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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#151
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dann muß den Jeep aber eine Luftdruckbremsanlage für den Anhänger haben.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#152
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Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn man den b96 (4,250kg maximal) und BE besitzt? Darf dann das Zugfahrzeug 4,25t wiegen und der Hänger nochmal 3,5 oder beide 3,5 und der b96 ist ausser kraft oder beide 4,25t?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#153
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Zitat:
Ich hatte bislang auch nicht das Problem, mein Boot wiegt deutlich weniger. Mich hat es nur interessiert, ob das Maximalgewicht von 3,5t durch entsprechendes Fahrzeug/Führerschein zu erhöhen ist. Wenn ich lese, dass manche für horrende Summen einen Super-Leichtbau-Trailer kaufen, um die 3,5t zu halten, stellt sich für mich einfach die Frage, ob hier ein "normaler" Trailer mit mehr Tragkraft nicht vielleicht eine Option ist. Aber wie gesagt, ist rein aus Interesse.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#154
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Du verstehst es leider nicht
Bei 3,5t is Schluss ohne zusätzliche umbauten wie zb Druckluftbremse. Wie du das eingetragen bekommen hast und vorallem was du drin stehen hast würde mich mal interessieren. Um was für ein Auto handelt es sich? Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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#155
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ich denke die 4,8to sind nicht die Anhängelast sondern das Zuggesamtgewicht.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#156
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Zitat:
Zitat:
Ein Freund hatte auch mal einen alten Grand Cherokee, der 4,8t gebremst ziehen durfte. Im Fahrzeugschein stand sogar: "ohne technische Änderungen" der Jeep hatte dev. keine Luftdruckbremse und eine Kupplung von Westfalia. Ist schon so gute 10 Jahre her... Hängt vielleicht mit der Fahrzeugart zusammen, wahrscheinlich war die Kiste als LKW zugelassen?
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Gruß, Jörg! |
#157
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Wie gesagt, ich habe es nicht eintragen lassen, sondern der Händler, der es vorher hatte. Ist ein Jeep Grand Cherokee 5,2 Limited Edition, Anhängelast ungebremst 3155kg, gebremst 4805kg, Auflastung ohne technische Änderung.
Aber das ist nicht wirklich der Punkt, ob ich mit meinen Führerscheinen oder meinem Wagen ein Boot >3,5t ziehen dürfte. Die Frage ist, ob es generell eine Möglichkeit wäre, an Stelle viel! Geld in einen leichten Trailer zu stecken, das Problem mit einer entsprechende Fahrzeug/Hänger/Führerscheinkombination zu lösen.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#158
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Es gibt keine Anhänger größer 3650 kg mit Kugelkopfkupplung und Auflaufbremse da in Deutschland so nicht zulässig.
Früher ging das mit einer Maulkupplung und Auflauf-bremse am LKW ich meine bis 5 to ist aber auch nicht mehr Zulässig außer dem Altbestand an Anhängern Meinst du ich würde einen teuren ultralight Trailer kaufen wenn das so einfach wäre????? Wenn das Boot über 3100 KG Lehrgewicht kommt bleibt legal nur noch der LKW Transport.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#159
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das Problem ist die StVZO §41 und da steht das ab einer Achslast von mehr als 750kg der Trailer gebremst sein müssen und ab einer Achslast von über 3,5to für den Trailer eine Auflaufbremse nicht mehr zulässig ist.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#160
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Ich hab mal gegoogelt und das gefunden:
http://www.jeep-community.de/showthread.php?t=14067 Demnach dürfte der GC ja noch weniger ziehen als 3,5t. Da wird eindeutig vom Zuggesamtgewicht ausgegangen.
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Gruß, Jörg! |
#161
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Zitat:
Gruß Axel
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#162
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Bitte, für alle ungläubigen.
Aber noch einmal - es ging mir nicht darum, war mein Auto kann oder darf, sondern ob es möglich wäre, mit passendem Fahrzeug und Anhänger über die 3,5t ziehen zu können. barracuda75 hat es schon richtig geschrieben: 3,5t ist wegen der StVo bei Auflaufbremse das maximum.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur!
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#163
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Hallo Matthias,
dann hast Du Glück, das ist ein Druckfehler. Überlege mal, was Dein Auto macht, wenn hinten ein ungebremster Hänger mit über 3t schiebt. Lass es niemand sehen, sonst ist der Eintrag Geschichte. Zu Deiner Frage: Wenn Dein Auto eine Druckluftversorgung für den Anhänger hätte, dann würde es mit dem passenden Hänger gehen. Gruß Axel
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#164
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Zitat:
als Führerschein ist dann mind. ein C1E nötig http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...einklassen.pdf oder halt mind. die alte Klasse 3 http://www.flvbw.de/05-Infos-FL/Gese...V-Anlage-3.htm
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#165
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Um den Thread nochmal zum Leben zu erwecken.
Es ist grundsätzlich möglich mit eine passenden PKW mehr als 3,5 t zu ziehen. Mein Fall: Dodge RAM 1500 2014 Baujahr. Einbau einer luftdruckanlage, Einbau einer maulkupplung Natürlich von ganz dünn gesähten Fachwerkstätten die auch TÜV drauf bekommt. Hätte ich alles gehabt. Nachteil die Werkstatt ruft zwischen 11 und 12 tausend auf, da das komplette Heck umgebaut wird. War nicht meine Vorstellung. Kauf jetzt einen 7,5 t mit luftdruckanlage für 3 - 6 tausend. Grüße aus dem Frankenland. |
#166
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Wenn das geht, dann nur in Deutschland. Fährst Du über die Grenze, zB nach Österreich damit, dann werden Dir die Kennzeichen abgenommen.
Grüße Sandman |
#167
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Mumpitz
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#168
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Interessante Argumentationsführung...
Wie dem auch sei: Klasse BE: der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen. Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.... Klassen C1E: schwere Anhänger - Änderung ab 19.1.2013! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an! schwere Anhänger in Kombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt schwere Anhänger kombiniert mit einem Zugfahrzeug der Klasse B, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt Gesetzestext: § 2 Abs. 2 FSG Quelle: ÖAMTC Ausnahme gibt es nur für den "alten" deutschen Führerschein, ansonsten braucht man den C1E oder CE, mit BE und >3.5t ist der Führerschein in Österreich weg. Grüße Sandman |
#169
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Und weshalb werden ihm die Kennzeichen abgenommen?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#170
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Weil er mit dieser Fuhre nicht unterwegs sein darf?
Anhänger >3.5t Grüße Sandman |
#171
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Wie gesagt Mumpitz!
Wenn er in D mit deutschem Kennzeichen vorschriftsmäßig unterwegs ist, bekommt er in keinem EU Land die Kennzeichen abgenommen auch nicht in A!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#172
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Zitat:
Warum sollten denn in D zugelassene Gespanne wie Patrol oder Landcruiser mit Maulkupplung und Druckluft im Nachbarland ihre Zulassung verlieren?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#173
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Von wem sprichst du denn?
Ich hab nicht gelesen das Batzen68 (komischer Name) nur den Kinderführerschein hat.[emoji15]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#174
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Er schreibt von einem PKW, der mehr als 3.5t zieht. Das ist nicht erlaubt.
Wenn das Zugfahrzeug 7.5t höchstzulässiges Gesamtgewicht hat (wie oben geschrieben, dann muss es als LKW zugelassen sein. Und Mumpitz ist einfach kein rationales Argument, sondern schlicht eine Unhöflichkeit. Grüße Sandman |
#175
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Das ist das Gleiche, wie mit der 100km/h Zulassung. Auch die gilt nicht in Österreich und man darf mit einem schweren Anhänger nur 80 km/h in Österreich fahren.
Grüße Sandman |
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