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  #1  
Alt 18.09.2017, 07:23
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Standard Wer muss Wasserpflanzen aus dem Hafenbecken entfernen?

Mein Boot liegt im Tegeler See und in diesem Jahr haben wir einen besonders starken Bewuchs mit Wasserpflanzen, die mehrere Meter vom Grund bis zur Wasseroberfläche wachsen. Beim langsamen Fahren im Hafen wickelt sich das Zeug um die Propeller. Verschiedene Bootsfahrer hatten deswegen Schwierigkeiten. Auf Anfrage beim Hafenmeister heißt es, dass er die Wasserfläche vom Wasser und Schifffahrtsamt pachtet und dieses deswegen für eine Befahrbarkeit zuständig ist.

Beim Mietvertrag kann ich mir so eine Regelung vorstellen, aber nicht bei einem langfristigen Pachtvertrag zur Bewirtschaftung einer Fläche. Kennt ihr euch damit aus? Kann man vom Hafenbetreiber erwarten, dass er die wuchernden Wasserpflanzen beseitigt?

Tom
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Geändert von Zzindbad (18.09.2017 um 07:52 Uhr)
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  #2  
Alt 18.09.2017, 07:38
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Standard

Das kann dir nur das WSA beantworten, da keiner von uns den Pachtvertrag einsehen kann.

Es kann ja sein das im Pachtvertrag nichts von der Unterwasserwelt steht (außer Reinhaltung) und Mäharbeiten sind dort eventuell nicht aufgeführt.

Bei uns ist es auch schlimm und wir machen dies in einer Gemeinsamen Aktion weg.

Dazu haben wir eine Baustahlmatte zu einem "Rechen umfunktioniert der einfach mit einem Boot über den Boden gezogen wird. dieser reißt ne Menge raus.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 18.09.2017, 07:54
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Was macht ihr mit dem ausgerissenem Grünzeug? Da kommt doch sicherlich einiges zusammen?
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  #4  
Alt 18.09.2017, 07:54
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Mal ganz abgesehen davon, daß ich die Pachtvertraege für illegal halte, steht in den mir bekannten drin, daß der Pächter (also Verein oder Hafenbetreiber) für die Verkehrssicherung zuständig ist.
Ich bin der Auffassung, daß eine öffentlich gewidmete Fläche (und das ist bei den Wasserstraßen das ganze Gewässer, nicht nur der betonnte Bereich) dem Öffentlichen Recht unterliegt, und somit privatrechtliche Aktionen (Miete, Pacht, Verkauf) unzulässig sind. Wenn der Staat Geld eintreiben will, muss er eine Gebührenordnung aufstellen. Die wäre dann transparenter und nachvollziehbarer als die individuellen, den Vereinen zu unterschiedlichen Bedingungen aufgenoetigten Pachtvertraege.
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  #5  
Alt 18.09.2017, 07:56
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Was macht ihr mit dem ausgerissenem Grünzeug? Da kommt doch sicherlich einiges zusammen?
ja ne ganze Menge (falls du mich meinst)....

Das Zeug kommt an Land und wird nach dem Trocknen entsorgt.
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  #6  
Alt 18.09.2017, 08:13
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Bei uns am Werlsee haben nach Info meiner Bootsnachbarn im Wesentlichen Werftmitarbeiter mit Unterstützung von Liegeplatzinhabern Fahrrinnen/Liegeplätze vom Kraut in sehr mühevoller Arbeit befreit. Tonnenweise Kraut an Land gebracht und entsorgt.
Es wurde wohl eine große schwere Kette auf den Grund gelassen und an den jeweiligen Enden von Booten über den Grund gezogen, eingesammelt und am Kranplatz an Land gebracht und dann entsorgt. Problem ist, was stehen bleibt und im Winter auf den Grund sinkt ist bestes Düngemittel für das kommende Jahr.



Gruß
Roland

Geändert von seaspray (18.09.2017 um 12:41 Uhr)
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  #7  
Alt 18.09.2017, 10:27
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Roland,

editiere mal dein Beitrag und nehme das mit den F.... und A..... raus.

Carsten
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  #8  
Alt 18.09.2017, 16:09
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Hallo,
Zitat:
§8 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Umfang der Unterhaltung
(...)
(3) Die Erhaltung der Schiffbarkeit umfasst nicht die Zufahrten zu den Lösch-, Lade- und Anlegestellen sowie zu den Häfen außer den bundeseigenen Schutz-, Liege- und Bauhäfen.
(...)
Warum Nutzungsverträge illegal sein sollten erschließt sich mir nicht, der einschlägigen Rechtsauffassung der Gerichte übrigens auch nicht.
Ein Verein oder privater Hafenbetreiber möchte einen Hafen auf bundeseigenen zur exklusiven Nutzung betreiben. Auf welcher Grundlage, sollte hier der Bund als Eigentümer (vertreten durch das WSA), dieses Recht jetzt außerhalb eines privatrechtlichen Pachtvertrages einem Einzelnen einräumen?
Die Nutzungsverträge, die enthaltenen Auflagen und Nutzungsentgelte sind auch nicht willkürlich, sondern ergeben sich aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Für die meisten Anlagen Dritter an Bundeswasserstraßen findet übrigens sowohl öffentliches Recht (strom- und schifffahrtspolizeiliches Genehmigungsverfahren) und Privatrecht (Nutzungsvertrag) Anwendung.

Bis dann

Dominic
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  #9  
Alt 18.09.2017, 17:48
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Dalbolini Dalbolini ist offline
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Hier mal was zum Thema aus der Presse.
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Gruß
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Alt 18.09.2017, 18:00
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dazu haben wir eine Baustahlmatte zu einem "Rechen umfunktioniert der einfach mit einem Boot über den Boden gezogen wird. dieser reißt ne Menge raus.
Erklär mir das mal bitte genauer, eventuell mit Fotos, wie man sich das vorstellen soll.
Ich könnte selbiges auch gegen Schilf gebrauchen. Habe bislang eine Sichel mit einem langen Stiel versehen und damit jedes Rohr einzeln rausgerissen. Ist aber körperlich sehr anstrengend.
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  #11  
Alt 18.09.2017, 18:07
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Baustahlmatte am einen Ende umgebogen und mit einem Gewicht beschwert.
am anderen Ende zwei Leinen angebracht. so sicnkt das umgebogene Ende in den GRund (wie ein Anker und wird durch das boot durch den Schlamm gezogen.... die Pfanzen werden dabei rausgerissen und verfangen sich im "Rechen".... am unteren Ende muss natürlci hauch eine Leine angebracht werden zum Bergen des "Rechens"

Das Teil ist vom Nachbarverein und ich versuche mal ein Bild zu ergattern.
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  #12  
Alt 18.09.2017, 19:29
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Zitat:
Mal ganz abgesehen davon, daß ich die Pachtvertraege für illegal halte, steht in den mir bekannten drin, daß der Pächter (also Verein oder Hafenbetreiber) für die Verkehrssicherung zuständig ist.
Ich bin der Auffassung, daß eine öffentlich gewidmete Fläche (und das ist bei den Wasserstraßen das ganze Gewässer, nicht nur der betonnte Bereich) dem Öffentlichen Recht unterliegt, und somit privatrechtliche Aktionen (Miete, Pacht, Verkauf) unzulässig sind. Wenn der Staat Geld eintreiben will, muss er eine Gebührenordnung aufstellen. Die wäre dann transparenter und nachvollziehbarer als die individuellen, den Vereinen zu unterschiedlichen Bedingungen aufgenoetigten Pachtvertraege.
Danke für deine Meinung. Aber das war nicht die Frage!

Klaus, der den Pächter in der Pflicht sieht
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  #13  
Alt 18.09.2017, 20:56
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Tja, wem gehören die Wasserflächen zwischen den Stegen und wer ist dafür zuständig?
Ich erinnere mich an eine Reportage über den schwimmenden Kiosk auf der Müritz. Dieser lief auf dem Wasserweg eine in einem Hafen liegende Yacht an, an deren Besitzerin er Räucherfisch verkaufen wollte, aber der Hafenmeister hat ihn (vor laufender Kamera) verjagt, da er selbst im Hafen einen Imbiss habe und keine Konkurrenz wolle.
Daraufhin rief er später beim WSA an und dort wurde ihm bestätigt, das auch die Wasserfläche mit zum gepachtetem Hafen gehöre und er somit unliebsamen Leuten nicht nur das Anlegen und Betreten der Stege verbieten könne, sondern auch über die Wasserfläche um den Stegen herum das Hausrecht habe.

Soweit dazu. Aber ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, ähnlich wie der Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümer, die im Winter trotzdem die Bürgersteige von Schnee zu beräumen haben, obwohl diese ja nicht zu den Grundstücken gehören, weiß ich nicht.
Bleibt nur, dass der Hafenpächter in eigenen Interesse und Kundenfreundlichkeit freiwillig das Kraut räumt, wenn er in der nächsten Saison keine leeren Liegeplätze haben will.
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  #14  
Alt 20.09.2017, 15:34
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
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Ich hätte da eine Lösung für das Problem

https://www.youtube.com/watch?v=QzuZuQdCQG4

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #15  
Alt 20.09.2017, 15:44
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Flybridge Flybridge ist offline
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Wen kümmert es denn, mit dem wem oder was der Pächter einen Vertrag unterhält?

Als Liegeplatzinhaber miete ich gegen Entgelt einen Liegeplatz. Geschuldet ist u.a. der vertragliche Nutzen. Wenn ich nicht an meinen Liegeplatz komme, dann hat mein Vertragspartner das Problem und nicht ich. Tidengewässer jetzt mal ausgenommen...

Oder steht im Vertrag des Liegeplatzes, dass man den Bewuchs selbst entfernen soll?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #16  
Alt 20.09.2017, 18:01
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Um mal auf die Frage und den Sachverhalt einzugehen:

Das mit den Wasserpflanzen ist am Tegeler See und der Oberhavel so ein großes Problem, dass wir über den Verband (DSV) an den Bezirk herangetreten sind. Alles was im Zusammenhang mit dem Bewuchs steht, ist vom bezirklichen Umweltamt zu regeln.
Dort haben wir folgende Auskunft erhalten:
Es ist nicht zulässig, ohne behördliche Erlaubnis Pflanzen aus dem Wasser zu entfernen. Diese Erlaubnis wird auch nicht erteilt, da sich in den Pflanzen (Wasserpest, Hornkraut und Armleuchterpflanzen) Kleinkrebse und Laich befinden.

Hinter vorgehaltener Hand wurde uns aber auch bestätigt, dass das Pflanzenwachstum ein großes Problem ist und nur in besonderen Fällen (Hafenanlagen) ein Mähboot beauftragt wird. Im Tegeler Gemeindehafen wird das auch gemacht.

Daneben könnte man, z.B. mit einer Harke die Wasserpflanzen so an Land bringen, dass zum Beispiel Kleinkrebse die Möglichkeit der Rückkehr ins Wasser haben (auf den Steg legen). Nachdem das Zeug abgetrocknet ist, verliert es stark an Volumen und soll auch gut kompostierbar sein. Auch sollte man es nicht zur Laichzeit machen, aber das Problem entsteht auch erst im Verlauf des Sommers.

In einigen Vereinen soll das auch so gemacht werden. Ist zwar mühselig, aber....

Wenn also der Hafenmeister nichts macht, handelt er zumindest nicht rechtswidrig...

Das WSA macht deswegen nichts, da die Nutzung der Fläche ja tatsächlich stattfindet. Die durchgehende Schifffahrt ist grundsätzlich nicht behindert. Auf die These mit den "illegalen" Pachtverträgen gehe ich hier nicht ein.

Ich kann nicht ausschließen, dass sich Mitglieder meines Vereins in o.a. Weise verhalten und somit die Nutzbarkeit der Anlage für Kleinboote erhalten (unsere Kinder hätten auch sonst Probleme, da raus zu kommen). Aber, wie gesagt, offiziell erlaubt das keiner.

Ich kenne aber auch keinen Fall, wo deswegen eine Anzeige erstattet wurde.

Den Rest sollte man sich jetzt denken, sonst muss ich als 1. Vorsitzender zurücktreten.

Viel Spaß beim harken

kapitaenwalli
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Alt 20.09.2017, 22:30
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Ich hätte da eine Lösung für das Problem

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Geiles Boot. Das macht bestimmt Laune.
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