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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Stützlast-Fragen
Hallo,
ich muss / darf mit demnächst wieder Gedanken über den nächsten Leasingwagen machen. Nachdem ich letztes Jahr mein Boot gekauft habe mache ich mir jetzt Gedanken über ein neues Zugfahrzeug. Passend zum Boot habe ich einen Steinbacher Trailer K20 (eigentlich 2 t Gesamtgewicht, der Vorbesitzer hat aber auf 1,75 t ablasten lassen). Zur Stützlast steht da folgendes auf dem Aufkleber: max. 100 kg, Mindeststützlast max 4 % der Anhängelast, mehr als 25 kg nicht nötig, Stützlast des Zugfahrzeuges beachten. Auf dem Typschild steht dann nochmal: Stützlast 100 kg. Wen ich jetzt 4 % von max. 2 t nehme (abgelastet hin oder her, da dies ohne technische Änderungen erfolgt ist) bin ich bei 80 kg Stützlast mindestens. Im Moment ziehe ich Boot und Trailer mit einem A6 mit 2,1 t Anhängelast und 85 kg Stützlast. Ist das jetzt ok weil mehr als 80 kg oder nicht ok weil nicht genau 100 kg? Und was bedeutet "mehr als 25 kg nicht nötig?" Wenn ich jetzt z.B. einen Passat Alltrack mit 2,2 t Anhängelast und 90 kg Stützlast bestelle: Ist das dann zu wenig bzw. benötige ich einen Wagen mit genau 100 kg Stützlast? Und noch eine Frage zur Anhängelast? Ich finde z.B. den Hyundai Sante Fe gut. Der hat 100 kg Stützlast, darf aber nur 2,0 t ziehen. Dann wäre der immer am Anschlag. Ein bißchen Reserve würde sicher nicht schaden, oder? Solche oder ähnliche Überlegungen werden ja sicher einige von Euch auch schon angestellt haben. Danke für Eure Einschätzungen. LG Marius |
#2
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Servus!
Ganz ehrlich: Denk andersrum! Such den Wagen passend zum zulässigen Gesamtgewicht des Trailers aus, plane hierbei genug Reserve ein und vergiss erst mal die Stützlast. Die lässt sich durch verschieben der Achse am Trailer, durch verschieben des Bootes, oder sogar durch anbringen/entfernen/anders Positionieren von Zubehör (zB. Ersatzrad) Ratzfatz entsprechend anpassen. (Naja gut: Relativ Ratzfatz...) Aber das ist in meinen Augen kein limitierender Faktor beim Kauf des Zugfahrzeugs. Das Gesamtgewicht ist entscheidend. Schöne Grüße, Jan
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#3
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Zitat:
Also schau primär auf die Anhängelast und was Du in den nächsten Jahren ziehen willst. Die Stützlast ist eine Einstellungssache von Achsen und Zuladung. Die kannst Du jederzeit bei jedem Trailer verändern und den KFZ-Gegebenheiten anpassen. Übrigens, bei Stützlast und Anhängelast gilt immer der niedrigere Wert von Fahrzeug und Anhänger.
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Viele Grüße Michael |
#4
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Nicht zu vergessen und überaus wichtig: Die"Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination" (auch "Gesamt-Zugewicht" genannt)!
Bedeutet: Wenn die Anhängelast 100% ausgenutzt wird, wieviel Gesamt-Zuggewicht darf das Gespann haben? Ich hatte kürzlich eine ähnliche Entscheidung zu treffen (allerdings für einen 1500 Kg Wohnwagen), und bin dabei auf erstaunlich (negative) Ergebnisse gestoßen. Zudem sind die angegebenen Anhängelasten oft nur bei max. Ausnutzung bis 8% Steigungen erlaubt. Und wenn max. ausgenutzt wird, dann können meistens schon 4 Personen nicht mehr im Zugwagen befördert werden, weil dann das Gesamt Zuggewicht überschritten wird, hier heißt es: aufpassen, sonst sind böse überraschungen vorprogrammiert. Witzigerweise konnten mir einige "Fachverkäufer" zu der Frage nach dem Gesamtzuggewicht überhaupt keine Aussage machen, lediglich die, wo es in den Papieren steht. Lesen kann ich selber! Gelandet bin ich letztendlich bei meinem VW-Touran, der ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 3980 Kg mitbringt, 80 Kg Stützlast hat, 1800 Kg ziehen darf, Leer 1661 wiegt und somit noch eine Zuladung von 439 Kg hat. Das erreichen, zumindest in diesem Fahrzeug-Segment, nicht viele. Bei meinem VW stehen diese Werte in der EG-Übereinstimmungserklärung
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Gruß Heinz, |
#5
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Zitat:
Hättest wahrscheinlich weniger bezahlt - bei vergleichbarer Ausstattung - und doch "mehr" fürs Geld bekommen... Beispiel: Mein L200 hat bei 2850Kg Gesamtmasse (ca. 1950 leer) eine Anhängelast von 2700KG und eine Gesamtmasse des Zuges von 5500KG. Serie wohlgemerkt - bei Bedarf noch Auflastbar... Jan PS: Ach ja, bei 150KG Stützlast... |
#6
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über Preise brauchen wir nicht diskutieren, wenn es um Pickup`s geht, ich lege aber auch Wert auf Parklücken-tauglichkeit und halbwegs vorhandenen Komfort....
Als Lastesel mit entsprechenden Kg-Reserven sind Pickup`s aber ganz sicher kaum zu schlagen, dafür sind sie letztendlich aber auch konstruiert und gedacht.
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Gruß Heinz, |
#7
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Ich weiß nicht ob ich die Frage richtig verstanden habe, wenn ja ist die Antwort,
25kg Stützlast reichen aus, mehr ist besser aber nicht gefordert Beim Zugwagen immer auf das Typenschild sehen, Gespanngewicht beachten. Willy |
#8
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Zitat:
ich würde sagen etwas mehr Stützlast darf es schon sein, wenn man 2to hinten anhängen hat würde ich 70-100kg dort sehen, je nach Fahrzeug. Bei zuwenig und als zuwenig würde ich auch 25kg erachten schaukelt das als sehr auf und wird auch sehr unruhig. Ich habe die gleiche Anhängelast (2to) und fahre das mit einem Passat 4Motion und Tiguan 4Motion problemlos mit 80kg Stützlast. Wichtig bzw viel wichter ist noch ein korrekter Reifendruck
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#9
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Zitat:
Bei meinem Trailer habe ich es mal probiert mit 25Kg, da ist kein Unterschied zu 75kg. Bis Tacho 85, bzw. LKW-Tempo, schneller fahre ich nicht, ist alles gleich und schön ruhig. |
#10
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Bei meinem Kuga steht 115kg Stützlast drauf aber der Trailer drückt mit ca. 130kg auf die Kugel und das ist auch ok laut Autofahrerklub den das gesamte Gespann fährt stabiler, habe auch zusätzlich am Trailer eine Antischlingerkupplung drauf und die ist wirklich geil
Kleine Story am Rande, bin gestern auf der A1 von Melk Richtung Wien gefahren und vor mir fuhr ein Franzose mit einem Ford Ranger und einer 23er Bayliner am Haken in der 2ten Spur und er hatte konstante 140 km/h drauf, wir überholten sogar einen Streifenwagen der Polizei der in der 1sten Spur fuhr, ich dachte so jetzt werden gleich die Blaulichter angehen und die nehmen sicher die Verfolgung auf.... Aber es geschah nichts der Franzose "raste" mit 140 weiter wie auf Schienen und ich mach mir ins Hemd wenn ich mal 110 mit meinem Gespann drauf hab |
#11
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Zitat:
Zitat:
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Viele Grüße Michael
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#12
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Da hast du sicher vollkommen recht, der nette Herr vom Klub bezog sich Praxisorientiert um das Gespann sicherer zu fahren.....
Die Theorie ist nicht immer die sicherste und Gesetzestexte stehen eben nur auf Papier Ich habe es selbst gemerkt als ich nur knapp 100kg Stützlast auf der Kugel hatte schlingerte der Trailer bereits bei 90 km/h und bei 130kg Stützlast schlingerte er fast gar nicht auch nicht bei 110 km/h, das war alles noch vor der Antischlingerkupplung ...
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#13
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Guten Morgen und vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Aber was heisst denn jetzt die Angabe: "25 kg reichen aus"? Dann wäre doch egal ob 80, 90 oder 100 kg Stützlast. Das verwirrt mich... Ich habe mir bisher gedacht, dass ich für den 2 t Trailer 100 kg benötige. Nun ist er auf 1,75 t abgelastet. Habe ich dann auch dann auch "nur" noch 87,5 kg Stützlast nötig? Und zur Reserve der Anhängelast? Wenn ich 2 t habe, was haltet Ihr als Reserve für sinnvoll? 10 %, 20 % oder mehr? Danke und Gruß |
#14
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Eine minimale Stützlast wirst Du nirgendwo in den Fahrzeugpapieren finden. Es ist in jedem Fall auf eine positive Stützlast zu achten, damit der Anhänger nicht die Hinterachse des Zugfahrzeug entlastet, indem er die Kupplung "hochzieht". Ebenfalls sind Zugvorrichtungen (Kupplung und insbesondere Zugmaul) technisch nicht dafür ausgelegt, dauerhaft mit negativer Stützlast betrieben zu werden. Daher die Empfehlungen der Anhängerhersteller mit den 4 %. Bei einer solchen Gewichtsverteilung gehen die Hersteller von einem (halbwegs) ausgewogenem Gespannbetrieb aus. Deinen Hinweis "25 kg reichen aus" lese ich auch in diesem Sinne. Bei 25 kg ist letztlich gewährleistet, dass zumindest keine negative Stützlast entsteht. Bei 2 t zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers würde ich aber nicht mit einer so geringen Stützlast fahren.
Du solltest die maximal zulässige Stützlast Deines Fahrzeugs bzw. Deiner Kupplung schon ausnutzen. Einerseits läuft das Gespann mit höherer Stützlast immer stabiler, insbesondere auf etwas schlechteren Straßen, wo der Hänger mit wenig Stützlast gern mal wippt oder sich aufschaukelt. Ferner wird die tatsächliche Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen, so dass Du Deinen Anhänger um die Stützlast "überladen" kannst. Natürlich nur soweit das Zugfahrzeug diese tatsächliche Anhängelast dann noch ziehen darf. Klingt jetzt bei 50 kg Stützlast banal, mein Fahrzeug beispielsweise hat aber eine maximale Stützlast von 225 kg. Das gibt dann durchaus eine kleine Ladungsreserve. Sehr wichtig ist ebenso der bereits weiter oben erwähnte Hinweis auf die Gesamtmasse der Zugkombination. Das wird gern mal übersehen, wie man bei Urlaubsfahrten immer wieder eindrucksvoll auf der Autobahn sehen kann. Zitat:
Auch hier ein schnelles Beispiel: Mein Fahrzeug (Ford Ranger) hat ein zGG von 3200 kg bei einem Leergewicht von ca. 2300 kg. Die maximal zulässige (gebremste) Anhängelast beträgt 3500 kg. Also könnte man gemeinhin annehmen, dass ich im Maximum mit 6700 kg durch die Gegend fahren dürfte. Leider beträgt die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination nur 6000 kg. So kann man schnell 700 kg überladen, ohne es überhaupt zu wissen.
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Beste Grüße vom Elb-Kilometer 338 Maik Geändert von Schnaik (19.05.2016 um 10:38 Uhr)
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#15
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Zitat:
Es heißt, 25 KG sind Pflicht, dann kannst du hoch gehen bis zur maximal zulässigen Stützlast deiner Kupplung oder des Anhängers, jenachdem was kleiner ist. Du musst nicht rechnen, nur halt zwischen 25 und der Maximallast bleiben. Wie du schon lesen konntest, tendieren die meisten Leute dazu die Maximallast auszuschöpfen. Manche, wie ich aber machen es der Kupplung und Zugeinrichtung nicht so schwer, sondern fahren lieber etwas langsamer und kommen auch sicher und pendelfrei an. Pflicht ist auch die Geschwindigkeit langsam zu steigern und den Anhänger zu beobachten, wenn er, auch nur ganz sachte, beginnt zu pendeln, runter vom Gas! Egal wie die Stützlast ist.... Gruß Willy
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#16
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Zitat:
vielleicht hab ich es nun verstanden... vielleicht... Heißt also, ich kann zwischen 25 kg und 100 kg Stützlast fahren. Wenn mein Audi jetzt 85 kg hat ist das also ein Wert der völlig ok ist. Hole ich mir jetzt ein anderes Auto mit 90 kg Stützlast auch ok. Wenn ich aber z.B. einen Touareg nehme (der hat 140 kg Stützlast) wäre das für meinen Trailer mit 100 kg max. Stützlast zu viel, oder? Gruß Marius |
#17
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Zitat:
wenn also dein Auto 140kg Stützlast kann und du nur mit 100kg Drückst ist alles ok wenn dein Auto 50kg kann und du mit 100kg Drückst ist das nicht ok auch wenn dein Hänger dafür zugelassen ist. Dann darfst du nur max. 50kg Stützlast am Trailer haben. Also Das Auto sollte mehr haben als der Hänger tatsächlich an Stützlast drückt. Die Stützlast kann man durch Lastverschiebung beeinflussen und sollte gerade beim Boot vor einer Längeren Fahrt überprüft werden. da man eventuell mehr Gepäck, mehr Benzin oder ähnliches im Boot hat und die Lastverteilung sich schnell ändert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#18
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Zitat:
Heißt also für mich aktuell, dass mein Audi mit 85 kg Stützlast für den Trailer mit max. 100 kg Stützlast "zu klein" ist. Besser wäre also etwas mit mind. 100 kg oder mehr. Noch einmal die Frage nach der Anhängelast: Wenn ich einen 2 t Trailer habe und ich habe ein Auto mit 2 t Anhängelast passt das in der Theorie. Aber der Wagen wäre dann ja immer am Anschlag. Wie viel Reserve ist sinnvoll? 2,4 t oder 2,5 t? Danke |
#19
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Dein Audi ist nicht "zu klein", da ja sogar 25kg reichen würden - alles bestens.
2t zu 2t passt auch, da sind schon Sicherheiten drin. Eist auch egal ob der Trailer für 2t zugelassen ist und das Auto darf nur 1,5 t, wenn der Trailer mit Boot tatsächch weniger als 1,5t wiegt. Also für deine Kombi Boot/ Trailer sind alle von dir genannten Autos bestens geeigent.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#20
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Zitat:
du must halt deinen Hänger so einrichten, dass er die Stützlast von 85kg nicht überschreitet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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Moin,
Zitat:
Habe aber auch schon andere Ansichten gehöhrt . "Nur die zulässigen Gesamtgewichte ( in den Papieren ) zählen!" Nicht das tatsächliche Gewicht Was nun gilt ???? Torsten
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manche Boote fahren elektrisch..... |
#22
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Zitat:
Für den nötigen Führerschein (B, BE, etc..) die Gewichte aus den Papieren. So gilt das für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit deutschem (Pass) Fahrzeugführer.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#23
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So ist es. Kritisch wird das ganze (fahrerlaubnistechnisch) regelmäßig bei Fahrzeugführern, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse B zu Zeiten des aktuellen Kartenführerscheins (also so ab 1999) gemacht haben. Damit darf nämlich die Gesamtmasse der gezogenen Kombination mit gebremsten Hänger nicht größer sein als 3,5 Tonnen (mit dem PKW-Führerschein, den es davor gab lag diese übrigens bei einem Maximum von 18,5 Tonnen). Und hier ist das zulässige Gesamtgewicht entscheidend. Somit wäre teilweise schon die Fahrt mit einem leerer Anhänger hinter einem halbwegs gescheitem Zugfahrzeug eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
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Beste Grüße vom Elb-Kilometer 338 Maik |
#24
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Zitat:
Oder anders gesagt: dein Trailer kann zwar mehr aber weil dein Auto nur 85kg kann darfst du die Stützlast des Trailers nur mit 85kg belasten. Durch gewichtsverscheibung kannst du ja deine Stützlast am Trailer einrichten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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Bei uns in Österreich muss das Zugfahrzeug zum Trailer passen, mir passiert ich bin mit einem C- Klasse Mercedes der Ca 1800kg Anhängelast hat zur Technischen Überprüfung mit einem 3500 kg Trailer ohne Boot nur Solo am Haken gefahren und musste prompt Strafe zahlen da ich mit dem Mercedes keine 3,5 Tonnen ziehen darf, auf die Frage der Trailer sei ja leer also ohne Gewicht, sagte der Polizist das spielt keine Rolle, dieser Trailer darf nur mit Fahrzeugen gezogen werden die über eine Anhängelast von 3,5 Tonnen verfügen, Pasta habe 70.- gezahlt und musste den Trailer stehen lassen und ein anderes Fahrzeug organisieren
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