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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #151  
Alt 27.01.2017, 21:17
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Ich auch .Fang direkt nach der Grundschule an
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #152  
Alt 27.01.2017, 21:55
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Ich habe bis jetzt 4 Trailer selbst gebaut, aber jeweils mit Achsen, Bremsen, Auflaufeinrichtungen und allem Kleinzubehör aus dem Zubehör-Bereich.
Lediglich bei dem letzten und immer noch aktuellen Trailer aus Edelstahl wollte der TÜV eine Festigkeitsberechnung haben, die ich dann auch gegen Zahlung von DM 400,- von der Zentrale des TÜV-Rheinland in Köln machen ließ.

Ansonsten war der TÜV immer mit guter Handwerksarbeit zufrieden, lediglich die zugekauften Teile mussten eine Zulassung (Typenschild) habem.

Alles in allem kein Hexenwerk und ich hatte immer Einfluß auf die Qualität.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #153  
Alt 28.01.2017, 16:48
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...wenn man sich mal ein wenig mit dem Thema beschäftig und ein wenig umhört, dann kommt man schnell z den Eindruck, daß die ganzen Groß-/Serienhersteller auch nur Dacia's kaufen ohne Embleme und dann ihr Logo und Preisschild draufkleben.

Und wenn man sich dann die Qualität des Produktes bzw. die Ausführung/Verarbeitung anschaut...alles Friseure...

...und wir Bootsidioten kaufen den Schrott, weil es keine Alternative gibt.

Ich glaub, ich werde BF Trailer Hersteller...im nächsten Leben...
Ingo, glaub mir es lohnt sich nicht (wenn was vernünftiges bei rauskommen soll)!
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Gruß

René


Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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  #154  
Alt 25.01.2020, 20:55
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Hallo, ist mittlerweile einer von euch mit einem ausgereizten Sigma mit 3650 zul Gesamtgewicht auf dem Weg nach Kroatien , also in Österreich, Slowenien oder Kroatien , von der Polizei angehalten und gewogen worden? Wie geht man im Ausland mit dieser "Gesetzeslücke" um?
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  #155  
Alt 27.01.2020, 19:50
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Hallo, also ich habe meine Doral Monticello mit dem Sigma Ultralight Trailer abgeholt, allerdings wurde ich nicht angehalten und gewogen

Was ich sagen kann, läuft wie auf Schienen hinterher!

Gruß

André
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  #156  
Alt 29.01.2020, 07:35
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
Hallo, ist mittlerweile einer von euch mit einem ausgereizten Sigma mit 3650 zul Gesamtgewicht auf dem Weg nach Kroatien , also in Österreich, Slowenien oder Kroatien , von der Polizei angehalten und gewogen worden? Wie geht man im Ausland mit dieser "Gesetzeslücke" um?
Solange Du in der EU rumfährst, sollte alles ok sein. Von der Schweiz habe ich die Aussage, dass dort nur 3,5t im Schein stehen dürfen, sprich, der 3,65t-Sigma wäre dort nicht legal fahrbar.

Strassenverkehrsamt Kanton Graubünden:
Zitat:
Die Aussage mit dem Gesamtgewicht von 3650kg des Anhängers ist aber nicht ganz korrekt, das Gesamtgewicht (Garantiegewicht) des Anhängers darf mit höchstens 3500kg datiert sein.
Gruß Axel
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  #157  
Alt 29.01.2020, 12:26
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ja, grundsätlich in der CH nicht erlaubt.

Wobei wenn dann auf die Waage gefahren würde und man feststellt: Ja, die Fuhre wiegt genau 3650kg, dann wären das ja nur 4% Überwegicht nach CH, dies aber mit Papieren egal.

Eher spannend wird es, wenn auch bei den 3650kg nochmals 10% Überladen werden (was wohl noch schnell der Fall sein könnte... haha), dann wird es evtl. in der CH wohl in der Miene des Polizisten zu Unsicherheiten kommen...
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  #158  
Alt 29.01.2020, 12:32
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Ich glaube, das Problem ist hier ein anderes, in der Schweiz sind nur Hänger mit max 3,5t zGG erlaubt. Auch das ziehen eines leeren Trailers mit 3,65t zGG ist dort nicht zugelassen


Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
ja, grundsätlich in der CH nicht erlaubt.

Wobei wenn dann auf die Waage gefahren würde und man feststellt: Ja, die Fuhre wiegt genau 3650kg, dann wären das ja nur 4% Überwegicht nach CH, dies aber mit Papieren egal.

Eher spannend wird es, wenn auch bei den 3650kg nochmals 10% Überladen werden (was wohl noch schnell der Fall sein könnte... haha), dann wird es evtl. in der CH wohl in der Miene des Polizisten zu Unsicherheiten kommen...
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  #159  
Alt 29.01.2020, 12:50
kurz kurz ist offline
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sag ich ja nichts anderes.
Nur: Beim Wiegen werden die Fahrzeuge nach optischem Verdacht rausgezogen.

Ob ein leerer Trailer wegen Übergewicht rausgezogen wird?
Und ja: schneller wie 80kmh darf man in der CH mit Trailer auch nie und nimmer fahren...
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  #160  
Alt 29.01.2020, 14:40
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Warum fragst du nicht bei Sigma nach?
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  #161  
Alt 29.01.2020, 15:14
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Warum fragst du nicht bei Sigma nach?
Von Sigma wird er die Aussage erhalten, dass es zulässig sei, einen 3,65ter hinter einem SUV durch die Schweiz zu ziehen. Auf diese Aussage kann sich leider nur niemand beziehen, wenn er dann in der Schweiz nicht mehr weiterfahren darf.

Aufgrund der Aussage von Sigma hatte ich damals ja in der Schweiz nachgefragt und von dort dann die obige Aussage erhalten, dass es nicht zulässig ist.

Gruß Axel
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  #162  
Alt 29.01.2020, 15:17
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Von wem war die Aussage denn?
Das würde ich mir von Sigma schriftlich bestätigen lassen mit einem Verweis auf eine Rechtsgrundlage.
Ich bin halt nie durch die Schweiz getrailert deshalb hat mich das nicht sonderlich interessiert.
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  #163  
Alt 29.01.2020, 15:37
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
ja, grundsätlich in der CH nicht erlaubt.

Wobei wenn dann auf die Waage gefahren würde und man feststellt: Ja, die Fuhre wiegt genau 3650kg, dann wären das ja nur 4% Überwegicht nach CH, dies aber mit Papieren egal.

Eher spannend wird es, wenn auch bei den 3650kg nochmals 10% Überladen werden (was wohl noch schnell der Fall sein könnte... haha), dann wird es evtl. in der CH wohl in der Miene des Polizisten zu Unsicherheiten kommen...
in deutschland gibt es keine Tolearnz bei Übergewicht... normalerweise darf man erst weiterfahren wenn das Gewicht Passt...
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  #164  
Alt 29.01.2020, 15:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in deutschland gibt es keine Tolearnz bei Übergewicht... normalerweise darf man erst weiterfahren wenn das Gewicht Passt...
Und das stimmt eben definitiv nicht. Bei bis zu 5% darf man natürlich weiterfahren, kannst Du in jeder Doku über Gewichtskontrollen sehen. Denn jede Waage hat eine Toleranz und diese wird angerechnet.
Ist nix anderes wie bei Geschwindigkeitsmessungen, auch hier gibt es eine Toleranz, denn kein Messgerät misst zu 100% korrekt.

Gruß Axel
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  #165  
Alt 29.01.2020, 15:58
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Von wem war die Aussage denn?
Das würde ich mir von Sigma schriftlich bestätigen lassen mit einem Verweis auf eine Rechtsgrundlage.
Ich bin halt nie durch die Schweiz getrailert deshalb hat mich das nicht sonderlich interessiert.
Hallo Stephan,

ich hatte die Aussage von Sigma, einschl. einer pdf (Mailverkehr zwischen Sigma und der Schweiz).

Was sicherlich völlig korrekt ist: In der Schweiz wird es sicherlich möglich sein, den 3,65t-er zuzulassen, wie man auch einen 4t-er, 6t-er und 10t-er zulassen kann. Die dürfen eben nur von LKWs gezogen werden. In dem Schreiben ist leider keine Rede davon, dass man diesen 3,65er auch an einen SUV hängen darf. Daraufhin hatte ich mich selber erkundigt und die Aussage bekommen, dass im Schein nur 3,5t drinstehen darf, wenn mit SUV gezogen wird.

Gruß Axel
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  #166  
Alt 29.01.2020, 16:16
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Und das stimmt eben definitiv nicht. Bei bis zu 5% darf man natürlich weiterfahren, kannst Du in jeder Doku über Gewichtskontrollen sehen. Denn jede Waage hat eine Toleranz und diese wird angerechnet.
Ist nix anderes wie bei Geschwindigkeitsmessungen, auch hier gibt es eine Toleranz, denn kein Messgerät misst zu 100% korrekt.

Gruß Axel
wenn du nach Abzuge der Toleranz der Waage noch drüber bist, dann steht dein Fahrzeug bis das Gewicht wieder drin ist...

WEnn dein Wissen nur auf Dokumentationen beruht, dann solltest du dich mal bei Fachpersonal informieren....
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Gruß Volker
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  #167  
Alt 29.01.2020, 16:21
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Stephan,

ich hatte die Aussage von Sigma, einschl. einer pdf (Mailverkehr zwischen Sigma und der Schweiz).

Was sicherlich völlig korrekt ist: In der Schweiz wird es sicherlich möglich sein, den 3,65t-er zuzulassen, wie man auch einen 4t-er, 6t-er und 10t-er zulassen kann. Die dürfen eben nur von LKWs gezogen werden. In dem Schreiben ist leider keine Rede davon, dass man diesen 3,65er auch an einen SUV hängen darf. Daraufhin hatte ich mich selber erkundigt und die Aussage bekommen, dass im Schein nur 3,5t drinstehen darf, wenn mit SUV gezogen wird.

Gruß Axel
die SChweiz wendet in der Regel E_U-Recht an und wenn die EU erlaubt 3650kg zu ziehen, dann hast du vermutlich die Frage nicht richtig gestellt


wenn man fragt : darf ich 3650kg in der Schweiz ziehen
dann bekommt man kklar die Antwort : Nein

wenn man Fragt: Ich habe eine Fahrzeugkombination die es lt Eu-Recht Paragraph .... und Absatz... erlaubt mit einem Trailer 3650 kg gesammtgewicht zu ziehen wenn die Achslast max. 3500kg wiegt (dies ist auch in den beigefügten Paieren so eingetragen) darf ich mit diesem Trailer Fahrzeugkombination in der SCweiz fahren ?
dann erst wird der Beamte auf der anderen Seite vielleicht mal schauen warum das Fahrzeug in der EU gewegt werden darf und ob dies mit schweizer Recht vereinbar ist...
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Alt 29.01.2020, 16:36
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
.... Auch das ziehen eines leeren Trailers mit 3,65t zGG ist dort nicht zugelassen
Das ist definitiv falsch.

In der Schweiz wird der Begriff "zGG" nicht verwendet. Das Gesetz resp. die entsprechenden Verordnungen benutzen den Begriff "Betriebsgewicht".

Zitat:
Als Betriebsgewicht gilt das jeweilige tatsächliche Gewicht eines Fahrzeuges inkl. Ladung usw. (Art 7 Abs. 2 VTS).
In der Schweiz darf ein Personenwagen einen Zentralachsenanhänger legal ziehen, solange das Betriebsgewicht vom Anhänger die eingetragene max. Anhängelast (Ziffer 31 im Fahrzeugausweis) vom Zugfahrzeug nicht überschreitet.
Somit kann ich mit einem Zugfahrzeug mit z.B. 1'000kg Anhängelast problemlos einen leeren Trailer mit 3'500kg Gesamtgewicht (Ziffer 33 im Fahrzeugausweis Anhänger) oder eben auch 3'650kg Gesamtgewicht ziehen.

Das aktuelle Betriebsgewicht zählt.
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Geändert von lebch (29.01.2020 um 16:56 Uhr)
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  #169  
Alt 29.01.2020, 16:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn du nach Abzuge der Toleranz der Waage noch drüber bist, dann steht dein Fahrzeug bis das Gewicht wieder drin ist...

WEnn dein Wissen nur auf Dokumentationen beruht, dann solltest du dich mal bei Fachpersonal informieren....
Billi, lass es doch und werde nicht wieder gleich persönlich, hat Dir letztes Jahr auch nicht gut getan.
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  #170  
Alt 29.01.2020, 17:16
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Die CH-Funktionäre könnten da mit einem 3650kg-Trailer schon einen Aufwasch machen... Falls sie den wollten.

Und klar darf man locker 4T- Anhänger bewegen. Aber über 3.5T braucht es eben eine durchgehende Druckluftanlage. Das ist in den einschlägigen Texten klar geregelt.

Jedenfalls ist hier noch keiner aufgetaucht, welcher in der CH einen Sigma 3650kg Trailer mit Auflaufbremse am PKW zugelassen bewegt.

Falls ich irre: BITTE MELDEN...
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  #171  
Alt 29.01.2020, 17:23
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Leider nicht vollständig zitiert, habe selber davor geschrieben "ich glaube,,"
Aber, diese Lücke zwischen den 3,5t und der Einbeziehung der Stützlast und damit 3,65 t, stammt ja aus der EU. Die Schweiz will das EU Recht zwar möglichst umsetzen, muss sie aber nicht.
Ich hab jetzt keine Lust, die gesamte Schweizer Fahrzeugverordnung durchzulesen, hab mal das hier gefunden klick
Interessant ist der Punkt Bremsen

Ich will hier gar nicht recht haben, nur sollte sich jeder, der mit einem >3,5t Hänger an einer Kugelkopfkupplung durch die Schweiz will, egal ob voll geladen oder nicht, vorher verbindlich informieren, ob das legal ist.

Wenn nicht, gehts nämlich nicht mehr um ein paar Prozent Übergewicht sondern um das Führen einer unzulässigen Fahrzeugkombination, und da rettet keine Waage.
Billi hat´s ja oben schon geschrieben, den genauen Wortlaut so nachfragen



Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Das ist definitiv falsch.

In der Schweiz wird der Begriff "zGG" nicht verwendet. Das Gesetz resp. die entsprechenden Verordnungen benutzen den Begriff "Betriebsgewicht".

In der Schweiz darf ein Personenwagen einen Zentralachsenanhänger legal ziehen, solange das Betriebsgewicht vom Anhänger die eingetragene max. Anhängelast (Ziffer 31 im Fahrzeugausweis) vom Zugfahrzeug nicht überschreitet.
Somit kann ich mit einem Zugfahrzeug mit z.B. 1'000kg Anhängelast problemlos einen leeren Trailer mit 3'500kg Gesamtgewicht (Ziffer 33 im Fahrzeugausweis Anhänger) oder eben auch 3'650kg Gesamtgewicht ziehen.

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  #172  
Alt 29.01.2020, 19:30
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Leider nicht vollständig zitiert, habe selber davor geschrieben "ich glaube,,"
Aber, diese Lücke zwischen den 3,5t und der Einbeziehung der Stützlast und damit 3,65 t, stammt ja aus der EU. Die Schweiz will das EU Recht zwar möglichst umsetzen, muss sie aber nicht.
Ich hab jetzt keine Lust, die gesamte Schweizer Fahrzeugverordnung durchzulesen, hab mal das hier gefunden klick
Interessant ist der Punkt Bremsen

...
Die Schweiz hat diese Regelung bereits übernommen.
In der Schweiz heisst die entsprechende Verordnung VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen). Und in dieser VTS sind die entsprechenden EU Richtlinien aufgeführt.

Aber das wurde hier im schon vor Jahren (Mai-2014) vorwärts und rückwärts durchgekaut, mit den entsprechenden Verweisen zu den Gesetzen und Verordnungen.

https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post3507601

https://www.boote-forum.de/showthrea...8&#post3506718

Daher ist es nicht hilfreich, wenn hier geschrieben wird "ich glaube".
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Richard

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  #173  
Alt 30.01.2020, 23:29
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Vielen Dank für die vielen nützlichen Infos��
Das bringt mich in meiner Entscheidungsfindung ein ganzes Stück weiter, Angebot von Sigma liegt auch mittlerweile vor, ich hatte nur irgendwie immer den Eindruck, die 3650 kg seien ein teurer Fake, aber scheint ja was dran zu sein.
Auf der Boot habe ich auch mit einem anderen Trailerherstellern über dieses Thema gesprochen und dort sagte man mir, dass die selbstverständlich auch den Versuch gestartet hätten, aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen.
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  #174  
Alt 31.01.2020, 07:27
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Hallo Welli,

ein kleiner Hinweis zum 3,65ter: Du musst damit jedes Jahr zum TÜV, da zGG über 3,5t. Der 3,65er hat also nicht nur Vorteile.

Die Aussage mit "...aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen" ist natürlich Nonsens. Der TÜV würde den Hänger schon abnehmen, warum auch nicht. Die nehmen ihn auch als 4-Tonner oder 5-Tonner ab, wenn er hierfür ausgelegt ist. Es müssen eben alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob der dann von einem SUV nach EU-Vorschrift gezogen werden darf, hat nicht der TÜV zu entscheiden, sondern ist ganz normales EU-Strassen-Recht.

Ich hatte damals die Aussage von versch. Herstellern bekommen, dass es eh keinen Unterschied macht, vorausgesetzt, der Hänger ist angekuppelt. Denn die Stützlast wird ja dann dem Auto zugerechnet und somit wäre dann alles gleich wie beim Sigma Ultra, wenn man beim 3,5er genau 150kg Stützlast und 3,5t Achslast hätte. Dass diese Aussage nicht so ganz korrekt ist, ist auch klar, denn der Trailer wird dann trotzdem mit der Achslast + Stützlast im Gesamten belastet und abgekuppelt hat der dann auch 3,65t. Hier sehen die Hersteller auch eine gewisse Grauzone und lassen ihre Trailer eben nur als 3,5er zu. Es wäre ein Leichtes, jeden Trailer als 3,65er zuzulassen, haben ja auch schon andere gemacht (z.B. Ruschmeier), sogar als 3,85er mit 350kg Stützlast. Auch könnte Sigma seinen Eco mit 3,65t zulassen, die Achsen hätten genug Reserve. Dann würde sich der Ultra light aber nicht mehr verkaufen.

Gruß Axel
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  #175  
Alt 31.01.2020, 08:10
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Zitat:
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Auf der Boot habe ich auch mit einem anderen Trailerherstellern über dieses Thema gesprochen und dort sagte man mir, dass die selbstverständlich auch den Versuch gestartet hätten, aber deren Tüvprüfer würde die 3,65 nicht abnehmen.
Vorausgesetzt wir leben in einem Rechtsstaat: die Aussagen der anderen Trailerhersteller scheinen mir faule Ausreden zu sein. Das Gesetz ist ja normal für alle gleich. Jeder kann doch seinen Selbsbautrailer für 3650kg beim TÜV zulassen.
Solange alle Komponenten für das Gewicht ausgelegt sind, juckt das ja keinen. Dass SIGMA trickst, ist eher unwahrscheinlich.

Was mal noch interessant wäre herauszufinden: Mit welchem Zugmaul wurde der 3650kg Trailer als Baumuster vorgeführt? Immerhin ist das Zugmaul mit Prägung darauf für 3500kg zugelassen. Könnte sein, dass dort ein Graubereich ist. Wie wir wissen, war mal ein Zugmaul für 3650kg im Katalog gelistet, dann wieder verschwunden. Aktuell werden gemäss Foto 3500kg-Teile verbaut. Wie rechtens das ist?
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