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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#2026
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Wir haben das Steuerrecht in dieser Beziehung sehr exakt mit Experten untersucht. Du wirst es nicht glauben, aber der Kunde benötigt gar keine Rechnungsanschrift außerhalb der EU. Es reicht die Lieferung außerhalb der EU. Wir haben das in unseren Internet-Shopsystemen bereits automatisch implementiert. Ein Beispiel: Kunde bestellt in Österreich, Rechnungsanschrift Deutschland, Lieferung in die Schweiz durch Post, Bahn oder Spediteur, dann kann die Rechnung ohne Mwst. ausgestellt werden. Schöne Grüße Richard
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#2027
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Servus BFler
langsam komm ich durcheinander mit dem ganzen Gesetzzeugs: Fahre wie jedes Jahr für zwei Wochen nach Kroatien und habe dort eine Ferienwohnung gemietet. Was brauche ich alles ????
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Verkaufen unser Boot oder Wohnmobil da sie nicht zusammen passen |
#2028
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Ansonsten wäre es ja einfach im Versandhandel....wir schicken alles über ein Drittland und ersparen uns Zoll und Mehrwertsteuer..... |
#2029
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nix für ungut....lieber Georg.....aber für deine Anschuldigung, dass ich wirres Zeug rede....wäre eine Entschuldigung angebracht......aber das ist dein Bier......liebe Grüsse Bernhard |
#2030
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Gruss Richard |
#2031
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Ich mach hier eh gleich zu, wenn es nicht bald wieder um die Versteuerung und Zoll für Boot in HR geht!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#2032
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@ Richard
Bitte nicht dein Beispiel der eigenen Versendung, mit der Abhollieferung vergleichen. @ Bernd M.E geht es immer noch um den Threadtitel. Es geht in den letzten Beiträgen darum, wie es zu versteuern ist, wenn ich für mein Boot in Kroatien Ausrüstungsteile kaufe. Gruß Volker |
#2033
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Servus!
@Volker: Du meinst jetzt wenn ich hier in Deutschland Teile für mein in HR liegendes Boot vor dem 1.7. kaufe, oder? Wie werden die dann am 1.7. behandelt? Und um ehrlich zu sein: Betrifft das für die eine Woche wirklich noch jemanden? Schöne Grüße, Jan |
#2034
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Ob das in einer Woche noch wen interessiert ist aber die Frage
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#2035
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Kurz noch was zu meinem ähnliche Fall wie schon oben.
Dürften mehrer Händler so machen. Deutscher Händler verkauft an Österreichischer Paar(Privatkauf) mit Wohnsitz Österreich 2005 ein Boot nach Kroatien/Liegeplatz und wird dorthin geliefert.Das Paar zahlt keine Mwst.Ob korrekt oder nicht, ist so. Hat der Händler abgewickelt. Jetzt mit 01.07 wird es EU Ware und es ist lt. Österreichischem Finanzamt keine Mwst mehr fällig und auch den Zoll(Auskunft Suben) interessiert es nicht, weil Boot knapp über der 8 Jahresfrist ist.Also alles bestens für das Paar und somit mind.10.000.- erspart. Ach ja und ab 01.07 kommt es nach Österreich. Ausserdem hängt ja die 8 Jahresregel damit zusammen das das Finanzamt ja nur 7 Jahre Dokumente zurückverlangen kann. Also wäre es nach den 8 Jahren komplett sinnlos was zu zahlen.
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Sonnige Grüße Thomas Geändert von ThomasS. (25.06.2013 um 10:22 Uhr)
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#2036
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Sonnige Grüße Thomas |
#2037
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In England zahlst 7 %.....aber dazu musst das Boot rüberbringen.... |
#2038
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Wie kommst Du da drauf? Lt. Eu-Angaben liegt der Steuersatz in UK bei 20%.
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Beste Grüße John |
#2039
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Die Steuer ist an der ersten EU-Aussengrenze fällig die das Boot überschreitet.
Wie ist das eigentlich beim Lufttransport?
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Gruss Vestus Geändert von vestus (25.06.2013 um 20:24 Uhr)
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#2040
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#2041
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Garnichts mehr los hier, die 8 Jahre Anwärter warten alle auf den ersten Juli,
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#2042
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Stimmt
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#2043
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Yep . Und ich hoffe, dass die Zöllner in der ersten Juliwoche schon wissen, was sie zu tun haben, damit wir noch vor Urlaubsbeginn diese ganze Geschichte vom Tisch haben.
Aber ich glaube nicht wirklich, dass die Umsetzung so schnell gehen wird. Ich fürchte, es wird noch viel Zeit ins Land ziehen, bis es konkrete Durchführungsbestimmungen gibt, die dafür notwendigen Formulare gedruckt sind uvm. Grüße Miramare |
#2044
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Was soll sich großartig ändern mit 1.7.
Die GESETZE stehen alle ,nur weis keiner der Beamten wie was gehandhabt wird. Beste Aussage ist immer:Warten wir mal bis 1.7 ?... Ob jetz 30.6 oder 2.7 macht da keinen Unterschied. Wichtig ist in der EU nur wie gekrümmt eine Gurke sein darf.Da gehts ja um was gaaaanz wichtiges
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Sonnige Grüße Thomas |
#2045
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Zitat:
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Sonnige Grüße Thomas |
#2046
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Servus!
Soooo, ich komm gerade vom Zoll (Weilheim in Oberbayern) und hab mir mein INF3 geholt. Zöllner meinte erst: "Da brauchen Sie doch nix mehr für ne Ausfuhr" Daraufhin erklärte ich meine Bedenken bezüglich der 3-Jahresregel und er meinte "Ach so, Sie wollen es als Nachweis, daß das Boot hier war. Ja, da haben Sie völlig recht, da ist das INF3 das einzig korrekte. Die Möglichkeit mit der 3-Jahresregel besteht und Sie sind als Eigner in der Nachweispflicht." und zog das Formular raus. Der Herr hatte heute etwas Zeit und daher ergab sich ein sehr informatives Gespräch bezüglich des EU Beitritts, dessen Ergebnisse ich hier gerne zusammenfassen möchte: Der Zöllner meinte, er könne natürlich nicht für HR vor dem Beitritt sprechen, nach dem 1.7. kommen die Vorgaben aber penibel aus Brüssel und daran müssen sich die Kroaten auch exakt halten. Deshalb könne er hier auch Auskunft geben. Wie kommt Ware bzw. Boote am 1.7. in die EU? Am 1.7. 0:00 Uhr reist quasi ganz Kroatien automatisch in die EU ein, inklusive aller Waren. Hierzu gibt es Verträge zwischen Zagreb und Brüssel wie das geregelt ist. Aaaaaber: Nicht Waren die sich in einem Zollager befinden!!! Diese wurden nie nach Kroatien eingeführt und kommen somit auch nicht am 1.7. automatisch in die EU. Maßgeblich ist dabei nicht die physische Anwesenheit des Gegenstands im Lager, sondern der Papierkram. Sobald der Gegenstand aus dem Zollager geholt wird, muss der Papierkram erledigt werden und der Gegenstand wird formal in die EU eingeführt - und hierbei sind selbstverständlich die Steuern zu entrichten, Steuersatz ist der des Landes in dem eingeführt wird - also HR. Wie schon hier aus dem Forum bekannt haben die Kroaten ja eine Übergangsfrist eingeräumt (glaube April 2014, oder?) mit Ablauf dieser Frist wäre dann unter Umständen auch noch ein Zollvergehen auf dem Tisch. Regeln: Mit Beitritt finden auch alle EU-Regeln Anwendung, darunter auch die 3-und 8-Jahresregel. Daran ließ er absolut keinen Zweifel. Sprich: Boote die Älter als 8 Jahre sind sind steuerbefreit und Boote die länger als 3 Jahre außerhalb der EU (also in HR) waren sind erneut zu versteuern!!! Dies gilt natürlich nicht für Boote, die vor dem EU-Beitritt in Kroatien eingeführt wurden. Steuersatz ist ebenfalls der kroatische. Der formale Vorgang der Einfuhr in die EU muss von allen Booten in Zollagern durchgeführt werden, auch von denen älter als 8 Jahre! (Bei der 8-Jahresregel weiß ichs zwar nicht, aber die 3-Jahresregel gillt für alle Waren, also demnach auch für Wohnwägen in Zollagern. Da kenn ich mich aber ned wirklich aus, ist nur als Fingerzeig zu verstehen falls hier Camper am Start sind.) Trailerboot kommt für den Urlaub aus Deutschland: Hier war die Meinung auch klar. Da - wie gerade beschrieben - die 3-Jahresregel Anwendung findet und der Eigner in der Nachweispflicht ist bleibt als einzig korrektes Mittel (nach EU) zu beweisen, daß das Boot nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU war das INF3. Punkt. Der kroatische oder slovenische Zöllner können dies bei der Rückreise aus Kroatien verlangen, der einzig wirkliche Beweis wäre dann das INF3. Eine deutsche Kaufrechnung über das Boot mit Datum jünger als 3 Jahre wäre natürlich ebenfalls ein Beweis, das ist selbstredend. Natürlich konnte der Zöllner keinerlei Auskunft darüber geben ob hier spezielle Kontrollen geplant sind, ob hier von vornherein unterstellt werden wird, daß Boot sei länger als 3 Jahre in HR gewesen oder ob die Kroaten/Slovenen auch andere Dinge wie Reparaturrechnungen, Bootszulassungen, Trailertüv oder ähnliches zulassen. Dies ist alles möglich, das wird man erst nach dem Beitritt mittels Erfahrungsberichten rausbekommen, das bleibt nach wie vor die große Unbekannte. Hat sich aber sehr nach "Im Ermessen des Beamten" angehört. Dazu hat der Yugofahrer ja schon ein eigenes Topic eröffnet, bitte fleißig dort posten falls jemand kontrolliert wird!!! Löst das INF3 einen Vorgang aus und muss ich bei meiner Rückkehr etwas tun? Prinzipiell Nein. Wer nicht kontrolliert wird muß gar nichts machen. Wer kontrolliert wird unter Umständen auch nicht. Aber (Jetzt kam ehrlich gesagt ein Kauderwelsch aus Fachausdrücken, das ich Versuche in meiner Sprache sinngemäß wiederzugeben): Der kontrollierende Beamte kann Ergänzungen oder Auskünfte von der ausstellenden Zollbehörde verlangen wenn er das möchte. Da steht hinten auf dem Blatt einiges drauf. Wenn das der Fall ist wird ein weiterer Vorgang in Gang gesetzt, entweder (und wohl je nachdem was er will) beauftragt man dann eine Spedition vor Ort mit irgendwas oder muss dann zuhause wieder zum Zoll (nicht zwingend die gleiche Stelle), lässt noch mal was abstempeln und die melden das dann nach unten. Ob hier was verlangt wird liegt im Ermessen des kontrollierenden kroatischen/slovenischen Beamten. So, das wars von meinem Zollausflug, alle Informationen stammen wie gesagt aus dem persönlichen Gespräch mit dem Zollbeamten. Belege gibts daher natürlich nicht, ich habs nicht aufgezeichnet. Ob der Beamte sich geirrt hat kann ich natürlich auch nicht beschwören - es war allerdings kein Jungspund und er kam mir so vor als würde er sich seiner Sache völlig sicher sein. Kurz: Er wirkte fachlich absolut kompetent. Hoffe die Infos helfen einigen, schöne Grüße, Jan
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#2047
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prinzipiell ist es bei booten über 8 jahre egal wo es liegt und bei booten darunter kannst du dir aussuchen ob du jetzt 25% den kroaten zahlst oder nach dem 01.07 wenn du es aus dem zollager holst....also vom zahlen her egal
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Sonnige Grüße Thomas
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#2048
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Einige begreifen es einfach nicht: auch 50-jährige Boote sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig, wenn sie denn in die EU eingeführt werden.
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Gruss Vestus |
#2049
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Servus!
Was ich halt schon recht krass finde: Wenn oben genanntes wirklich genau so kommt wie vom Zöllner beschrieben bedeutet das im Klartext: Jedes Boot, das zwischen 3 und 8 Jahre alt ist und nach dem Kauf direkt nach Kroatien gebracht wurde muss jetzt mit 25% versteuert werden, unabhängig davon ob es beim Kauf im Heimatland ordnungsgemaäß versteuert wurde oder nicht! Gesetz dem Fall es war zwischenzeitlich nicht in der EU. Aber der Zöllner hat nicht den Hauch eines Zweifels daran gelassen dass es so kommt. Dies wird wohl etliche Eigner nun überraschen die bislang ruhigen Gewissens glaubten "Mich betrifft das alles nicht, ich bin ein ordentlicher Steuerzahler"... Schöne Grüße, Jan |
#2050
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Man hatte ja dafür bis zum 31.05. Zeit,
gruss dieter
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