boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 72
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.09.2017, 19:02
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.09.2017
Ort: Unterfranken
Beiträge: 272
Boot: Coaster 600
154 Danke in 63 Beiträgen
Standard Überbreite

Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 23.09.2017, 19:04
Benutzerbild von kiwihunter
kiwihunter kiwihunter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.12.2009
Ort: nähe Dortmund / Unna
Beiträge: 245
Boot: zur Zeit keins! Rinker Fiesta Vee 250 ist verkauft, vorher Bayliner 1952 CC
Rufzeichen oder MMSI: ehemals DH5344 / 211812660
575 Danke in 217 Beiträgen
Standard Überbreite

Offiziell nein! Praktisch kenne ich keinen der eine in Deutschland hat! Meine Rinker ist auch 2,59 breit und ich hatte noch keine Probleme!

Mit freundlichen Grüßen

Gesendet von iPhone mit Tapatalk
__________________
Euer
Kiwihunter
(Bernd)
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 23.09.2017, 21:29
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 3.267
Boot: Crownline 210CCR
5.530 Danke in 2.621 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
2.59m sind 8.5 Fuss.
Standardbreite bei amerikanischen Booten.
Viele haben in ihrem Schein allerdings 2.54m eingetragen .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 24.09.2017, 16:45
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.09.2017
Ort: Unterfranken
Beiträge: 272
Boot: Coaster 600
154 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Danke für die info
Gruß ralf
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 01.04.2018, 19:14
geaves geaves ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 05.11.2017
Ort: Bundesland Brandenburg
Beiträge: 19
Boot: Atlantic Marine Adventure 660
9 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise. Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen.

Grüsse
Jivko
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 01.04.2018, 19:30
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2013
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.282
Boot: Zur Zeit keins
690 Danke in 402 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
Leider nein! Hab mir für meine Bayliner 245 eine Sondergenehmigung für 3 Jahre besorgt. So kann ich beruhigt jeder Kontrolle entgegensehen
Kann man einfach über VEMAGS beantragen.
__________________
Gruß Sylvio
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 01.04.2018, 19:31
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2013
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.282
Boot: Zur Zeit keins
690 Danke in 402 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise. Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen.

Grüsse
Jivko
Glaub mir es wird kontrolliert!
__________________
Gruß Sylvio
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 01.04.2018, 19:33
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.670
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise.

Grüsse
Jivko
Eine super Antwort . Kontrolliere besser mal deine Aussage.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 01.04.2018, 21:05
Sayang Sayang ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Beiträge: 1.572
2.033 Danke in 981 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
... Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen ...
Dem Versuch einer Versicherung, die Ueberbreite als ursaechlich fuer den Unfall zu betrachten, wuerde ich mit grosser Gelassenheit entgegensehen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 01.04.2018, 22:06
Cordi Cordi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.04.2011
Ort: Heidekreis
Beiträge: 437
162 Danke in 97 Beiträgen
Standard

Hallo und frohe Ostern euch.
Wurde von euch schonmal bei einer Kontrolle vermessen?
Gibt es eigentlich bei einer Gesamtlänge des Gespann, d.h.
Zugfahrzeug und Boot hinten dran eine maximale zulässige
Gesamtlänge?
__________________
Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal.
Cordi
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 01.04.2018, 22:32
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Gera., LP Töplitz
Beiträge: 783
Boot: Westbas 29 Offshore
Rufzeichen oder MMSI: DF 9610
1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Maximale Gesamtlänge mit Anhänger 18,75m,aufgesattelt 16,50 m.

Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 02.04.2018, 08:07
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.377 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Laika's Kapitän Beitrag anzeigen
Maximale Gesamtlänge mit Anhänger 18,75m,........
Gruß Ralf
....... und der Anhänger darf max 12 m lang sein.

Mit Ladungsüberhang darf es etwas mehr sein: 20,75 m
Dann aber nur für eine Strecke von max 100 Km
Mit 20,25 m (1,5 mtr Überhang) kann es in D unbegrenzt weit gehen.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 02.04.2018, 10:29
uli07 uli07 ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.625
7.252 Danke in 4.472 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Dem Versuch einer Versicherung, die Ueberbreite als ursaechlich fuer den Unfall zu betrachten, wuerde ich mit grosser Gelassenheit entgegensehen.
Ich nicht. Du darfst mit der Fuhre ohne Sondergenemigung überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 02.04.2018, 11:06
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.539
6.562 Danke in 2.557 Beiträgen
Standard

Ich würde ja erst mal messen wie breit der Kutter wirklich ist , meist sind sie doch etwas schmaler als die 2´59 m

Und dann würde ich jedem, der in D ein Knöllchen für zu breite Ladung bei einem Max 2,59m breiten Boot oder den Nachweis darüber, dass eine Versicherung erfolgreich die Zahlung wegen 4cm Überbreite verweigert hat, einen Kasten Bier zahlen ....
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 02.04.2018, 12:45
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.316
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.531 Danke in 11.969 Beiträgen
Standard

Das sicherste ist genau messen, wer macht das schon meist werde doch passende Daten in die Papiere eingetragen.
Wir haben mal gemessen und sind auf 2,54 gekommen.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 02.04.2018, 14:09
Sayang Sayang ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Beiträge: 1.572
2.033 Danke in 981 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
... Du darfst mit der Fuhre ohne Sondergenemigung überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Damit ist die Ueberbreite immer noch nicht ursaechlich fuer einen Unfall.
Fuer den (theoretisch moeglichen) Fall, dass die Ueberbreite ursaechlich fuer den Unfall ist (und das entscheidet nicht die Versicherung), kann der Schuldige in Regress genommen werden.
Die Hoechstgrenze fuer den Regress ist Euro 5.000.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 02.04.2018, 16:21
RheinOli RheinOli ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.07.2017
Ort: Mainz am Rhein
Beiträge: 14
Boot: Airon Marine
4 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Ich bin über 18 Jahre lang mit meinem 7,5 Tonnen nach Croatien gefahren
Das Boot war auch 259 cm breit die einzigen die das wirklich genau wusten das das Boot trotz Eintragung von 253 in den Papieren tatsächlich 259 breit ist waren die Bayrischen Autobahnschupos und die haben auch mal nach gemessen.

Schlussendlich habe ich nie bezahlt wurde aber immer wieder verwahnt.

Aufgrund des provesionellen Aufbau und der perfekten transportsicherung ging immer wieder weiter.

Breite über alles mit Scheuerleiste 259. ohne Scheuerleiste 254 cm der Rumpf über alles keine 259 !

Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der örtlichen Strassenverkehrsbehörde in der Regel für ein Jahr und kostet zwischen 50 und 100 Euro Max breite 300 cm
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 02.04.2018, 16:46
Benutzerbild von Nugmen
Nugmen Nugmen ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.08.2017
Ort: Chiemsee/ Mallorca
Beiträge: 44
Boot: Nitro ZV 21/ Bavaria 50
91 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
2.59m sind 8.5 Fuss.
Standardbreite bei amerikanischen Booten.
Viele haben in ihrem Schein allerdings 2.54m eingetragen .

Mein Nitro ist auch 2,59m, im schein steht allerdings 2,54m, hatte auch noch nie Probleme
,
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 02.04.2018, 17:23
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2013
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.282
Boot: Zur Zeit keins
690 Danke in 402 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nugmen Beitrag anzeigen
Mein Nitro ist auch 2,59m, im schein steht allerdings 2,54m, hatte auch noch nie Probleme
,
Was in deinem Schein steht juckt die nicht. Die messen einfach nach und dann hast Du ein richtiges Problem. Dann bleibt die Fuhre stehen wird festgelegt und Du fährst erst nach Vorlage einer Sondergenehmigung weiter. Die Du mit Sicherheit nicht innerhalb einer Woche bekommst.
__________________
Gruß Sylvio
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 02.04.2018, 17:49
Benutzerbild von Robinson62
Robinson62 Robinson62 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 20.03.2012
Ort: Zingst
Beiträge: 254
Boot: Sealine 305 Fly mit 2x180PS BMW-Sechszylinder
443 Danke in 184 Beiträgen
Standard

Die zugelassene Fahrzeugbreite ist 2,55m... aber was ist z.B. mit den Spiegeln, die dazu nicht zählen, mein Wohnmobil ist 2,30m breit plus 2 x 18cm Spiegel, also 2,66m jeder PKW mit Caravanspiegeln ist 20-30cm breiter als sein Caravan mit oft 2,50m, also dann 2,80m breit... da soll die kleine Überbreite von 2x2cm ein Problem sein?

LG Peter, der da locker sehen würde
__________________
Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 02.04.2018, 18:00
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Gera., LP Töplitz
Beiträge: 783
Boot: Westbas 29 Offshore
Rufzeichen oder MMSI: DF 9610
1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Beim Gewicht gehen 2 Prozent überladen als Toleranz durch.Danach gibt es erst eine Strafe,ab 5 Prozent bleibt die Fuhre stehen.Ob die s bei der Breite auch eine Toleranz gibt weiß ich nicht.Wenn ja,dann dürfte das Gespann bis 2,6017 m straffrei bleiben.Allerdings nur ,wenn in den Papieren 2,54 steht.Steht dort 2,59 m,wäre es wohl Vorsatz.
Wenn ich mal wieder eine Kontrollfigur treffe ,werde ich mal danach fragen.
Bei Norweger-Booten wird gern 3.02 als Breite angegeben.Da gestalten sich dann auch Sondergenehmigungen schwieriger.Der Aufwand für die letzten 2 cm ist dann doch erheblich,70er Genehmigung und Begleitfahrzeug.



Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 02.04.2018, 19:17
Sayang Sayang ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Beiträge: 1.572
2.033 Danke in 981 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Was in deinem Schein steht juckt die nicht. Die messen einfach nach und dann hast Du ein richtiges Problem. Dann bleibt die Fuhre stehen wird festgelegt und Du fährst erst nach Vorlage einer Sondergenehmigung weiter. Die Du mit Sicherheit nicht innerhalb einer Woche bekommst.
Ein Verbot der Weiterfahrt zur Abwehr einer drohenden Gefahr kommt hier wohl sicher nicht in Betracht.
Jeder Polizist wird wissen, dass sein Verbot der Ueberpruefung eines Verwaltunggerichts kaum standhalten wird.
Der andere Grund, die Notwendigkeit eines Gutachtens, der oft mit dem Verbot der Weiterfahrt begruendet ist, kommt hier auch nicht in Frage.
Ein Weiterfahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit Euro 20 geahndet wird, ist einfach nicht denkbar.

In “richtigen Leben” wird es eher so ausgehen:

Zitat:
Zitat von RheinOli Beitrag anzeigen
… Das Boot war auch 259 cm breit … die Bayrischen Autobahnschupos und die haben auch mal nach gemessen. … Schlussendlich habe ich nie bezahlt wurde aber immer wieder verwahnt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 02.04.2018, 19:53
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2013
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.282
Boot: Zur Zeit keins
690 Danke in 402 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ein Verbot der Weiterfahrt zur Abwehr einer drohenden Gefahr kommt hier wohl sicher nicht in Betracht.
Jeder Polizist wird wissen, dass sein Verbot der Ueberpruefung eines Verwaltunggerichts kaum standhalten wird.
Der andere Grund, die Notwendigkeit eines Gutachtens, der oft mit dem Verbot der Weiterfahrt begruendet ist, kommt hier auch nicht in Frage.
Ein Weiterfahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit Euro 20 geahndet wird, ist einfach nicht denkbar.

In “richtigen Leben” wird es eher so ausgehen:
Na dann hoffe mal das es so ausgeht
__________________
Gruß Sylvio
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 02.04.2018, 21:14
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.670
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
Das war doch die Ausgangsfrage. Die kann ganz einfach mit Nein beantwortet werden.
Alles andere, wie zB "es wird nur selten kontrolliert, passiert nix, Versicherung könnte sich weigern, Polizei misst nicht nach usw" ist doch bei dieser Eingangsfrage unwichtig.
Es sollen doch hier keine illegalen Schlupflöcher oder Tipps gefördert werden.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 02.04.2018, 22:10
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.641
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.131 Danke in 5.713 Beiträgen
Standard

Eine Frage an diejenigen, deren Bootsbreite schon mal nachgemessen wurde:

Wie misst die Rennleitung? Wie stellen sie die breiteste Stelle des Bootes fest?

Beim Trailer kann man ja von den Daten im Fahrzeugschein als Tatsache ausgehen. Aber beim Boot doch wohl eher nicht.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 72


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
2.59m = Überbreite? MichaelH Allgemeines zum Boot 78 04.12.2009 21:23
Überbreite in NL Dieselmat Kleinkreuzer und Trailerboote 1 20.06.2007 13:15
Trailern mit Überbreite? Kneffi Allgemeines zum Boot 5 27.12.2005 10:50
Winterbock mit Überbreite Lighthouse-Family Allgemeines zum Boot 11 22.07.2005 21:35
Straßentransport mit Überbreite Lommy Allgemeines zum Boot 8 04.03.2004 08:58


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.