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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2426  
Alt 22.08.2013, 23:16
Michael G. Michael G. ist offline
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Ich bin halt schon seit 2001 da.
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  #2427  
Alt 23.08.2013, 23:24
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Jetzt mal ausm Bauch:
Ce konformitätserklärung? Ivm. Plakette aufm Boot?
Ist doch ein Eu Dokument, oder irre ich???

SG aus hr,
Jan
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  #2428  
Alt 29.08.2013, 10:49
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Eigentlich geht es ja hier um MWST und dergleichen aber wenn ihr schon von CE schreibt, mal was wie es in Ö läuft.Vielleicht auch in D;H....
Freund hat Boot in Slovenien gekauft.
In Betrieb genommen 1996. Also eigentlich nach unseren Bestimmungen kein CE notwendig:
Fahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 in der Europäischen Union erstmalig in Ver-kehr (in den Handel) gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein.
Aber!!!!
Für das Erste mal (in Österreich) in den Verkehr bringen, muss es ein Ziviltechniker begutachten. Termin morgen.
Vielleicht ist es auch woanders so
Hallo Thomas,
mich würde ja mal interessieren was der Ziviltechniker nun gemacht hat bzw. was genau mit dem Boot, Begutachtung ob See/Wasser fahrtauglich, neue CE bzw. brauchte er nun eine, Technik i.O. oder irgend etwas anderes was es nur in Austria gibt, ist das Ding nun offiziell zugelassen ?
Kosten ?

gruss dieter
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  #2429  
Alt 29.08.2013, 12:51
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,
mich würde ja mal interessieren was der Ziviltechniker nun gemacht hat bzw. was genau mit dem Boot, Begutachtung ob See/Wasser fahrtauglich, neue CE bzw. brauchte er nun eine, Technik i.O. oder irgend etwas anderes was es nur in Austria gibt, ist das Ding nun offiziell zugelassen ?
Kosten ?

gruss dieter
Hallo Dieter,

1) Da Ö ein Binnenland ist, werden idR nur Boote geprüft, die eine Zulassung auf Binnengewässern haben wollen. Wer "nur" einen Seebrief (= Flaggenzertifikat für die Seeschifffahrt) beantragt, muss kein Boot physisch überprüfen lassen, sondern bekommt u.a. eine Ausrüstungsliste vorgeschrieben (steht im Seebrief), welche zB von manchen Staaten (zB CRO) auf Vollständigkeit überprüft werden kann. (Außer für Jachten gibt es nach dem Gesetz keine Möglichkeit mehr unter österreichischer Flagge zu fahren.)
Buten "interssiert" also Ö nicht, außerdem ist der "Harmonisierungsgrad" in der EU buten auch weit geringer.

2) Wenn nun also ein ZT das Boot überprüft, macht er das auf Basis der österr. Schiffstechnikverordnung, die ihrerseits im Wesentlichen auf EU-Richtlinien basiert (zB 2006/87/EG über Binnenschiffe oder "CE-Sportboot-Richtlinie"). Das sind nun keine Ö-typischen Dinge, sondern Dinge für die gesamte EU. In DE gilt das zB genau so, wird aber nicht von Behörden oder privaten Prüfstellen (zB TÜV) überprüft.
3) Bei uns wird das idR einmalig vor der erstmaligen Zulassung eines Bootes in Ö durch einen ZT überprüft, in weiterer Folge wiederkehrend (je nach Fall zB alle 5 Jahre) von der Behörde (und nicht einer privaten Stelle, wie dem TÜV).
4) Bei "echten Neubooten" (die ja alle mit CE kommen müssen) ist in der Regel eine "Erstüberprüfung" nicht erforderlich. Bei Gebrauchtimporten (zB aus DE, egal ob vor oder nach 1998) wird es jedenfalls eine Erstüberprüfung durch eine ZT geben.

was der ZT macht:
  • Boot vermessen (damit stehen "richtige" Angaben in der Zulassung und nicht Angaben, die der Eigner "einfach angibt" (Breite, Verdrängung, Motornummer usw.)
  • Ausrüstung und technische Ausstattung (ähnlich wie eine "TÜV-Überprüfung") überprüfen (von der Funktionsfähigkeit der NavBeluchtung über den Motorraum-Blower bis zum Ankergeschirr oder zur Verlegung von Kabeln, Batteriekästen, Tankbefestigung, E-Anschluss, Gaskocher, Rettungsmittel, Feuerlöscher usw.)
  • Überprüfung der konstruktiven Sicherheit (von der geforderten Freibordhöhe über die Ausführung von Durchbrüchen bis zum Zustand ganz allgemein)
  • Überprüfung der Sicherheit in Fahrt (es wird also auch probegefahren, zB Vollgas stromab, dann aufgestoppt; nachlaufende Welle darf nicht über den Heckspiegel ins Boot usw).
Bei "Standard-Booten" entfallen in der Praxis uU Teile dieser Überprüfung, wenn augenscheinlich alles in Ordnung ist. Bei Umbauten (zB von Z auf AB, Neumotorisierung, Deckaufbauten oder gar "Eigenbauten" wird diese Überprüfung umso genauer ausfallen.

Alle 5 Jahre macht nun die Behörde im Wesentlichen dieselbe Überprüfung, inklusive Probefahrt.

Wie schon oft geschrieben, ist das keine "österreichische Spezialität", es ist vielmehr eine "deutsche Spezialität", dass garnichts überprüft wird. Denn für die Binnenschifffahrtsstraßen gibt es ein ziemlich klares, einheitliches Reglement. Das ist nicht unähnlich der "Bodensee-Überprüfung", nur dass dort eben zusätzliche besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen, weil der BS u.a. ein Trinkwasserreservoir ist.

Die ZT-Überprüfung hat in meinem Fall so um die 120 EUR gekostet und ist abhängig von der Überprüfungszeit (Stundensatz). Je nach Boot kann das variieren.
Diese Überprüfung liefert kein CE (für Boote, die zB keines hätten), sie liefert vielmehr als Ergebnis, ob das Boot derzeit den CE-Kriterien und den übrigen Bestimmungen der Schiffstechnikverordnung entspricht.

Mit diesem "Gutachten" hat man bei der Anmeldung somit ein Mindestmaß an technischer Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit (stimmt die Motornummer in den Papieren mit dem eingebauten Motor überein?) nachgewiesen. Dies wird dann auch regelmäßig immer wieder überprüft.
Bei der Anmeldung wird dann ein Kennzeichen zugeteilt und eine Ausrüstungsliste vorgeschrieben (Ausrüstungspflicht).

Die Ausrüstungspflicht betrifft nebenbei bemerkt alle Boote, die österreichische Gewässer befahren: Sie müssen jene Dinge an Bord haben, die das Herkunftsland vorschreibt. Schreibt das Herkunftsland nichts vor, dann müssen sie das mithaben, was Ö vorschreibt.

Das ist natürlich "EU-konform" und in etwa so, wie man eben in HR ein Ersatzlampenset oder ein zweites Pannendreieck (wenn ein Trailer dranhängt) oder in Ö eine Warnweste mitführen muss, auch wenn es im Herkunftsland nicht vorgeschrieben ist.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #2430  
Alt 29.08.2013, 15:35
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Und da soll noch mal einer sagen, Deutschland hätte zu viel Bürokratie.
Zumindest im Vergleich zu Österreich ist das zumindest in diesem Fall um Welten harmloser.

Gruß

Volker
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  #2431  
Alt 01.09.2013, 12:40
diri diri ist offline
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Danke Andreas,
das war ja jetzt ne lange Vortrag, hat was Einblick gebracht,
mit der Überprüfung durch den Ziviltechniker ist ja eigentlich garnicht so schlecht, bringt für den Besitzer etwas brauchbare Sicherheit, gibt eben viele Leute die mit Technik nicht soviel am Hut haben und bewegt sich ja auch in einem vernüftigen Preisrahmen.
CE mit seiner Preisgestaltung ist und bleibt dagegen nach meiner persönlichen Ansicht bei einem z.B. in USA gebauten Boot ein reines Abzockmodell, man weiß doch was in den Staaten für horrende Summen als Schadensersatz gefordert und auch gezahlt werden wenn da z.B. einem Böötlebauer, oder auch andere Sachen, nachgewiesen wird das das Ding falsch konstruiert oder was falsch gemacht wurde, bzw. den Anforderungen nicht entspricht und jemand zu Schaden kommt, eine Menschenleben ist in USA auch nicht weniger Wert als in Europa.
Nun aber nochmal zum Kern der Sache, das habe ich nicht rauslesen können,
angenommen ein östereichischer Landsmann kauft z.B. ein Boot, in Germany zugelassen, 99er Baujahr, hatte noch nie CE, der Ziviltechniker hat seine Arbeit gemacht und für OK befunden, darf der östereichische Besitzer nun ohne CE damit bei Euch Binnen rumschippern und im Ausland nicht?
Oder macht der Ziviltechniker seine Untersuchung davon abhängig ob das Boot jemals eine CE hatte,
hat CE, OK dann fang ich mal an,
hatte noch nie CE, dann fang ich garnicht erst an denn ohne CE darf das Boot ja sowieso nicht in der EU fahren, also erst CE machen lassen und dann brauche ich ja erstmal sowieso nicht ran?,

gruss dieter
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  #2432  
Alt 01.09.2013, 12:59
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Danke Andreas,
das war ja jetzt ne lange Vortrag, hat was Einblick gebracht,
mit der Überprüfung durch den Ziviltechniker ist ja eigentlich garnicht so schlecht, bringt für den Besitzer etwas brauchbare Sicherheit, gibt eben viele Leute die mit Technik nicht soviel am Hut haben und bewegt sich ja auch in einem vernüftigen Preisrahmen.
CE mit seiner Preisgestaltung ist und bleibt dagegen nach meiner persönlichen Ansicht bei einem z.B. in USA gebauten Boot ein reines Abzockmodell, man weiß doch was in den Staaten für horrende Summen als Schadensersatz gefordert und auch gezahlt werden wenn da z.B. einem Böötlebauer, oder auch andere Sachen, nachgewiesen wird das das Ding falsch konstruiert oder was falsch gemacht wurde, bzw. den Anforderungen nicht entspricht und jemand zu Schaden kommt, eine Menschenleben ist in USA auch nicht weniger Wert als in Europa.
Nun aber nochmal zum Kern der Sache, das habe ich nicht rauslesen können,
angenommen ein östereichischer Landsmann kauft z.B. ein Boot, in Germany zugelassen, 99er Baujahr, hatte noch nie CE, der Ziviltechniker hat seine Arbeit gemacht und für OK befunden, darf der östereichische Besitzer nun ohne CE damit bei Euch Binnen rumschippern und im Ausland nicht?
Oder macht der Ziviltechniker seine Untersuchung davon abhängig ob das Boot jemals eine CE hatte,
hat CE, OK dann fang ich mal an,
hatte noch nie CE, dann fang ich garnicht erst an denn ohne CE darf das Boot ja sowieso nicht in der EU fahren, also erst CE machen lassen und dann brauche ich ja erstmal sowieso nicht ran?,

gruss dieter
Hi, für Boote, die in Ö in der Binnenschiffahrt verwendet werden, und ein CE Zertifikat besitzen, enfällt die Untersuchung durch den ZT.
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  #2433  
Alt 01.09.2013, 13:01
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Ich komme jetzt nicht mit, was das mit "Achtung MwST Kroatien" zu tun hat?
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Bernd
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  #2434  
Alt 01.09.2013, 13:12
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ich komme jetzt nicht mit, was das mit "Achtung MwST Kroatien" zu tun hat?
Entschuldigung,
hab ich nicht dran gedacht, hatte sich aus dem Beitrag von Thomas S. so ergeben, werde versuchen mich zu bessern,
löschen, verschieben oder stehen lassen,

gruss dieter
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  #2435  
Alt 01.09.2013, 17:18
wuff wuff ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Auf dem Permit ist vermerkt, seit wann dein Boot in HR ist.
Da steht eben "2000", das Boot ist aber definitiv erst 2003 gebaut worden.

Ich habe den Rabatt vom Vorbesitzer übernommen und der wahrscheinlich von seinem vorherigen Boot.

Deswegen könnte die Eintragung auf dem Permit eventuell nicht als Nachweis ausreichen.

...es grüßt
Wolfgang
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  #2436  
Alt 01.09.2013, 20:46
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Nun aber nochmal zum Kern der Sache, das habe ich nicht rauslesen können,
angenommen ein östereichischer Landsmann kauft z.B. ein Boot, in Germany zugelassen, 99er Baujahr, hatte noch nie CE, der Ziviltechniker hat seine Arbeit gemacht und für OK befunden, darf der östereichische Besitzer nun ohne CE damit bei Euch Binnen rumschippern und im Ausland nicht?
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hat CE, OK dann fang ich mal an,
hatte noch nie CE, dann fang ich garnicht erst an denn ohne CE darf das Boot ja sowieso nicht in der EU fahren, also erst CE machen lassen und dann brauche ich ja erstmal sowieso nicht ran?,

gruss dieter
kurze antwort , weil es nicht hierher gehört.
@ ghaffy:zivieltechniker kostete 320.- euro, viel hat er aber nicht überprüft!
boote nach 98 brauchen ein ce, da geht nix so mal mit zivieltechniker für eine zulassung in ö.
kein ce und nach 98, da hat sogar der prüfer der landesregierung gesagt die hände weg...
lg
thomas
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #2437  
Alt 18.09.2013, 17:07
diri diri ist offline
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Neues von der 8 Jahresregelung,
heute war ein Bootsnachbar bei Carina in Zadar zwecks dieser Regelung, Ihm wude gesagt das diese Regelung nur machbar ist, wenn lückenlos über die letzten 8 Jahre nachgewiesen wird an Hand von Quittungen, Verträgen usw., auch wenn jedes Jahr ne andere Marina, das das Boot tatsächlich bei Abwesenheit unter Zollverschluss war.
Wenn nicht und was dann wird hat man Ihm nicht gesagt. Ohne diese Papiere braucht er garnicht erst wieder kommen.
Das kann es doch wohl nicht sein

gruss dieter
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  #2438  
Alt 18.09.2013, 18:02
Uwe Uwe ist offline
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Das alles nimmt schon ganz schön bizarre Formen an.
Was ist denn los bei den Kroaten? Oder ist es die EU?
Es wäre schön wenn mal endlich verbindliche Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben würden.

Gilt denn nun die Erstinbetriebnahme nicht mehr?
Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, das die Bestimmung vorsieht, dass das Boot 8 Jahre in HR musste.
Dies ist aber nicht EU konform!
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  #2439  
Alt 18.09.2013, 18:47
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Dies ist aber nicht EU konform!
Ach nee, was wäre denn EU-konform? Ich trink mal Pivo.
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Gruss Vestus
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  #2440  
Alt 18.09.2013, 18:53
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ach nee, was wäre denn EU-konform? Ich trink mal Pivo.

Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG

Der besagt, dass:
Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte Bedingung gilt in folgenden Fällen als erfüllt:
a) wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem
Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt;
b) wenn der Betrag der bei der Einfuhr fälligen Steuer geringfügig ist.


Absatz 1 Buchsatbe C des Artikles 410 der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG
besagt:
der im Sinne des Artikels 408 Absatz 1 Buchstabe a eingeführte Gegenstand ist ein
Fahrzeug, welches unter den für den Binnenmarkt eines der neuen Mitgliedstaaten oder
eines der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geltenden allgemeinen Steuerbedingungen vor
dem Beitrittsdatum erworben oder eingeführt wurde oder für welches bei der Ausfuhr
keine Mehrwertsteuerbefreiung oder -vergütung gewährt worden ist.


Der Artikel 408 Absatz 1 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG
besagt:
(1) Die nachstehenden Vorgänge werden der Einfuhr eines Gegenstands gleichgestellt,
sofern nachgewiesen wird, dass sich der Gegenstand in einem der neuen Mitgliedstaaten
oder in der Gemeinschaft im freien Verkehr befand:
a) das Verlassen, einschließlich des unrechtmäßigen Verlassens, eines Verfahrens der
vorübergehenden Verwendung, unter das der betreffende Gegenstand vor dem
Beitrittsdatum gemäß Artikel 406 gestellt worden ist;

Artikel 406.....ach was lies doch selber nach

Geändert von Uwe (18.09.2013 um 19:02 Uhr)
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  #2441  
Alt 18.09.2013, 20:17
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG

Der besagt, dass:
Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte Bedingung gilt in folgenden Fällen als erfüllt:
a) wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem
Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt;
Damit sind wir wieder am Anfang....lesen und verstehen.
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Gruss Vestus
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  #2442  
Alt 18.09.2013, 21:43
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Neues von der 8 Jahresregelung,
heute war ein Bootsnachbar bei Carina in Zadar zwecks dieser Regelung, Ihm wude gesagt das diese Regelung nur machbar ist, wenn lückenlos über die letzten 8 Jahre nachgewiesen wird an Hand von Quittungen, Verträgen usw., auch wenn jedes Jahr ne andere Marina, das das Boot tatsächlich bei Abwesenheit unter Zollverschluss war.
Wenn nicht und was dann wird hat man Ihm nicht gesagt. Ohne diese Papiere braucht er garnicht erst wieder kommen.
Das kann es doch wohl nicht sein

gruss dieter
also hätten somit alle pech die alle 24 oder36 monate ausklariert haben
kanns ja auch nicht sein!!
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #2443  
Alt 18.09.2013, 21:56
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ach nee, was wäre denn EU-konform? Ich trink mal Pivo.
Willkommen im Club der Pivotrinker.......abwarten und Tee trinken gilt auch.....wir haben noch 7 Monate Zeit...bis dann wird Licht ins dunkel kommen....
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  #2444  
Alt 19.09.2013, 21:42
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
also hätten somit alle pech die alle 24 oder36 monate ausklariert haben
kanns ja auch nicht sein!!
Warum Pech? Wenn die einen EU-Mehrwertsteuernachweis haben und nach dem Ausklarieren irgendwo nachweisbar in der EU gewesen sind, ist doch alles in Butter.

Wer den EU-Mehrwertsteuernachweis hat und dieses Procedere nicht vollzogen hat, der hat die A....karte gezogen.
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Gruss Vestus
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  #2445  
Alt 20.09.2013, 07:08
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Alles Theorien - keine Belege. Und das schon seit Seiten.
Das euch nicht zu langweilig wird??
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Bernd
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  #2446  
Alt 20.09.2013, 09:44
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Alles Theorien - keine Belege. Und das schon seit Seiten.
Das euch nicht zu langweilig wird??
Ach was, Chef!
Stell dir mal vor wir hätten bloß Fakten oder gar Belege. Die könnte man bloß veröffentlichen und kurz drüber meckern! Noch nicht mal der Justforfun hätt noch einen Grund zum Pivo trinken... Schrecklich!

Nein nein, grau ist alle Theorie und dieses muss schon in allen Farbnuancen analysiert werden.

Schöne Grüße,
Jan
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  #2447  
Alt 20.09.2013, 20:05
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Klar ist uns langweilig.

Es traut sich hier ja keiner zum Zoll zu latschen, ausser dem Stegnachbarn vom Diri, den sie abgewatscht gleich wieder nach Hause geschickt haben.
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Gruss Vestus
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  #2448  
Alt 20.09.2013, 21:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Klar ist uns langweilig.

Es traut sich hier ja keiner zum Zoll zu latschen, ausser dem Stegnachbarn vom Diri, den sie abgewatscht gleich wieder nach Hause geschickt haben.

Sein Nachbar war allerdings nur bei einem Zollamt, die Zöllner in Zadar sind böse und beissen
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  #2449  
Alt 20.09.2013, 21:50
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Sein Nachbar war allerdings nur bei einem Zollamt, die Zöllner in Zadar sind böse und beissen
In den Narodne Novine 192/2013 steht aber, dass sie das gar nicht dürfen:

Priprema
  1. Izdinstati luk seckan na kockice, dodati mu sitno seckan beli luk i sargarepicu, prodinstati jos malo.
  2. Dodati sitno seckanu slaninicu da se malo proprzi.
  3. Dodati pirinac opran izmesati sa smeso od luka i slaninice, skloniti sa ringlet.
  4. Zatim dodati mleveno meso i zacine. Dobro izmesati. Savijanje sarme
  5. Lisce kiselog kupusa obariti na kratko.
  6. Iseci zadebljale delove lista tj. korena lista.
  7. Na ruku poloziti list kupusa, koren lista dodje u koren sake kao sto je prikazano na slici.
  8. Uzimati gomilice mesa i stavljati na list kiselog kupusa.
  9. Kupus savijati kao sto je oznaceno na slici .
  10. Dno srepe u kojoj ce se kuvati sarme, obloziti liscem kupusa.
  11. Sloziti savijene sarme, a izmedju sloziti suvo meso (slaninicu).
  12. Savijenu sarmu prekriti listovima kiselog kupusa, naliti vodu i dodati lovorov list.
  13. Serpu poklopiti i staviti u zagrejanu rerun.
  14. Dok sarma ne prokljuca temperatura moze biti veca. Na 190 C krckati oko 4 sata.
  15. Gotovu sarmu zaprziti.
    Zaprska
    Zagrejati ulje, dodati brasno uz neprestano mesanje. Kad brasno dobije blagu zuckastu boju, skloniti sa ringle i dodati papriku (paprika ne treba da se przi jer hoce da gorci). Preliti preko gotove sarme.
    Sarmu vratiti jos malo u rernu da se prokrcka sa zaprskom.
    Prijatno.

Posluživanje
Ovo je kolicina za vecu serpu sarme.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #2450  
Alt 20.09.2013, 21:53
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
In den Narodne Novine 192/2013 steht aber, dass sie das gar nicht dürfen:


Priprema
  1. Izdinstati luk seckan na kockice, dodati mu sitno seckan beli luk i sargarepicu, prodinstati jos malo.
  2. Dodati sitno seckanu slaninicu da se malo proprzi.
  3. Dodati pirinac opran izmesati sa smeso od luka i slaninice, skloniti sa ringlet.
  4. Zatim dodati mleveno meso i zacine. Dobro izmesati. Savijanje sarme
  5. Lisce kiselog kupusa obariti na kratko.
  6. Iseci zadebljale delove lista tj. korena lista.
  7. Na ruku poloziti list kupusa, koren lista dodje u koren sake kao sto je prikazano na slici.
  8. Uzimati gomilice mesa i stavljati na list kiselog kupusa.
  9. Kupus savijati kao sto je oznaceno na slici .
  10. Dno srepe u kojoj ce se kuvati sarme, obloziti liscem kupusa.
  11. Sloziti savijene sarme, a izmedju sloziti suvo meso (slaninicu).
  12. Savijenu sarmu prekriti listovima kiselog kupusa, naliti vodu i dodati lovorov list.
  13. Serpu poklopiti i staviti u zagrejanu rerun.
  14. Dok sarma ne prokljuca temperatura moze biti veca. Na 190 C krckati oko 4 sata.
  15. Gotovu sarmu zaprziti.
    Zaprska
    Zagrejati ulje, dodati brasno uz neprestano mesanje. Kad brasno dobije blagu zuckastu boju, skloniti sa ringle i dodati papriku (paprika ne treba da se przi jer hoce da gorci). Preliti preko gotove sarme.
    Sarmu vratiti jos malo u rernu da se prokrcka sa zaprskom.
    Prijatno.
Posluživanje
Ovo je kolicina za vecu serpu sarme.

Und jetzt, anderen Ofen
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