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  #201  
Alt 25.07.2014, 13:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sandbankdirektor Beitrag anzeigen
Um mal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen: Ist das Ganze nur Strafbar, wenn man ein Boot mit einem führerscheinpflichtigen Motor ohne Führerschein führt?

Wenn jemand mit Fühererschein dabei ist nicht. Ansonsten ist es "Fahren Ohne Führerschein"

Oder auch sonst, d.h. man hat z.B. einen 40 PS AB dran, lt. Aufkleber und lt. Papieren. Es wurde aber die Zündeinheit ausgetauscht, so daß ein 60 PS draus wurde, da diese sich wohl nur darin unterscheiden. Nun sollte die Zündeinheit ja eine ABE haben, weder Registrierung noch Versicherung oder Steuer sind abhängig von den PS.
Oder?? Bei meinem 2455er Bayliner mit 5,8l V8 standen 58PS in den Paieren obwohl er 270 PS hatte. Das ist erstmal kein Problem. Die Versicherung muss natürlich in der höhe der richtigen PS abgeschlossen sein sonst kann man da Probleme bekommen
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  #202  
Alt 25.07.2014, 13:28
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Der Unterschied zwischen 15 PS und 25 PS ist wahrlich nicht so groß, dass deswegen selbt bei vorhandener krimineller Energie irgendwas riskiert werden sollte. Das wäre extrem dämlich.

Ich finde, dass die Freigabe von Motoren bis 15 PS ohne Führerschein ein sehr großes und riskantes Zugeständnis sind und die Eingangsfrage macht deutlich, dass nicht immer verstanden wird, warum es überhaupt eine Führerscheinpflicht gibt. Man sollte sich schon mal intensiv mit den rechtlichen Gegebenheiten auf dem Wasser und genereller Bootskunde befassen, die Prüfung bestehen und danach an Bord mindestens für das Revier ein leicht erfaßbares Nachschlagewerk (kann eine Brochüre sein) haben, in dem die vorkommenden Verkehrstafeln erkärt werden und ein paar andere Gegebenheiten.

Ich habe sowas an Bord und kann schnell etwas nachschlagen. Wenn Leute mitfahren, die sich nie mit dem Stoff befasst haben, ist ihnen der Inhalt des dünnen Buches unverständlich.

Verliert man wirklich den Auto-Führerschein bei so einem Delikt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Worin besteht der Zusammenhang?

Tom
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  #203  
Alt 25.07.2014, 15:11
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Zitat:
Zitat von Meikel1969 Beitrag anzeigen
Hallo Werner,
sicherlich wird der größte Teil der LEute Fahrpraxis mit einem PKW gesammelt haben bevor er den Hängerbetrieb probiert hat oder einen Klein-LKW gefahren ist.
Wie sieht es aber mit den noch älteren unter uns aus, die ihren Klasse 3 -Schein vor (ich glaub ) 1980 gemacht haben? Die dürfen mit ihrem Klasse -3-Schein ein Zweirad mit bis zu 125ccm fahren ohne vorher eine Fahrstunde egal ob Theorie oder Praxis für Zweiräder absolviert zu haben. Zweiradfahren hat mit Autofahren aber auch garnichts gemeinsam Die Zahl der Toten und verletzten Zweiradfahrer ist seit dieser Regelung( kam glaube ich um 2000 rum) nicht signifikant angestiegen.

Gruß
Meikel
Lieber Meikel,

auch da kann ich dir leider nur zum Teil zustimmen. Ich gehöre zu den noch älteren, habe damals allerdings auch Klasse 1 (früher Motorrad) gemacht. Du hast recht, daß Zweiradfahren etwas anderes ist als Autofahren. Allerdings hat die von dir genannte Gruppe zumindest schon einmal die Verkehrsregeln gelernt und lange Erfahrung als Autofahrer, was die Einschätzung verschiedener Situationen betrifft. Das alles ist dem Bootsneuling völlig fremd. Er darf ohne jede Vorkenntnis Boote bis 15 Ps fahren. Der Gesetzgeber sollte diese Regelung meiner Meinung nach schnellstens rückgängig machen. Ist ja schließlich hauptsächlich auch nur aufgrund einer Initiative wirtschaftlich interessierter Organisationen entstanden und das nur mit Hilfe einer diesen Organisationen sehr nahe stehenden Partei, die heute nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Diese Partei hat nie die Interessen der breiten Mehrheit vertreten. Sie hatte immer nur wenig Prozente bei Wahlen aber leider viel Einfluß, da sie lange das Zünglein an der Waage war.

Gruß
Werner
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  #204  
Alt 25.07.2014, 15:36
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen

...

Verliert man wirklich den Auto-Führerschein bei so einem Delikt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Worin besteht der Zusammenhang?

Tom

Nein, es besteht kein automatisierter Zusammenhang. Der SBF wird nur durch das Seegericht entzogen. Es besteht aber die Möglichkeit, das ein Kläger: "...mangelnde Reife zum Führen von Fahrzeugen" vorwirft und sowohl ein Verfahren beim Amsgericht und beim Seegericht aufmacht. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung mit begründetem Hintergrund und doppeltem Aufwand.
Gäbe es ein Automatismus, würden unsere Gerichte zusammenbrechen. Wir denken nur an die Abertausende Trunkenheits -und Drogen-Führerscheinentzüge pro Jahr...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #205  
Alt 25.07.2014, 16:06
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Der Unterschied zwischen 15 PS und 25 PS ist wahrlich nicht so groß, dass deswegen selbt bei vorhandener krimineller Energie irgendwas riskiert werden sollte. Das wäre extrem dämlich.

Ich finde, dass die Freigabe von Motoren bis 15 PS ohne Führerschein ein sehr großes und riskantes Zugeständnis sind und die Eingangsfrage macht deutlich, dass nicht immer verstanden wird, warum es überhaupt eine Führerscheinpflicht gibt. Man sollte sich schon mal intensiv mit den rechtlichen Gegebenheiten auf dem Wasser und genereller Bootskunde befassen, die Prüfung bestehen und danach an Bord mindestens für das Revier ein leicht erfaßbares Nachschlagewerk (kann eine Brochüre sein) haben, in dem die vorkommenden Verkehrstafeln erkärt werden und ein paar andere Gegebenheiten.

Ich habe sowas an Bord und kann schnell etwas nachschlagen. Wenn Leute mitfahren, die sich nie mit dem Stoff befasst haben, ist ihnen der Inhalt des dünnen Buches unverständlich.

Verliert man wirklich den Auto-Führerschein bei so einem Delikt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Worin besteht der Zusammenhang?

Tom
Auch für Sie noch einmal: Ich habe Führerscheine und ein Boot mit 225PS.

Mir ist auch klar, dass nicht jedes Gewässer gleich befahren werden kann. Statt Nachschlagewerken bevorzuge ich jedoch ein IPAD mit Internetanbindung.

Die Eingangsfrage implieziert in keiner Weise eine Absicht den genannten Verstoß zu begehen.
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  #206  
Alt 25.07.2014, 18:39
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Zitat:
Zitat von Erni75 Beitrag anzeigen
Würde gerne wissen, was aus rechtlicher Sicht bei folgender Situation passieren würde.

Wenn jemand, der keinen Bootsführerschein hat, ein Boot mit z.B. 25PS fährt, eine Abdeckung von einem 15PS Motor montiert ist und die Wasserschutzp. bei einer Kontrolle merkt, dass es ein 25PS Motor ist.

Der "JEMAND" kann in dem Beispiel durch einen Kaufvertrag nachweisen, dass er das Boot als 15PS Boot gekauft. Leider exestiert der Verkäufer aber nicht

Was passiert dann?
Sag ihm er soll nen 150PS Motor nehmen und ne 0 wegkratzen. Geht einfacher, bringt mehr Fun und er ist schnell genug um jedem Poizeiboot zu entwischen

*duckundrenn*
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Gruß,
Frank
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  #207  
Alt 26.07.2014, 00:22
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Zitat:
Zitat von Erni75 Beitrag anzeigen
.... Die Eingangsfrage implieziert in keiner Weise eine Absicht den genannten Verstoß zu begehen.

Dafür ist der Fall sehr konkret dargestellt. Es wird schon einen 'JEMAND' geben, der mit dem Gedanken spielt oder ihn bereits umgesetzt hat.

Tom
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  #208  
Alt 26.07.2014, 00:30
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Zitat:
Zitat von Sandbankdirektor Beitrag anzeigen
...
Oder auch sonst, d.h. man hat z.B. einen 40 PS AB dran, lt. Aufkleber und lt. Papieren. Es wurde aber die Zündeinheit ausgetauscht, so daß ein 60 PS draus wurde, da diese sich wohl nur darin unterscheiden. Nun sollte die Zündeinheit ja eine ABE haben, weder Registrierung noch Versicherung oder Steuer sind abhängig von den PS. Oder??
Mir ist nicht bekannt, dass es eine Vorschrift zur Angabe der PS Zahl auf dem Motor gibt. Man kann sie abkratzen oder den Motor unter einer Haube verstecken. Solange damit keine illegale Handlung verschleiert oder unternommen wird (beim Verkauf oder wegen des Führerscheins) , kann man die Haube sicherlich bemalen und mit Zahlen dekorieren wie man will. Der Versicherung muss man den Motor so melden, wie er vom Hersteller genannt wurde. Ansonsten interessiert es wahrscheinlich niemanden, dass ein Motor getuned ist.

Tom
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  #209  
Alt 26.07.2014, 00:36
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Dafür ist der Fall sehr konkret dargestellt. Es wird schon einen 'JEMAND' geben, der mit dem Gedanken spielt oder ihn bereits umgesetzt hat.

Tom
Die Frage ist aus einer "Bierlaune" entstanden. Da Sie aber scheinbar Richter über Recht und Unrecht sind, können Sie mir bestimmt sagen ob es rechtens ist auf einer öffentlichen Internetseite z.B. Bilder von Menschen am Strand zu posten?
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  #210  
Alt 26.07.2014, 00:55
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Zitat:
Zitat von werner3 Beitrag anzeigen
[...] Das alles ist dem Bootsneuling völlig fremd. Er darf ohne jede Vorkenntnis Boote bis 15 Ps fahren. [...]
Nein, er darf ohne einen Schein und somit ohne Prüfung fahren. Aber muss sich an die gleichen Regeln halten wie jener mit >15 PS.
Also muss er Kenntnisse darüber haben.
Grüße Klaus
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  #211  
Alt 26.07.2014, 03:47
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Canadachris Canadachris ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
...Der Versicherung muss man den Motor so melden, wie er vom Hersteller genannt wurde. Ansonsten interessiert es wahrscheinlich niemanden, dass ein Motor getuned ist.

Tom
Versicherung .... welcher Versicherung?
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  #212  
Alt 26.07.2014, 09:06
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Seehexe Seehexe ist offline
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Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Nein, er darf ohne einen Schein und somit ohne Prüfung fahren. Aber muss sich an die gleichen Regeln halten wie jener mit >15 PS.
Also muss er Kenntnisse darüber haben.
Grüße Klaus

Ich glaube das ist Wunschdenken... die wenigsten informieren sich doch über die Regeln und Verkehrszeichen, meistens wird doch ein Boot mit dem entsprechenden Motor gekauft und los geht´s.
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Gruß, Nicole
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  #213  
Alt 26.07.2014, 09:36
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Zitat:
Zitat von Seehexe Beitrag anzeigen
Ich glaube das ist Wunschdenken... die wenigsten informieren sich doch über die Regeln und Verkehrszeichen, meistens wird doch ein Boot mit dem entsprechenden Motor gekauft und los geht´s.
Dann an alle ohne Führerschein, die die Regeln nicht kennen: Macht mal die Prüfungsbögen, dann habt ihr ein paar Basics:

http://www.sportbootfuehrerschein-pr...efungsboegen_1

Ich habe beide Scheine Anfang des Jahres gemacht. Und hatte den ganzen Herbst und Winter Zeit zu lernen. Leider geht es schon los, dass ich beginne zu vergessen.

Das Problem: Ich brauche es in der Praxis nicht. Wo ich fahre gibt es vielleicht 10 Schilder. Und wenn ich dann noch weiß, dass der Schubverband nicht ausweichen wird bin ich "fahrschultechnisch" eigentlich schon gerüstet.

Und das was ich brauche -wie komme ich an meinen Steg ohne das Nachbarboot zu schrammen-wie schleuse ich-wie mache ich mein Boot in der Praxis am besten fest- wie ankere ich mit Bug- und Heckanker-.... das habe ich alles nicht in der Fahrschule gelernt Das hab ich von Kollegen, vom Abschauen bei anderen oder durch learning by doing.
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Gruß,
Frank
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  #214  
Alt 26.07.2014, 10:58
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Das ist wie mit dem Schulwissen. Wir haben in den Jahren viel gelernt und vieles bereits nach den Klausuren vergessen. Immerhin wissen wir, dass es Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, .... und so weiter gibt, haben ein paar Grundlagen irgendwo im Hinterkopf und können manches bei Bedarf gebrauchsfertig auffrischen.

Beim Sportbootführerschein bleiben sicherlich auch ein paar Sachen hängen, beispielsweise, dass es Ausweichregeln gibt und der Mobo-Fahrer allen anderen Fahrzeugtypen auszuweichen hat. Es ist nicht verkehrt, sich den Stoff mal reingezogen zu haben.

Andererseits, was nützen diese Kenntnisse auf einem führerscheinfreien Hausboot, wie einem BunBo, mit relativ schwachen Motor wenn ein Segler auftaucht. Ausweichen geht gar nicht mit den schwimmenden Bungalows.


Tom
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  #215  
Alt 26.07.2014, 12:28
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Dann an alle ohne Führerschein, die die Regeln nicht kennen: Macht mal die Prüfungsbögen, dann habt ihr ein paar Basics:
3/4 davon kann man als Führerscheinloser getrost weglassen.
Was interessiert mich dann wo die Scheine gelten, die Funkdinge oder welche Fahrzeuge welche Schall- oder Lichtzeichen geben.
Vieles davon weiß ich auch nicht mehr und hab dafür ein praktisches kleines Büchlein an Bord, in dem übersichtlich so was drin steht.
Auch viele Zeichen, Abkürzungen etc. aus Seekarten merke ich mir nicht und schau bei Bedarf nach.
Die echten Basics wie die Fahrregeln und manche Vorschriften sollte man aber kennen.

Du wirst sehen, in 10 oder 15 Jahren weißt du auch nur noch das, was du in der Zeit gebrauchen konntest von deinen Scheinen und das ist auch ok so.
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  #216  
Alt 26.07.2014, 12:32
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  #217  
Alt 26.07.2014, 12:59
hik hik ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Seehexe Beitrag anzeigen
Ich glaube das ist Wunschdenken... die wenigsten informieren sich doch über die Regeln und Verkehrszeichen, meistens wird doch ein Boot mit dem entsprechenden Motor gekauft und los geht´s.
Ich weiss nicht, ob das wirklich mehrheitlich so ist, aber mit geht es ums dürfen und müssen. Keine Scheinpflicht heißt nicht keine Informations Pflicht.

Genauso halten sich nicht alle Scheininhaber immer an die Regeln die sie gelernt haben sollten.

Geändert von hik (26.07.2014 um 13:07 Uhr)
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  #218  
Alt 26.07.2014, 20:35
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Zitat:
Zitat von Seehexe Beitrag anzeigen
Ich glaube das ist Wunschdenken... die wenigsten informieren sich doch über die Regeln und Verkehrszeichen, meistens wird doch ein Boot mit dem entsprechenden Motor gekauft und los geht´s.
Und genau diese Beobachtung habe ich noch nicht gemacht.
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Nils
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