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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Versicherungsfrage
Hallo, wir haben unser Schlauchboot ohne Motor verkauft. Ein Spediteur hat es abgeholt => KEINE Unterschrift des Käufers auf dem Kaufvertrag (ein Handschlag hätte ja auch gereicht?). Die Versicherung will die Kündigung nicht annehmen, weil diese Unterschrift fehlt. Hintergrund ist wohl, dass die Versicherung das Boot weiterversichern will ? - beim neuen Besitzer?.
Fragen: gibt es überhaupt eine "Haftpflicht"versicherung für Boote? Vollkasko ist ebenfalls freiwillig (haben wir beides). Will uns die Versicherung nur ärgern? Der Motor steht eingewintert immer in der Carportkammer => ist der nun ohne Boot (noch) versichert? Im Winter waren sie immer getrennt: Schlauchi in der Garage (1km weit weg), + Motor bei uns. Danke + Grüße, Reinhard |
#2
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Boot versichern ist freiwillig, kein MUSS.
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#3
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Dann schick dem Käufer doch den Vertrag zu, das er ihn unterschreiben kann.
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#4
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Zitat:
Aber du kannst dir Versicherung aber kündigen ohne Angabe von Gründen zum laufzeitende
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Sende der Versicherung eine eidestattliche Erklärung (kann ein persönlich geschriebener "Dreizeiler" sein), dass das Boot verkauft wurde, dann sollte Ruhe sein!
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#6
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Die wollen Dich nicht ärgern sondern handeln Vertrags & gesetzkonform.
Die Boots-Kaskoversicherung geht bei Verkauf kraft Gesetz auf den Erwerber über. Das Versicherungsgesetz (VVG) gewährt dabei nicht dem Versicherungsnehmer, sondern nur dem Käufer und dem Versicherer ein Kündigungsrecht. Die Bootshaftpflichtversicherung hingegen geht nicht auf den Käufer über, sondern erlischt bei Verkauf. Anders als beim Betrieb eines Auto gibt es bei Sportbooten keinen Haftpflicht Zwang. Ohne Boot/Bootsversicherung ist der Motor nicht versichert. Könnte noch im Rahmen einer Hausrat versichert sein, je nach Vertrag. Haftpflicht muss Du kündigen. Bzgl. Kasko solltest Du die Versicherung über den Risikofortfall (Nur Deinerseits) und den mündlichen Vertrag sowie den neuen Eigentümer informieren. So kommst Du aus Deinen Verpflichtungen raus. Fairerweise auch den neuen Eigentümer auf den Versicherungsübergang aufmerksam machen. Er müßte dann kündigen. Dann solltest sich das Thema für Dich erledigt haben. |
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