wieder zurückzuflaggen...das kann ich mir fast nicht vorstellen....sonst könnte ja auch jeder Kroate dieser Sondersteuer entgehen und sein Schiff vor den Verkauf auf ein anderes Land umzuflaggen.....und es ohne dieser Steuer weiterzuverkaufen....vielleicht könnte jemand in Erfahrung bringen ob dieser Bestimmung nur für der Schiffskauf für Kroaten untereinander oder auch bei einem Verkauf ins Ausland gilt....sollte es auch für den Auslandskauf gelten könnte auf Umflagger eine unangenehme Überraschung zukommen.....
--------------------------------------------------------------------------- Hallo Justforfun, bis jetzt hat es nur die Kroaten betroffen,aber nur beim Kauf,nicht beim Verkauf,und eine Steuer für's Zurückflaggen kann nicht sein,nicht EU-konform.Sonst müsste ja ein Österreicher,der ein Boot,das unter deutscher Flagge gefahren ist,kauft und nun unter österr.Flagge gestellt wird, auch 5% Steuer zahlen.In der EU sind Alle gleich.Jedenfalls,das mit der 5%igen Kauf-Steuer ist ein nationales,kroat.Gesetz und ob das in der EU beibehalten werden kann,wird man sehen. Gitti PS:IN den Beiträgen vom 11.04.2013 unter Vor- und Nachteile vom Umflaggen wurde dieses Thema bereits diskutiert Gruß Gitti Geändert von Emotion52 (04.05.2013 um 01:26 Uhr)
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#1633
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Zitat:
da liegst Du falsch mit dem Zoll. Ich versuche die 8 Jahresregel mal zusammen zu fassen: 1. Boot muss Baujahr bis max. 06/2005 sein (>8 Jahre) 2. Boot muss vor dem 1.07.2005 in Betrieb genommen worden sein (mit Nachweis !) 3. wenn 1+2 erfüllt, greift Artikel 410 der europäischen Mwst. Richtlinie und das Boot ist von der Mehrwertsteuernachzahlung befreit 4. Eine Verzollung ist aber trotzdem durchzuführen ! 5. Die Verzollung wird ab dem 1.7.2013 0:00 fällig und muss mit einer Übergangsfrist bis zum 30.04.2014 erfolgen. 6. Ab dem 1.7.2013 0:00 gelten die bisherigen Zollsätze in Kroatien nicht mehr, es gilt der EU Zollkodex ! 7. Der EU Zollkodex schreibt einen Zollsatz von 1,7% für Boote <12m Länge vor, Boote über 12m haben einen Zollsatz von 0% ! Bedeutet somit: Du musst entweder 1,7% Zoll vom Zeitwert bezahlenoder gar nix, je nach Länge Deines Bootes ... Alle Klarheiten beseitigt ? Grüße Christian
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#1634
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Zur 5% Verkaufssteuer auf Boote:
Diese Steuer gilt für alle Boote unter kroatischer Flagge (bzw. Zulassung). Kaufverträge für diese Boote müssen beim Notar abgewickelt werden. Wer Verkäufer oder Käufer ist, spielt keine Rolle. Die Steuer ist nicht nur auf Kroaten begrenzt, ein User hier im Forum hat von einem Deutschen ein Boot unter kroatischer Flagge gekauft. Obwohl er auch Deutscher ist und beide in Deutschland leben waren die 5% Steuer fällig. Ein deutscher Kaufvertrag wurde nicht anerkannt ! Grüße Christian |
#1635
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Zitat:
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#1636
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Tja, was bis jetzt wirklich stimmt ist:
- es besteht kein Zwang zum Umflaggen - das man ohne kroatischen Wohnsitze eigentlich kein Boot in HR zulassen kann - man nach EU-Vorgabe im Wohnortland registrieren muß - das Boot nach Inverkehrbringen (Zoll und EUSt) kroatisch ist (egal welche Flagge) - das ein Boot nur in dem Land versteuert werden kann, in dem es physisch anwesend ist - das die Kroaten keine eigene 8-Jahresregel mehr verabschieden, sondern ab 01.07. die EU-Vorgabe dazu umsetzten Ob der Eigentümer sein eigenes Boot ohne Gebühren aus dem kroatischen Register wieder löschen kann, werden wir erfahren, wenn das der erste versucht hat Wolfgang Geändert von idefix01 (04.05.2013 um 14:34 Uhr) Grund: ERGÄNZUNG
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#1638
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Zitat:
kleiner Gedankenfehler......es besteht von kroatischer Seite kein Zwang zum Umflaggen....das Restrisiko mit der Mehrwertsteueranerkennung durch EU bei Nichtinbetriebnahme bleibt.....wenn ich in Österreich ein Fahrzeug mit 30.12 anmelde und es nicht nachweislich im Dezember in Betrieb nehme wird es von der Finanz auch nicht anerkannt......auch bei Pkw gilt die 6 Monatsregel auch nur, wenn das Fahrzeug in Betrieb war, ich glaube es müssen sogar mindestens 5000 km gefahren sein, damit die MWSt des Ursprungslandes anerkannt wird...das ist bestehendes Recht.....wie es von der Behörde nach dem Beitritt gesehen wird ist eine interessante Frage......ich würde die kroatische Mehrwertsteuer bezahlen.....nicht Umflaggen....aber dennoch nachweislich das Boot in Kroatien in Betrieb nehmen.....mit einer Marinarechnung von einer fremden Marina.....das Restrisiko einer Verwaltungsübertretung in Kroatien halte ich für minimal.....aber ich bin dafür bei der MWSt auf der sicheren Seite
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#1639
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Ist das jetzt sicher, wahrscheinlich oder unmöglich
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#1640
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naja, Majestix würde es so sagen :
Es ist noch nicht aller Tage Abend.
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Gruß Olli |
#1641
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Hallo,Christian
Sag,muß ich eine Löschung aus dem kroat.Register begründen? In Österreich fragt dich niemand,warum du das Boot abmeldest.Hab wahrscheinlich einen Knopf im Hirn,aber ich muß ja nicht zwangsläufig verkaufen,wenn ich abmelde. Sollten wir nach dem 01.07.wieder zurückflaggen müßen (EU-Gesetz)melde ich ja auch in Kroat.ab.Ist dieses Gesetz eigentlich EU-konform?Ich bin doch den Kroaten keine Rechenschaft schuldig was ich warum mit meinem Boot mache. Wie gesagt,eventuell verrrenn ich mich da in was. Gruß Gitti |
#1642
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Hab da noch Mal eine Frage: Mein Boot 998 cm habe ich 2010 von einem deutschen gekauft. Mwst 1997 bezahlt, aber Originalrechnung leider nicht mehr vorhanden ich kenne den Erstbesitzer) von ihm habe ich aber eine Rechnung bekommen mit ausgewiesener MwSt vom Kauf auf der Messe. Plus eine Bestätigung vom Landratsamt, dass das Boot 7 Jahre auf einem deutschen See mit Nummer genutzt wurde (damit muss die VAT bezahlt worden sein). Nun bin ich aber nie aus Kroatien ausklariert in den letzten 35 Monaten und davor habe ich vom Vorbesitzer keine Unterlagen. Vor 7 Jahren wurde das Boot aus Slowenien nach Kroatien gebracht.
Sollte ich jetzt noch ausklariere und nach Italien fahren und dort eine Quittung /Beleg mitbringen und wieder einklarieren drei Tage später, bringt das was, oder reicht einfach aus- bzw. einklarieren "open sea". Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben. |
#1643
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Hier eine Info vom ADAC zur vergünstigten Nachversteuerung...
Zitat: "Wichtig: Inwiefern die Mehrwertsteuer-Regelung nach dem EU-Beitritt Kroatiens von der zuständigen EU-Kommission anerkannt wird, bleibt offen. Am 03.07.2013 wird sich die EU-Kommission darüber mit dem zuständigen Mehrwertsteuer Komitee beraten. Die 5% Regelung widerspricht laut EU Kommission den entsprechenden Rahmenrichtlinien" ADAC 2013. http://www.adac.de/reise_freizeit/wa..._Beitritt.aspx |
#1644
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Zitat:
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#1645
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Zitat:
und weitere Recherchen... Grüße Christian |
#1646
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Steht alles hier im Thread!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#1647
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Zitat:
Aber was wäre wenn der Verkäufer das Boot in HR abgemeldet hätte und ich es in Deutschland mit deutschem Kaufvertrag gekauft hätte und in Deutschland angemeldet hätte??? Dann hätten die Kroaten die 5% gar nicht erheben können!? Gut, hab ich nicht . . . . aber was wäre wenn? Mich interessiert es aus dem Grund weil ich über kurz oder lang nach DE umflaggen will und ich müsste doch mein Boot in HR abmelden können ohne angaben von Gründen?! LG Tom
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#1648
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Zitat:
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#1649
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Zitat:
Ich würde mich schämen, sowas auch nur zu planen, und halte es für eine miese Tour. Es sind genau solche Tricksereien, die Steuerregelungen immer unverständlicher und komplizierter werden lassen, da der Gesetzgeber sie verzweifelt zu vermeiden sucht.
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Beste Grüße John |
#1650
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Hallo Georg,
das geht natürlich nur ,wenn man Geschäftsbeziehungen mit Kroatien pflegt und daher einen kroatischen Steuerberater /Geschäftspartner hat. Wir Nor- malos haben zu diesem Wissen ja keinen Zugang,oder müssen diese Infor- mationen teuer bezahlen,da Fachmann notwendig und der kostet.Mit dem erforderlichen Insiderwissen ist vieles möglich,auch bei uns.Clever gemacht. Wenn auch legal getrickst,moralisch nicht sehr nett,aber schön, daß es Dir gelungen ist,den gesamten Fiskus auszubooten,der Mensch freut sich. Ist ja sowas wie Nationalsport,nur auf Kosten aller,da die Gesetze immer strenger werden,um solche Transaktionen zu verhindern. Gitti |
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