#1
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Einreise in die EU mit nicht EU Yacht
Hallo Forengemeinde.
Bin auf der Suche nach einem Leitfaden. Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung fuer das Einklarieren mit einer nicht EU Yacht in die EU oder wenden die Laender z.B Deutschland, Frankreich und Italien andere Gesetze an. Hoffe dass es bereits einen einheitlichen Standard gibt. Was muss alles beachtet werden, Aufenthaltsdauer, Ausruestungslisten, Kosten, Zoll , Immigration, Hafenmeister. Wie muss das Boot ausgestattet sein, habe z.B keinen Faekalien- und auch keinen Grauwassertank. Ich fahre unter Malaysischer Flagge. Danke Wolfgang |
#2
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Entscheidend ist Dein Wohnsitz (im Pass eingetragen). Wenn der in Malaysia liegt, kann das Boot 18 Monate in der EU verbleiben (kann unter bestimmten Umstaenden um sechs Monate verlaengert werden (Bond). Obwohl es bei den Regeln Abweichungen gibt, sind sie in den EU Laendern grundsaetzlich gleich.
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#3
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in nem Oesterreichischen Pass steht kein Wohnort drin.
Ich habe keinen Wohnsitz in der EU. Mich wuerden mehr die allgemeinen Regeln interressieren. |
#4
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die Regeln hängen davon ab wo Du lebst bzw welchen Aufenthaltsstatus du in der EU hast...
Wenn Du als EU Bürger einreist musst du bei der Einreise verzollen etc ... Wenn nicht kannst nach dem einklarieren bis zu 18 Monaten unversteuert in der EU bleiben...
__________________
Gruß Olli
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#5
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Seit wann ist das so?
Frueher stand in oesterreichischen Paessen "Wohnort Domicile Residence" auf Seite zwei, unter Punkt sieben. Ich bin ueberzeugt, dass das auch heute noch so ist. |
#6
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Das ist uninteressant. Kannst Du Deinen (dauerhaften) Wohnsitz ausserhalb der EU nachweisen? Geht es etwas spezifischer? Einreiseregelung? Ausruestungregelung? Verhaltensregeln? |
#7
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Zitat:
Seit mindestens 2001 nicht in meinen Paessen. |
#8
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Zitat:
Sonst keine Ahnung wie des ausschaun soll, leb ja auf nem Boot zwischen Thailand und Malaysia. Hab Wohnortbescheinigungen fuer KFZ Anmeldungen und Fuehrerscheine. |
#9
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Bestaetigt durch das hiesige, oestereichische Konsulat, kommen mir zwei Moeglichkeiten in den Sinn. Entweder Du hast eine Leseschwaeche, oder vielleicht einen australischen Pass (der moeglichweise tatsaechlich keinen Wohnort ausweist). Austria und Australia klingen ja recht aehnlich ...
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#10
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Zitat:
Eventuell gilt es zu trennen zwischen den Einreisebestimmungen fürs Boot und denen zu deiner Person. Gruß Chris |
#11
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Richtig, wenn der Wohnsitz (ausserhalb der EU) im Pass eingetragen ist (obwohl das allein immer noch kein Garant ist). Durch Ein- und Ausreisestempel kann Abwesenheit aus der EU dokumentiert werden, der Nachweis des Lebensmittelpunktes ausserhalb der EU kann so NICHT gefuehrt werden. Selbst 365 Tage Abwesenheit pro Jahr sind KEIN Nachweis ueber einen Wohnsitz ausserhalb der EU. |
#12
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Zitat:
? sorry Leute, was is los, is ja fast wie auf nem Oest. Amt? Mit nem AT Pass bin ich wohl Oesterreicher, einen anderen habe und hatte ich nie. |
#13
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Zitat:
Selten so einen schwachsinn gelesen. Nochmal Oesterreich ist ei freies Land. Der Wohnort hat mit dem Pass nichts zu tun, da steht nur drin dass ich in AT geboren bin und auf welcher Behoerde dieser ausgestellt wurde. |
#14
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Zitat:
?!? eventuell weniger |
#15
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Die ausstellende Behörde ist dein Wohnort. Wenn du umziehst muss der Eintrag im Pass geänder werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Zitat:
aja, auf meinem Melderegisterauszug steht verzogen ins ausser EU Ausland. Wo bitte soll ich nun meine Adresse Angeben. Des Melderegister laesst ausserhalb der Eu gar keine Eintraege zu. Hab vor 3 Jahren an neuen Pass ohne Wohnsitz in AT beantragt und diesen auch ausgestellt bekommen, also erzaehlts kane Maerchen Die Beamtin hat mich zu beginn auch Staatenlooser beschimpft, doch ist es mein Grundrecht, die Staatsangehoerichkeit kann mann nur verlieren Wenn man eine anderen Pass annimmt oder einer fremden Armee beitritt, was aber nichtmal bei den IS Kaempfer zutritt da das Grundgesetz in AT eine Staatenlosigkeit nich vorsieht. |
#17
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Zitat:
Die Regelung ist, soweit mir bekannt, in Österreich dem deutschen ähnlich. Personalausweis beinhaltet die Adresse, wenn kein Wohnsitz vorhanden, kann das vermerkt werden. Der Reisepass enthält keine Wohnanschrift. |
#18
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Danke, jefoch war die Frage ja ganz eine Andere. Ganz egal wo ich herkomm. Angenommen ich bin ein Malay mit Malay Boot und will in der EU einklarieren, denn Boot und Crew bzw. Passagiere sind ein anderer Schuh.
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#19
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Der deutsche Reisepass enthaelt den Wohnort/Wohnsitz.
Lauf Auskunft des hiesigen oesterreichischen Konsulats ist das auch beim oesterreichischen Pass so. |
#20
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Zitat:
Danke Wolfgang Ohne Wohnort in seinem Reisepass
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#21
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Zitat:
Die EU hat neben Oesterreich auch noch andere Mitgliedslaender, die offensichtlich viel weniger frei sind, und die Wohnsitzfrage nicht als Schwachsinn ansehen. |
#22
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nach Oesterreich will ich gar nich, den sollte ich das Wollen muessten wir vermutlich noch ein paar Kriege gewinnen.
Also Ball flachhalten und ruhig Blut. |
#23
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Zitat:
Zu den Kosten, die mit ziemlicher Sicherheit auf Dich zukommen, ist die im ersten Ankunftsland gueltige Mehrwertsteuer auf den (geschaetzten) Zeitwert des Bootes/Ausruestung.
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#24
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Ähm.... Er will nur einreisen und Urlaub machen, nicht hier bleiben. Warum sollte er dann MWSt auf das Boot bezahlen?
Dann hätte ja jeder, der vor dem EU Beitritt von Kroatien, von Italien für ein, zwei Tage nach HR gereist ist, sein Boot versteuern müssen. DAS glaube ich definitiv nicht!!!
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#25
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Der Sayang will es nich verstehen hab ich Ihm doch zuvor schon gesagt, dass ich "Puertoricaner" bin und mit nem Malay Boot Europa fuer ne kurze Zeit besuchen will.
Aja nebenbei ich als "Puertoricaner" hab mein Schengen Visa bereits in der Tasche, hab dem Bootschafter a paar hunnis zugesteckt, .lololol
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