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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Sonntagsfahrverbot
Erst heute habe ich erfahren, das es positive Neuigkeiten beim Sonntagsfahrverbot gibt.
Private fahrten sind nun in ganz Deutschland möglich wenn das Zugfahrzeu eine LKW Zulassung hat und nicht gewerblich genutzt wird. Bundesanzeiger Pos.148 zu Absatz 3 Abschnitt 10 Im Beschluß des Bundesrates Seite 9 Absatz B= Änderung der StVO im §30 Absatz 3
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#2
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Du warst schneller, ich wollte das auch grad schreiben
Hier kann man nachlesen unter §30: http://www.verwaltungsvorschriften-i...3236420014.htm Zitat:
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#3
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Zitat:
welches Datum hat die Änderung? Ich hatte ja schon im Juni darauf hingewiesen. https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post4408246
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#4
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Hallo,
das muss ja dann ganz neu sein. Ein Bekannter von einem Bootskameraden wurde vor ca. 4 Wochen noch mit einem Wohnwagen am Dodge Ram angehalten. Ca. 140,- und ein Punkt. Gruß Axel |
#5
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naja das Datum sagt was anderes
ZITAT: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001* In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) würde deinen Kumpel mal ansprechen drauf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Zitat:
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#7
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War es auch sein eigener Wohnwagen und war es eine Privatfahrt?
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#8
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Anbei, die entsprechenden Dateien zum Downloaden.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#9
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Moin,
die Definition Anhänger ist mir noch nicht klar. Sport und Freizeitzwecke, wie Wohnwagen und Pferdetransporter habe ich verstanden. Was ist denn jetzt aber mit dem normalen Anhänger? Darf der auch gezogen werden solange er nicht gewerblich oder entgeltlich eingesetzt wird. Konkret - Darf ich mit meinem Pickup (LKW) meinen privaten Anhänger mit z.b. Gartenabfällen(Freizeit) an einem Sonntag ziehen? Gruß Boris |
#10
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Hier steht alles was man dazu wissen muß: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
Und hier kann man den aktuellen Änderungstand erkennen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#BJNR036710013BJNG000100000 Von Anhängern für bestimmte Zwecke ist da keine Rede mehr.
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Gruß Mirko |
#11
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Zitat:
Wer ließt schon die Anmerkung.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#12
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Zitat:
"Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) geändert worden ist" Ich glaube viel aktueller geht es nicht.
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Gruß Mirko |
#13
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Ein Anhänger mit Grünschnitt, Bauschutt, Möbel, Holz oder sonstiges, zählt nicht unter den Passus "sportliche Nutzung oder Wohnwagen/Wohnmobil".
Gesendet mit Tapatalk
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#14
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Zitat:
Der eine Fährt in seiner FREIZEIT halt Motocross und transportiert dazu sein "Moped", der andere schneidet in seiner FREIZEIT seine Obstbäume und transportiert den dabei entstandenen Grünschnitt Eigentlich jeder, der seinen Anhänger nicht gewerblich oder entgeltlich benutzt, benutz diesen doch ausschließlich zu Freizeitzwecken Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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Also laut der Änderung vom Oktober 2017 wären keine Fahrten mit Anhänger hinter LKW zulässig (Sonn- und Feiertage), egal ob gewerblich oder für die Freizeit. So lese ich das zumindest. Oder bin ich falsch?
Gruß Axel |
#16
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Zitat:
Hinweis:Änderung durch Art. 1 V v. 18.5.2017 I 1282 (Nr. 31) mWv 1.6.2017 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 4 G v. 30.9.2017 I 3532 (Nr. 67) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 1 V v. 6.10.2017 I 3549 mWv 19.10.2017 (Nr. 68) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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#17
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Zitat:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Zitat:
Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen
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#19
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Zitat:
Eine typische Amtsdefition, die irgendwann wieder umgeschrieben wird, weil's zu zweideutig ist. Gruß Axel |
#20
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Zitat:
1. sportlich und FREIZEIT 2. Wohnwagen und Pferdeanhänger sind als Beispiel aufgeführt. nur sicher bin ich mir auch nicht. Ich gehe aber davon aus, das alle NICHT gewerblichen oder entgeltlichen Fahrten erlaubt sind, egal was für ein Anhänger. Kein Polizist, BAG-Mann, Straßenverkehrsamt oder Rechtsanwalt im BF? Gruß Boris |
#21
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Wozu? Wir haben doch billi
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Gruß Wolfgang
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#22
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Also ich blicke bei dem Geschreibsel hier nicht mehr durch.Erst heißt es seit Mai,später seit Oktober wären private Anhängerfahrten mit Lkw Zulassung erlaubt.Dann wieder doch nicht so richtig ?
Ist das Gesetz ,oder die Änderung dazu nun schon in Kraft oder erst in Vorbereitung? Gehört habe ich auch schon einiges,was schriftliches amtliches allerdings noch nicht zu Gesicht bekommen. Gruß Ralf |
#23
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#24
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Zitat:
Du meinst mich [emoji6] hab zwar nen Ram an dem Tag war ich aber mit dem geschäftlichen Renault Traffic unterwegs den ich mir privat ausgeliehen habe. Die haben mich in Stuttgart kurz vorm Flughafen raus gezogen. Hatte das schrieben dabei wo dies so beschrieben war. Sagte ich fahr zum Europapark, also private fahrt. Sogar ausgedruckte Eintrittskarten vorgezeigt. Er war zwar nett aber hat ihn alles nicht interessiert. Bin die restlichen km dann auf Landstraße über den Schwarzwald gefahrenen, war echt nervig. Aber , es kam nie wieder was von denen bis jetzt. Der Vorfall war an Halloween. Denke die waren eher noch schlecht informiert, mal sehen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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-Matthias-
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#25
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Zitat:
Die Polizisten sind auch nur Menschen und die Regeln ändern sich manchaml so viele im Jahr dass die auch nicht alles wissen können.... Denke da wird auch nichts mehr kommen...
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