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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gebrauchtboot ohne USt-Nachweis kaufen oder lassen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Gebrauchtboot zum Kauf angeboten bekommen. Das Boot ist eine Doral Bj. 2006. Der Verkäufer (3. Besitzer) hat leider keine Rechnung bzw. geeigneter Nachweis darüber, dass das Boot in der EU versteuert wurde. Gibt es da Erfahrungswerte bei Euch oder Empfehlungen? Grüße Alex |
#2
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#3
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Also, d.h. ich habe mehrere Varianten:
- USt vom Kaufpreis abziehen und selber nachversteuern - Verkäufer versteuert selber nach - Risiko eingehen - Verkäufer im Vertrag verpflichten im Falle einer Kontrolle die USt zu übernehmen Dann gefällt mir die 1. Variante am besten... |
#4
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Zitat:
Bei BJ 2006 mag dass noch halbwegs nachvollziehbar sein...aber bei Booten die mitte der 90er gebaut wurden, wo soll man dass herbekommen? Im Zweifelsfall dürfte dass dann heißen, nochmal zahlen oder was??? Interessantes Thema..
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Semper Fidelis |
#5
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Gebrauchtboot ohne USt. Nachweis kaufen oder lassen ?
..... lassen ! Alternativ : der Verkäufer versteuert. Die Frage : Von welcher Summe ? Stellt sich nicht. Entweder der Verkäufer gibt dir den Nachweis oder du läßt es. Du findest genügend Boote mit bezahlter Steuer.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#6
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Zitat:
Wie bzw nach was will der Fiskus die Steuerhöhe festsetzen? Nach welcher Zahl.....????
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Semper Fidelis |
#7
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Zitat:
Entweder Steuernachweis , dann kaufe ich , oder kein Nachweis , dann lass ichs. Fertig. Im Zweifelsfall gehen die Steuerbehörden immer von Steuerhinterziehung bzw. - Vermeidung aus. Wenns schlecht läuft , der volle Steuersatz auf den ehemaligen Neupreis. Den Ärger gibt kostenlos noch obendrauf. Dorals sind genügend im Angebot.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#8
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Zitat:
Im Kaufvertrag gehört bei Gebrauchtbooten der Standardsatz: Der Verkäufer versichert, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedsstaat Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben. |
#9
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Zitat:
https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html Theoretisch könnte man wirklich davon ausgehen, dass so ein Boot wohl mit Umsatzsteuer belegt wurde wenns in Deutschland verkauft wurde... Bzw die Umsatzsteuer wird ja dann im Kaufvertrag ausgewiesen...
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Semper Fidelis |
#10
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Ich weiss nicht wovor ihr alle so Schiß habt. Vor wem habt ihr da Angst?
Nenne mir einen der bei einer Kontrolle eine Mehrwertsteuerbescheinigung vorweisen musste, ich kenne keinen. Und wenn einer in der EU kontolliert wird, dann ist das Boot ja bereits in der EU und muss versteuert sein, anders gehts ja gar nicht. Mich rufen Leute an, ich habe ein Schiff gekauft, dass vor Jahren in ihrem Besitz war, bitte senden sie mir ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer. So ein Blödsinn. Als Käufer bin ich nicht verpflichtet nachzuforschen, wo und wann das Boot erstmals in die EU gekommen ist. Es genügt am Kaufvertrag der Vermerk, der Verkäufer versichert, dass....... |
#11
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Einfach mal beim Finanzamt nachfragen! Die sind zwar nicht verpflichtet zu beraten, aber sie sind verpflichtet, eine fachlich richtige Auskunft zu erteilen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#12
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Zitat:
Und mit dem Wisch verhält es sich wie mit dem CE Zertifikat. Wenn ich ein Boot BJ 2000 hab und anmelden will, und die bei der Anmeldung danach fragen, muss ich das vorlegen können. Man kann sich auch wie von dir beschrieben handeln, hier ist aber die Frage wie der TE auf der Gesetzlich sicheren Seite ist.
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Semper Fidelis
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#13
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Zitat:
http://www.boot.de/cgi-bin/md_boot/l...cket=g_u_e_s_t Les hier mal den Beitrag Nr. 6: https://www.segeln-forum.de/board1-r...euer-nachweis/ Wenn es zu einer Kontrolle kommt, wird es teuer. Und besonders im Steuerrecht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Als Köufer bist du verpflichtet die Versteuerung nachzuweisen. |
#14
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Ich mach das beruflich und verkaufe Boote, ich mache fast jährlich Weiterbildungen auch über Steuerrecht. Ich war in der Steuermaterie mit Eintritt der Kroaten in der EU für Österreich fast an vorderster Front. Wenn ihr es besser wißt, dann weiter so.
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#15
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OK, ich kenne mich da nicht so aus, aber auch wenn es um EU-Versteuerung geht, weiß ich nicht ob es Ländertechnisch unterschiede gibt...
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Semper Fidelis |
#16
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Zitat:
Dann les dir mal diesen Artikel durch: https://www.yacht.de/schenk/n005/mwst1.html Vorallem den Punkt "Verdachtsmomente". Was sein kann, dass der Österreichische Staat das EU-Steuerecht etwas anderst sieht, das weiß ich nicht.
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#17
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Warum stellt eigentlich niemand die entscheidende Frage, seit wann der Kahn nachweislich in der EU läuft?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#18
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Meinst du wegen der Verjährung nach § 169 AO?
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#19
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Zitat:
Mwst.Nachweis war mir egal. Gruß Uwe |
#20
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Wurde vor 2 Jahren auf Wangerooge von 3 netten Zöllnern im Urlaub am Hafen besucht. Da ich in meiner Bayliner einen Benziner hatte und keinen roten Diesel aus Helgoland , wurde weiter gesucht. Hätte ich keinen Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer bringen können, wäre ich eine 5 Stellige Summe losgeworden
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Gruß Thomas
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#21
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Alex unbedingt kaufen und wenn dich jemand danach fragt sagst einfach Herr Georg Ta hat gesagt das braucht dich nicht zu jucken .
Es gibt genug Boote wo die Papiere in Ordnung sind . Entweder der Verkäufer erledigt das und zwar so dass du den Nachweis in der Hand hast dass alles in Ordnung ist oder vergiss es . Den Ärger hast du und nicht Herr Georg Ta Gruß Helmut |
#22
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Zitat:
Keine Zollbehörde, weder in D, noch in HR wird sich auf Aussagen in einem privatrechtlichen Vertrag - so wie Du es vorschlägst - einlassen. Die werden im Zweifelsfall immer den ordentlichen Nachweis der Steuer-Entrichtung, also die Original-Rechnung mit ausgewiesener Steuer oder einen anderen, nachprüfbaren Beleg über die Entrichtung der Abgaben verlangen. Deine Aussage, Zitat:
Ich beispielsweise, kenne sehr wohl einen Fall, in dem kontrolliert wurde. Und wenn Du, wie Du schreibst Zitat:
Erst dadurch wurde die Boote offiziell zu "EU-Gemeinschaftsware" und genau diesen Status muss heute jeder innerhalb der EU nachweisen, der als EU-Bürger ein Boot unter EU-Flagge bzw. Registrierung sein Eigen nennt. Übrigens: Die italienische "Guardia di Finanza", die mit eigenen Kontrollbooten in den italienischen Gewässern unterwegs ist, hat Kontrollen schon lange durchgeführt und etliche Boote "an die Kette gelegt", bis die Eigner den Nachweis erbrachten, dass die Steuer bezahlt wurde. Das ist also gar nicht so neu wie der Eintritt von Kroatien in die EU. Ob der deutsche Zoll an Nord- oder Ostsee solche Kontrollen auch durchführt, kann ich nicht sagen. Aber der Verkäufer meines Schiffes, das jahrelang an der Ostsee lag, hatte jedenfalls den Nachweis der entrichteten Steuer stets an Bord. Und ich käme nicht auf die Idee, diesen Nachweis zu Hause zu lassen. Ergo mein Rat an den TE: Finger weg ohne Nachweis der Versteuerung! Oder vor dem Kauf zu Lasten des Verkäufers nachversteuern. Gruss Gerd
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#23
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Ich kann es einfach nicht verstehen wie jemand solche Ratschläge geben kann wie Herr Georg Ta.
Aber wir kennen das ja ,ein Spezialist der alles kann und weiß.
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#24
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Nach 10 Jahren ist da auch die letzte Straftat verjährt wenn es je eine gab. Ist das Boot seit 2006 in D angemeldet dann ist der Fall doch praktisch gegessen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#25
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Ohne Nachweis Mwst würde ich das Boot nicht kaufen. Daß es im Moment in der EU ist und daß deshalb ja die Mwst gezahlt worden sein muss, ist natürlich logisch ein Schmarrn. Dann wäre ja jedes Schmuggelgut legal, sobald es im Land ist. Und Boote können ganz leicht ( wenigstens bis zu einer gewissen Größe) hin und her verschoben werden.
Oder der Verkäufer akzeptiert einen Kaufpreis, der mögliche Steuernachzahlungen abdeckt. Und in HR durfte ich schon die Verzollung vorlegen bei einer Kontrolle. |
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