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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie ist eigentlich die gesetzliche Regelung, wenn ich mein Boot mit einer Breite von 2,88 auf der Straße transportieren möchte ? Auf Grund der Entfernung ( 35 km) ist mir ein "Nacht-und Nebel" - Transport etwas zu riskant.
Der Transport wäre auf einem Hafentrailer (25 km/h) oder mit Lagerbock auf einem Tieflader. Jemand eine Idee ? Gruß Heiko |
#2
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-> strassenverkehrsamt (oder wie das bei euch genannt wird) **********-> ausnahme/sondergenehmigung erfragen ********************-> gegebenenfalls eine solche beantragen le loup ********** |
#3
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le loup,
nur zur Info, Heiko kommt aus Schleswig-Holstein, da gibt es andere Regelungen, bezüglich Bootstrailer/ Hafentrailer ohne Anmeldung, als in den sonstigen Ländern hab da mal was gelesen, weis aber nicht mehr genau, ob sich das nur auf 6 km bezog, möchte aber nicht was falsch schreiben. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#4
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Moin Heiko,
für einen Transport mit Überbreite brauchst Du einen "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Grossraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" ![]() Zuständig müsste das Ordnungsamt Neumünster sein. Ansonsten bei der Polizei nachfragen.
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Gruß von der Ostsee Doris Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jedermann glaubt genug davon zu haben. |
#5
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in manchen bundesländern ist vorn die polizeibegleitung und hinten ein begleitfahrzeug mit gelbem (blau)licht vorgeschrieben.
die polizei ist relativ preiswert. 1994 kostete das noch 60 pfennig pro kilometer. holger
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jack of all trades - master of none |
#6
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Geh zum STVA ( Straßenverkehrsamt). Auf alle Fälle brauchst Du eine Sondergenehmigung. Im schlimmsten Falle wird Dir die Wegstrecke vorgeschrieben, was ich aber bei dieser Breite nicht glaube. Eine Begleitung durch die Polizei ist nicht notwendig, wenn die Fahrt nicht als Schwertransport deklariert wird.
Detlef ![]() |
#7
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![]() Zitat:
schlimm genug, das es in einem staate regional abweichende regelungen gibt. aber er fragte *auch* nach transport mittels tieflader Zitat:
zuweilen sind die leute auf den ämtern sehr freundlich, wenn man fragt: " ich weiss nicht ob ich bei ihnen an der richtigen stelle bin - aber ich hab hier folgendes problem - ..... - können sie mir irgendwie helfen, dieses problem zu lösen oder eine dienststelle nennen, welche dafür zuständig ist? " und BINGO! - sie (fast alle) werden gern ihr komplettes fachwissen vor dir ausbreiten. und wenn dann die beste problemlösung erfolgreich durchgeführt wurde --> beim sachbearbeiter anrufen und "vielen lieben dank" sagen. unanbhängig davon bin ich der meinung der staat ist unser staatsfeind nr. 1 le loup |
#8
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Hallo Heiko,
ich beziehe mich hier mal auf die 25 Km/h . Das geht nur, wenn der "Hafentrailer" eine Zulassung hat . Das Zugfahrzeug darf dann auch nicht schneller fahren . Wenn du an einen Trecker denkst (meist Landwirtschaft) mußt du ihn kurfristig ummelden , schwarzes Kennzeichen , wegen supventioniertem Treibstoff , und keiner landwirtschaftlichen Tätigkeit. Bei Breiten unter 3 m. genügt es ,Die Überbreite durch Tafeln anzuzeigen. Aber komplette Beleuchtung ist ein MUSS . Unter diesen Bedingungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich. ![]()
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#9
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Vielen Dank für Eure Tips.
Ich habe beim Straßenverkehrsamt angerufen und bin dort auf einen freundlichen Sachbearbeiter gestoßen, der mir die (unvermeidlichen) Antragsformulare für einen einmaligen Transport sofort per EMail !!! zugeschickt hat. Es gäbe zwar auch eine Dauergenehmigung, die aber bei nur 2 Transporten pro Jahr teurer ist. Das Verfahren (im Kreis Segeberg ?) ist: 1. Fahrtroute, Zugfahrzeug und Anhänger festlegen (muß alles im Antrag beschrieben werden) 2. Fahrtdatum muß nicht auf den Tag festgelegt werden, sondern kann im Zeitraum von ca. 1 Monat liegen 3. Vom Fahrzeugversicherer Bestätigung einholen, daß die Haftpflicht auch bei Überbreite gilt. 4. Antrag stellen und dafür 40 Euro bezahlen ![]() 5. Bei unter 3m Breite brauchen nur Warntafeln angebracht werden, gelbes Rundumlicht o.ä. ist nicht nötig. Grüsse Heiko |
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