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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage Bootskennzeichnung Seebereich / Nationalitätenkennzeichen D
Hallo!
Ich habe folgende Fragen: Ich habe mein Schlauchboot 4,2m Länge mit einem 30 PS Außenborder beim WSA Berlin zugelassen. Dafür habe ich ein Kennzeichen bekommen, mit B-..... So, dieses muss ich entsprechend auf dem Boot anbringen (d.h. z.B. beide Seiten Bug und drauf achten Schriftgröße 10cm der Buchstaben und entsprechende Farben....). Das ist klar. Nun jedoch: Was ist, wenn ich damit auf der Ostsee im Seebereich unterwegs bin? Wie muss ich das Boot jetzt kennzeichnen? Das Binnenkennzeichen ist ja aufgeklebt, das bleibt dran, muss ich jetzt noch zusätzlich den Bootsnamen und den Heimathafen anbringen, oder muss ich das nicht? Gibt es zum anbringen von Bootsnamen und Heimathafen für den Seebereich auch wieder Größenvorschriften? Ich nehme mal an, hier gilt auch wieder, entweder einmal hinten oder sonst an beiden Seiten Bug oder Heck. Dann noch die Frage, wenn ich keinen Heimathafen habe, d.h. ich fahre zwar z.B. vor Warnemünde herum, aber ich slippe halt mein Schlauchboot, d.h. es bleibt nirgends liegen und ich habe keinen Liegeplatz im Hafen, habe ich dann den Heimathafen auch anzubringen am Boot? Zweite Frage: Oft ist davon die Rede, ein Nationalitätenkennzeichen anzubringen, also bei mir ein "D". Das verstehe ich nicht, muss ich das noch irgendwo zusätzlich anbringen? Noch vors Binnenkennzeichen D-B-.... schreiben? Oder was hat es damit auf sich? Vielen Dank für die Klärung! Geändert von BertiH (04.08.2016 um 20:01 Uhr) |
#2
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Es gibt keine Extrakennzeichnung für den Seebereich, dein amtliches Kennzeichen genügt und ein Länderkennzeichen ist nicht nötig,
Siggi
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#3
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Zitat:
Danke Dir für Deine schnelle Antwort, aber ich muss nochmal nachhaken: D.h. ich lasse mein amtliches Binnenkennzeichen B-.... einfach drauf und gut ist? Also ich mache auch kein Bootsnamen und Heimathafen rauf? Wäre es auch ok, das Binnenkennzeichen für den Seebereich abzunehmen und ohne alles zu fahren (also eben auch ohne Bootsnamen und Heimathafen)? |
#4
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Ganz ohne Kennzeichen ist bei uns schon mal von der Waschpo beanstandet worden, ich würde einfach das Kennzeichen dran lassen. Obs wirklich Pflicht ist, weiss ich nicht, auch Polizisten können irren,
Siggi |
#5
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Zitat:
Zitat:
Vergiss den Adenauer nicht. Der ist relevant.
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Alex |
#6
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Zitat:
Bootsname und Heimathafen benötigen entweder ein Flaggen oder ein Schiffszertifikat. Für beides ist dein Schlauchboot vermurlich zu klein 15m bzw 10t). Grüsse, Don |
#7
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Zitat:
Dann wären quasi alle Sportboote See heutzutage falsch gekennzeichnet unterwegs. Name und Club/Heimathafen haben doch alle im Nicht-Binnen-Bereich drauf, auch unter 15m/10t.
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Viele Grüße Michael
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#8
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Eigentlich brauchen wir soetwas wie einen Forenstein. Einen richtig dicken Findling. Auf dem könnte man dann ein paar Antworten einmeißeln .
Ich weiß nicht, wie oft es hier im Forum schon geschrieben steht: Es gibt, von Ausnahmen abgesehen, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen keine (!) Kennzeichnungspflicht für Sportboote! Ausnahmen sind z. B. Charterboote, Motorwasserräder (oder wie die Dinger heißen) und in Seeschiffsregister eingetragene Fahrzeuge. Ergo: Ottonormalbootfaher benötigt weder ein Kennzeichen, noch einen Bootsnamen, noch einen Heimathafen. Aber: Die Wasserschutzpolizei, Hafenbetreiber, DGzRS und Bootsfahrer begrüßen eine entsprechende Kennzeichnung mit Namen und Heimathafen. Pflicht ist hingegen das Führen der Bundesflagge. In diesem Zusammenhang sei daraufhingewiesen, dass die EU-Flagge kein Ersatz für den "Adenauer" ist (kann ein Ticket geben).
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#9
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Die ostfrisische Antwort auf diese Frage ist falsch. Du kannst Dein Kennzeichen abnehmen. Ich habe für mein Boot auch ein Binnenkennzeichen. Da mein Boot aber den ganzen Sommer in der Ostsee liegt, montiere ich das Kennzeichen (habe ich auf kleinen Tafeln aufgeklebt) nur für die Überführung ins Winterlager an der Mittelweser.
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#10
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Bitte? Wie kommst Du denn auf diese Idee?
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#11
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Zitat:
Ohne Kennzeichen auf der Nordsee führt aber mindestens in jedem Hafen zu Fragen und gelegentlichen (häufigeren?) Stopps auf dem Wasser ...
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Alex |
#12
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Kennzeichnung von Sportbooten im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen
Ein Seeschiff mit Schiffszertifikat muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest ange- brachten Schriftzeichen führen. Ein Seeschiff mit gültigem Flaggenzertifikat muss den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Wassermotorräder dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer nur dann in Betrieb genom- men werden, wenn sie über ein amtliches Kennzeichen ver fügen, das demjenigen der Kleinfahrzeuge im Bereich der Binnenschifffahrt entspricht. An vermieteten Wassermo- torrädern muss zusätzlich deutlich sichtbar der Name und Wohnsitz oder der Sitz des Vermieters angebracht sein. Charterboote müssen ebenfalls mit dem Namen und Wohnsitz oder Sitz des Vermieters und darüber hinaus mit der höchstzulässigen Personenzahl versehen sein. Auch sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie über ein amtliches Kennzeichen verfügen. Dieses Kennzeichen besteht aus dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen des Ortes des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes, gefolgt von ei ner von diesem bestimmten Nummer. Anderweitige Kennzeichnungspflichten gibt es im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen nicht. Quelle: BSH.de Ab Seite 21
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Gruß Markus
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#13
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Zitat:
Oh! Das wusste ich nicht! Vielen dank für den Hinweis! D.h. ich muss noch eine Flaggenfahne mit deutscher Flagge an meinem Spiegel von meinem Schlauchboot anbringen. Gibt es da besondere Vorschriften? Hat jemand da eine Empfehlung wie ich das am besten machen kann? Habe kein Geräteträger? Ich denke mal eine Lösung wie diese hier ist das beste? Das klebe ich dann hinten auf einer Seite rauf, oder muss ich das auf beiden Seiten raufkleben, also 2 Fahnen? Bin Neuling, sorry für die Fragen! Gibt es sonst noch was, was ich beachten muss, um nicht Strafe zu kassieren? Gebiet ist bei mir wie gesagt Ostsee und Warnow mitm Schlauchboot. PS, sehe gerade: "Die Nationale wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich achtern mittschiffs. Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie nach steuerbord ausweichen, nicht jedoch nach backbord." Aha. Gut, also das noch rechts hinten anbringen. Geändert von BertiH (05.08.2016 um 12:11 Uhr) |
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