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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Fragen zu ...Boot / Kauf / Probefahrt
Hallo !
Ich möchte mir morgen ein Boot ansehen. HOLZBOOT mit Dieselmotor, steht in der Werft / Winterlager. Ich habe mich schon einigermasen darauf vorbereitet, im Moment finde ich aber nicht die passender Formilierung für den Kaufvertrag Wenn alles ideal läuft sollte morgen Besichtigung an Land sein. Bei dementsprechenden Zustand wird ein Vorvertrag geschlossen mit Anzahlung.Das Boot will ich dann später abholen, nach erfolreicher Probefahrt.Oder es müsste ein Klausel in den Vertrag, das Motor usw. im vollem Umfang funktioniert.Dann würde ich zur Not auf das zu Wasser lassen verzichten.(wäre mir eigentlich vom Aufwand her fast lieber) Wer kann mir auf die Sprünge helfen ? MfG Michael
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#2
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Hi Michael
schau mal hier rein https://www.adac.de/reise_freizeit/w...ort/bootskauf/ Dort findest Du: Bootskauf mit KaufvertragPDF, 2.764 KB InventarlistePDF, 196 KB Checkliste für die ProbefahrtPDF, 107 KB Checkliste für die Besichtigung an LandPDF, 580 KB MfG Stefan |
#3
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Probefahrt ist immer wichtig. Ein Trockenlauf sagt nicht aus über den Motor.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Ich hab noch bei KEINEM gekauften Boot ne Probefahrt gemacht. Ging immer gut.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#5
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Hallo !
Mit der Boots und Technickseite komme ich klar. Wo ich im Moment auf dem Schlauch stehe ist die Formulierung im Kaufvertrag ? MfG Michael
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#6
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Zitat:
als Beispiel
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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Hallo ! Da hast Du sicher recht. Das Gesammtpaket ist aber recht vertrauenswürdig. Ich möchte mir nur für den Fall der Fälle im Kaufvertrag eine Hintertür offen lassen.(falls keine Probefahrt erfolgt) MfG Michael
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#8
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Hallo Michael,
habe im März 2016 mein jetziges Boot gekauft. Boot im November 2015 im Winterlager besichtigt. 30 Prozent vom Kaufpreis angezahlt, und im Kaufvertrag vermerkt das nach erfolgreicher Probefahrt der Restbetrag fällig wird und der Kaufvertrag gültig ist. Der Verkäufer war sehr nett und mit einverstanden. So hatte ich bei Abholung und Probefahrt noch einen schönen Tag auf dem Rhein sowie Kaffe und Kuchen beim Verkäufer ( Danke nochmals Christian ).
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Grüße vom Main Km 31 Thomas ..... und immer eine handbreit Äppler im Glas .....
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#9
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Was wäre gewesen, wenn die Probefahrt nicht gut verlaufen wäre? Hättest du dann deine Kohle wiedergesehen?
Bei meiner Probefahrt stellte sich nämlich raus, dass die Trimmklappen nicht funktionierten und es kein warmes Wasser aus dem Hahn gab. Da hätte ich gern noch etwas verhandelt und wnen es nur 100€ gewesen wären. Aber ich habe mich mit dem Verkäufer sehr gut verstanden, so dass ich da nicht hart geblieben bin, sondern komplett bezahlt habe. Zitat:
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Viele Grüße Uwe
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#10
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Mit solchen Klauseln "nach erfolgreicher Probefahrt" legt man den Grundstein für langjährige Gerichtsverfahren. Die Klausel ist so schwammig dass man da über 3 Instanzen drüber streiten kann.
Ich würde daher besser ganz klare Formulierungen empfehlen. Gruß Chris
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#11
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Oder sich - trotz des Gewährleistungsausschlusses - gezielte und konkrete Sachverhalte für definierte Zeiträume garantieren lassen.
(Google-Suchbegriffe: Gewährleistung, Garantie)
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#12
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Ich würde den Begriff " erfolgreiche Probefahrt " auch etwas genauer formulieren, da ev. für den Verkäufer schon "erfolgreich" heißt, das die Kiste nich absäuft wenn sie mit Wasser in Berührung kommt.
Begriffe wie "dem Alter entsprechend", "normale Gebrauchsspuren", ...... lassen viel Spielraum für Streitigkeiten. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen haben heute auch kein Gewicht mehr.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
#13
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Wir hatten in unserem Vorvertrag ein Klausel eingebaut, das bei festgestellten Mängeln während der Probefahrt und/oder einem Gutachter eine Reparatursumme von xxxx € von beiden Seiten akzeptiert ist und bis zu diesem Betrag der Verkäufer für Mängelbeseitigung zuständig ist.
Bei Überschreitung der Kosten haben beide Seiten ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung der geleisteten Anzahlungen. Sowas in der Art könnte Dich auch absichern. Ob allerdings der Verkäufer das Boot so raus gibt, ist eine andere Frage. Was nach Gefahrenübergang (Abholung des Bootes) damit geschieht, liegt ja nicht mehr in seinem Einflussbereich.
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Gruß - Georg |
#14
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Zitat:
Das ist der Punkt Und die wäre ? MfG Michael
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#15
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Hallo !
Die Klauseln würden mich trotzdem interessieren ? So ;Boot nicht gekauft. Waren mir etwas zu viele ''?'' und zu viele ''weiss ich nicht'' auf meine Fragen. MfG
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#16
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Es gibt beim Gebrauchtbootkauf keine absolute Sicherheit.
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#17
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Hallo ! Das sagt und verlangt auch keiner. MfG Michael
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#18
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Doch, du.
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#19
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#20
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Auch bei einem Neuboot wirst du "?" haben.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#21
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Hallo !
Die '' ? '' beziehen sich vorwiegend auf die Aussage, der Motor wurde von der Werft vor kurzem komplett überholt. (ich stehe mit dem Verkäufer in -der- Werft) Wenn ich dann frage, was wurde denn alles gemacht und bei wie viel Betr. Std? (z.B.Kolben, Kurbelwelle,Ventiele usw ?) Gibt es eine Rechnung dafür oder eine Aufstellung der verbauten Teile, und er sagt er hat nichts, dann ist das für mich ein berechtigtes ''?'' ODER ? Es sollte doch heute nicht mehr das Problem sein, unter einem Kundennamen eine etwas ältere Rechnung im Comp zu finden ? Wir reden nicht von einer 1-2 Man Werft, die Werft gibt es schon knapp 100 Jahre und da hüpfen auch paar mehr Leute rum. MfG Michael
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