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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Funkkanäle Häfen Ostsee / Nordsee?
Moin,
gibt es eine App, Doku, Link oder ähnliches in denen die Funkkanäle der einzelnen Häfen nach zu lesen sind? Für Binnen gibt es ja gute Dokus, leider habe ich noch nichts passendes für See gefunden In der SuFu bin ich auch nicht fündig geworden
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Gruß Fabian |
#2
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Hi Fabian,
das einzige, was ich jemals gefunden habe, ist diese Karte für den Weserbereich mit Unterelbe und Nordseeteilen: http://www.v-wv.de/index.php/funkfrequenzen Im Grundsatz ist eine App oder Tabelle ja auch nicht nötig, weil du ja auf See zum Mitführen der Seehandbücher verpflichtet bist. Der "Funkdienst Klein- und Sportschifffahrt" hat da schon ein ganz gutes Verzeichnis, das man schnell nachschlagen kann.
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#3
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Hallo Till,
im Gegensatz zu Binnen ist das Seehandbuch in D nicht Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. In digitaler Form, wäre es eine Option
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Gruß Fabian |
#4
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Moin
http://www.bsh.de/de/Produkte/Bueche...enst/index.jsp kostet eben was. Weil Menschen für gute Arbeit auch gutes Geld verdienen! kapitaenwalli |
#5
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Danke, ich habe nie geschrieben das ich was kostenlos möchte!
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Gruß Fabian |
#6
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Zitat:
eigentlich führt das zu weit, da du als TO ja nur nach Apps oder anderen Möglichkeiten für Funkkanäle gefragt hast. Aber ich schreibe es trotzdem kurz auf: Grundlage für das Mitführen des „Seefunkbuches“, also z.B. „Funkdienst f.d. Klein- und Sportschifffahrt“ ist die Schiffssicherheitsverordnung. Diese bezieht sich auf SOLAS Kapitel V und gilt unter anderem und vor allem für Seeschiffe jenseits der Grenze der Seefahrt und auf den angeschlossenen Binnenwasserstraßen (also v.a. den Seeschifffahrtsstraßen). Für Seeschiffe gibt es keine klare Definition. Zum einen wird oft die Definition aus der Seesportboot-VO zitiert, die sich an eine interessante Definition des Bundesoberseeamtes aus dem Jahre 1988 anlehnt: Es ging um ein verunfalltes Sportboot, das sehr klein war und irgendwo in der Nordsee havarierte, ich glaube, es war das Weser-Elbe-Wattfahrwasser. Hier wurde die für Vollzugsbehörden sehr wichtige Definition geprägt: "Seeschiffe sind Schiffe, die zur Seefahrt geeignet und bestimmt sind und auch regelmäßig dazu verwendet werden." "Geeignet" heißt: Ausreichende bauliche Festigkeit. Wenn vorhanden, selbstlenzende Plicht. Boot muss geschlossen sein (irgendwo eine Kajüte haben). Decksluken müssen schließbar sein. Ausreichende Stabilität (kentersicherheit). Motor fest eingebaut. Länge mind. ca. 6m. Leistung mind. 5 PS. BOSeeAE 1988, S 89ff. "Bestimmt" heißt, der Eigner will damit auch Seefahrt betreiben. "Regelmäßig dazu verwendet" wird ein solches Boot, wenn es mindestens einmal im Jahr die Grenze der Seefahrt überschreitet. Diese ergibt sich übrigens aus der Flaggenrechtsverordnung und die Grenzen der Binnenwasserstraßen aus dem WassStrG. Du besitzt eine Bayliner Capri Bowrider 1950 3.0LX. Die Geeignetheit müsste vorhanden sein. Check. Du willst auf Nord- und Ostsee. Dein Boot wurde zur Seefahrt bestimmt. Check. Die regelmäßige Verwendung ist niedrig angesetzt. Check. Von daher gilt für dich bzw. dein Boot die SchSV. Und daher musst du nicht nur aktuelle (nichtamtliche) Seekarten mitführen, sondern auch den ganzen anderen Kladderadatsch, der sonst noch in den Verhaltensvorschriften aus §13 gefordert wird wie Logbuch, aber auch nautische Veröffentlichungen. Siehe SchSV https://www.gesetze-im-internet.de/s...302300998.html in Zusammenhang mit SOLAS Kap. V http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...NfS33-2002.pdf Wenn du Funk an Bord hast, wird das auch ein Funkhandbuch sein. Das meinte ich mit meinem salopp dahingeworfenen Satzteil „weil du ja auf See zum Mitführen der Seehandbücher verpflichtet bist“. Falls dein Boot wirklich nur 5,80m lang ist (wie ich eben im Internet erfuhr), vergiss das geschriebene und nutze eine App Aber um auf das Thema zurückzukommen: Die Karte, die ich verlinkte, ist echt gut. Wenn ich mehr Ahnung vom Grafikdesign hätte, würde ich mir so etwas für alle Reviere bauen.
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#7
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Moin Till,
jepp das Boot ist ohne Badeplattform ca. 5.80m Das empfohlende Buch sowie ein Logbuch habe ich heute Morgen nach Deinem Post bestellt. Danke für die Aufklärung !
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Gruß Fabian |
#8
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Cool.
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#9
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P.S.
Ich liebe das Nachberichtigen von Seebüchern und Karten. Ist irgendwie beruhigend. Das gilt aber nur beruflich. Privat hasse ich es und ärgere mich über die verlorene Zeit.
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#10
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Ich klinke mich hier mal ein.
Reicht das Logbuch auch in Digitaler Form? Bzw. auch der andere Kladaredatsch (bis auf die Seekarten) ?
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#11
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Für Boote unter 15m (die "nicht-eintragungspflichtigen [in das Schiffsregister]) reicht eine digitale Form.
Das ergibt sich meiner Rechtsmeinung nach für Logbücher aus der Anlage 2 der SchSV, wo es heißt: Zitat:
Zu den Seehandbüchern sagt die SchSV nur etwas zu sog. Nichtsportbooten. Hier wird eine gedruckte Form verlangt. Im Umkehrschluss würde ich Sportbooten also auch die elektronische Form zugestehen. Diese sollte aber auch verfügbar sein und nicht durch leeren Tabletakku o.ä. unbrauchbar sein.
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#12
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Ich fragte deshalb: Bord PC mit OpenCON und integrierten Logbuch (automatisiert). Die ganzen Handbücher sind ebenfalls digitalisiert .
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#13
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (16.03.2018 um 20:28 Uhr)
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#14
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Zitat:
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Gruß Fabian |
#15
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Weiß ich nicht , aber Tante Guggel.
Aber auch bei "mein-ostseehafen"
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#16
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Das habe ich beides durch und habe NICHTS gefunden.
Hätte sonst auch nicht gefragt!
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Gruß Fabian |
#17
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Ganz ehrlich - ich hab mich in der Ostsee noch nie in einem Hafen per Funk angemeldet...... Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Hafenmeister auch keine Funke nebenbei an haben....
Geändert von miki (20.03.2018 um 09:53 Uhr) |
#18
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DANKE. Ich hab gerade gedacht, das ich schon seit Jahrzehnten was falsch mache.
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#19
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Ostsee deutsche und dänische Gewässer: Einlaufen, Box mit grüner Tafel suchen, anbinden, zum Hafenmeister (inzwischen meist Automat) gehen und anmelden und bezahlen, glücklich sein, das wars,
Siggi |
#20
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Danke, die Erklärung war mal hilfreich. Sorry das ich erst seit diesem Jahr mit Funk unterwegs und das alles nicht wissen kann. Es wird halt was anderes gelernt....
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Gruß Fabian |
#21
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Bei Deiner Bootsgröße solltest Du in jedem Hafen ein Plätzchen finden. Meist sind freie Boxen mit grünen Schildern markiert oder es gibt extra Gaststege die beschildert sind.
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#22
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Leider nicht immer in der Hauptsaison Juli/August. Da war in Grömitz und Neustadt alles voll und es gab nasse Klamotten in Lenste (Boje).
Letztens hatte der Hafenmeister gesagt wir sollen uns dann vorab anmelden. Ich dachte halt schön per Funk, dann kommt es mal zum Einsatz ;) aber ich habe jetzt eine Mail getippert mit den Daten
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Gruß Fabian |
#23
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In den Hafenhandbüchern sind auch oft die Telefonnummern der Hafenmeister drin (oder wenn man die Marina im Internet sucht). Grömitz ist immer recht voll, aber oft ist etwas Fantasie beim finden eines Liegeplatzes gefragt. Man bekommt halt nicht immer einen Boxenplatz aber im Päckchen ist fast immer noch ne Ecke frei.
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