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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1726
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LG Peter |
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#1729
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Muss er auch nicht, der Yachteigner muss beweisen dass er in der EU war.
Z.B. durch Liegeplatzrechnungen, da es in Italien fast unmöglich ist mit Stempel einzuklarieren. In Piran hat man in den letzten Jahren öfter EU Yachten zum offiziellen einklarien aus Kroatien getroffen um die 3 Jahres Regel zu erfüllen. Aber diese hatten die EU Steuer ja schon bezahlt, und ihnen war die 3 Jahres Regel bekannt. Ein guter Zöllner wird bei mehrjährigem Zolllager sicher hellhörig. |
#1730
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nun haltet mal die kirche im Dorf.
Es ist richtig das Güter ihren Gemeinschaftsstatus verlieren, wenn sie länger als 3 Jahre ausserhalb der EU sind. Die Steuerschuld entsteht aber nur wenn diese Rückware wie sie steuerrechtlich genannt werden bei der erneuten Einfuhr kontrolliert und dabei die überschreitung der 3 Jahresfirst festgestellt wird. In der Praxis kommt dies allerdings nie vor. Es sei denn jemand ist doof genug und weißt die Zöllner aktiv darauf hin. Es gibt keine Datei oder sonstiges wo automatisch ein rotes Licht angeht wenn so ein Gut längere Zeit ausserhalb der EU war. Wenn das Gut wieder eingeführt ist, was durch den Beitritt ab 01.07.2013 automitsch geschieht, reicht aber der alte Steuerbescheid immer aus. Die Rückwarenregel wird nur an EU Außengrenzen wirksam. Ausserdem sind ursprünglich EU versteuerte Boote ohne eine Einschränkung der Aufenthaltsdauer als Steuerfrei deklariert. ( steht in irgendeinem von Glumpos beiträgen zu den verabschiedeten Gesetzen! )
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Gruß Olli
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#1731
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Genau so isses, wissen eben viele nicht, der Zoll ist die heimliche Macht im Staat, der darf Alles und muss Nichts! gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#1732
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#1733
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Hast du dir schon mal Gedanken gemacht weshalb der Mehrwertsteuernachweis Mehrwertsteuernachweis heisst und das Inf3 Nämlichkeitsnachweis, und dass die Kroatische Küste ab 01.07. EU-Aussengrenze ist?
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Gruss Vestus |
#1734
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Man reist also immer offiziell ein, somit ist einfache Kontrolle der MwSt einfach. Was mit Schengen dann kommt bleibt abzuwarten. Zur Info - für Deutschland gibts hier Hinweise www.bundespolizei.deHinweise zum Grenzübertritt im Sportbootverkehr. Geändert von portside (16.05.2013 um 21:05 Uhr) |
#1735
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#1736
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Servus!
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Danke, Jan Und @justforfun: Ich fürchte du siehst das doch etwas zu locker. Die ursprüngliche Frage war ja genau was mit den Booten länger 3 Jahre außerhalb der EU geschieht beim Beitritt Kroatiens. Fakt ist: Durch den Beitritt werden diese automatisch über eine EU Außengrenze eingeführt. Und bislang hat noch keiner was gebracht daß diese nicht nochmal versteuert werden müssen. Ob dann ein Zöllner hinschaut oder nicht steht immer auf einem anderen Blatt Papier. |
#1737
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Ich seh gar nichts locker....wir sollten nur nicht etwas aufbauschen, was eigentlich komplett uninteressant geworden ist...... erstens.....fährt niemand über eine Grenze, nur bei einem offiziellen Grenzübertritt wird diese Frage gestellt...... zweitens....innerhalb der EU gibts keine Nachweispflicht für Belege die den Aufenthalt innerhalb der Eu beweisen müssen....es wird von der Behörde logischerweise angenommen...... und wenn ein paar übernervöse Flipper im Forum sind...sollen Sie fragen, ob jemand eine Tankrechnung aus Italien hergibt......schreibt euren Bootsnahmen drauf und ihr habt einen Beweis.....
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#1738
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Servus!
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Wie machst du das daheim? "Ach, Herr Finanzbeamter, Ihnen fehlt noch eine Ausgabe bei meiner Firmensteuererklärung? Na hier haben Sie dann ne Rechnung von Aldi, da hab ich mit Bleistift oben meinen Firmennamen draufgekritzelt. Das beweist ja dann daß es ne Firmenausgabe war!" Ja? So in etwa? Und der Beitritt eines EU Landes hat also nix mit einem Grenzübertritt zu tun? Zum nachdenken: Übertritt heißt, daß ein Gegenstand oder Person die Grenzlinie überquert. Normalerweise ist dabei die Grenzlinie fix und der Gegenstand bewegt sich. Beim Beitritt eines Landes zur EU bleibt der Gegenstand fix und die Grenzlinie bewegt sich. Das ist der einzige Unterschied. An der Tatsache, daß es ein Grenzübertritt ist ändert sich deshalb nichts. Schöne Grüße, Jan |
#1739
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Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen...
Alle Boote unter nicht kroatischer Flagge stehen derzeit unter zollaufsicht in den Marinas (vorübergehende Einfuhr). Die Boote müssen zwar physisch nicht mehr über eine Grenze, um aber Gemeinschaftsware werden zu können muss der Zustand der vorübergehenden Einfuhr beendet werden. Dies kann in Kroatien bis 31.03.2014 erfolgen und muss vom Eigner des Bootes beauftragt werden (ob ers selbst macht oder vergibt ist hierbei egal). Und der kroatische Zoll wird sich sicherlich bei der Gelegenheit die vorhanden Papiere zeigen lassen, da ja dies sein Job ist und da auch einige Kuna zu holen sind (Achtung Wortspiel: so nur für "just for fun" macht er das bestimmt nicht...) Nach Aktenlage der Papiere wird dann entschieden, was und wieviel der Eigner zahlen oder nicht zahlen muss... Und wer die Papierchen nicht hat, der zahlt halt ... Wer die Einreise in die EU innerhalb der letzten 36 Monate nicht nachweisen kann oder keinen anerkannten Nachweis über die bezahlte Mwst. zur Hand hat , der zahlt ohne wenn und aber... der kroatische Zoll ist da sehr diskussionsunwillig... die haben auch die Lieferantenbescheinigungen und Herstellerzertifikate zum Nachweis des ursprungs aus der EU für Bavaria Boote nicht anerkannt... Grüße Christian |
#1740
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Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Einspruchs das Boot liegt aber bis zur Klärung an der Kette und darf nicht einmal betreten werden (Wurde uns ja auch angeboten )
Weg der Zollverwaltung in Punat - Zollamt auf Krk - Rijeka - Zagreb Nun eine Quizfrage - wie lange dauert eine Klärung in HR mit ungewissem Ausgang und evtl. Gerichtsverhandlung Den Zoll und die Steuer dürfte man in dieser Zeit locker durch die gesparten Spritkosten wieder drin haben Wolfgang |
#1741
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Nur damit ich's richtig verstehe - nochmal zwei Fragen an die Zoll-Experten hier:
1. Ich habe mein Boot am 09.06. 2011 über Amsterdam in die EU eingeführt, ordnungsgemäß verzollt und versteuert. Zoll-Beleg (Niederlande) und Rechnung der Spedition (Deutschland), die die Einfuhr abgewickelt hat, liegen vor. (Import aus USA) 2. Das Boot wurde dann in D zugelassen (ADAC) und von Slowenien aus auf dem Wasserweg nach Kroatien eingeführt. Am 09.07.2011 wurde in Umag einklariert und das erste Permit für das Boot gekauft. 3. Bereits am 24.05.2011 wurde bei meiner Marina (kroatische Marina Typ "E") der Antrag über die "zollamtliche Überwachung" gestellt; am 02.08.2011 der endgültige Vertrag über die Lagerung des Schiffes unterzeichnet. 4. Im Mai (vor 14 Tagen) habe ich das dritte Folge-Permit für 2013/14 für das Boot in Zadar erworben. Übrigens ohne Probleme: Der Hafenkapitän wollte weder MwSt. noch Zoll-Nachweis sehen. Fragen: Muss ich mit dem Boot vor EU-Eintritt Kroatiens nochmal ins EU-Ausland? Mehrwertsteuer (deutsche 19% + Einfuhr-Zoll 1,7%) sind nachweislich bezahlt. Damit kann - wenn ich alles, was hier so gepostet wurde, richtig verstehe - ich mich doch entspannt zurücklehnen: Der "Zollverschluss" in der Marina hebt sich doch durch den Beitritt von selbst auf. Oder muss ich da noch was deklarieren? Gruss Gerd |
#1742
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Also in die Eu musst du nicht nochmal, da weniger als 3 Jahre.
Ob du vor Ort noch Dokumente ausfüllen musst um den Zollverschluss "aufzuheben" kann ich nicht sagen. Die Dokumente bezüglich der Versteuerung in Deutschland solltest du aber auf jeden fall vor Ort haben. Schöne Grüße, Jan
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#1743
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Du musst unterscheiden zwischen EU Steuerstatus / Gemeinschaftsware udn dem kroatischen Zoll Status vor dem EU Beitritt.
Der Status der Gemeinschaftsware ist bei dir gewährleistet, weil zwischen der EU Ausfuhr in 2011 und dem beitritt weniger als 3 jahre liegen. Bis zum EU betritt ist der Gemeinschaftswarenstatus für die kroaten aber uninteressant. Hier muss man vor dem 01.07 die Bestimmungen für die vorübergehende Einfuhr in Kroatien beachten. Diese ermöglichen bei einer Lagerung in Zolllager Typ E einen Aufenthalt von max 24 Monaten ohne Einfuhrverzollung. Diese Frist endet bei Dir vor dem 01.07.2013. Um diese zu verlängern müsstest du einmal Aus- und einklarieren. Einklarieren in der EU ist nicht notwendig.
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Gruß Olli |
#1744
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#1745
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(eigentlich nur den Papierkram erledigen?!) Und am nächsten Tag wieder einzuklarieren (wieder nur Papierkram?)? Ob ich mit dem Boot tatsächlich außer Landes war, interessiert niemanden? Und welches Datum zählt für die 24 Monate? - Die erste Einklarierung? Die Anmeldung zum Zollverschluss? Der Vertrag mit der Marina? Gruss Gerd |
#1746
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Falsch, mein Boot war zolltechnisch 2010 14 Tage an der Kette, ich konnte das Boot betreten, darauf wohnen, aber nicht bewegen.
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#1747
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Gerd, ich würde gar nichts machen. Du bist mit Deinem Boot beim EU-Beitritt noch keine 24 Monate in Kroatien. Du hast ausserdem einen Ust-Nachweis und kein Zöllner wird Rechenspiele anstellen, ob er Dir nicht doch eine Verletzung von Zollvorschriften aufhalsen kann.
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#1748
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Gerd, ich würde gar nichts machen. Du bist mit Deinem Boot beim EU-Beitritt noch keine 24 Monate in Kroatien. Du hast ausserdem einen Ust-Nachweis und kein Zöllner wird Rechenspiele anstellen, ob er Dir nicht doch eine Verletzung von Zollvorschriften aufhalsen kann.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXX Genau so ist es,ab Einklarierung 24 Monate,ist der 08.07.2013. Lehn Dich entspannt zurück und hab eine schöne Zeit auf Deinem Boot. Gitti
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#1749
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Rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, ein Untersagen der Nutzung schließt auch Wohnen mit ein - aber was soll`s, ist eigentlich wurscht. Wolfgang |
#1750
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Es gibt aber Ausnahmen zu dieser Regel. |
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