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  #1  
Alt 04.02.2016, 16:37
Jarl der Norweger Jarl der Norweger ist offline
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Standard Man wundert sich

Eine Frage: wieviel Alkohol darf man als Bootsführer in BRD haben?

Und noch eine: am Fluss, in einer Ausbuchtung z.B.: darf man dort ankern? Natürlich mit Bug gegen Strom.
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  #2  
Alt 04.02.2016, 17:25
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von Jarl der Norweger Beitrag anzeigen
Eine Frage: wieviel Alkohol darf man als Bootsführer in BRD haben?

Soviel man bezahlen kann. Wenn es mehr ist, braucht man ein schnelles Boot.

Und noch eine: am Fluss, in einer Ausbuchtung z.B.: darf man dort ankern? Natürlich mit Bug gegen Strom.

Mit dem Heck gegen den Strom ist nur in der Fahrrinne erlaubt.


Answere of Question for Mr. Noname


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Gruß Albert
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  #3  
Alt 04.02.2016, 17:28
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Jarl der Norweger Beitrag anzeigen
Eine Frage: wieviel Alkohol darf man als Bootsführer in BRD haben?

Und noch eine: am Fluss, in einer Ausbuchtung z.B.: darf man dort ankern? Natürlich mit Bug gegen Strom.
In Deutschland gilt die 0,5 Promille Grenze.
Ob man Ankern darf oder nicht hängt vom Abschnitt ab. Am Rhein z.B gibt es einige Altrheinarme in der man Tagsüber Ankern darf aber Nachts aber nicht.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #4  
Alt 04.02.2016, 17:40
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rascala17fm rascala17fm ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen


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Ist Jarl aus Norwegen und wie ich meine mit sehr guten Deutsch.
Lese mal den anderen Trööt den Jarl eröffnet hat.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #5  
Alt 04.02.2016, 17:58
Jarl der Norweger Jarl der Norweger ist offline
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Wer ich bin? Ein Norwegen mit 66 Jahren, und hat vor über 40 Jahren in Bayern (Rosenheim) studiert
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  #6  
Alt 04.02.2016, 20:52
Jarl der Norweger Jarl der Norweger ist offline
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Standard Wie lege ich Bilder in Beiträge/Antworten ein?

Ich finde keine gute Information auf dem Forum darüber
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  #7  
Alt 07.02.2016, 00:37
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
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Hallo Jarl!

Ankern im Fluss, in einer "Ausbuchtung":
Grundsätzlich nicht verboten, solange dein Boot nicht im Fahrwasser liegt und durchgehende Schiffahrt nicht behindert. Lokale Besonderheiten ausgenommen.
Wenn "Ankern Verboten" oder "Still-Liegen verboten" ist, dann natürlich "verboten".
Siehe BiSchiStrO


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Dann im neuen Fenster "Hochladen" klicken.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker

Geändert von Puuh (07.02.2016 um 00:47 Uhr)
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  #8  
Alt 07.02.2016, 00:53
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Jarl der Norweger Beitrag anzeigen
Ich finde keine gute Information auf dem Forum darüber
Moin Jarl,

du kannst auch Bilder z.B. bei picr.de oder anderen Anbietern hochladen

und dann den Link in deinen Post einfügen.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #9  
Alt 07.02.2016, 17:25
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dieter dieter ist gerade online
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warum?... geht doch hier ganz einfach:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=63971
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #10  
Alt 07.02.2016, 22:53
sunseeker2301 sunseeker2301 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen


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Charmanter kann man nicht antworten
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Grüße von der Ostsee
Ingo


Mein Liegeplatz
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  #11  
Alt 08.02.2016, 00:15
Wigbold Wigbold ist offline
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Blöde Frage: Ist am Ufer an was Festem anbinden (Geländer, Poller oder so ) auch ankern ?

Nur mal gefragt weil ein Anker sich doch viel eher lösen kann als ein befestigtes Tau..

Unbedarfterweise, Wigbold
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Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

Mark Twain
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  #12  
Alt 08.02.2016, 00:42
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Skilsö Skilsö ist offline
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Bei uns an der Oberweser geht das Fahrwasser an manchen Stellen über die gesamte Flußbreite, dort darf dann nicht geankert werden.

Aber man darf dort an den Uferrand fahren, der ist teilweise schön sandig, und die Leinen am Ufer fest machen, soetwas zählt nicht zum Ankern.
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #13  
Alt 08.02.2016, 06:50
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Kappe Kappe ist offline
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Moin Wigbold,

Poller, Klampen sind in Ordnung. Das Boot an Geländern, Bäumen, Wurzeln fest machen ist meines Wissens nicht erlaubt und zieht Liegeplatzkosten nach sich. Die Gebühr wird von der Rennleitung kassiert . Wenn das Boot am Ufer vertäut ist müsst du nicht fahrfähig bleiben. Ist der Anker im Wasser, dann bleibt es bei ein bis zwei Hopfenkaltschalen.

Gruß Martin
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Gruß Martin
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  #14  
Alt 08.02.2016, 07:31
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Wigbold Beitrag anzeigen
Blöde Frage: Ist am Ufer an was Festem anbinden (Geländer, Poller oder so ) auch ankern ? ...
Nein, dass ist "am Ufer festgemacht".

Ankern ist:
das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet;

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 08.02.2016, 07:45
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Kappe Beitrag anzeigen
Moin Wigbold,

Poller, Klampen sind in Ordnung. Das Boot an Geländern, Bäumen, Wurzeln fest machen ist meines Wissens nicht erlaubt und zieht Liegeplatzkosten nach sich. Die Gebühr wird von der Rennleitung kassiert . Wenn das Boot am Ufer vertäut ist müsst du nicht fahrfähig bleiben. Ist der Anker im Wasser, dann bleibt es bei ein bis zwei Hopfenkaltschalen.

Gruß Martin
Moin,
das geht gar nicht, am Gelände sein Boot festtütteln, das geht gar nicht.
An Bäumen nur, wenn die Baumrinde mit Brettern oder ähnliches geschützt wird.
Wassersportler sind doch keine Naturbanausen
Gruß Manfred
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  #16  
Alt 08.02.2016, 08:21
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
... An Bäumen nur, wenn die Baumrinde mit Brettern oder ähnliches geschützt wird. ...
Das steht wo

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #17  
Alt 08.02.2016, 08:35
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das steht wo

Gruß Lutz
Zum Beispiel;
Binnenwasserstraßenordnung
Rheinschiffahrtpolizeiverordnung

Gruß Manfred
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  #18  
Alt 08.02.2016, 08:45
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Zum Beispiel;
Binnenwasserstraßenordnung
Rheinschiffahrtpolizeiverordnung

Gruß Manfred
Da (BinSchStrO § 7.04 3.) steht, dass es verboten ist, einen Baum zum festmachen zu benutzen.

Wo steht aber, dass ich am Baum festmachen darf, wenn ich ihn mit Brettern oder ähnlichem schütze

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #19  
Alt 08.02.2016, 08:53
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da (BinSchStrO § 7.04 3.) steht, dass es verboten ist, einen Baum zum festmachen zu benutzen.

Wo steht aber, dass ich am Baum festmachen darf, wenn ich ihn mit Brettern oder ähnlichem schütze

Gruß Lutz
In einer älteren "Bischi" stand es mal drinn.
Einer von der Entenpolizei wollte von mir 20 Euro haben..

Arbeitsboote von WSA oder WSV schützen die Baumrinden, wenn an einem Baum festgemacht werden muss.

Gruß Manfred
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  #20  
Alt 08.02.2016, 09:16
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Marco 860 Salon
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9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
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Es gab auch mal einen §175, aber Gesetze gelten nun mal in ihrer aktuellen Fassung

Ob WSA und WSV von diesbezüglich Sonderrechte besitzen entzieht sich meiner Kenntnis, habe es aber auch noch nie gesehen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #21  
Alt 08.02.2016, 15:55
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Ron_Berlin Ron_Berlin ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Doriff 660
934 Danke in 447 Beiträgen
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Hallo Zusammen,
mir ist es aber auch beigebracht worden, dass Bäume tabu sind.
Ich habe immer 2 Erdanker dabei, die wenn nötig an Land in den Grund gehämmert werden.
Gruß Ronald
__________________
Viele Grüße
Ronald
__________________________________________________


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  #22  
Alt 08.02.2016, 16:55
Benutzerbild von roboterjunge
roboterjunge roboterjunge ist offline
Commander
 
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Beiträge: 307
Boot: aktuell bootslos ;(
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Frei aus dem Kopf aber sehr sicher, dass es so stimmt:

Stilliegen ist überall dort erlaubt, wo Stillliegen nicht verboten ist, aber nur an dafür vorgesehenen Vorrichtungen.
Und Ankern gilt als Stilliegen.

Bedeutet:
Du darfst am Ufer an vorhandenen Pollern festmachen aber auf gar keinen Fall an Zäunen, Geländern und erst recht nicht an Bäumen! Ist keine Vorrichtung vorhanden, muss man zum Erdnagel greifen. Eine Eisenstange mit einem ordentlichen Hammer tut's auch (Selbstverständlich den Umständen angemessen und immer überdimensioniert!)

Und da Ankern als Stillliegen gilt, kann man dort soviel trinken, wie man will.

Je nach Revier gibt es natürlich immer wieder Sonderregelungen, über die man sich im Vorfeld informieren muss.
__________________
Gruss, Luis

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  #23  
Alt 08.02.2016, 17:19
Habakuk Habakuk ist offline
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Zitat:
Zitat von Jarl der Norweger Beitrag anzeigen
[...]Und noch eine: am Fluss, in einer Ausbuchtung z.B.: darf man dort ankern? [...]
Hallo Jarl,

kurz gesagt: Ja, ankern auf Flüssen ist erlaubt - mit Einschränkungen.

Die Einschränkungen findest Du in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) "erster Teil (=> gilt allgemein)" und "zweiter Teil (=> Sonderregeln für bestimmte Flüsse)". Im Speziellen dort folgende Abschnitte:

Zitat:
§1.01 Begriffsbestimmungen:

23) "stillliegend":
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html
"Ankern" und das "Festmachen am Ufer" zählen also als "Stillliegen".

Damit wird das gesamt Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen für Dich interessant: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...l_7/index.html

Dort insbesondere für Deine Fragestellung relevant:

§7.01 - Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen (Der Abschnitt ist nicht soo lang und schnell gelesen): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html

§7.02 - Liegeverbot (Da steht im Kern drin wofür Du Dich interessiert - wo Du eben keinesfalls stillliegen und also auch nicht ankern darfst): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....02/index.html

§7.03 - Ankern und Verwendung von Pfählen (auch eher kurz und schnell gelesen): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....03/index.html

Dann gibt es noch einen "zweiten Teil" der BinSchStrO. Dort sind Sonderregeln für bestimmte Flüsse (so es dort Sonderregeln gibt) aufgeführt. Hier die Links zu "Deinem" Fluss: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...eil/index.html
Meistens steht in den Paragraphen dann sowas wie: "Neckar - §10.09 Ankern (Keine besonderen Vorschriften)" - gemeint ist: Keine besonderen Vorschriften über die Regeln aus dem "ersten Teil" der BinSchStrO hinaus.)

Übrigens, ein allgemeines Verbot im "Fahrwasser" zu Ankern (wie in Antwort #7 geschildert) konnte ich nach einer schnellen Kurzrecherche nicht finden. Lasse mich da aber gerne verbessern! (Naja - eigentlich ungerne, weil es dann noch weniger Ankerplätze gäbe ;)

Lediglich:
Zitat:
§7.01 - 1) Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper seinen Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es sein Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten. Ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper darf keinesfalls die Schifffahrt behindern. An eine Böschung ist vorsichtig heranzufahren.
Und:
Zitat:
§7.02 - 1) Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlagen darf nicht stillliegen: [...] e) in einer Fahrwasserenge im Sinne des § 6.07 und in ihrer Nähe sowie auf einer Strecke, die durch das Stillliegen zu einer Fahrwasserenge werden würde, und in der Nähe einer solchen Strecke;
und dazu:
Zitat:
§6.07 - Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf einer Strecke oder an einer Stelle zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt (Fahrwasserenge), gilt Folgendes: [...]


... und schließlich zum besseren Verständnis - es gibt noch eine Trennung zwischen "Fahrwasser" und "Fahrrinne":

Zitat:
§1.01 - Begriffsbestimmungen
37) "Fahrwasser": der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird;
...also meistens der Fluss über seine gesamte Breite ;), dagegen:

Zitat:
38) "Fahrrinne": der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird;



Lass Dich durch die Texte der BinSchStrO nicht verwirren - Spätestens nach dem zweiten oder dritten Lesen ergeben sie zumindest semantisch Sinn ;)
Bei Fragen zu Begrifflichkeiten hilft oft ein Blick in die Begriffsdefinitionen unter: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....01/index.html

AUFGEPASST:
Auf Rhein, Mosel und Donau gilt nicht die BinSchStrO, sondern es gibt jeweils eigene Verordnungen:
* Für den Rhein siehe Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...ht/RheinSchPV/
=> wieder Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...l_7/index.html
* Für die Donau siehe Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...hPV/index.html
=> wieder Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...l_7/index.html
* Für die Mosel siehe Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...hPV/index.html
=> wieder Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...el7/index.html

Für alle übrigen Flüsse (genauer, die übrigen Binnenschiffahrtsstraßen) gilt die BinSchStrO.

Eine Übersicht gibt es hier: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...cht/index.html

Liebe Grüße,
Daniel

Geändert von Habakuk (08.02.2016 um 19:01 Uhr)
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  #24  
Alt 08.02.2016, 19:04
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Kappe Kappe ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Moin,
das geht gar nicht, am Gelände sein Boot festtütteln, das geht gar nicht.
An Bäumen nur, wenn die Baumrinde mit Brettern oder ähnliches geschützt wird.
Wassersportler sind doch keine Naturbanausen
Gruß Manfred
Hallo Manfred,

Ich stimme die im 1. Satz uneingeschränkt zu.
__________________
Gruß Martin
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  #25  
Alt 08.02.2016, 19:25
Habakuk Habakuk ist offline
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18 Danke in 12 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
[...]
Und da Ankern als Stillliegen gilt, kann man dort soviel trinken, wie man will.
[...]
Können kann man immer und überall soviel trinken, wie man will bzw. eben kann - nur ob man auch dürfte/sollte ...

Zitat:
BinSchStrO §7.08 - Wache und Aufsicht:
Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt. https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....08/index.html
Hätte mich sonst auch gewundert

Geändert von Habakuk (08.02.2016 um 19:31 Uhr)
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