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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #176  
Alt 24.04.2015, 09:36
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die hier beschriebenen Probleme hatte ich auch noch nie.
Anscheinend gibt es die in Europa nur auf der Seenplatte, in NL und auf den französischen Kanälen.
Alles wunderschöne Bootsreviere und entsprechend überlaufen.
Genau daher bleib ich am Rhein, Neckar und Mosel. Stau vor der Schleuse kenn ich auch noch nicht. Wartezeiten wegen Berufschifffahrt gibt's hier ab und an schon mal.
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Gruß Volker
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  #177  
Alt 24.04.2015, 09:44
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich würde mir eher 'nen Doktortitel kaufen. Das macht noch mehr her.

ja, wäre auch einfacher, billiger und ggf. passender (wenn auch wertlos).
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  #178  
Alt 24.04.2015, 09:48
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier wird euer Vorteil, das Boot und Revier vor der Nase zu haben, zum Nachteil.
Da hast Du Recht, darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Wer Urlaub hat und in Wochen-Kategorien denken kann, und dann extra mit Boot ins Revier oder zum Boot im Revier fährt, der hat natürlich eine ganz andere Situation als wir in Berlin und Brandenburg, wo wir eher in Wochenend-, Tages- oder Halbtageskategorien denken.

Matthias
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  #179  
Alt 24.04.2015, 11:25
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
17.Die Schleusenaufsicht kann aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Beschleunigung der Durchfahrt oder zur vollen Ausnutzung der Schleusen Anordnungen erteilen, die diese Vorschrift ergänzen oder von ihr abweichen. Der Schiffsführer hat diese Anordnungen im Schleusenbereich zu befolgen.

Mal in die Ausgangssituation zurück. Auf der kleinen Seenplatte sind einige Schleusen mit WSA Wärter. Einige werden im Bedarfsfall mit Personal bestetzt. Zunehmend mehr sind Selbstbediener.
Gilt der 17 dann für den ersten einfahrenden? Ist der dann Schleusenaufsicht? Eigentlich entscheidet er dann über die Belegung der Schleuse mit dem Zeitpunkt des Hebelziehens?
Schichtleiter im Schleusenbetriebsdienst (Schleusenmeister) an Binnenwasserstraßen des Bundes sind Vollzugsbeamte (auch ohne Verbeamtung im staatsrechtlichen Sinne) der Strom- und Schifffahrtspolizei. Sie dürfen Verwaltungsakte nach Binnenschifffahrtsaufgabengesetz und Wasserstraßengesetz mit nachfolgenden Vorschriften (z.B. §1.19 und §6.28 Nr.17 BinSchStrO) aussprechen und ggf. mit Zwangsmitteln einschl. unmittelbaren Zwang durchsetzen. Dadurch besteht ein besonderer rechtlicher Status, der nicht ohne weiteres auf Dritte übertragen werden kann.

Auf einigen Wasserstraßen im Osten mit ausschl. Freizeitschifffahrt wurden schon mal saisonal Langzeitarbeitslose vom Bund staatlich zur Vollzugshilfe beliehen, um im Schleusendienst tätig sein zu können. Diese Maßnahme ist aber rechtlich sehr umstritten. Da Schaltwärter (Schleusenwärter) und Schleusengehilfen vom Grundsatz her unter der Aufsicht eines Schichtleiters oder sonstigen Beamten der WSV stehen müssen, der die hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt und ggf. die Eingriffe in Grundrechte gegenüber dem Bürger anordnen kann.

Also gilt der §6.28 Nr.17 an selbstbedienten Schleusen i.d.R. nicht, wie ich schonmal beschrieben habe.

Bis dann

Dominic
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  #180  
Alt 24.04.2015, 11:36
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Ich will mich da nicht einmischen!



Da wir in Deutschland nur für die Berufler Patente vergeben, (das bei uns hin und wieder genannte E-Patent heißt offiziell ganz unromantisch Sportbootführerschein E) würd ich gern Wissen, ob die Bezeichnung Sportschifferpatent in Österreich oder in der Schweiz verwendet wird?

bei uns steht nix von Patent drauf, gugst du...
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #181  
Alt 24.04.2015, 11:43
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
bei uns steht nix von Patent drauf, gugst du...
Von den Ösis kenne ich das Donaupatent ....
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  #182  
Alt 24.04.2015, 11:44
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
die Aussage, dass Patente nur für die Berufsschifffahrt vergeben werden ist auch falsch. Sowohl das Sportpatent (steckt ja schon in der Bezeichnung), wie auch das Sportschiffferzeugnis sind Patente im Sinne der Patentverordnungen.
Nur der Sportbootführerschein ist extra in einer Verordnung geregelt.

Bis dann

Dominic
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  #183  
Alt 24.04.2015, 11:47
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Ist schon lustig, Angestellte können Vollzugsbeamte und Zeugnisse Patente sein.
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  #184  
Alt 24.04.2015, 12:03
Youk Youk ist offline
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Bevor jetzt noch interne Arbeitsanweisungen des Wasser- und Schiffahrtsamtes veröffentlicht werden..... Was um alles in der Welt hat das noch alles mit dem Thema "Vordrängeln an der Schleuse" zu tun??? Ich weiß zwar, dass sich Themen weiterentwickeln.. Aber jetzt wird es irgendwie klugscheisserisch und blöd - für meine Begriffe. Hätte nicht mal jemand wieder was zum Ausgangsthema zu sagen? Z.B. Situationsberichte NOK-Schleusen. Gibt es da auch Vordrängler?
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  #185  
Alt 24.04.2015, 12:28
Kadarka Kadarka ist offline
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Danke
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Marcus

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  #186  
Alt 24.04.2015, 19:16
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KaiB KaiB ist offline
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Im NOK wird auch gedrängelt und auch fleissig von den -teils wirklich berechtigt genervten- Schleuserichen darauf hin zusammen gefaltet.

Ich wurde mal angeblafft weil ich das weiße Licht sah und darauf reagierte. War aber nicht das weiße Licht, war die Morgensonne darin..sah aber täuschend echt aus

Ich bin schon allein, als Extraschleusung ausschließlich mit Spobos, mit Berufern in allen Größen, davor, dahinter, mittendrin, geschleust worden.


Einmal rief ein Fastmoker wir sollten schnell los aber da ging schon ein dicker Schlepper vor uns und ein dicker Frachter auf der anderen Seite stattdessen los, dann heißt es wieder warten im teils richtig üblen Schwell.

Obwohl ab und an die Schleusenmeister die Berufer bitten an der Mole auszukuppeln, tun das nicht alle.
Ob aus technischen oder sonstgen Gründen, keine Ahnung.

So hat ein Kahn vor uns seine Maschine sofort nach festmachen abgestellt und wir hatten Ruhe aber nur relativ weil der Dicke auf der anderen Seite das nicht tat.
Was für die Spobos direkt hinter ihm Stress bedeutete. Für uns nur ein wenig weil wir ganz hinten am Tor liegend, seinen umgelenkten Schwell dafür immer noch leicht von achtern bekamen...wie man es macht macht man es verkehrt

Das unangenehme ist dann im Schwell auf den niedrigen glischtigen Festmacher-Flössen rumzueiern, während das Boot einem manchmal versucht -buchstäblich- darauf zu folgen

So habe ich bei starkem West von der Elbe kommend mit entsprechend kräftiger zusätzlich reinstehender See plus Dampferschwell über die Knöchel hoch in der Brühe gestanden.
Das ist etwas worauf man verzichten kann, zumal in den Flössen auch noch diese großen Löcher sind wo die Halteketten durchlaufen.

Mit Maschine ist dann nicht mehr viel zu machen. Der erste Anlauf und heftiges aufstoppen vor dem starken achterlichen Wind muss sitzen und sofort eine Leine -in dem Fall Achterleine zuerst- durchgesetzt werden.

Je nach Situation muss man vorher entscheiden bzw. umentscheiden ob Vorleine, Achterleine oder Mittelklampenleine als erstes stehen muss.

In Situationen wie o. g. kann man das Boot auch nicht mehr halten ohne einen Rundtörn im Ring.
Hat man Glück sind die Kollegen auf den Booten weiter vorne schon fertig und man hilft sich gegenseitig.
Auf der anderen Seite hatte ich auch schon pures Wetterglück plus wenig Verkehr und der Schleusenmann funkte mir rüber `er würde das Tor mal eben wieder halb (!) aufmachen, da würde ich doch sicher durchpassen `.
Passten wir auch und dann in aller Gemütlichkeit angelegt ohne jeden Stress.

Ist halt wie überall im Leben, gibt sone und sone Tage


Hier einige Bilder aus BBüttel und Holtenau, mit und ohne Dickschiffe und "mit Dickschiffe gehen auch wieder zuerst raus".

Spaßeshalber auch eines aus 1978, da waren die Frachter noch wesentlich hübscher aber auch damals lagen wir Spobos schon mal "mittendrin" zwischen den Dicken, da ist also alles beim alten geblieben
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Kai
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Alt 24.04.2015, 23:19
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Was mich am NOK erstaunt hat war, da mußt du als letzter rein und fährst als erster wieder raus.
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Alt 25.04.2015, 08:27
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Aus den "kleinen Alten" Schleusen kennen ich das auch so, zuletzt rein zuerst raus, Berufer eine Seite, Spobos andere Seite.

In den "Neuen" Schleusen wo Dobasse beidseits liegen wird es dann aber manchmal recht voll und eng.

Allgemein kommen ja auch Durchsagen per Funk oder Lautsprecher wer jetzt was zu tun hat.

Wenn aber nix kommt und bei sich kaum halb geöffnetem Schiebetor plötzlich vor Dir und neben Dir große Eisenhaufen lösen und losschieben bleibt man besser gut angeleint liegen und warte auf etwas Ruhe.

Letztes Mal lagen wir Spobos ganz hinten und gingen als letzte wieder raus (Neue Schleuse).

Das Beste ist aber wirklich alte Schleuse und möglichst allein
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Kai

Geändert von KaiB (25.04.2015 um 08:34 Uhr)
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Alt 25.04.2015, 11:51
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War da noch nie, insofern bitte ich um Nachsicht für meine Frage: was ist Dombasse? Und noch was, man muss den Bildern nach die Leinen nicht fieren beim Schleusen oder doch? Sieht für mich so aus, als ob man an Schwimmpontons festmacht und dann mit hoch oder runtergeschleust wird. Ist das so?
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  #190  
Alt 25.04.2015, 13:30
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Och, da habe ich mich einfach vertippt:
Ich meinte "Dobbas", Slang für großen, gewaltigen Eimer, Gegenstand oder auch alles andere große ungeschlachte, in diesem Fall dicke Schiffe.

Spobos gehen mit den Leinen an die Ringe die sich auf den Flössen befinden (leider keine Klampen, heißt möglichst schnell durchholen die Leine, bevor das Boot wieder wegtreibt und nicht zu lange Leinen wählen).


Nur Dickschiffe nutzen die Poller an Land. Vom Spobo aus käme man da eh nicht so einfach heran.

Also Du machst an den Ringen auf den Schwimmschlengeln/Flössen fest und das Boot geht damit auf und ab, keine fieren oder durchholen der Leinen nötig.

Auf manchen Schlengeln sind solche Antirutschmatten oder Gitter aber manche sind einfach nur altes glitschiges, vermoostes und veralgtes Holz mit mehr oder minder breiten Spalten zwischen den einzelnen Floßsegmenten.

Da bitte gut auf die Knochen achten, man liegt da schnell auf der Fr...

Und wichtig, Fender tief, am besten schwimmend anbändseln.
Die Flöße sind teils sehr niedrig und oftmals mit Macken und rundlichen Abschürfungen sodass es die Fender selbst schwimmend auf das Floß rauf drücken kann.
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Gruß
Kai
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Alt 25.04.2015, 13:35
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Und wichtig, Fender tief, am besten schwimmend anbändseln.
Das kennen wir hier von den französischen Schleusen. Hier schwappt das Wasser schon mal über die Kante und dann hat man dasselbe Problem. Fender schwimmt auf und hält nichts mehr ab oder nur wenig. Deshalb haben wir sog. Rohrfender aus Hartgummi, die beidseitig geöffnet sind. Damit gehen die unter und man hat "Unterwasserfender". Nachteil ist natürlich, dass die Dinger sofort weg sind, wenn man sie nicht sorgsam festmacht. Geht ins Geld!

Gruss

Peter
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Alt 25.04.2015, 14:14
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Das kennen wir hier von den französischen Schleusen. Hier schwappt das Wasser schon mal über die Kante und dann hat man dasselbe Problem. Fender schwimmt auf und hält nichts mehr ab oder nur wenig. Deshalb haben wir sog. Rohrfender aus Hartgummi, die beidseitig geöffnet sind. Damit gehen die unter und man hat "Unterwasserfender". Nachteil ist natürlich, dass die Dinger sofort weg sind, wenn man sie nicht sorgsam festmacht. Geht ins Geld!

Gruss

Peter
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Alt 25.04.2015, 14:28
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ist schon lustig, Angestellte können Vollzugsbeamte und Zeugnisse Patente sein.
nein, weder noch; Angestellter ist Angestellter, Beamter ist Beamter, Zeugnis ist Zeugnis und Patent ist Patent.

eigentlich nichts Lustiges und einfach zu verstehen, man muß die Begrifflichkeiten nur kennen und unterscheiden können.
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  #194  
Alt 25.04.2015, 15:14
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
nein, weder noch; Angestellter ist Angestellter, Beamter ist Beamter, Zeugnis ist Zeugnis und Patent ist Patent.

eigentlich nichts Lustiges und einfach zu verstehen, man muß die Begrifflichkeiten nur kennen und unterscheiden können.
Man muß vor allem lesen auf was ich geantwortet habe um verstehen zu können.

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Schichtleiter im Schleusenbetriebsdienst (Schleusenmeister) an Binnenwasserstraßen des Bundes sind Vollzugsbeamte (auch ohne Verbeamtung im staatsrechtlichen Sinne) ......
Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
.....Sowohl das Sportpatent (steckt ja schon in der Bezeichnung), wie auch das Sportschiffferzeugnis sind Patente im Sinne der Patentverordnungen......
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  #195  
Alt 25.04.2015, 15:55
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
1982 beim WSA Koblenz, zusätzlich das "Radarschiffer-Zeugnis für den Rhein", das "Sportpatent" (bis 15 cbm), den "Motorboot-Führerschein A für Binnengewässer" sowie den "Sprechfunkschein für den Internationalen Rheinfunkdienst".

mein "Sportschifferpatent" ist somit noch eines der "alten Art", d.h., die einzige Beschränkung ist die der Tonnage (60t), keine Längeneinschränkung (amtlich bestätigt wegen Besitzstandswahrung).

mein Streckenbereich ist von "Rhkm 350" (Lauterburg/französische Grenze) bis zum "offenen Meer" sowie die Rheinnebenflüsse (Neckar, Main, Mosel).

Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
nein, weder noch; Angestellter ist Angestellter, Beamter ist Beamter, Zeugnis ist Zeugnis und Patent ist Patent.

eigentlich nichts Lustiges und einfach zu verstehen, man muß die Begrifflichkeiten nur kennen und unterscheiden können.



Hallo immer noch ohne Namen ( Haspel ) ,

einerseits möchtest Du es auf Messersspitze genau haben,
andererseits wirfst Du hier einiges total durcheinander .

Ich bin bestimmt kein erfahrender langjähriger Hase mit Patenten,
aber meine Ausbilder u. Prüfer zum Sportpatent sind es definitiv .

- Bis 60 t gab es früher das alte Sportschifferzeugnis,
nicht mit dem heutigem Sportschifferzeugnis verwechseln .

- Bis 15 t reichte früher der alte SBF binnen


- Warum Rhein bis zum offenen Meer, in den NL entgfällt doch die Streckenkundepflicht .

- Befähigungen u. Prüfung unter WSV, nicht WSA .


Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Dann berichtige mich bitte .


Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #196  
Alt 25.04.2015, 17:57
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen

- Bis 60 t gab es früher das alte Sportschifferzeugnis,
nicht mit dem heutigem Sportschifferzeugnis verwechseln .

- Bis 15 t reichte früher der alte SBF binnen

- Warum Rhein bis zum offenen Meer, in den NL entgfällt doch die Streckenkundepflicht .

- Befähigungen u. Prüfung unter WSV, nicht WSA .

Dann berichtige mich bitte .

Grüße : TOMMI
hallo TOMMI,

wenn Du es glaubst besser zu wissen solltest Du das dem WSA-Koblenz mitteilen, Beschwerden bei mir nutzen nichts.

wäre es so wie Du glaubst, dann hätte mich die Prüfungskommission des WSA-Koblenz unberechtigt geprüft und fälschlicherweise das Sportschifferpatent ausgestellt.

ebenso wäre dann Strecke "Rhkm 350 bist zum offenen Meer" falsch eingetragen.

die "15t" hätten für meinen Bedarf nicht gereicht, deshalb das "Sportschifferpatent".

auf dem Rhein hätte ein "Zeugnis" (Binnenwasserstraßen außer Rhein) nicht zum Fahren befähig, da muß es schon ein "Patent" sein (Unterschied: geprüfte Streckenkenntnis/Rhein, zuvor 16 nachgewiesene Reisen auf dieser Strecke, dabei "überwiegend das Ruder geführt").

Tipp: beschäftige dich mal intensiv mit den Voraussetzungen, wo man was mit welcher "Lizenz" fahren darf; ist in der Tat sehr unterschiedlich und für Außenstehende nicht leicht erkennbar.

Geändert von Haspel (25.04.2015 um 18:18 Uhr)
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  #197  
Alt 25.04.2015, 19:01
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@ Haspel,

Lass dir von einem Vollzugsbeamten erklären, was es heißt Vollzugsbeamter zu sein.

Du bist Beamter nach dem Beamtengesetz.
Das kann ein bestellter, berufener, gewählter oder erlernter und beförderter Beamter sein.

Aber niemals ein Angestellter oder 1 € Jobber.

Du erahnst nicht einmal, welche Kompetenz diese Verbeamtung nach sich zieht.

Du bist sogar der Polizei gegenüber Weisungsbefugt.
Und verantwortlich für alle entstehenden Kosten

Deine Erklärung über Patent und Zeugnis ist für mich nicht nachvollziehbar.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #198  
Alt 25.04.2015, 19:27
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Hallo Haspel,
mir geht's auch so wie Klaus und ich kann deine Erklärung leider nicht nachvollziehen.
Damit meine ich nicht, dass ich anderer Meinung bin, sondern, dass ich da nur laienhafte Kenntnisse hab.
Kannst du das mal einfacher und ausführlicher erklären, damit es verständlicher ist?
Am liebsten Beides.
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #199  
Alt 25.04.2015, 19:50
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Hier kannst du das nachlesen Tom: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...998/gesamt.pdf

In der Binnenschifferpatentverordnung steht zwar unter §5 Geltung anderer Befähigungszeugnisse, daß etliche Zeugnisse auch gültig sind, da steht aber nicht daß das Patente sind, sondern es sind eben "andere Zeugnisse".
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  #200  
Alt 25.04.2015, 19:51
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Hallo Haspel,
mir geht's auch so wie Klaus und ich kann deine Erklärung leider nicht nachvollziehen.

Kannst du das mal einfacher und ausführlicher erklären, damit es verständlicher ist?
ja, die Materie ist auch recht umfangreich und vielfältig; ein "Sportbootfahrer" muß sich bis zu bestimmten Größen auch nicht damit beschäftigen.

daß ich das alles hier "ausführlich" erklären soll ist zuviel verlangt; arbeite dich mit den gefallenen Stichworten durch das Internet, das sollte helfen; falls nicht, nimm Rücksprache mit einem WSA.
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