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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Funk Ablaufplan SRC und UBI -Stand 2/16-
Moin,
wie jedes Jahr hier meine aktuellen Ablaufpläne SRC/UBI für alle, die sich noch in der Prüfungsvorbereitung befinden. Stand Februar 2016 Bevor es wieder zu Diskussionen kommt ein Hinweis: Es handelt sich um die Ablaufpläne für die praktische Prüfung (beim SRC nach WRC07). Das der Sprachgebrauch im 'wahren Leben' auf See anders ausfällt, ist mir klar. Will sagen: Diskussionen über Sinn und/oder Inhalt der Prüfungsanforderungen bitte woanders führen. Mir geht es hier um die Hilfestellung zum Bestehen der Prüfung! Viel Erfolg und das nötige quäntchen Glück Gruß Christian
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de Geändert von Skibsplast (26.02.2016 um 23:21 Uhr) Grund: brocken Links entfernt
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#2
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Das trifft sich gut, ich habe am 20.02. meine UBI-Prüfung
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#3
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de
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#4
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Alles gut verlaufen. Sehr viele Prüflinge, sehr faire Prüfung. Gut organisiert, und jetzt den Schein in der Tasche.
Für NL habe ich schon ein tragbares Gerät (M91D), das in D ja leider nicht legal ist. Ich schau mal, wie ich in meiner Sloep ein anderes Gerät unterbringe, irgendwie mobil muss die Lösung auch sein. |
#5
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Na dann mal Glückwunsch
Ich hab das noch vor mir, kann mich aber irgendwie nicht so richtig ernsthaft zum lernen durchringen, das ist soo viel im Vergleich zu den Sportbootführerscheinen... Wo hast du die Prüfung gemacht? Wie war denn die Diktatgeschwindigkeit? In den Übungen (SRC-Tutor) schaffe ich es nicht in dem Tempo mitzuschreiben in dem vorgelesen wird... Gruß, Markus |
#6
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Zitat:
http://www.online-pruefen.de/
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#7
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Genau, ich habe mit online-pruefen gelernt. Das geht klasse, die Seite merkt sich deinen Stand. Wirklich eine Klasse-Seite.
Das Diktat war überhaupt kein Problem, es kommt vor allem auf die buchstabierten Namen an. Die müssen 100% richtig sein. Aber das ist kein Problem. Das ist auch nicht viel, das sind bloss 130 Fragen. Den Bogen habe ich nach 3 Minuten abgegeben. Beim Flugschein, das sind viele Fragen, da musste ich ca. 4000 Fragen aus 7 Fachgebieten wissen. Die UBI-Fragen machst du einmal durch und ab dann hast du die notwendigen 17 aus 22 schon drauf. Die Segelschule Köln hatte einen eintägigen Kurs angeboten, um den Umgang mit dem Gerät zu üben. Das ist sehr empfehlenswert, zum Umgang kommen im Praxisteil zahlreiche Fragen des Prüfers. Und SRC, den ich nicht gemacht habe, der ist auch simpel, das sind halt etwas andere Verfahren, auf Englisch. Das Diktat und die Übersetzung hätte ich auch ohne Übung mitmachen können. In der Praxis wäre dann der ganze DSC-Kram mit den digitalen Meldungen etc gekommen. Mit Vorbereitung nicht kompliziert. Also nur Mut, das macht sogar Spass und ist eine Investition in Sicherheit! |
#8
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Zitat:
Zitat:
Ich habe SBF See + Binnen gemacht, da liegt es auch nahe, beide Funkscheine, also SRC und UBI zu machen... SRC + UBI Ergänzungsprüfung sind dann schon um die 300 Fragen, wobei der Fragebogen der mit Abstand einfachste Teil ist... Beim Diktat stell ich immer wieder fest, das mein lausiges Schulenglisch hirfür bei weitem nicht reicht (oder zu sehr eingerostet ist ) Dazu kommen die ganzen Übungen am Funkgerätesimulator (ich hab mir das Programm SRC-Tutor gekauft) Ich stelle also fest, das es noch eine ganze Zeit dauern wird bis ich das drauf hab, das, und meine begrenzte Zeit motivieren mich nicht gerade dazu mich wirklich hinzusetzen und zu lernen... Aber irgendwann muss ich da ran, ich hätte die Scheine schon gerne noch dieses Jahr... Gruß, Markus |
#9
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Eine Frage zum Thema Anmeldung des Funkgerätes hab ich noch.
Habe Heute das hier bei www.yachtfernsehen.com gelesen: " Die deutsche Wasserschutzpolizei sagt dazu: Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einer niederländischen Funkanlage (inklusive Kanal 31) ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren, die Abrechnung erfolgt über die Telecom Niederlande." Ich wollte eigentlich mein Binnenfunkgerät mit Kanal 31+37 in D anmelden. Man sagte mir, da ich Deutscher bin und die deutsche Flagge führe, muß ich auch das Gerät in D anmelden. Aber kann ich dann die NL Kanäle nun freischalten lassen, oder nicht? Gruß, Sven
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Wer viel fragt,.........der weiß viel......!!!!! |
#10
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Ich habe mein Funkgerät nicht konkret angemeldet, sondern im Bogen nur angegeben, ob stationär oder Handfunke. Wobei ich nur eine Handfunke habe, die ich also auch nur in NL benutzen darf.
Eine ATIS habe ich dennoch von der BNA bekommen. Ich werde wohl auch Gebühren hier zahlen müssen. Beim Lieferanten habe ich die ATIS mitbestellt und die holländischen Kanäle auch. In der Praxis braucht man die aber so gut wie nie, hatte ich hier im Forum gelesen.
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#11
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Hab am 28.2. In Oberhausen in.meiner Fahrschule UBI Prüfung...
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#12
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Zitat:
Funke angemeldet persönlich in Hamburg vor ca. 2 Jahren: Auf die Frage nach den niederländischen Kanälen: "das können Sie entscheiden und mit dem Händler die Freischaltung vereinbaren." Zusatzfrage: "Gibt es von Ihnen eine schriftliche Freigabe oder eine Bescheinigung?" Antwort: "Nein, und wenn Ihr Händler das nicht glaubt, soll er bei uns anrufen." Ich weiß das nicht mehr genau, aber ich glaube, der Händler (Thiecom, HB) hatte das gerade schon einmal durch und hat sofort freigeschaltet. Boot (mit Registriernummer WSA HH) liegt in NL und alles ist schön. Gebühren (für die Funke selbst) gehen nach D und eine Abrechnungsstelle für Gespräche vereinbart man im Zeitalter der Mobiltelefone ohnehin nur noch, wenn irgend ein besonderer Bedarf vorliegt.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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#13
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Zitat:
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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#14
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Zum Thema Gebühren:
In NL kostet die Anmeldung ja ab 2016 jedes Jahr eine Gebühr. Wie sieht es in D aus? Und nochwas: Eigentlich möchte ich ausschließlich Binnen funken. (Hab auch nur UBI) Aber alle Geräte sind ja kombi Anlagen. Wäre es nun sinnvoll, bei der Beantragung nicht nur die ATIS Nr. sonder auch ein Rufzeichen und die MMSI zu beantragen? Gruß, Sven
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Wer viel fragt,.........der weiß viel......!!!!! |
#15
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Soweit ich das weiß:
Zitat:
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON Geändert von Methusalix (22.02.2016 um 16:03 Uhr) Grund: erweitert
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#16
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Zitat:
Was du nicht darfst ohne SRC: Das Funkgerät in DSC-Modus (und damit ohne ATIS) betreiben. Hier, das ist dein Merkblatt: http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...mbianlagen.pdf HTH VG Holger
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Segeln ist besser
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#17
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Christian,
die Links in Posting #1 "Ablaufplan SRC + UBI" führen zu einer Webseite und nicht mehr zu deinen PDFs. |
#18
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Ich hab mein UBI seid Sonntag auch in der Tasche...
Danke der Yachtschule Swen Meier in Oberhausen |
#19
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Herzlichen Glückwunsch! Ich bin erst am 18.03. dran.
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#20
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Ich kann nur raten, das Praktische nicht zu unterschätzen. Die Theorie ist auswendig lernen, quasi wie bei allem, bei der Prüfung wird viel auf das Praktische wert gelegt. Ich habe letztes Jahr zwar die UBI Prüfung aufs erste mal geschaft, aber mit viel "Nachsicht" vom Prüfer. Ich gebe zu ich habe die Praktische vollkommen unterschätzt.
Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk
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Gruß Peter |
#21
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Amateurfunk Lizenz machen. Die berechtigt erst mal zum Besitz von Transmittern jeglicher Art, im Inland und Ausland. Den Betrieb auf fremden Frequenzen natürlich nicht.
In Gegenden ohne Mobilfunk Versorgung nehme ich immer eine Frequenz erweiterte Handgurke mit. Im Fall von "Not kennt kein Gebot" würde ich auf jede Frequenz gehen und wenns der Flugfunk wäre.
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Chi comincia la giornata con un sorriso, ha già vinto |
#22
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser
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#23
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Zitat:
Mit AFU Lizenz darfst du dir ein gebrauchtes Polizeifunkgerät kaufen und für deine Zwecke umbauen. Kannst es also zuhause lagern, ohne dass dies illegal wäre. Ich hab oben geschrieben, der Betrieb auf anderen nicht AFU Frequenzen ist nicht erlaubt. Im Fall Not kennt kein Gebot, würde ich trotzdem auf jede andere Frequenz gehen und dafür würde mich auch keiner bestrafen. Und was soll da jetzt konkret falsch sein?
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Chi comincia la giornata con un sorriso, ha già vinto |
#24
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Zu Hause lagern oder umbauen kannst Du ja was Du willst. Am Seefunkdienst / Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen darfst Du mit Deiner Afu-Lizenz deswegen noch lange nicht. Eine Benutzung der Seefunkfrequenzen wäre für Dich in jedem Fall eine strafbare Handlung. (Was ist bei Dir bitte ein "Notfall"?) Selbst der Empfang der Aussendungen ist Dir ohne mind. SRC/UBI nicht gestattet, da es sich um nichtöffentlichen Funkverkehr eines Funkdienstes handelt, dem Du nicht angehörst. Du bist keine Schiffs-/Seefunkstelle. (Nummernzuteilung!) Nebenbei herrscht binnen ATIS-Pflicht. Es dürfen im Seefunkdienst auch ausschließlich typzugelassene FuG zum Einsatz kommen. Amateurfunkgeräte und sonstige Eigenbauten sind unzulässig. Als HAM solltest Du die Rechtsgrundlagen und Deine Grenzen eigentlich kennen.
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#25
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Ausserdem ist das beim UBI sogar eine Prüfungsfrage ob man mit einer Amateurfunk Anlage und Amateurfunk Zeugnis am Schiffsfunk teilnehmen darf.
Klare Antwort NEIN. Gesendet von meinem GT-I9506 mit Tapatalk
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Gruß Peter |
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