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#1
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Amerika und dessen zulässigen Scheine in Deutschalnd
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in Florida für über ein Jahr und würde gern meine Bootsscheine hier anfangen. Jedoch bin ich mir nach intensiven und langem Research nicht sicher ob das so einfach ist, sich diese in Deutschland gültig anerkennen zu lassen. Den Segelschein würde ich über die ASA machen wobei ich die Scheine bis 104 machen muss und erst dieser dann anerkannt wird. Jedoch weiß ich nicht für welches Äquivalent in Deutschland. Auch würde ich gern einen Motorboot schein in Amerika machen, welchen ich gültig nach Deutschland übertragen kann. Bitte um Hilfe, hoffentlich kennt sich jemand besser aus als ich =)! Vielen Dank, Johannes |
#2
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Hallo,
der Verband sollte darüber Auskunft geben können.
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Gruß Rheinkilometer 363 |
#3
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Moin Johannes,
soweit mir bekannt: Ausländische Scheine können nicht umgeschrieben werden. Mit ausländischen Scheinen kannst du im Urlaub für bis zu 12 Monate in Deutschland fahren. Darüberhinaus musst du deutsche Scheine machen. Gruß Andreas |
#4
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Zitat:
Die häufig auftauchende Frage, ob im Ausland erworbene Befähigungsnachweise aus der Sportschifffahrt die deutschen Sportbootführerscheine ersetzen können, ist zu verneinen. So steht es auch im §5 der Sportbootführescheinverordnung (SpFV): (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist, Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 Seite 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden. Von den USA wird die Resolution Nummer 40 ECE NICHT angewendet (letzte Seite). Also, "no way" amerikanische "Scheine" in deutsche umschreiben zu lassen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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