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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#2001
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Hi, ich bin gerade dabei einem deutschen Bootsbesitzer zu helfen.
Dem ist es bis jetzt entgangen, dass bei seinem Boot eine 29er Bavaria BJ 2006 unversteuert in Kroatien liegend etwas zu tun ist. Nach Rücksprache mit seinem privaten Liegeplatzvermieter, warum dieser ihn nicht informiert hätte, kam die Antwort: Dachte Boot sei versteuert. Unter Zollverschluss stand er, versicherte der Vermieter. Wir werden Trast den Fall übergeben. Mal schauen. Kommt jetzt 25% + 8% oder nur 1,7% |
#2002
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Hat den jemand die genaue Übersetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetz?
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#2003
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Zitat:
In HR gibt es so gut wie keine privaten (kleineren) Liegeplatzvermieter, die Zollverschluss haben, da die Auflagen hierzu extrem hoch sind!!!!! Sollte er dennoch Zollverschluss haben, dann hat er ja die Unterlagen vom Zoll kontrolliert und abgestempelt bekommen. Das Original muss er an den Mieter geben. Ich denke, er muss 25% zzgl. 8% zahlen...heftig...aber ich glaube, so wird es sehr vielen gehen, die von der gesamten Thematik nichts mitbekommen haben. Außer...warte mal, soweit ich weiß, hat Bavaria im Jahr 2006 nur 27er gebaut. vielleicht ist das Produktionsjahr 2005????? Dann wäre er aus dem Schneider?!?!?! Grüße, Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch |
#2004
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Laut TRAST bis 1.7. 8% Zoll dann nur mehr 1,7% Zoll und die 25%MeSt
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#2005
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Nein! Es gilt die Inbetriebnahme. Ist hier aber schon bis zum exsess diskutiert worden. |
#2006
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Weiß nicht wie der Fall ist wenn einer sein Boot neu in D gekauft hat , dann nach HR überführt hat , sich die MwSt in D zurück geholt hat und vergessen die MwSt in HR zubezahlen . So hat es mein Freund gemacht mit einer 30 Bawaria , nun hat er die 5% und 1,7% bezahlt und somit Geld gespart . Wie läuft so ein Fall ab dem 1.7 ab ?
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#2007
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Dann muss der reguläre Steuersatz plus Zoll bezahlt werden.
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#2008
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Ab 1.7.2013 geht gar nix mehr, ausser voll versteuern...in Deutschland wäre es billiger...
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#2009
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#2010
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Gruss Richard |
#2011
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also verkneif dir Äußerungen wie wirres Zeug....erkundige Dich lieber.... Eine Firma braucht bei einer nachweislichen Ausfuhr aus der EU keine Mehrwertsteuer verrechnen....es wird keine also keine Mehrwertsteuer zurückgeholt........sondern bei Export fällt keine an...... als Privater kannst also bei einer Firma für den Export Ware ohne Mehrwertbesteuerung kaufen, aber zurückholen als Privater gibts nichts... |
#2012
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ist sachlich auch falsch......wenn Mehrwertsteuer ausweisbar ist, kannst ohne Mehrwertsteuer bei nachweislichen Export kaufen....zurückholen gibts wieder nichts.....
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#2013
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Zitat:
Mit der Wortwahl nimmst Du es scheinbar nicht so genau. Betrachten wir einmal den Eigenexport eines Produktes durch eine Privatperson. Nehmen wir dafür ein Motorrad, damit es leichter vorstellbar wird. Wenn die Mwst. ausweisbar ist, kann der Verkäufer (Händler) bei Eigenexport durch den Käufer die Bezahlung der Mwst. verlangen. Nach Grenzübertritt der Ware, also verlassen des Zollgebietes, kann der Käufer die Mwst. wieder zurück erhalten. Das geschieht mittels eines genehmigten Formulars, welches vom Zoll bei der Ausfuhr abgestempelt wurde. Mit diesem Formular kannst Du beim Verkäufer oder Mwst.-Rückerstattungstellen den bereits bezahlten Betrag wieder zurück erhalten. Übernimmt die Ausfuhr ein bekannte Spedition, Post oder Bahn wird meistens auf den Erlag der Mwst. verzichtet, da die Ausfuhr durch Spedition, Post oder Bahn garantiert wird. Wenn Du schon einmal Bekanntschaft mit der Zollfandung gemacht hast, kommst Du als Händler nie mehr auf die Idee, ein Produkt wie Auto, Motorrad oder Boot den Käufer selbst ausführen zu lassen, ohne vorab die Mwst. kassiert zu haben. Du kannst Dir nicht vorstellen, was ich da alles schon erlebt habe. Gruss Richard |
#2014
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Etwas anderes ist es, wenn ein Ausländer was kauft....aber jetzt sind wir schon tief im Steuerrecht...liebe Grüsse Bernhard... |
#2015
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1) Schreibt Georg nix vom Finanzamt
2) Gilt das auch für Privatpersonen 3) Hab ich das Gefühl, du schreibst nur von Hörensagen und hast keine reale Erfahrung in diesen Dingen 4) Stößt mir dein Ton und deine Art zum wiederholten masse negativ auf Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#2016
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Zitat:
Über den Ton einiger sollte man tatsächlich drüber reden. Aber zur Sache ist bei allgemeinen Aussagen immer Vorsicht angebracht. Das Gesetz ist zu kompliziert für Verallgemeinerungen. Ein Beispiel: Kann ich als deutscher Nichtunternehmer die deutsche USt zurückerhalten, wenn ich einen Schrank nach Belgien ausführe? Geht das, wenn ich nicht nach Belgien, sondern sogar in die Schweiz ausführe? http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...einkaufen.html Mal auf den ersten Satz achten, und dann noch auf den Hinweis ganz nach unten scrollen Siehe § 6 Abs. 3a UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html Auch interessant der Ausschluss von Fahrzeugen nach § 6 Abs. 5 UStG Gruß Volker
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#2017
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Servus!
Lustig irgendwie, wie wir's geschafft haben von der Versteuerung von Booten beim Eu Beitritt Kroatiens zum Export eines Schranks nach Belgien zu kommen...)) Zurück zum Thema, so als Vorschlag? Schöne Grüße, Jan |
#2018
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Genauso ist es, auch wenn viele hier was anderes behauptet.....generell gesagt.....Firmen können ohne Mehrwertsteuer auszuweisen unter gewissen Umständen exportieren.....aber ein EU-Bürger kriegt im Regelfall keine MWSt zurück..........die links genau durchlesen...... |
#2019
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Hi,
Für EU Bürger, ohne Wohnsitz in z.B. Kroatien bekommen bei mir die Ware inkl. MwSt. und mit einer Vom Zoll abgestempelten Rechnung wird die MwSt. wieder zurückbezahlt. Das mache ich seit 9 Jahern so. Rein rechtlich müsste die Ware dann in Kroatien eingeführt werden und die dort anfallenden nationalen Steuern zu Zahlen. Bei der Einfuhr in Kroatien per Auto vergessen aber manche auf die Einfuhr und werden durchgewunken,dann lohnt es sich. für Rechnungen über 1000 Euro geht's nur mit Spedition und E- Zoll, den Transport kann man aber selbst durchführen. Wenn dies über eine Spedition läuft, bei Motoren u.ä. Wird auch wie beschrieben vorgegangen. Geändert von XXXXXXX (22.06.2013 um 13:00 Uhr)
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#2020
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Für normale Waren, oder für Fahrzeuge? Und das wichtigste, was für eine Befreiungsvorschrift steht auf der geänderten Rechnung? Gruß Volker |
#2021
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Als Firma darst du ohne Mehrwersteuer an Firmen exportieren.....an Privatpersonen darfst Du ohne Mehrwertsteuer nur dann liefern, wenn Sie einen nachgewiesenen Wohnsitz im Drittland haben........das ist kein "wirres Zeug" sondern geltendes Steuerrecht ...... Firmen wie Marine Mörth, Diskontmarin....Boote Feichtner haben darum schon lange damit aufgehört......solltest Du ein Steuerschlupfloch gefunden haben gratuliere ich Dir.....bei Dingen im Zolllager wie Boote oder Bootsmotore wirds über Spedition funktionieren......bei Zubehör brennt der Hut Geändert von Justforfun (22.06.2013 um 13:43 Uhr) |
#2022
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Für normale Waren, vorwiegend Ersatzteile, für Bootsmotoren, Yachtelektronik und Bootszubehör. Für die Ausstellung einer Rechnung ohne MwSt. genügt eine Rechnunganschrift außerhalb der EU, und eine vom Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung. Wenn ich an Kunden in die Schweiz liefere, wird auch MwSt. frei geliefert. Hier genügt die Aufgabebestätigung des Beförders z.B. Post.
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#2023
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Wenn du als Unternehmer an jemanden außerhalb der EU-lieferst, ist das natürlich Umsatzsteuerfrei, weil i.d.R. im Land des Empfängers Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Die Steuerbefreiung in dem Land des Beginns der Lieferung ist zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Das ist aber etwas anderes als "Jeder kann sich die MwSt bei der Ausfuhr aus einem EU-Land zurückholen" "Jeder" heißt nämlich auch eine Privatperson mit Sitz innerhalb der EU. Und "Ausfuhr aus einem EU-Land" heißt auch die Ausfuhr von z.B Österreich nach Deutschland. Aber selbst wenn ein Österreicher mit Wohnsitz in Österreich einen Hochdruckreiniger bei dir kauft, um ihn dann selber nach Kroatien, oder ab dem 1.7 von mir aus auch Montenegro, zu transportieren, kein dein Landsmann auch mit einem Stempel einer EU-Außengrenze weder von dir, dem österreichischen Finanzamt, oder dem österreichischen Zoll oder von sonst einer Dienststelle in Österreich die österreichische Umsatzsteuer zurückerhalten. Das steht in § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a. des österreichischen UStG. http://www.jusline.at/index.php?cpid...&paid=7&mvpa=7 Wenn es um die Lieferung eines Teils für ein Boot geht, greift sogar § 7 Abs. 3 eures UStG, wonach in Abholfällen die Umsatzsteuerbefreiung nur bei der Lieferung an einem Unternehmer für Zwecke dieses Unternehmens greift. Und genau das meinte ich mit Verallgemeinerung. Die klappt nicht bei Steuergesetzen, dafür sind die zu umfangreich formuliert. Gruß Volker
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#2024
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George, das:
Zitat:
Ich bin kein Experte für österreichische Steuergesetze, aber was ich da gelesen habe sieht nicht viel anders aus als bei uns in § 6. Und zusätzlich wird das dadurch verschärft, das es sich um Bootszubehör, also Ausrüstungsgegenstände für ein Beförderungsmittel handelt. Die kann selbst ein Kroate nicht umsatzsteuerfrei bei dir kaufen, wenn er Privatperson ist. In Deutschland funktioniert das definitiv so nicht, wie ich deinen Satz verstehe. Gruß Volker
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#2025
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Zitat:
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Gruss Vestus |
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