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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2151  
Alt 01.07.2013, 12:02
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Boot: Keines zur Zeit :-) :-(
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Der Pasus "wie vereinbart auf Kosten und zu Lasten der Verkäufer/Vorbesitzer"ist ganz wichtig !!!!
Hat mir bei einem Kauf von Rohbau schon einmal einiges an Geld eingebracht bzw. nicht gekostet !
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  #2152  
Alt 01.07.2013, 12:03
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Boot: Keines zur Zeit :-) :-(
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Hallo Robert,

laut HK Amt Punat gibts die Vignette und Kurtaxen Gebühr weiterhin. Ich durfts ja letzte Woche noch alles für 1 Jahr löhnen, hab dafür jetzt aber auch hoffentlich bis Mitte 2014 Ruhe
Gruss, Michi
...und Crewliste gibt´s nicht mehr ?
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  #2153  
Alt 01.07.2013, 12:04
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Und das Problem mit dem illegalen Chartern könntest du mit einer notariellen Vollmacht von einem kroatischen Notar beheben, falls das mit dem Ummelden nicht klappt. Gesetz dem Fall die Verkäufer sind auch unten. Angeblich geht das recht schnell beim Notar.
Versicherung lässt sich sicher auch klären.
Aber mehr als Vermutungen wirst du zur eigentlichen Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekommen, sorry. Da fehlen einfach noch die Erfahrungswerte.

Schöne Grüße,
Jan
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  #2154  
Alt 01.07.2013, 12:09
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Die älteren Personen wollten den 01.07 abwarten und jetzt eben aus dem Zollverschluss nehmen die 1,7% wahrscheinlich zahlen und gut ist es.
Ich möchte das Boot in den nächsten 10 Tagen auf mich ummelden...
Warte das genaue Prozedere ab, keiner weiß im Momment genau wie es läuft,
es sei denn Du liest mal bei Seahelp nach , dort ist es beschrieben und zwar ziemlich aufwändig, aber schon was älter,
aber hier gilt wie überall, ob nun offiziell oder inoffiziell,

Was interessiert mich mein Geschreibsel von gestern,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #2155  
Alt 01.07.2013, 12:18
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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So, wir fahren jetzt einmal raus auf unser neu erkämpftes "Hoheitsgebiet" der EU und umrunden Plavnik !
Mal sehen, ob die Konsistenz des Wassers passt und die Steine und Felsen der EU Norm entsprechen, wenn nicht dann gibt´s aber etwas heftiges hinter die Ohren liebe kroatische EU Bürger !
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  #2156  
Alt 01.07.2013, 12:35
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bavarian bavarian ist offline
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Doch, Crewliste auch. Alles wie gehabt. Viel Spass im Revier, wir sind dann nächste Woche wieder unten ;)
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  #2157  
Alt 01.07.2013, 13:41
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ThomasS. ThomasS. ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Servus Thomas,

melde das Boot doch einfach auf Dich an. Ist kein Problem, rein zollrechtlich gesehen. Lass das Permit umschreiben, zahle die Aufenthaltsgebühr und gut ists... schönen Urlaub..
Das Zollverfahren haben die Vorbesitzer schon eingeleitet ? Wenn ja kein Problem, das wird abgewickelt und Du bekommst die Papiere wenn fertig.
du solltest nur im Kaufvertrag festhalten, dass du das Boot EU verzollt und versteuert kaufst, sprich die Kosten zu Lasten der Vorbesitzer gehen...

Grüße

Christian
So hab ich es vor.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #2158  
Alt 01.07.2013, 13:56
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Eine etwas andere Frage:
Kann ich z.B ein über 8 Jahre in Kroatien liegendes Boot unter Ö Flagge bereits kaufen und nach Ö bringen solange vom Vorbesitzer das jetzt eingeleitete Zollverfahren läuft? Hat da wer eine Ahnung und bitte keine Vermutungen, die hab ich selber auch.

Danke
Dein Boot würde ich ohne die berühmte Zolldeklaration nicht nach Österreich bringen. Im Falle einer zugegebenen seltenen Binnenkontrolle unterliegst du den Regeln für Boote im Binnenverkehr, da musst einen Mehrwertsteuernachweis erbringen. Den Mehrwertsteuernachweis erbringst mit der Zolldeklaration....der Passus der Vorbesitzer haftet für die Bezahlung der Mehrwersteuer hilft dir relativ wenig, für die Behörde haftest nur Du und du musst auch bezahlen.....Du kannst zwar dann mit dem Passus beim Vorbesitzer Regress betreiben, sprich gerichtlich eintreiben...aber das ist mit Kosten und Stress verbunden und sollte der Vorbesitzer kein Geld haben hat der Kaiser sowieso sein Recht verloren....

In Kroatien selbst wirst kein Problem haben, da hast ja noch 10 Monate für den Nachweis Zeit....also geniesse deinen Urlaub in Kroatien und mit dem Transport nach Österreich lass Dir Zeit bist die Papiere in Händen hast...
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  #2159  
Alt 01.07.2013, 19:00
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Doch, Crewliste auch. Alles wie gehabt. Viel Spass im Revier, wir sind dann nächste Woche wieder unten ;)
Wir halten hier einstweilen die Lage und machen das Wetter stabiler !
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  #2160  
Alt 01.07.2013, 21:20
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Pünktlich zum Thema ein neues Dokument, am 28.06. beschlossen, und heute veröffentlicht.
Betreff: Freilassung in den freien Verkehr
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Uputa_br._66_13_za_završetak_postupanja.pdf (1,70 MB, 107x aufgerufen)
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  #2161  
Alt 01.07.2013, 21:44
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Pünktlich zum Thema ein neues Dokument, am 28.06. beschlossen, und heute veröffentlicht.
Betreff: Freilassung in den freien Verkehr

Ach, mein kroatisch funktioniert heute nicht so richtig....
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  #2162  
Alt 01.07.2013, 21:56
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Ach, mein kroatisch funktioniert heute nicht so richtig....
Muss selber erst lesen,
sind gute 10 Dokumente heute eingestellt worden
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  #2163  
Alt 01.07.2013, 22:22
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Und noch eins für die Freilassung in den freien Verkehr

Ich krieg das heute nicht mehr übersetzt, hab jetzt schon Kopfweh
Ist eher eine Anleitung für die Zöllner wie vorzugehen ist.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Uputa_br._77_13_o_provedbi_postupka_puš.pdf (2,76 MB, 192x aufgerufen)
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  #2164  
Alt 01.07.2013, 22:33
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Und noch eins für die Freilassung in den freien Verkehr

Ich krieg das heute nicht mehr übersetzt, hab jetzt schon Kopfweh
Ist eher eine Anleitung für die Zöllner wie vorzugehen ist.
UNter Punkt 2 ein interesaanter Satz über die Zollzinsen,
alle im Juli angemeldete Ware unterliegt nicht den Zollzinsen da diese nicht für ein Monat erhoben werden.
Die ZInsen fallen an, ab dem Tag des Beitritts bis zur Freilassung in den freien Verkehr, wer im Juli den Antrag stellt zahlt nichts.

Wie weit das für Boote zutreffend ist weiß ich nicht, und kann esnicht herauelesen.
Also vorerst keine Panik
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  #2165  
Alt 01.07.2013, 22:44
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Pünktlich zum Thema ein neues Dokument, am 28.06. beschlossen, und heute veröffentlicht.
Betreff: Freilassung in den freien Verkehr
Das kann man drehen und wenden wie man möchte, ab heute gelten auch in HR die EU-Steuergesetze. Lediglich die Steuersätze sind in gewissen Rahmen den Mitgliedsländern freigestellt, 0% gibt es aber nicht.

Wer in D oder NL ein Boot aus einem Nicht-EU-Land oder Zolllager einführt hat die entsprechenden Abgaben zu löhnen, in HR wird es, da inzwischen auch EU, nicht anders sein.

Auch eine 277 Jahre alte Geige ist davon nicht befreit:

http://www.badische-zeitung.de/panor...-64270519.html

Wegen der 5%-Regelung trifft sich übermorgen die Finanzkommision der EU.

Der Drops ist noch nicht gelutscht.
__________________
Gruss Vestus
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  #2166  
Alt 01.07.2013, 22:59
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Charliechen Charliechen ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ach ja, @Jürgen:



Zu befürchten hast du nix, aber glaub dem justforfun mal nix von wegen "bloß Pivo trinken":

Du wirst das Boot formal aus dem Zollverschluß holen und in die EU einführen müssen. Da du aber das Boot ordentlich versteuert hattest und nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU bist - und du dies auch vollständig beweisen kannst - hast du nichts zu befürchten. Steuernachzahlungen werden keine auf dich zukommen, ob es Bearbeitungsgebühren kosten wird weiß noch keiner - genausowenig wie das exakte Prozedere.
Da warten wir alle auf die ersten Erfahrungsberichte.

Schöne Grüße,
Jan
Hallo Jan!

Genau das befürchte ich eben auch ! Ich fahre in 2 Wochen für 2 Wochen nach HR. Dann erst wieder im Sommer 2014.
Wenn ich bis April 2014 was machen soll, muss ich das also in 2 Wochen regeln oder es geht nicht mehr.
Kennt denn wirklich niemand das Procedere ?
Jan was würdest Du an meiner Stelle tun. Und was die Anderen .? Pivo trinke ich natürlich auch. Das Eine schließt das Andere ja nicht aus.

Gruß,
Jürgen
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  #2167  
Alt 01.07.2013, 23:34
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das kann man drehen und wenden wie man möchte, ab heute gelten auch in HR die EU-Steuergesetze. Lediglich die Steuersätze sind in gewissen Rahmen den Mitgliedsländern freigestellt, 0% gibt es aber nicht.

Wer in D oder NL ein Boot aus einem Nicht-EU-Land oder Zolllager einführt hat die entsprechenden Abgaben zu löhnen, in HR wird es, da inzwischen auch EU, nicht anders sein.

Auch eine 277 Jahre alte Geige ist davon nicht befreit:

http://www.badische-zeitung.de/panor...-64270519.html

Wegen der 5%-Regelung trifft sich übermorgen die Finanzkommision der EU.

Der Drops ist noch nicht gelutscht.

Vestus, ich schätze deine Komentare und Ausführungen sehr,
sie zeugen von Kenntniss und Wissen.
Aber bitte erkläre mir wieso die Eu solche Sachen veröffentlicht.
Woher kommt das, was bringt das?
Für mich als einfachen nichtswissenden Bürger ist das eindeutig, und dann kommst du mit Fachwissen und ich verstehe nichts mehr
Wo liegt der Fehler?
Lass es uns alle wissen und verstehen.



Fall 19:
Eine französische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die
Seeschifffahrt, für das in Frankreich beim Kauf des Bootes keine Mehrwertsteuer
entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs
erfolgte mehr als 8 Jahre vor dem Beitritt.
Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot vor
dem Tag des Beitritts in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt.
Am 1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren.
Anfang März 2014 wendet sich die betreffende Person an die kroatischen Zollbehörden,
weil die Frist für die Beendigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung am
31. März 2014 abläuft. Sie beabsichtigt, das Boot zur Überführung in den freien Verkehr in
Kroatien anzumelden, da das Land der EU beigetreten ist.
Lösung:
In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboot für die Seeschifffahrt und Motorboote
(ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird
und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine
Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des
Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des
Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der
ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf
Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer
befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird,
aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist.

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  #2168  
Alt 01.07.2013, 23:38
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Oder hier,
über drei <Jahre ausserhalb der Eu,
alles von der EU, keine Googleantwort von irgnedwo
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION
STEUERN UND ZOLLUNION
Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif
Zollgesetzgebung



Fall 20:
Eine österreichische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die
Seeschifffahrt, für das in Österreich beim Kauf des Bootes im Jahr 2008 Mehrwertsteuer
entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs
erfolgte 2009.
Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot am
1. Januar 2010 in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Am
1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren. Das Boot wurde nach
dem 1. Januar 2010 nicht wieder in die EU-27 verbracht. Im September 2013 wird das
Boot aus Kroatien wiederausgeführt und in Italien zur Überführung in den zollrechtlich
freien Verkehr angemeldet.


Lösung:
26
Das Boot kann nicht zollfrei als Rückware nach Italien wiedereingeführt werden, da es
sich länger als 3 Jahre außerhalb der EU-27 befand, jedoch gilt für das Boot der
Meistbegünstigungs-Einfuhrzollsatz (
erga omnes) „zollfrei“.
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer wird die Einfuhr des Segelbootes nach Italien ohne
Steuertatbestand beendet, weil das Boot vor dem Tag des Beitritts nach österreichischem
Mehrwertsteuerrecht erworben wurde. Der österreichische Eigentümer des Segelbootes
muss selbstverständlich die Rechnung vorlegen, damit die italienischen Zollbehörden
feststellen können, dass die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 410
Absatz 1 Buchstabe c der Mehrwertsteuerrichtlinie anwendbar sind. Außerdem muss die
österreichische Privatperson nachweisen, dass sich das Boot in Kroatien am Tag des

Beitritts im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befand.
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  #2169  
Alt 01.07.2013, 23:42
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UNd das steht auch in dem Eu Blatt

Die Anwendung des Zollrechts ist Aufgabe der einzelstaatlichen Behörden, die unter
der Kontrolle der einzelstaatlichen Gerichte und in letzter Instanz des Gerichtshofs stehen
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  #2170  
Alt 01.07.2013, 23:50
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Vestus, ich schätze deine Komentare und Ausführungen sehr,
sie zeugen von Kenntniss und Wissen.
Aber bitte erkläre mir wieso die Eu solche Sachen veröffentlicht.
Woher kommt das, was bringt das?
Für mich als einfachen nichtswissenden Bürger ist das eindeutig, und dann kommst du mit Fachwissen und ich verstehe nichts mehr
Wo liegt der Fehler?
Lass es uns alle wissen und verstehen.



Fall 19:
Eine französische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die

Seeschifffahrt, für das in Frankreich beim Kauf des Bootes keine Mehrwertsteuer

entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs
erfolgte mehr als 8 Jahre vor dem Beitritt.
Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot vor
dem Tag des Beitritts in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt.
Am 1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren.
Anfang März 2014 wendet sich die betreffende Person an die kroatischen Zollbehörden,
weil die Frist für die Beendigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung am
31. März 2014 abläuft. Sie beabsichtigt, das Boot zur Überführung in den freien Verkehr in
Kroatien anzumelden, da das Land der EU beigetreten ist.
Lösung:
In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboot für die Seeschifffahrt und Motorboote
(ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird
und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine
Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des
Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des
Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der
ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf
Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer
befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird,



aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist.

Im Klartext....Fall 19 bedeutet eindeutig für Bootsbesitzer die nachweislich mehr als 8 Jahre im Wasser waren......Pivo trinken....keine Mehrwertsteuer und auch kein Zoll ist zu bezahlen........wir brauchen das Geld eh für Pivo........zwischendurch raffen wir uns auf und melden das Boot für den freien Warenverkehr an.....dazu haben wir 10 Monate Zeit.....dannach trinken wir wieder ein Pivo.......liebe Grüsse Bernhard

Danke Glumpo...endlich eine sachliche Info...da hast Dich aber jetzt bei der Weltuntergangsfraktion sehr unbeliebt gemacht....ggggg

Geändert von Justforfun (01.07.2013 um 23:56 Uhr)
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Alt 01.07.2013, 23:58
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Im Klartext....Fall 19 bedeutet eindeutig für Bootsbesitzer die nachweislich mehr als 8 Jahre im Wasser waren......Pivo trinken....keine Mehrwertsteuer und auch kein Zoll ist zu bezahlen........wir brauchen das Geld eh für Pivo........zwischendurch raffen wir uns auf und melden das Boot für den freien Warenverkehr an.....dazu haben wir 10 Monate Zeit.....dannach trinken wir wieder ein Pivo.......liebe Grüsse Bernhard

Danke Glumpo...endlich eine sachliche Info...da hast Dich aber jetzt bei der Weltuntergangsfraktion sehr unbeliebt gemacht....ggggg

Du immer mit deinem Pivo
und was mach ich als Cedevita- und Milchtrinker


Diese sachliche Info steht schon seit März hier in diesem Thread, was nutzt es wenns keiner ließt

Geändert von glumpo (02.07.2013 um 00:04 Uhr)
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Alt 02.07.2013, 00:00
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Ich stelle es einfach nochmal rein,
in deutscher Sprache
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  #2173  
Alt 02.07.2013, 00:02
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
eine Mehrwertsteuer und auch kein Zoll ist zu bezahlen
Beim Zoll wäre ich mir nicht so sicher, da scheint es einen Übersetzungsfehler zu geben aus dem Original ins Deutsche, udn die Krooaten haben es aus dem Deutschen ins Kroatische übernommen.

Aber ist egal, bei 1,7% bleibt noch etwas für dein Pivo
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  #2174  
Alt 02.07.2013, 00:20
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Zitat:
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Oder hier,
über drei <Jahre ausserhalb der Eu,
alles von der EU, keine Googleantwort von irgnedwo
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION
STEUERN UND ZOLLUNION
Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif

Zollgesetzgebung



Fall 20:
Eine österreichische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die
Seeschifffahrt, für das in Österreich beim Kauf des Bootes im Jahr 2008 Mehrwertsteuer
entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs
erfolgte 2009.
Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot am
1. Januar 2010 in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Am
1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren. Das Boot wurde nach
dem 1. Januar 2010 nicht wieder in die EU-27 verbracht. Im September 2013 wird das
Boot aus Kroatien wiederausgeführt und in Italien zur Überführung in den zollrechtlich
freien Verkehr angemeldet.


Lösung:
26
Das Boot kann nicht zollfrei als Rückware nach Italien wiedereingeführt werden, da es
sich länger als 3 Jahre außerhalb der EU-27 befand, jedoch gilt für das Boot der
Meistbegünstigungs-Einfuhrzollsatz (
erga omnes) „zollfrei“.
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer wird die Einfuhr des Segelbootes nach Italien ohne
Steuertatbestand beendet, weil das Boot vor dem Tag des Beitritts nach österreichischem
Mehrwertsteuerrecht erworben wurde. Der österreichische Eigentümer des Segelbootes
muss selbstverständlich die Rechnung vorlegen, damit die italienischen Zollbehörden
feststellen können, dass die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 410
Absatz 1 Buchstabe c der Mehrwertsteuerrichtlinie anwendbar sind. Außerdem muss die
österreichische Privatperson nachweisen, dass sich das Boot in Kroatien am Tag des

Beitritts im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befand.

UNd hier ist 410 mit C für die Boote >3 Jahre ausserhalb der Eu

Artikel 410
(1) Abweichend von Artikel 71 stellt die Einfuhr eines
Gegenstands im Sinne des Artikels 408 keinen Steuertatbestand
dar, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
c) der im Sinne des Artikels 408 Absatz 1 Buchstabe a
eingeführte Gegenstand ist ein Fahrzeug, welches unter den
für den Binnenmarkt eines der neuen Mitgliedstaaten oder
eines der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geltenden
allgemeinen Steuerbedingungen vor dem Beitrittsdatum
erworben oder eingeführt wurde oder für welches bei der
Ausfuhr keine Mehrwertsteuerbefreiung oder -vergütung
gewährt worden ist.
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #2175  
Alt 02.07.2013, 09:25
freerider13 freerider13 ist offline
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Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
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Servus!

Danke Glumpo, endlich final Klarheit, vor allem auch was die 3-Jahressache betrifft! Also demnach keine Steuer für schon verzollte Boote die länger als 3 Jahre außerhalb der EU waren, sofern die Steuerzahlung nachgewiesen wird. Zoll fällt dann auch nicht an. (Falls sich da nichts mehr ändert).
Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Danke Glumpo...endlich eine sachliche Info...da hast Dich aber jetzt bei der Weltuntergangsfraktion sehr unbeliebt gemacht....ggggg
Falls ich gemeint bin wohl kaum, ich bin froh wenn Fakten auf dem Tisch liegen.

Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
zwischendurch raffen wir uns auf und melden das Boot für den freien Warenverkehr an.....dazu haben wir 10 Monate Zeit.....dannach trinken wir wieder ein Pivo.......liebe Grüsse Bernhard
Du gibst doch nicht etwa zum ersten mal zu, daß man nicht nur sitzenbleiben und pivo trinken kann sondern das man das Boot in den Warenverkehr bringen muss? Wir werden uns nicht doch noch in was einig werden? Vielleicht wirds ja doch noch was mit dem Pivo...

Schöne Grüße,
Jan
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