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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Führerschein vergessen (D)
Hallo,
vorab: ja, ich habe die SuFu genutzt, aber nichts gefunden (nur über Kroatien, aber mir geht es um Deutschland). Und zwar habe ich meine Mappe mit Führerschein etc im Urlaub vergessen. Nicht weiter tragisch, sie liegt dort sicher und das Boot ist ebenfalls dort, wenn ich also das nächste Mal fahren will, liegt auch der Lappen wieder griffbereit. Was wäre aber nun, wenn ich in der Zwischenzeit mit dem Boot eines Bekannten fahren wollte? Verliefe das ähnlich wie auf der Straße (10€ Verwarngeld), oder hätte ich Schlimmeres zu befürchten? Hätte die Wapo die Möglichkeit, (vor Ort?) zu überprüfen, ob ich den Schein habe, müsste ich ihn kurzfristig nachreichen, oder wie liefe das? Das anvisierte Boot wäre ein Einsitzer-Jetski (ähm... Ein"steher" ), also nichts mit Rudergänger≠Steuermann. Da ja auch derjenige, der einem anderen ohne SBF sein Boot überlässt, hart bestraft werden kann, stellt sich zusätzlich auch diese Frage. Der Bekannte weiß zwar, dass ich einen Führerschein habe und hat ihn auch schon gesehen, aber müsste er dann theoretisch nachweisen, dass er Bescheid wusste, bzw würde man ihm unterstellen, er hätte seinen Jet jemandem ohne SBF überlassen, oder wäre er automatisch aus dem Schneider, sobald sich herausgestellt hat, dass ich den Schein doch habe Alles sehr theoretisch, aber da das in der deutschen Bürokratie ja nicht immer mit der Praxis übereinstimmt, würden mich natürlich besonders auch praktische Erfahrungen interessieren. Gruß Simon
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot. |
#2
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....sie werden Dich teeren und federn! Wenn sie Dich erwischen.
Gruss Gerd |
#3
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Zitat:
Eine ähnliche Situation wurde im Sommer mit der berüchtigten Entenschutztruppe in Lehnitz diskutiert:
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#5
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OK, also im Zweifelsfall ein mildes Bußgeld und ein spontaner Kurzurlaub
Dass es offenbar je nach Laune unterschiedlich gehandhabt wird (10€ + Frist vs. 35€ und das wars), zeigt mir aber, dass es wohl eine Menge "Ermessensspielraum" gibt und man sich auf Gesetze nicht immer ganz verlassen kann. ich weiß schon, warum ich im Zweifel lieber vorsichtiger bin Das mit der "vorsätzlichen Täuschung" ist ja auch ein starkes Stück - der gesunde Menschenverstand würde ja eher das Gegenteil verlangen (besser in Kopie als garnicht). Danke euch!
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#6
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Ich musste letztes Jahr gar nix bezahlen, da ich auch keinen Ausweis mit hatte haben die sich auf mein Wort verlassen.
Nachreichen brauchte ich auch nicht, die wollten das über den Dachverband abklären. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#7
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Auf was ist die vorsätzliche Täuschung begründet gewesen?
Ich meine, eine schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 ist eigentlich leicht vom Orginal-Führerschein zu unterscheiden.
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Viele Grüße Michael |
#8
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Zitat:
In Betracht kommen zwei Möglichkeiten Täuschung = Urkundenfälschung (-> Gericht, Staatsanwalt) bei einer schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 vermutlich eher nicht aber man weiß ja nie vorsätzlich = vorsätzliches Handeln im Gegensatz zu fahrlässig, jemand, der einfach nur seinen FS vergessen hat (fahrlässig) = geringes Verwarngeld und jemand, der , weil er hat ja ein Kopie dabei, beabsichtigt hat (so wirds unterstellt) seinen FS nicht dabei zu haben.
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Liebe Grüße Mattze |
#9
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Aus BVKatBin-See:
24.330000 Nicht mitführen eines Befähigungsnachweises nach SportbootFüV-Bin 2 Absatz 3 Schiffsführer Ordnungswidrigkeit nach § 13 SportbootFüV-Bin Nummer 2 Verwarngeld: 35€ Geldbuße: 75€ Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen 22.211002 - das Befähigungszeugnis oder die sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen .... BinSchStrO 1.10 Nummer 7 i.V.m. Nummer 1 Buchstabe b Schiffsführer Ordnungswidrigkeit nach BinSchStrEV §9 Absatz 1 Nummer 1 Verwarngeld: 35€ Geldbuße: 75€ 35.300000 Nicht mitführen einer zum Führen von Sportbooten berechtigenden Fahrerlaubnis oder eines entsprechenden Befähigungszeugnisses oder nicht aushändigen dieser zur Prüfung durch eine zur Kontrolle befugten Person SportBootFSV 1 Absatz 2 Satz 2 Schiffsführer Ordnungswidrigkeit nach § 12 SportBootFSV Absatz 1 Nummer 4 Verwarngeld: 35€ Geldbuße: 75€
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Liebe Grüße Mattze
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#10
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was wäre denn wenn ich eine amtliche beglaubige Kopie eines Fahrscheines / Funkurkunde dabei hätte ???
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#11
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frag mal bei dem entsprechenden Verkehrsunternehmen nach - ich denke die AGBs schließen das aus
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Liebe Grüße Mattze |
#12
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Zitat:
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#13
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Habt ihr alle so auffällige und laute Boote, so einen abnormalen Fahrstiel oder seht ihr alle wie 12 Jahre alt aus das ihr ständig von der Rennleitung angehalten werdet.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#14
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Ohne Begründung (Verstoß gegen § XY von Gesetz/ Verordnung Z) würde ich kein Bußgeld zahlen.
Zum Thema Kopie und Täuschung, wenn z.B. Vorder- und Rückseite untereinander oder deutlich größer/ kleiner als das Original dargestellt sind, dann dürfte auch dem Letzten Trottel klar sein, dass kein Original vorliegt. Zum Thema Vorsatz, wenn für den unwahrscheinlichen Fall, dass in 10 Jahren 1 x der Führerschein vergessen wird eine Kopie an Bord ist, dann ist das Vorsorge und kein Vorsatz. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Nee - ich sicher nicht. Aber gegen die Kontrollen in oder an der Schleuse ist keiner gefeit.
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#16
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Zitat:
Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#17
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Simon,
ich kann Dich beruhigen, als ein Freund von mir (mit SBF) zum 1. mal meinen Steher gefahren ist kam die Wapo vorbei und hat ihn gefragt ob er überhaupt nen Schein hat weil er so oft im Wasser liegt. Er hat bejaht und den Polizisten freundlich eine Probefahrt angeboten woraufhin die sich bedankt und verabschiedet haben
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#18
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Witzig, dass noch so viel gekommen ist - hier sollte man eben immer die berüchtigten Chips&Bier bereithalten
Zitat:
Speziell bei den Jets ist das aber eine etwas andere Situation; weil man die nur auf den passenden Strecken fahren darf und immer die gleiche Einstiegsstelle hat, kommen die von Land in zivil und stellen "komische Fragen". Man hat das Gefühl, die lauern nur, bis sich mal jemand outet und sie zuschlagen können... Zitat:
Aber wir schweifen ab... Frage geklärt - ich bin raus
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot. |
#19
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Zitat:
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#20
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Zitat:
Wenn also die Besatzung ihr Kontingent an Anschiss noch nicht voll hat...
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#21
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Fahre ich längere Touren(z.B. nach Kiel)habe ich die Pappe immer dabei,da schaue ich 3xnach
Hier in Großenbrode diese Saison 2xangehalten worden und 1xden Schein nicht dabei gehabt.Kann ihn auch kurz holen meinte ich.....war kein Problem. Aber auch ein Verwarngeld wäre angemessen gewesen,was die Jungs aber nicht kassiert haben.
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Gruß,Matze |
#22
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Chips und Bier für die Zuschauer beim öffentlichen Kielholen des Delinquenten für fahren ohne Schein hätte doch was.... Was passiert bei Ebbe
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#23
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Kriegt er 'nen Spaten in die Hand und schaufelt sich die Rinne selber.
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