|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Fahren in Landesgewässern - Höhe der Strafe?
Servus zusammen,
dumm gelaufen. Habe heute Post bekommen, weil mein Boot mit einem unbekannten Führer ohne Genehmigung gemäß §§1(1), 2 und 3(1) SchO in einem Landesgewässer gefahren ist. Konkret geht es um Kelheim/Donau. Ich habe die Durchfahrt-Verboten-Schilder gesehen, diese jedoch auf die an dieser Stelle abgehenden Seitenarme interpretiert. Unterstützend war da noch ein anderes MoBo welches ebenfalls da lang fuhr. Später stellte sich heraus, dass der sich auf mich und ich mich auf ihn verlassen hatte. Irgendwann winkte dann ein Fischer und erklärte mir, dass dies ein Landschaftsschutzgebiet ist und das EUR 500,- kostet. In dem Schreiben ist von Landschaftsschutz keine Rede sondern nur von Landesgewässer. Wir sind dann natürlich umgedreht und in Verdrängerfahrt mit mgl. geringem Wellenschlag wieder zurück. Bitte an dieser Stelle keine Diskussionen über "mach Dich vorher schlau", "jammer nicht rum", "steh zu Deiner Strafe"... Yupp das tue ich! Ich habe den Fehler begangen und stehe auch dafür gerade. Oder wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Nichts desto trotz interessiert mich die Strafhöhe. Sind die EUR 500,- realistisch oder war das nur dahin gesagt um mir nen schlechten Abend zu bereiten? Danke und schönen Abend Mark
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#2
|
||||
|
||||
Tja, woanders gibt's ne Bürgerwehr, bei uns Angler....
__________________
LG Gerd Urlaub ist wenn der Fuß im Meer und das Herz im Himmel baumelt.... Mein Projekt: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=243257
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo,
der BVKatBin-See sieht für einen vergleichbarem Verstoß (Einfahrt trotz Verbotszeichen/Befahren gesperrter Wasserflächen) entweder ein Verwarngeld von 55€ oder ein Bußgeld zwischen 125 und 350€ vor. I.d.R. sind die Kataloge der Länder an den des Bundes angeglichen, also kannst Du noch auf Milde hoffen, sofern Du bei der Anhörung natürlich Deine unverzeiliche Unwissenheit darstellst und versprichst es nie wieder zu tun. Bis dann Dominic
|
#4
|
||||
|
||||
Versteh ich nicht....
Fischer sagt 500 Euro. Du hast Post bekommen aber die Höhe der Strafe steht nicht drin?
__________________
Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
|
#5
|
||||
|
||||
Das hat damit zu tun, dass ich erstmal als Zeuge angehört werde und aussagen muss, wer der Bootsführer auf dem auf mich zugelassenen Boot war. Wenn dies geschehen ist, wird der teure Brief kommen.
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#6
|
||||
|
||||
Fischerlatein !!!
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#7
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Zitat:
An den BVKatBin-See ist die zuständige Behörde m.E. nicht gebunden, es könnte aber ein Anhaltspunkt sein. Aussage des Fischers ist vermutlich auch ein Anhaltspunkt. Ansonsten siehe die Frage von "D Bayr" oben. Im übrigen für den Bußgeldrahmen nach BVKatBin-See (in diesem Fall: (s.o.) 125 - 350 EUR) gilt: Die Regelsätze erhöhen sich • um mindestens 25 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet oder geschädigt worden ist, • um mindestens 50 %, wenn durch die Zuwiderhandlung ein anderer gefährdet und geschädigt worden ist, • um mindestens 25 %, wenn der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung oder eine Schädigung enthält und eine Schädigung oder eine Gefährdung hinzutritt, • ... • um mindestens 30 % bis zu 100 % bei vorsätzlichem Handeln.
__________________
Liebe Grüße Mattze
|
#8
|
||||
|
||||
Ich vermute mal, der Preis für den neuen Propeller den du nach der Fahrt bis Weltenburg vermutlich gebraucht hättest, liegt etwa in der Höhe der zu erwartenden Strafe.
Ich bin da zwar nur mehrmals mit Kanu und Kajak durch, erinnere mich aber an einige Untiefen. Gekennzeichnet ist da gar nichts. Die Ausflugsschiffe, die da durch fahren kennen den Weg. Ach ja, mich würde sehr interessieren, was du dann bezahlen mußt. |
#9
|
||||
|
||||
nimm dir einen vernünftigen Anwalt zur Seite und laß den das mal klären
__________________
Gruß Hans-H. |
#10
|
||||
|
||||
Wozu braucht man bei dem Sachverhalt einen Anwalt. Er hats begangen und er steht ja dazu. Er will ja nur wissen was es kostet.
__________________
Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#11
|
|||
|
|||
Kann man so pauschal nicht sagen.
Ich zitiere aus der WSV: Zitat:
|
#12
|
||||
|
||||
Bekannter von mir ist auch mal zum Kloster gefahren, hat 50 DM und einen Propeller im Kies gekostet. Hat geschrieben dass er von der Landschaft so beeindruckt war, dass er die Schilder übersehen hat. Gruß
|
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#14
|
||||
|
||||
Danke für den Tipp. Aber das lasse ich nicht vor Gericht gehen. Meine Schuld ist einwandfrei erwiesen und dazu stehe ich auch - wie schon erwähnt. Ich denke selbst wenn ich EUR 500,- zahlen muss, ist es immernoch günstiger als wenn der Anwalt die Strafe auf 250,- drückt, ich aber 500,- an den Anwalt löhnen muss weil ich meine Rechtschutzversicherung nicht "schon wieder" (hatte da gerade was zwecks zu dynamisch autofahren) belasten möchte.
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de Geändert von nikkis_daddy (17.07.2016 um 22:55 Uhr) |
#15
|
||||
|
||||
Ich habe hier einmal die entsprechenden Rechtsvorschriften für diesen Fall verlinkt:
__________________
Liebe Grüße Mattze |
#16
|
||||
|
||||
Hallo Mark,
wo genau bist du da jetzt weitergefahren. Ich kenn bei Kelheim einige Verbotsschilder.
__________________
Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#17
|
|||
|
|||
Wenn die Behörde hier ein Ermessen hat würde ich mich auf jeden Fall zu dem Vorgang wie im ersten Post äußern. D.h. Schilder falsch zugeordnet usw.
Gruß Chris |
#18
|
|||
|
|||
Streng genommen handelt es sich um zwei Verstösse, nämlich
a. gegen die bayr. Schiffahrtsordnung und b. gegen das bayr. Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung des Landschaftschutzgebietes, in dem du unterwegs warst. In der steht nämlich drin, was man im räumlichen Geltungsbereich der VO darf und was nicht. In deinem Fall wäre das § 57. 4 BayNatSchG. Bei uns in Niedersachsen sind die Verwaltungsgerichte da recht flexibel und richten sich häufig mit dem Strafmaß nach der Sensibilität des betroffenen Naturraumes. a. regelt das WSA b. der Landkreis. Im Moment hast du nur mit a. zu tun, ob der Landkreis sich dran hängt, wäre abzuwarten Ich würde mir vorab schon mal die entsprechende VO besorgen.
__________________
Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#19
|
||||
|
||||
Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal für Eure Posts. Ich habe gerade mit dem Sachbearbeiter bei der Wasserschutzpolizei telefoniert. Er meinte dass sich das Bußgeld zwischen 75,- und 100,- EUR plus Gebühren bewegen wird. Angezeigt wurde ich vom Kapitän eines Dampfers dem meine Kinder noch fröhlich zugewunken haben und der ihnen zurück winkte ... Naja, nachdem ich den Bogen ausgefüllt habe geht es an die Stadt Kelheim die mir dann den "teuren" Brief schickt. Ich berichte weiter ...
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
ich habe da nur 2 gesehen. Einmal links, einmal rechts auf gleicher Höhe. Ist glaub ich kurz vor oder kurz nach dem Dampferanleger. Wie gesagt, geht da ein Nebenarm weg. Interessant finde ich noch, dass ein ganzes Stück weiter noch eine Slipanlage ist. Dort wurden als wir vorbei fuhren MoBo´s geslippt. Aber ok, Shit happens!
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#21
|
||||
|
||||
Welch dämlicher Kommentar....
__________________
Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht....
|
#22
|
|||
|
|||
Zitat:
ich hab' dir mal was eingestellt, da siehst du, bis wohin du fahren darfst ... hättest fahren dürfen. Seite 113,: http://www.fgs.wsv.de/kostenlose_dow...natlas_MDK.pdf Geändert von Janus (18.07.2016 um 16:44 Uhr) |
#23
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#24
|
|||
|
|||
Hallo Mark
Verättst du uns wie weit du die gesperrte Donau gefahren bist ...einige m oder mehrere km ? Ich dachte mit der Abzweigung des Kanals fängt die Sperre an, der Link von Janus sagt ab dem Pegel . mfg.Fritz |
#25
|
||||
|
||||
Ich kann es Dir nicht genau sagen, aber einige hundert Meter waren es sicherlich ...
__________________
Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de
|
Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
5PS fahren ohne Führerschein. Strafe? | wolferl69 | Mittelmeer und seine Reviere | 48 | 31.07.2011 18:46 |
Strafe bei nicht vorhandener Sicherheitsausrüstung? | Phantom-Matze | Allgemeines zum Boot | 32 | 27.06.2006 10:55 |
Kein Führerschein - Großer Motor... Welche Strafe? | Piet | Allgemeines zum Boot | 52 | 13.07.2005 12:13 |
Gar nicht so dumm der Hai, oder eine gerechte Strafe....... | hilgoli | Kein Boot | 1 | 29.09.2004 15:19 |