|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#2151
|
||||
|
||||
Der Pasus "wie vereinbart auf Kosten und zu Lasten der Verkäufer/Vorbesitzer"ist ganz wichtig !!!!
Hat mir bei einem Kauf von Rohbau schon einmal einiges an Geld eingebracht bzw. nicht gekostet !
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
|
#2152
|
||||
|
||||
...und Crewliste gibt´s nicht mehr ?
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#2153
|
|||
|
|||
Servus!
Und das Problem mit dem illegalen Chartern könntest du mit einer notariellen Vollmacht von einem kroatischen Notar beheben, falls das mit dem Ummelden nicht klappt. Gesetz dem Fall die Verkäufer sind auch unten. Angeblich geht das recht schnell beim Notar. Versicherung lässt sich sicher auch klären. Aber mehr als Vermutungen wirst du zur eigentlichen Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekommen, sorry. Da fehlen einfach noch die Erfahrungswerte. Schöne Grüße, Jan |
#2154
|
|||
|
|||
Zitat:
es sei denn Du liest mal bei Seahelp nach , dort ist es beschrieben und zwar ziemlich aufwändig, aber schon was älter, aber hier gilt wie überall, ob nun offiziell oder inoffiziell, Was interessiert mich mein Geschreibsel von gestern, gruss dieter
__________________
- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2155
|
||||
|
||||
So, wir fahren jetzt einmal raus auf unser neu erkämpftes "Hoheitsgebiet" der EU und umrunden Plavnik !
Mal sehen, ob die Konsistenz des Wassers passt und die Steine und Felsen der EU Norm entsprechen, wenn nicht dann gibt´s aber etwas heftiges hinter die Ohren liebe kroatische EU Bürger !
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
|
#2156
|
||||
|
||||
Doch, Crewliste auch. Alles wie gehabt. Viel Spass im Revier, wir sind dann nächste Woche wieder unten ;)
|
#2157
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Sonnige Grüße Thomas |
#2158
|
|||||
|
|||||
Zitat:
In Kroatien selbst wirst kein Problem haben, da hast ja noch 10 Monate für den Nachweis Zeit....also geniesse deinen Urlaub in Kroatien und mit dem Transport nach Österreich lass Dir Zeit bist die Papiere in Händen hast...
|
#2159
|
||||
|
||||
Wir halten hier einstweilen die Lage und machen das Wetter stabiler !
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#2160
|
||||
|
||||
Pünktlich zum Thema ein neues Dokument, am 28.06. beschlossen, und heute veröffentlicht.
Betreff: Freilassung in den freien Verkehr |
#2161
|
|||
|
|||
Zitat:
Ach, mein kroatisch funktioniert heute nicht so richtig.... |
#2162
|
||||
|
||||
Muss selber erst lesen,
sind gute 10 Dokumente heute eingestellt worden
|
#2163
|
||||
|
||||
Und noch eins für die Freilassung in den freien Verkehr
Ich krieg das heute nicht mehr übersetzt, hab jetzt schon Kopfweh Ist eher eine Anleitung für die Zöllner wie vorzugehen ist. |
#2164
|
||||
|
||||
Zitat:
alle im Juli angemeldete Ware unterliegt nicht den Zollzinsen da diese nicht für ein Monat erhoben werden. Die ZInsen fallen an, ab dem Tag des Beitritts bis zur Freilassung in den freien Verkehr, wer im Juli den Antrag stellt zahlt nichts. Wie weit das für Boote zutreffend ist weiß ich nicht, und kann esnicht herauelesen. Also vorerst keine Panik |
#2165
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wer in D oder NL ein Boot aus einem Nicht-EU-Land oder Zolllager einführt hat die entsprechenden Abgaben zu löhnen, in HR wird es, da inzwischen auch EU, nicht anders sein. Auch eine 277 Jahre alte Geige ist davon nicht befreit: http://www.badische-zeitung.de/panor...-64270519.html Wegen der 5%-Regelung trifft sich übermorgen die Finanzkommision der EU. Der Drops ist noch nicht gelutscht.
__________________
Gruss Vestus
|
#2166
|
||||
|
||||
Zitat:
Genau das befürchte ich eben auch ! Ich fahre in 2 Wochen für 2 Wochen nach HR. Dann erst wieder im Sommer 2014. Wenn ich bis April 2014 was machen soll, muss ich das also in 2 Wochen regeln oder es geht nicht mehr. Kennt denn wirklich niemand das Procedere ? Jan was würdest Du an meiner Stelle tun. Und was die Anderen .? Pivo trinke ich natürlich auch. Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Gruß, Jürgen |
#2167
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Vestus, ich schätze deine Komentare und Ausführungen sehr, sie zeugen von Kenntniss und Wissen. Aber bitte erkläre mir wieso die Eu solche Sachen veröffentlicht. Woher kommt das, was bringt das? Für mich als einfachen nichtswissenden Bürger ist das eindeutig, und dann kommst du mit Fachwissen und ich verstehe nichts mehr Wo liegt der Fehler? Lass es uns alle wissen und verstehen. Fall 19: Eine französische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die
Seeschifffahrt, für das in Frankreich beim Kauf des Bootes keine Mehrwertsteuer aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist.entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgte mehr als 8 Jahre vor dem Beitritt. Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot vor dem Tag des Beitritts in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Am 1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren. Anfang März 2014 wendet sich die betreffende Person an die kroatischen Zollbehörden, weil die Frist für die Beendigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung am 31. März 2014 abläuft. Sie beabsichtigt, das Boot zur Überführung in den freien Verkehr in Kroatien anzumelden, da das Land der EU beigetreten ist. Lösung: In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboot für die Seeschifffahrt und Motorboote (ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird,
|
#2168
|
||||
|
||||
Oder hier,
über drei <Jahre ausserhalb der Eu, alles von der EU, keine Googleantwort von irgnedwo EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION ZollgesetzgebungSTEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif Fall 20: Eine österreichische Privatperson ist Eigentümer eines Segelbootes für die Seeschifffahrt, für das in Österreich beim Kauf des Bootes im Jahr 2008 Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Das Boot hat Unionscharakter. Die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgte 2009. Die betreffende Person verbrachte das Segelboot nach Kroatien, dort wurde das Boot am 1. Januar 2010 in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Am 1. Juli 2013 befindet sich das Boot weiterhin in diesem Verfahren. Das Boot wurde nach dem 1. Januar 2010 nicht wieder in die EU-27 verbracht. Im September 2013 wird das Boot aus Kroatien wiederausgeführt und in Italien zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Lösung: 26 Das Boot kann nicht zollfrei als Rückware nach Italien wiedereingeführt werden, da es sich länger als 3 Jahre außerhalb der EU-27 befand, jedoch gilt für das Boot der Meistbegünstigungs-Einfuhrzollsatz ( erga omnes) „zollfrei“. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer wird die Einfuhr des Segelbootes nach Italien ohne Steuertatbestand beendet, weil das Boot vor dem Tag des Beitritts nach österreichischem Mehrwertsteuerrecht erworben wurde. Der österreichische Eigentümer des Segelbootes muss selbstverständlich die Rechnung vorlegen, damit die italienischen Zollbehörden feststellen können, dass die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 410 Absatz 1 Buchstabe c der Mehrwertsteuerrichtlinie anwendbar sind. Außerdem muss die österreichische Privatperson nachweisen, dass sich das Boot in Kroatien am Tag des Beitritts im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befand.
|
#2169
|
||||
|
||||
UNd das steht auch in dem Eu Blatt
Die Anwendung des Zollrechts ist Aufgabe der einzelstaatlichen Behörden, die unter der Kontrolle der einzelstaatlichen Gerichte und in letzter Instanz des Gerichtshofs stehen |
#2170
|
|||
|
|||
Zitat:
Im Klartext....Fall 19 bedeutet eindeutig für Bootsbesitzer die nachweislich mehr als 8 Jahre im Wasser waren......Pivo trinken....keine Mehrwertsteuer und auch kein Zoll ist zu bezahlen........wir brauchen das Geld eh für Pivo........zwischendurch raffen wir uns auf und melden das Boot für den freien Warenverkehr an.....dazu haben wir 10 Monate Zeit.....dannach trinken wir wieder ein Pivo.......liebe Grüsse Bernhard Danke Glumpo...endlich eine sachliche Info...da hast Dich aber jetzt bei der Weltuntergangsfraktion sehr unbeliebt gemacht....ggggg Geändert von Justforfun (01.07.2013 um 23:56 Uhr) |
#2171
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Du immer mit deinem Pivo und was mach ich als Cedevita- und Milchtrinker Diese sachliche Info steht schon seit März hier in diesem Thread, was nutzt es wenns keiner ließt Geändert von glumpo (02.07.2013 um 00:04 Uhr)
|
#2172
|
||||
|
||||
Ich stelle es einfach nochmal rein,
in deutscher Sprache
|
#2173
|
||||
|
||||
Beim Zoll wäre ich mir nicht so sicher, da scheint es einen Übersetzungsfehler zu geben aus dem Original ins Deutsche, udn die Krooaten haben es aus dem Deutschen ins Kroatische übernommen.
Aber ist egal, bei 1,7% bleibt noch etwas für dein Pivo |
#2174
|
|||||
|
|||||
Zitat:
UNd hier ist 410 mit C für die Boote >3 Jahre ausserhalb der Eu Artikel 410 (1) Abweichend von Artikel 71 stellt die Einfuhr eines Gegenstands im Sinne des Artikels 408 keinen Steuertatbestand dar, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: c) der im Sinne des Artikels 408 Absatz 1 Buchstabe a gewährt worden ist.eingeführte Gegenstand ist ein Fahrzeug, welches unter den für den Binnenmarkt eines der neuen Mitgliedstaaten oder eines der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geltenden allgemeinen Steuerbedingungen vor dem Beitrittsdatum erworben oder eingeführt wurde oder für welches bei der Ausfuhr keine Mehrwertsteuerbefreiung oder -vergütung
|
#2175
|
|||
|
|||
Servus!
Danke Glumpo, endlich final Klarheit, vor allem auch was die 3-Jahressache betrifft! Also demnach keine Steuer für schon verzollte Boote die länger als 3 Jahre außerhalb der EU waren, sofern die Steuerzahlung nachgewiesen wird. Zoll fällt dann auch nicht an. (Falls sich da nichts mehr ändert). Zitat:
Zitat:
Schöne Grüße, Jan |
Themen-Optionen | |
|
|