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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Totalschaden nach erster Probefahrt
Hallo ,
habe mir im Dezember 2015 einen 115 Ps Yamaha Außenborder,bei einem Händler, gebraucht gekauft, diesen bis 09.7.16 in meinem Betrieb gelagert (trocken, beheizt), bzw. an mein Boot angebracht. Am 10.7 haben wir dann das erste mal das Boot mit dem neuen Motor zu Wasser gebracht, nach ca. 20 Min fahren, mit mehreren Unterbrechungen, dann ging der Motor einfach aus, saß fest, Kolbenstange schaute und durchs Gehäuse an. 3 Tage später,ausm Ausland zum Händler gebracht, welcher jetzt behauptet das der Motor im Wasser gelegen haben muss, da er von innen jetzt verrostet ist! Dieses teilte uns der Händler mit, nachdem er den Motor schon über 2 Wochen in der Werkstatt hatte. Ist dieses in der Form überhaupt möglich? Danke schon mal vor ab für Eure Antworten!! Geändert von dino13 (24.08.2016 um 18:47 Uhr) |
#2
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Kläre uns zunächst einmal auf, ob Zwei oder Viertakter und Original Fernbedienung oder Fremdfabrikat. ?
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M.f.G. harry
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#3
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Was bitte hat die Fernbedienung mit dem Loch im Block zu tun
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#4
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Schlaue Frage
In der steckt evtl. die Warntechnik in Form eines Horn,s
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M.f.G. harry
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#5
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Deine Antwort ist Einleuchtend, warum Du allerdings mit dem Kopf vor die Wand hämmerst, kann ich bei einer Frage nicht verstehen. Hoffe Dir geht es morgen wieder besser
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#6
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Klaus, weil zuerst überlegt und dann gefragt werden sollte.....auch wenn man meint, es gäbe keine dummen Fragen......dafür aber dumme Antworten ....nun gib alle fünfe
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M.f.G. harry |
#7
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war alles ordnungsgemäß angebracht
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#8
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Jo Justus, hast schon Recht aber meine Schaltboxen hatten bisher solchen Luxus nicht.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#9
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Du hast 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwaren. Ich würde nicht lange warten sondern mal beim Verbraucherschutz anrufen oder besser gleich zum Anwalt.
Ein Schreiben vom Anwalt bewirkt manchmal Wunder ! Stellt der Händler sich dann immernoch quer und lässt es zum Prozess kommen dann kann es natürlich schwer werden sein Recht zu bekommen. Das kann im schlimsten Fall uber Gutachten laufen etc. ...
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Gruß Christian Geändert von Nightmare (25.08.2016 um 01:32 Uhr)
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#10
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Zitat:
ich würde da nicht lange rum machen, so ist der Motor nur noch Schrott für kleines Geld reparieren geht sicherlich nicht, am besten Anwalt Gutachter und dann mal sehen ob du den Motor nicht zurück geben kannst, wenn du ihn nicht selbst kaputt gemacht hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#11
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Zitat:
Selber kaputt gemacht wird schwirig zu beweisen. Der Motor stand in einer beheizten Halle ! Gibt sicherlich Zeugen die das bestätigen können Wer in der Beweispflicht ist kann ich aber auch nicht sagen. War zum Glück noch nicht selber in solch einer Situaton. Das Problem bei Gutachten ist das man die Kosten erstmal selber tragen muß. Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist evt. mal erkundigen wie weit du in deinem Fall abgesichert bist.
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Gruß Christian
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#12
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Klagen kann helfen, aber auch blöd ausgehen...., ein Freund hatte ein ähnliches Problem gebrauchten Merkury Optimax 115 PS beim Händler in Wien gekauft und wie bei dir nach der ersten Ausfahrt Totalschaden für den Motor hatte er 6300.- bezahlt und am Ende aller Klagen und Rechtsanwaltskosten war er bei 14000.- gesamtschaden und das ganze hatte sich über 4 Jahre hingezogen, also immer genau abwiegen ob es das wert ist.....
Mittlerweile hat er sich ein nagelneues Boot mit Innenbordmotor gekauft mit Garantie und Vollkasko und ist Happy
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#13
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Hier heißt es:
Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast ... beim Kunden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#14
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Nach den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer Beweispflichtig nach den nächsten 6 Monate der Käufer.
Nach dem das Gesetz raus kam haben z.B die ganzen Gebrauchtwagenhändel aufgehört die fragwürdige Fahrzeuge verkauft haben. Gewährleistung kann einem Händler das Genick brechen. Also auf zum Anwalt und klagen .Du hast gute Chancen. ..
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Hier könnte mein Name stehen!!!
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#15
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In diesem Falle ist aber der Kunde in der Beweislast, denn von Dezember 2015 bis Juli 2016 sind mehr als 6 Monate vergangen.
Der Beweis eines bei Kauf vorhandenen Defektes dürfte schwierig sein. Dem Motor kann z.B. Öl und/ oder Kühlwasser gefehlt haben. Ersteres vom Käufer zwecks Ölwechsel abgelassen und dann vergessen aufzufüllen oder zweiteres durch eine Plastiktüte vor dem Kühlwasseransaugöffnungen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#16
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Zitat:
Als Beweispflichtiger Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Nach der "Rechtsberatung" wäre es doch interessant, die technische Seite des Schadens hier zu erläutern, das Bedarf jedoch die Beantwortung von Grundsatzfragen, wie schon einmal erfragt, ob Zwei,- oder Viertakter.......danach kanns weitergehen.
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M.f.G. harry
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#19
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Hallo dino13
Suche dir einen vom Gericht zugelassenen Sachverständigen , der für Wassersport Fahrzeuge zuständig ist. Lass erst mal auf deine Kosten,von ihm ein Kleingutachten erstellen (kostet so um die 300€). Damit gehst du zu dem Händler , wo der Motor gekauft wurde. Falls er nicht einlenkt, nimm dir einen Anwalt (Fachanwalt für Wassersport Fahrzeuge ). Ich hatte vor 2 Jahren , einen Kunden mit so einen ähnlichen Fall. Da war es der Innenboarder einer Formula Tunderbird V8 Mercruiser , wo ein Pleul auf Grund von Materialfehler gebrochen ist (wurde durch Gutachter festgestellt). Der Händler , bei dem das Sportboot gekauft wurde, nahm es dann wieder zurück, und erstattete den kompletten Kaufpreis. Auch da waren schon die ersten 6 Monate der Gewährleistung überschritten. Geändert von Hobbyschrauber1963 (25.08.2016 um 08:19 Uhr)
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#20
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Hi,
vielleicht sollte man sich auch mal in die Lage des Händlers versetzen. Er verkauft einen Motor, den er bei Ankauf sicher getestet hat und dann kommt ein Kunde ein halbes Jahr später und behauptet der Motor sei defekt. Ich als Händler würde mich fragen was der Kunde damit angestellt hat, schließlich ist der Motor ja gelaufen. Jede Medaille hat zwei Seiten. Gruß Udo |
#21
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Zitat:
Hast du den Motor bei Kauf probe laufen lassen? Wieviel Betriebsstunden hat der Motor und kann man auslesen lassen wieviel der gelaufen hat? Welcher Händler? Lg Roland |
#22
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Zitat:
Also eine ganz andere und klare Sachlage Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Zitat:
Ich würde ein Schreiben aufsetzen lassen und den Händler auffordern den Schaden zu beseitigen oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
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Gruß Christian |
#24
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hallo,
erst mal danke für die teilnahme von euch. es handelt sich bei mein Motor um ein 2-Takter,der Motor ist noch beim Händler und er sagt das der Motor von innen völlig verrostet ist. Anwalt ist eingeschaltet. |
#25
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@.....Ich würde ein Schreiben aufsetzen lassen und den Händler auffordern den Schaden zu beseitigen oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Muss da nicht erst die Sachlage geklärt werden ?.....bevor geschossen wird...und das wird wohl nicht ohne ein technisches Gutachten gehen.
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M.f.G. harry |
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