|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#151
|
||||
|
||||
Ich auch .Fang direkt nach der Grundschule an
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!! |
#152
|
||||
|
||||
Ich habe bis jetzt 4 Trailer selbst gebaut, aber jeweils mit Achsen, Bremsen, Auflaufeinrichtungen und allem Kleinzubehör aus dem Zubehör-Bereich.
Lediglich bei dem letzten und immer noch aktuellen Trailer aus Edelstahl wollte der TÜV eine Festigkeitsberechnung haben, die ich dann auch gegen Zahlung von DM 400,- von der Zentrale des TÜV-Rheinland in Köln machen ließ. Ansonsten war der TÜV immer mit guter Handwerksarbeit zufrieden, lediglich die zugekauften Teile mussten eine Zulassung (Typenschild) habem. Alles in allem kein Hexenwerk und ich hatte immer Einfluß auf die Qualität.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
|
#153
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende! |
#154
|
||||
|
||||
Hallo, ist mittlerweile einer von euch mit einem ausgereizten Sigma mit 3650 zul Gesamtgewicht auf dem Weg nach Kroatien , also in Österreich, Slowenien oder Kroatien , von der Polizei angehalten und gewogen worden? Wie geht man im Ausland mit dieser "Gesetzeslücke" um?
|
#155
|
|||
|
|||
Hallo, also ich habe meine Doral Monticello mit dem Sigma Ultralight Trailer abgeholt, allerdings wurde ich nicht angehalten und gewogen
Was ich sagen kann, läuft wie auf Schienen hinterher! Gruß André |
#156
|
||||
|
||||
Zitat:
Strassenverkehrsamt Kanton Graubünden: Zitat:
|
#157
|
|||
|
|||
ja, grundsätlich in der CH nicht erlaubt.
Wobei wenn dann auf die Waage gefahren würde und man feststellt: Ja, die Fuhre wiegt genau 3650kg, dann wären das ja nur 4% Überwegicht nach CH, dies aber mit Papieren egal. Eher spannend wird es, wenn auch bei den 3650kg nochmals 10% Überladen werden (was wohl noch schnell der Fall sein könnte... haha), dann wird es evtl. in der CH wohl in der Miene des Polizisten zu Unsicherheiten kommen... |
#158
|
||||
|
||||
Ich glaube, das Problem ist hier ein anderes, in der Schweiz sind nur Hänger mit max 3,5t zGG erlaubt. Auch das ziehen eines leeren Trailers mit 3,65t zGG ist dort nicht zugelassen
Zitat:
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#159
|
|||
|
|||
sag ich ja nichts anderes.
Nur: Beim Wiegen werden die Fahrzeuge nach optischem Verdacht rausgezogen. Ob ein leerer Trailer wegen Übergewicht rausgezogen wird? Und ja: schneller wie 80kmh darf man in der CH mit Trailer auch nie und nimmer fahren... |
#160
|
||||
|
||||
Warum fragst du nicht bei Sigma nach?
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#161
|
||||
|
||||
Von Sigma wird er die Aussage erhalten, dass es zulässig sei, einen 3,65ter hinter einem SUV durch die Schweiz zu ziehen. Auf diese Aussage kann sich leider nur niemand beziehen, wenn er dann in der Schweiz nicht mehr weiterfahren darf.
Aufgrund der Aussage von Sigma hatte ich damals ja in der Schweiz nachgefragt und von dort dann die obige Aussage erhalten, dass es nicht zulässig ist. Gruß Axel |
#162
|
||||
|
||||
Von wem war die Aussage denn?
Das würde ich mir von Sigma schriftlich bestätigen lassen mit einem Verweis auf eine Rechtsgrundlage. Ich bin halt nie durch die Schweiz getrailert deshalb hat mich das nicht sonderlich interessiert.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#163
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#164
|
||||
|
||||
Zitat:
Ist nix anderes wie bei Geschwindigkeitsmessungen, auch hier gibt es eine Toleranz, denn kein Messgerät misst zu 100% korrekt. Gruß Axel |
#165
|
||||
|
||||
Zitat:
ich hatte die Aussage von Sigma, einschl. einer pdf (Mailverkehr zwischen Sigma und der Schweiz). Was sicherlich völlig korrekt ist: In der Schweiz wird es sicherlich möglich sein, den 3,65t-er zuzulassen, wie man auch einen 4t-er, 6t-er und 10t-er zulassen kann. Die dürfen eben nur von LKWs gezogen werden. In dem Schreiben ist leider keine Rede davon, dass man diesen 3,65er auch an einen SUV hängen darf. Daraufhin hatte ich mich selber erkundigt und die Aussage bekommen, dass im Schein nur 3,5t drinstehen darf, wenn mit SUV gezogen wird. Gruß Axel |
#166
|
||||
|
||||
Zitat:
WEnn dein Wissen nur auf Dokumentationen beruht, dann solltest du dich mal bei Fachpersonal informieren....
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#167
|
|||||
|
|||||
Zitat:
wenn man fragt : darf ich 3650kg in der Schweiz ziehen dann bekommt man kklar die Antwort : Nein wenn man Fragt: Ich habe eine Fahrzeugkombination die es lt Eu-Recht Paragraph .... und Absatz... erlaubt mit einem Trailer 3650 kg gesammtgewicht zu ziehen wenn die Achslast max. 3500kg wiegt (dies ist auch in den beigefügten Paieren so eingetragen) darf ich mit diesem Trailer Fahrzeugkombination in der SCweiz fahren ? dann erst wird der Beamte auf der anderen Seite vielleicht mal schauen warum das Fahrzeug in der EU gewegt werden darf und ob dies mit schweizer Recht vereinbar ist...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#168
|
||||
|
||||
Zitat:
In der Schweiz wird der Begriff "zGG" nicht verwendet. Das Gesetz resp. die entsprechenden Verordnungen benutzen den Begriff "Betriebsgewicht". Zitat:
Somit kann ich mit einem Zugfahrzeug mit z.B. 1'000kg Anhängelast problemlos einen leeren Trailer mit 3'500kg Gesamtgewicht (Ziffer 33 im Fahrzeugausweis Anhänger) oder eben auch 3'650kg Gesamtgewicht ziehen. Das aktuelle Betriebsgewicht zählt.
__________________
Richard En Gruess vom Bodensee Geändert von lebch (29.01.2020 um 16:56 Uhr) |
#169
|
||||
|
||||
Billi, lass es doch und werde nicht wieder gleich persönlich, hat Dir letztes Jahr auch nicht gut getan.
|
#170
|
|||
|
|||
Die CH-Funktionäre könnten da mit einem 3650kg-Trailer schon einen Aufwasch machen... Falls sie den wollten.
Und klar darf man locker 4T- Anhänger bewegen. Aber über 3.5T braucht es eben eine durchgehende Druckluftanlage. Das ist in den einschlägigen Texten klar geregelt. Jedenfalls ist hier noch keiner aufgetaucht, welcher in der CH einen Sigma 3650kg Trailer mit Auflaufbremse am PKW zugelassen bewegt. Falls ich irre: BITTE MELDEN... |
#171
|
||||
|
||||
Leider nicht vollständig zitiert, habe selber davor geschrieben "ich glaube,,"
Aber, diese Lücke zwischen den 3,5t und der Einbeziehung der Stützlast und damit 3,65 t, stammt ja aus der EU. Die Schweiz will das EU Recht zwar möglichst umsetzen, muss sie aber nicht. Ich hab jetzt keine Lust, die gesamte Schweizer Fahrzeugverordnung durchzulesen, hab mal das hier gefunden klick Interessant ist der Punkt Bremsen Ich will hier gar nicht recht haben, nur sollte sich jeder, der mit einem >3,5t Hänger an einer Kugelkopfkupplung durch die Schweiz will, egal ob voll geladen oder nicht, vorher verbindlich informieren, ob das legal ist. Wenn nicht, gehts nämlich nicht mehr um ein paar Prozent Übergewicht sondern um das Führen einer unzulässigen Fahrzeugkombination, und da rettet keine Waage. Billi hat´s ja oben schon geschrieben, den genauen Wortlaut so nachfragen Zitat:
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#172
|
|||||
|
|||||
Zitat:
In der Schweiz heisst die entsprechende Verordnung VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen). Und in dieser VTS sind die entsprechenden EU Richtlinien aufgeführt. Aber das wurde hier im schon vor Jahren (Mai-2014) vorwärts und rückwärts durchgekaut, mit den entsprechenden Verweisen zu den Gesetzen und Verordnungen. https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post3507601 https://www.boote-forum.de/showthrea...8&#post3506718 Daher ist es nicht hilfreich, wenn hier geschrieben wird "ich glaube".
__________________
Richard En Gruess vom Bodensee
|
#173
|
||||
|
||||
Vielen Dank für die vielen nützlichen Infos
Das bringt mich in meiner Entscheidungsfindung ein ganzes Stück weiter, Angebot von Sigma liegt auch mittlerweile vor, ich hatte nur irgendwie immer den Eindruck, die 3650 kg seien ein teurer Fake, aber scheint ja was dran zu sein. Auf der Boot habe ich auch mit einem anderen Trailerherstellern über dieses Thema gesprochen und dort sagte man mir, dass die selbstverständlich auch den Versuch gestartet hätten, aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen. |
#174
|
||||
|
||||
Hallo Welli,
ein kleiner Hinweis zum 3,65ter: Du musst damit jedes Jahr zum TÜV, da zGG über 3,5t. Der 3,65er hat also nicht nur Vorteile. Die Aussage mit "...aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen" ist natürlich Nonsens. Der TÜV würde den Hänger schon abnehmen, warum auch nicht. Die nehmen ihn auch als 4-Tonner oder 5-Tonner ab, wenn er hierfür ausgelegt ist. Es müssen eben alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob der dann von einem SUV nach EU-Vorschrift gezogen werden darf, hat nicht der TÜV zu entscheiden, sondern ist ganz normales EU-Strassen-Recht. Ich hatte damals die Aussage von versch. Herstellern bekommen, dass es eh keinen Unterschied macht, vorausgesetzt, der Hänger ist angekuppelt. Denn die Stützlast wird ja dann dem Auto zugerechnet und somit wäre dann alles gleich wie beim Sigma Ultra, wenn man beim 3,5er genau 150kg Stützlast und 3,5t Achslast hätte. Dass diese Aussage nicht so ganz korrekt ist, ist auch klar, denn der Trailer wird dann trotzdem mit der Achslast + Stützlast im Gesamten belastet und abgekuppelt hat der dann auch 3,65t. Hier sehen die Hersteller auch eine gewisse Grauzone und lassen ihre Trailer eben nur als 3,5er zu. Es wäre ein Leichtes, jeden Trailer als 3,65er zuzulassen, haben ja auch schon andere gemacht (z.B. Ruschmeier), sogar als 3,85er mit 350kg Stützlast. Auch könnte Sigma seinen Eco mit 3,65t zulassen, die Achsen hätten genug Reserve. Dann würde sich der Ultra light aber nicht mehr verkaufen. Gruß Axel
|
#175
|
|||
|
|||
Zitat:
Solange alle Komponenten für das Gewicht ausgelegt sind, juckt das ja keinen. Dass SIGMA trickst, ist eher unwahrscheinlich. Was mal noch interessant wäre herauszufinden: Mit welchem Zugmaul wurde der 3650kg Trailer als Baumuster vorgeführt? Immerhin ist das Zugmaul mit Prägung darauf für 3500kg zugelassen. Könnte sein, dass dort ein Graubereich ist. Wie wir wissen, war mal ein Zugmaul für 3650kg im Katalog gelistet, dann wieder verschwunden. Aktuell werden gemäss Foto 3500kg-Teile verbaut. Wie rechtens das ist? |
Themen-Optionen | |
|
|