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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot fahren ohne Führerschein mit falscher Abdeckung auf AB
Würde gerne wissen, was aus rechtlicher Sicht bei folgender Situation passieren würde.
Wenn jemand, der keinen Bootsführerschein hat, ein Boot mit z.B. 25PS fährt, eine Abdeckung von einem 15PS Motor montiert ist und die Wasserschutzp. bei einer Kontrolle merkt, dass es ein 25PS Motor ist. Der "JEMAND" kann in dem Beispiel durch einen Kaufvertrag nachweisen, dass er das Boot als 15PS Boot gekauft. Leider exestiert der Verkäufer aber nicht Was passiert dann? |
#2
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Hallo,
wie drückte es ein Kollege der Bußgeldstelle auf einem Seminar so nett aus, "Das Bußgeld wird vierstellig !" Dabei ist es egal wie mein das Boot erworben hat. Wird ein Kaufvertrag nur erstellt, um eine Behörde zu täuschen, wenn ich deine Andeutung richtig verstehe, kommt noch eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren, wg. Urkundenfälschung in Betracht. Bis dann Dominic
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#3
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Fällt unter die Kategorie "Geht garnicht".
Nee ehrlich, für solche Sachen hätte ich überhaupt kein Verständnis. Mal ganz abgesehen davon, dass die Führerscheinpflicht ignoriert wird und Urkunden gefälscht werden, kommt noch Vorsatz dazu. Das wäre die Variante, wenn man erwischt wird. Aber was, wenn ein Schaden passiert oder vielleicht sogar jemand verletzt wird. Ich denke mal, wer drüber nachdenkt, investiert lieber ein Bisschen Zeit und einen kleinen Geldbetrag, bevor er dann auf großen Beträgen einer Schadenersatzforderung oder vielleicht einer lebenslangen Zahlung an einen Verletzten sitzen bleibt. Eine Versicherung würde jedenfalls nicht leisten. Die Kombination aus mehrjähriger Haftstrafe wegen Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung, Urkundenfälschung (keine Ahnung was noch alles dazu käme) und dem enormen finanziellen Risiko ist nicht auszudenken. Also lass lieber die Finger davon. Gruß Andreas |
#4
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Hi!
In solchen Fällen sollten die Einziehungsvorschriften passgenau angewendet werden. Viele Grüsse blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#5
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Nichts hinzuzufügen... Vergiss das, oder WENN was passiert, dann hoffe ich für Dich, dass "nur" Sachschaden entsteht oder Du Dir die Gräten brichst, und nicht noch andere Menschen verletzt werden. Allein für den Gedanken wäre eine Strafe gerechtfertigt.
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#6
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Thorheit schützt vor Strafe nicht!
Der Auto-Lappen geht dann übrigens mit auf die Reise. Das wird richtig teuer und das ist genau richtig so. Ich halte die 15 PS Regel schon für fragwürdig. Wenn man die noch um 10 PS bescheißt, ist das nicht nur fahrlässig, sondern in meinen Augen auch gefährlich. Warum nur, traut sich auf der Strasse kaum einer so´n Quatsch und auf dem Wasser (was ja nicht ungefährlicher ist) scheint immer alles egal?! Mach´n Schein, lerne was du tust und fahr dann mit 25 PS legal. Der Spaß ist mit Führerschein mindestens der Gleiche! Beste Grüße Jan
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Humor ist das was man(n) braucht, um zu ertragen, was andere für Humor halten...
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#7
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Alleine für die Frage gehörst Du schon bestraft, sowas dämliches hab ich selten gelesen.
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so long, der Thomas...
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#8
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Vielleicht ist es ja auch nur hypothetisch gemeint, wer weiß ?
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#9
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Zitat:
Ein möglicher Richter wird Vorsatz unterstellen, gibt zumindest im Straßenverkehr die doppelte Strafe. |
#10
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Zitat:
Und auch der PKW-Schein sollte dann für ein paar Jahre weg sein meiner Meinung nach. |
#11
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Wenn ich mir die Uhrzeit des Posting anschaue, dann hoffe ich mal, dass die Frage im Suff entstanden ist und heute morgen ganz schnell wieder als völlig dämlich erkannt wurde...
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Grüße aus Lüneburg, Lars Leben ist das, was passiert, während Du etwas anderes planst!
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#12
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Na hoffentlich
Führerschein ist nun wirklich nicht sooo teuer. Und auch schnell gemacht. Auch wenn man sich nicht einbilden sollte, dass man dann wirklich Boot fahren kann aber dann hat man auch mal wenigstens ein paar Basics. Neulich schleuse ich Talwärts. Während die Schleuse hinter mir zugeht, fährt in die andere Kammer, die 4m Tiefer liegt ein Schlauchboot ein. Ich frag mich: "Ist der Schleusenwärter jetzt besoffen? Mich runter und gleichzeitig das Schlauchi hoch?" Als ich unten bin und ausfahren will, kommt mir das gleiche Schlauchi in der Schleuse wieder entgegen. Ich denk mir: "OK, der ist definitiv besoffen!" Als sie näher kommen seh ich 4 Jungs mit 100PS. Die erste Frage von denen: "Können Sie mir sagen, wann die Schleuse wieder nach oben geht?" Meine erste Frage: "Sagt mal, wer von euch hat nen Führerschein?" Einer meldet sich. Ich: "Sagt mal, waren da nicht 2 rote Lichter?" Antwort: "Doch!" Als freundlicher und hilfsbereiter Skipper erkläre ich ihnen wie das funktioniert und biete ihnen noch dazu mein Handy zum telefonieren an aber nur wenn sie sich wirklich ganz sicher sind, dass einer nen Führerschein hat. Sie verzichten. Sorry, aber die Geschichte musste ich jetzt loswerden.
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Gruß, Frank Geändert von Sāmpēra (20.07.2014 um 09:05 Uhr) |
#13
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Zitat:
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#14
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Moin,
kann man die Abdeckung so ohne weiteres austauschen ? Führerscheinpflicht hin oder her. 15 oder 25 PS oder 5 PS, für mich sogar bei 0,01 PS müsste eine Führerscheinpflicht bestehen, zumindestens ab 5 PS müsste ein Führerscheininhaber an Bord sein, so wie bei Berufsschiffen. Hier in diesem Fall ist es doch egal ob 15 oder 25 PS, Ahnung hat der Einsteller überhaupt nicht. Gruß Manfred |
#15
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Zitat:
Ein System bei dem man schon für Fragen Bestraft wird hatten wir schon mal in Deutschland. Das hat sich nicht durchgesetzt!!!! Auf Deine Beleidigung gehe ich jetzt mal nicht weiter ein....
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#16
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Trotzdem,
wer solch eine Frage stellt, muß mit harscher Kritik rechnen! Ein bisschen Menschenverstand und vielleicht Lebenserfahrung hätten schon gereicht, um sich solch eine Frage selber zu beantworten Also nicht die beleidigte Leberwurst spielen. Gruß Thomas |
#17
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Zitat:
Kanzler
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#18
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Zitat:
Ich habe fünf Führerscheine und noch andere Bescheinigungen. Auf solch einen Betrug wäre ich nie gekommen, hier machst du schlafende Hunde wach. Neck Geändert von Neck (20.07.2014 um 10:30 Uhr) Grund: Tiere gewechselt |
#19
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Wahrheiten schmerzen halt manchmal....
Willy
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#20
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Zitat:
Die Anzahl Deiner Führerscheine und Deine Lebenserfahrung reicht nicht aus um die anfänglich von Dir gestellte Frage selbst zu beantworten? Muss Du tatsächlich ein Forum zu rate ziehen um einem Dritten davon abzuraten vorsätzlich ein Vergehen zu begehen? In welches Licht Du Dich damit rückst, erkennst Du bestimmt jetzt selbst...
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so long, der Thomas...
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#21
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Zitat:
Total deplatziert. Wenn Du hier überlegst kriminelle Handlungen begehen zu wollen, ist doch nicht verwunderlich das die Reaktionen etwas heftiger ausfallen. Sofern Du tatsächlich Argumentationshilfe für einen Bekannten brauchst, warum schreibst Du das nicht im Ausgangspost. Wie auch immer, Argumentationshilfen hast Du ja bekommen. |
#22
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Schade das es noch keine "Kopfschüttel-Funktion" im BF gibt!
Bevor man solche Fragen stellt sollte man doch bedenken, dass man da vielleicht den ein oder anderen auf dumme Gedanken bringt. Ich möchte dir nicht unterstellen, dass du das Thema in die Tat umsetzen willst! Wenn bei solchen Aktionen irgendwas passiert kann man nur hoffen, dass keine unbeteiligten Personen zu Schaden kommen. Außerdem sind solche Aktionen nicht förderlich für das Ansehen unseres Hobbys in der Öffentlichkeit. Gruß Rainer |
#23
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Ich finde es immer wieder beachtlich wie all die Gutmenschen solche Themen benutzen um andere zu beleidigen und
die Todesstrafe für nicht Führerscheininhaber fordern, auch wenn sie nur mit dem kleinen Finger ein Boot paddeln wollen. So viel muss man sich nun wirklich nicht auf den FS einbilden, erst recht nicht wenn man ihn so (relativ) einfach bekommt. Das man geltendes Gesetz einhalten muss ist doch eh jedem klar, wenn aber z.B. ein Kinderschänder milde bestraft wird, kann es doch aus Sicht des TE sein, dass ein umgelabelter Motor gar nicht bestraft wird -oder? So viel zu Sinn und Unsinn von Gesetzen und den angedrohten und dann real resultierenden Strafen.......... Ach und noch was: jeder hat Leichen im Keller, also hat keiner das Recht einen anderen zu Massregeln oder gar zu beleidigen, dass geht sicher auch anders.
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#24
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Das Strafmaß war mir nicht klar und abgeraten habe ich davon auch.
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#25
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Die gestellte Frage und auch das Thema an sich sind so alt wie die Führerscheinpflicht bei uns im Land ab einer definierten PS-Klasse.
Ich erinnere mich noch gut an die 9,9 PS-Böötlefahrer, die mir stolz Ihre "umfrisierten" Motorhauben mit einer 5 zeigten.... Wie naiv muß man eigentlich sein zu glauben, damit durch zu kommen bei einer Kontrolle. Denn darauf zielt doch das ganze ab. Egal, ob damals 5 zu 9,9 oder noch mehr Leistung oder Heute von 15 zu 20 und mehr PS Die Nicht-Führerscheinfahrer sollten doch froh und glücklich sein, dass sie nun endlich die "ach so tolle Gleitfahrt" geschenkt bekommen haben durch die Führerscheinfreien 15 PS. Dem Tröötschreiber rate ich: Was die Trööt angeht:Erst Denken, dann Schreiben Was das Bootfahren angeht: Wenn "Dein Bekannter" derartiges Vor hat, sollte er sich vielleicht mal psychisch untersuchen lassen. Wer kriminelle Energie in solch eine Denkweise setzt, der führt auch skrupelfrei andere Aktivitäten aus, und dann stimmt was nicht.
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Gruß Heinz, |
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