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  #1  
Alt 19.06.2017, 22:58
kurz kurz ist offline
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Standard Bodensee: Im sommer slippen für 2 Wochen

hallo

wir möchten im Sommer am Bodensee unser Boot einwassern und ein wenig cruisen.
Wer hat eine Idee wo es eine passende Rampe gibt und man irgendwo auch Auto und Trailer parken kann für max. 2 Wochen?

Vielen Dank

kurz
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  #2  
Alt 20.06.2017, 06:59
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Der Bodensee ist zwar nicht wirklich groß, aber auch kein Teich...
Mehr Infos sind nötig: Unter- oder Obersee, D/CH/A, Motor- oder Segelboot, Gewicht, Tiefgang....

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  #3  
Alt 20.06.2017, 08:27
kurz kurz ist offline
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ja klar hast Recht. Wir kommen aus Zürich.
In Altnau habe ich schon schöne Rampe gesehen, nehme an, dass die wohl öffentlich ist. Dann bleibt aber immer noch die Frage nach dem Parken von Auto und Hänger.

Betreffend Ort sind wir ja relativ flexibel...

Ansonsten bBote 26Fuss, Tiefgang gering, habe das Boot bis jetzt eigentlich an jeder halbwegs normalen Rampe reingekriegt und wieder raus.
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  #4  
Alt 20.06.2017, 08:30
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Boot hat Bodenseezulassung ?
Fahrer hat entsprechenden Führerschein für den Bodensee?

Würde einfach mal nach Speditionen/Bauschuttunternehmen in der Region Googlen.
Oft lassen die gegen einen kleinen Obolus Fahrzeuge in der Ecke des Firmengeländes abstellen.
Oder halt bei einer ansässigen Werft anfragen.
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  #5  
Alt 20.06.2017, 08:36
kurz kurz ist offline
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Boot müsste für 1Monatskarte reichen, ist ein Mercury 60 PS AB 2011.

Und der CH Führerschein müsste doch auch reichen?
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  #6  
Alt 20.06.2017, 08:38
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Boot müsste für 1Monatskarte reichen, ist ein Mercury 60 PS AB 2011.

Und der CH Führerschein müsste doch auch reichen?
Boot braucht immer eine Bodenseezulassung meines Wissens. Da gibt es keine Ausnahmen. Da ist mehr zu beachten als nur der Motor.

mit dem deutschen Binnenführerschein bekommen wir eine 4 Wöchige Genehmigung für den See.
Denke das wird für die Schweizer Scheininhaber genauso sein
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  #7  
Alt 20.06.2017, 09:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Boot braucht immer eine Bodenseezulassung meines Wissens. Da gibt es keine Ausnahmen. Da ist mehr zu beachten als nur der Motor.
Keine Ahnung was jetzt genau eine Bodenseezulassung ist.
Vor ca. 1 oder 2 Jahren hat mir jedenfalls ein Amt am Bodensee (CH), welches sich zuständig fühlt, gesagt, dass ich mit dem Motor 1 Monat fahren darf auf dem Bodensse. Warum auch immer...
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  #8  
Alt 20.06.2017, 09:10
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Um was für ein Boot handelt es sich den Überhaupt.

Am Bodensee dürfen zum Beispiel keine Küchenabwässer eingeleitet werden, genauso wie Fäkalien. Alle Bordauslässe müssen verschlossen sein.


wenn es sich bei deinem Boot um ein Schlauchboot handelt erübrigt sich die Diskussion. (es ist immer schade das man hier nach allem fragen muss)

Motor ist denke ich da das kleinere Problem.
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  #9  
Alt 20.06.2017, 09:40
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Es ist eine MacGregor26. Aussenborder 60PS, Mercury 2011 EFI

Motor/Segelboot, komplett aufholbares Schwert.

Wie gesagt, geht vor allem um Rampe und parken.

Wegen Borddruchlass verschliessen muss ich mir evtl. noch was überlegen. Oder eben wieder wie beim Vorführen (BootsTÜV) das Abwasser aus der Spühle in einen Kansiter leiten. WC ist nicht an Bord.

Nehmen die das mit dem Borddurchlass tierisch Ernst, wenn kein WC installiert ist?
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  #10  
Alt 21.06.2017, 06:47
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kgs300966 kgs300966 ist offline
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"Nehmen die das mit dem Borddurchlass tierisch Ernst"
Klare Antwort: JA, vor allem wenn es zu Diskussionen kommt (zumindest in Deutschland)
Besser vorher dicht machen (Ventil / Kugelhahn ab und Stopfen montieren) und in Kanister ableiten.
Der Bodensee ist halt eine Trinkwasserversorgung, wobei viele deswegen dann direkt im Wasser ihre 'Geschäfte' verrichten...
Daher kommt auch der strege Umgang mit den Borddurchlässen.
PS : In allen niederländischen Binnenrevieren ist das Einleiten von Abwässern strengstens verboten , allerdings müssen die Borddurchlässe in NL nicht verschlossen werden (ist auch meistens kein Trinkwasser). Die Niederländer halten sich an diese Vorgabe aber auch strikt (Ausnahmen gibt es immer) und keiner kommt auf die Idee irgendwas ins Wasser einzuleiten.
...in Nordeuropa gibt es vielleicht eine andere Geisteshaltung?

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  #11  
Alt 22.06.2017, 12:21
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Standard Borddurchlass verschliessen MacGregor 26M Bodenseezulassung

Hallo Kurz,
ich habe erst letztes Jahr die Bodenseezulassung für meine 26M gemacht.
Der Borddurchlass für das Waschbecken musste nicht verschlossen weil dieser auch für die elektrische Bilgepumpe verwendet wird.
Da sich ich der Bilge kein Öl und Benzin sammeln kann (da AB und Benzintank ausserhalb) war das OK.
Unter dem Waschbecken hat ein 19 L Abwasserkanister Platz, an den ich den Ablauf vom Waschbecken angeschlossen haben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du für dein Boot eine Bodenseezulassung brauchst. Selbst wenn du nur einen Tag drauf willst.

Gruß,
Rainer
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  #12  
Alt 22.06.2017, 12:59
kurz kurz ist offline
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Interessant. Was hast du für einen Motor dran? Bei meiner 26m gehen die Bilgenpumpen in separate Durchlässe. Die Motor Entwässerung und Abwasser spühlbecken sind zusammengeschaltet.. Aber Mann kann ja das Spühlbecken in den Kanister leiten. No Problem.

Naja bin ja gespannt ob für 1 Monat das ganze problemlos möglich wird. Bei keiner telefonischen Anfrage hat jemandbirgend sowas gesagt.nes würde nur darauf hingewiesen, dass das Boot innerhalb der letzten 3 Jahre vorgeführt sein müsse. Plus Abgasdokument
Muss mal das Formular downloaden...
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  #13  
Alt 22.06.2017, 13:14
kurz kurz ist offline
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hab mir jetzt gerade das Formular zwecks Gesuch einer Wanderbootbewilligung angesehen. Steht rein gar nichts von einer Vorführung des Bootes.
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  #14  
Alt 22.06.2017, 14:31
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Das Boot muss eine Zulassung haben, wenn es zulassungspflichtig ist (gleiches gilt für Registrierungen)! Auch für einen Tag. Lediglich das Bodenseepatent kann man gegen einen Obulus für einen Monat im Jahr "ohne Lernen" bekommen. Aber auch nur am Stück.

Grüße
Tycho
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  #15  
Alt 22.06.2017, 14:34
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Schweizer Gesetzte und alle deutsche antworten
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #16  
Alt 22.06.2017, 14:44
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seaspray seaspray ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Schweizer Gesetzte und alle deutsche antworten
Hendrik falsch, die Gesetzte gelten fuer alle 3 Anrainerstaaten gleich.

Gruss
Roland
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  #17  
Alt 22.06.2017, 15:00
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Barracuda Barracuda ist offline
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Das Boot muss eine gültige Bodenseezulassung haben. Das Bodenseeschifferpatent ist für die kurze Zeit nicht zwingend erforderlich-Stichwort Ferien- oder Urlaubspatent
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #18  
Alt 22.06.2017, 16:12
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Schweizer Gesetzte und alle deutsche antworten
Wenn er die schweizer Gesetze schon gepaukt hat, wird er sich um den Führerschein zumindest keine Gedanken machen müssen, denn dort gibt es keinen Extra-Schein dafür, sondern der Stoff wird beim normalen Schein mitgelernt.

Finde es klasse, welche Antworten hier ein Danke bekommen !

Grüße
Tycho
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  #19  
Alt 26.06.2017, 10:49
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Rufzeichen oder MMSI: brauch ich nicht
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Boot braucht immer eine Bodenseezulassung meines Wissens. Da gibt es keine Ausnahmen. Da ist mehr zu beachten als nur der Motor.

mit dem deutschen Binnenführerschein bekommen wir eine 4 Wöchige Genehmigung für den See.
Denke das wird für die Schweizer Scheininhaber genauso sein
Hi
nein in der CH gibt es keinen Bodensee Schein, wohl aber für das Boot. Das muss zwingend zugelassen sein für den See sonst kommst da nicht drauf.

Für die Gastzulassung bekommst dann auch eine Nummer die ans Boot muss.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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Alt 26.06.2017, 11:00
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boetli boetli ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: brauch ich nicht
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und nun noch was in Sachen Rampe

Güttingen hat eine Rampe, die ist allerdings recht steil. Aber ich denke da könntest du dein Fahrzeug inkl Trainer hinstellen.

Zudem im Untersee Steckborn, aber wie es da mit dem Fahrzeug / Trailer aussieht .... würde ich den Hafenmeister kontaktieren. Es gibt parkplätze aber ob die für die gewünschte Zeit zur Verfügung steht weiss ich nicht.


Dann noch Ermatingen am Untersee aber auch da könnte es mit dem Parking ein Problem werden, hier müsstest du auf der Gemeinde anfragen.

Kreuzlingen hat auch eine Rampe und auch Parkplätze nur über längere Zeit keine Ahnung am besten den Hafenmeister kontaktieren.

Dann auch noch Steinach da eventuell eine Chance bei der benachbarten Werft Wirtz wegen parking anfragen.

Was eventuell auch geht, ist Rheinspitz da gibt es eine Rampe und auch Parking, da glaube ich würde es von der Zeit her gehen aber am Besten auch hier Hafenmeister anfragen dann weisst du es sicher.

Aber wie gesagt kläre zuerst das mit dem Boot.

Steinach / Rheinspitz (Altenrhein) ist es St.Gallen (Wasserschutz Rorschach) und für das Thurgau ist es Kreuzlingen.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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