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  #1  
Alt 15.03.2018, 05:37
heliusdh heliusdh ist offline
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Standard Funkkanäle Häfen Ostsee / Nordsee?

Moin,

gibt es eine App, Doku, Link oder ähnliches in denen die Funkkanäle der einzelnen Häfen nach zu lesen sind?
Für Binnen gibt es ja gute Dokus, leider habe ich noch nichts passendes für See gefunden

In der SuFu bin ich auch nicht fündig geworden
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Gruß
Fabian
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  #2  
Alt 15.03.2018, 06:03
Benutzerbild von tillewski
tillewski tillewski ist offline
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Standard

Hi Fabian,

das einzige, was ich jemals gefunden habe, ist diese Karte für den Weserbereich mit Unterelbe und Nordseeteilen: http://www.v-wv.de/index.php/funkfrequenzen

Im Grundsatz ist eine App oder Tabelle ja auch nicht nötig, weil du ja auf See zum Mitführen der Seehandbücher verpflichtet bist. Der "Funkdienst Klein- und Sportschifffahrt" hat da schon ein ganz gutes Verzeichnis, das man schnell nachschlagen kann.
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GRuß
Till
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  #3  
Alt 15.03.2018, 06:36
heliusdh heliusdh ist offline
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Hallo Till,

im Gegensatz zu Binnen ist das Seehandbuch in D nicht Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

In digitaler Form, wäre es eine Option
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Gruß
Fabian
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  #4  
Alt 15.03.2018, 09:13
kapitaenwalli kapitaenwalli ist gerade online
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Moin

http://www.bsh.de/de/Produkte/Bueche...enst/index.jsp

kostet eben was. Weil Menschen für gute Arbeit auch gutes Geld verdienen!

kapitaenwalli
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  #5  
Alt 15.03.2018, 10:11
heliusdh heliusdh ist offline
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Danke, ich habe nie geschrieben das ich was kostenlos möchte!
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Gruß
Fabian
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  #6  
Alt 15.03.2018, 19:38
Benutzerbild von tillewski
tillewski tillewski ist offline
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Zitat:
Zitat von heliusdh Beitrag anzeigen
Hallo Till,
im Gegensatz zu Binnen ist das Seehandbuch in D nicht Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.
Hej Fabian,


eigentlich führt das zu weit, da du als TO ja nur nach Apps oder anderen Möglichkeiten für Funkkanäle gefragt hast. Aber ich schreibe es trotzdem kurz auf:


Grundlage für das Mitführen des „Seefunkbuches“, also z.B. „Funkdienst f.d. Klein- und Sportschifffahrt“ ist die Schiffssicherheitsverordnung.
Diese bezieht sich auf SOLAS Kapitel V und gilt unter anderem und vor allem für Seeschiffe jenseits der Grenze der Seefahrt und auf den angeschlossenen Binnenwasserstraßen (also v.a. den Seeschifffahrtsstraßen).


Für Seeschiffe gibt es keine klare Definition.
Zum einen wird oft die Definition aus der Seesportboot-VO zitiert, die sich an eine interessante Definition des Bundesoberseeamtes aus dem Jahre 1988 anlehnt:
Es ging um ein verunfalltes Sportboot, das sehr klein war und irgendwo in der Nordsee havarierte, ich glaube, es war das
Weser-Elbe-Wattfahrwasser.


Hier wurde die für Vollzugsbehörden sehr wichtige Definition geprägt:
"Seeschiffe sind Schiffe, die zur Seefahrt geeignet und
bestimmt sind und auch regelmäßig dazu verwendet werden."


"Geeignet" heißt:
Ausreichende bauliche Festigkeit.
Wenn vorhanden, selbstlenzende Plicht.
Boot muss geschlossen sein (irgendwo eine Kajüte haben).
Decksluken müssen schließbar sein.
Ausreichende Stabilität (kentersicherheit).
Motor fest eingebaut.
Länge mind. ca. 6m.
Leistung mind. 5 PS.


BOSeeAE 1988, S 89ff.




"Bestimmt" heißt, der Eigner will damit auch Seefahrt betreiben.


"Regelmäßig dazu verwendet" wird ein solches Boot, wenn es mindestens
einmal im Jahr die Grenze der Seefahrt überschreitet.
Diese ergibt sich übrigens aus der Flaggenrechtsverordnung und die Grenzen der Binnenwasserstraßen aus dem WassStrG.


Du besitzt eine Bayliner Capri Bowrider 1950 3.0LX. Die Geeignetheit müsste vorhanden sein. Check.
Du willst auf Nord- und Ostsee. Dein Boot wurde zur Seefahrt bestimmt. Check.
Die regelmäßige Verwendung ist niedrig angesetzt. Check.


Von daher gilt für dich bzw. dein Boot die SchSV.


Und daher musst du nicht nur aktuelle (nichtamtliche) Seekarten mitführen, sondern auch den ganzen anderen Kladderadatsch, der sonst noch in den Verhaltensvorschriften aus §13 gefordert wird wie Logbuch, aber auch nautische Veröffentlichungen.


Siehe SchSV
https://www.gesetze-im-internet.de/s...302300998.html


in Zusammenhang mit SOLAS Kap. V
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...NfS33-2002.pdf


Wenn du Funk an Bord hast, wird das auch ein Funkhandbuch sein.


Das meinte ich mit meinem salopp dahingeworfenen Satzteil „weil du ja auf See zum Mitführen der Seehandbücher verpflichtet bist“.


Falls dein Boot wirklich nur 5,80m lang ist (wie ich eben im Internet erfuhr), vergiss das geschriebene und nutze eine App


Aber um auf das Thema zurückzukommen: Die Karte, die ich verlinkte, ist echt gut. Wenn ich mehr Ahnung vom Grafikdesign hätte, würde ich mir so etwas für alle Reviere bauen.
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  #7  
Alt 15.03.2018, 19:48
heliusdh heliusdh ist offline
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Moin Till,

jepp das Boot ist ohne Badeplattform ca. 5.80m

Das empfohlende Buch sowie ein Logbuch habe ich heute Morgen nach Deinem Post bestellt.

Danke für die Aufklärung !
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Gruß
Fabian
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  #8  
Alt 15.03.2018, 20:17
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Cool.
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  #9  
Alt 15.03.2018, 20:19
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P.S.
Ich liebe das Nachberichtigen von Seebüchern und Karten. Ist irgendwie beruhigend.
Das gilt aber nur beruflich.

Privat hasse ich es und ärgere mich über die verlorene Zeit.
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  #10  
Alt 15.03.2018, 21:47
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lalao0 lalao0 ist offline
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Ich klinke mich hier mal ein.

Reicht das Logbuch auch in Digitaler Form? Bzw. auch der andere Kladaredatsch (bis auf die Seekarten) ?
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  #11  
Alt 16.03.2018, 08:08
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tillewski tillewski ist offline
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Für Boote unter 15m (die "nicht-eintragungspflichtigen [in das Schiffsregister]) reicht eine digitale Form.

Das ergibt sich meiner Rechtsmeinung nach für Logbücher aus der Anlage 2 der SchSV, wo es heißt:

Zitat:
Für Seetagebücher gilt:


3.1
Seetagebücher sind auf ein Schiff auszustellen, dessen Name und Unterscheidungssignal in dem Buch bezeichnet werden.


3.3
Maßnahmen und Tatsachen, die im Schiffsbetrieb, insbesondere bei Revierfahrten, häufig wiederkehren, können in Nebenbücher eingetragen werden.


4. Eintragungen
4.1 Die Seetagebücher sind in deutscher Sprache oder in der an Bord verwendeten Arbeitssprache zu führen. Nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen oder Symbole sind zu erklären.

4.2 Die Eintragungen in die Seetagebücher sind nach der Bordzeit vorzunehmen.
4.3 Das Radieren und Unkenntlichmachen von Eintragungen in Seetagebüchern, das Entfernen von Seiten aus diesen Büchern sowie die Veränderung automatischer Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Wird eine Eintragung gestrichen, muß das Gestrichene lesbar bleiben. Streichungen oder Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu bescheinigen.
4.4 Eintragungen in die Seetagebücher sind von den für die Eintragung Verantwortlichen zu unterschreiben. Eintragungen von Dritten auf Grund besonderer Rechtsvorschriften sind von diesen unter Angabe ihrer Befugnis zu unterschreiben.
5. Auswertung der Tagebücher Der Schiffseigentümer hat durch Aufzeichnung nachzuweisen, daß und wann er in regelmäßigen Abständen, - hinsichtlich der Eintragungen, die keine frühzeitigen Maßnahmen erforderlich machen, sofern nicht anders bestimmt mindestens alle zwölf Monate -, den vollständigen aktuellen Inhalt der Tagebücher zur Kenntnis genommen hat.
6. Aufbewahrung Seetagebücher sind, soweit nicht anders bestimmt, ab dem Tag der letzten Eintragung für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Dies gilt auch bei einem Verkauf des Schiffes vor Ablauf dieser Frist.
Ein auf den Namen des Schiffes ausgestellter Aufzeichnungsträger gilt als Schiffstagebuch, wenn der Schiffsführer ihn mit dem Wort "Logbuch-Aufzeichnungen" oder einer entsprechenden Benennung gekennzeichnet hat.

8.2 Vorbehaltlich anderer besonderer Vorschriften genügt es, wenn Dritte den erforderlichen Inhalt zusammenhängend ohne weiteres dem an Bord mitgeführten Schiffstagebuch entnehmen können.
Zum letzten fetten Punkt: da ging es dem Gesetzgeber um so etwas wie Disketten. Heutzutage müsste man im Grunde das Wort "Logbuch-Aufzeichnungen" auf einen USB-Stick oder ein Gehäuse oder ein Laptop schreiben.


Zu den Seehandbüchern sagt die SchSV nur etwas zu sog. Nichtsportbooten. Hier wird eine gedruckte Form verlangt. Im Umkehrschluss würde ich Sportbooten also auch die elektronische Form zugestehen. Diese sollte aber auch verfügbar sein und nicht durch leeren Tabletakku o.ä. unbrauchbar sein.
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  #12  
Alt 16.03.2018, 10:10
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Ich fragte deshalb: Bord PC mit OpenCON und integrierten Logbuch (automatisiert). Die ganzen Handbücher sind ebenfalls digitalisiert .
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  #13  
Alt 16.03.2018, 19:09
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  #14  
Alt 16.03.2018, 19:19
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Geh einfach mal auf : www.mein-ostseehafen.de
Mmm, kann es sein das Grömitz Hafen kein Funk zum anmelden hat!?
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Gruß
Fabian
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  #15  
Alt 17.03.2018, 08:55
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Zitat:
Zitat von heliusdh Beitrag anzeigen
Mmm, kann es sein das Grömitz Hafen kein Funk zum anmelden hat!?
Weiß ich nicht , aber Tante Guggel.
Aber auch bei "mein-ostseehafen"
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  #16  
Alt 17.03.2018, 11:02
heliusdh heliusdh ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Weiß ich nicht , aber Tante Guggel.
Aber auch bei "mein-ostseehafen"
Das habe ich beides durch und habe NICHTS gefunden.
Hätte sonst auch nicht gefragt!
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Fabian
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  #17  
Alt 20.03.2018, 08:14
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Ganz ehrlich - ich hab mich in der Ostsee noch nie in einem Hafen per Funk angemeldet...... Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Hafenmeister auch keine Funke nebenbei an haben....

Geändert von miki (20.03.2018 um 09:53 Uhr)
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  #18  
Alt 20.03.2018, 11:16
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Zitat:
Zitat von miki Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich - ich hab mich in der Ostsee noch nie in einem Hafen per Funk angemeldet...... Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Hafenmeister auch keine Funke nebenbei an haben....
DANKE. Ich hab gerade gedacht, das ich schon seit Jahrzehnten was falsch mache.
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  #19  
Alt 20.03.2018, 17:33
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Ostsee deutsche und dänische Gewässer: Einlaufen, Box mit grüner Tafel suchen, anbinden, zum Hafenmeister (inzwischen meist Automat) gehen und anmelden und bezahlen, glücklich sein, das wars,
Siggi
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  #20  
Alt 20.03.2018, 19:40
heliusdh heliusdh ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ostsee deutsche und dänische Gewässer: Einlaufen, Box mit grüner Tafel suchen, anbinden, zum Hafenmeister (inzwischen meist Automat) gehen und anmelden und bezahlen, glücklich sein, das wars,
Siggi
Danke, die Erklärung war mal hilfreich. Sorry das ich erst seit diesem Jahr mit Funk unterwegs und das alles nicht wissen kann. Es wird halt was anderes gelernt....
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  #21  
Alt 21.03.2018, 16:38
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Bei Deiner Bootsgröße solltest Du in jedem Hafen ein Plätzchen finden. Meist sind freie Boxen mit grünen Schildern markiert oder es gibt extra Gaststege die beschildert sind.
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  #22  
Alt 21.03.2018, 16:49
heliusdh heliusdh ist offline
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Leider nicht immer in der Hauptsaison Juli/August. Da war in Grömitz und Neustadt alles voll und es gab nasse Klamotten in Lenste (Boje).
Letztens hatte der Hafenmeister gesagt wir sollen uns dann vorab anmelden. Ich dachte halt schön per Funk, dann kommt es mal zum Einsatz ;) aber ich habe jetzt eine Mail getippert mit den Daten
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Fabian
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  #23  
Alt 22.03.2018, 08:55
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In den Hafenhandbüchern sind auch oft die Telefonnummern der Hafenmeister drin (oder wenn man die Marina im Internet sucht). Grömitz ist immer recht voll, aber oft ist etwas Fantasie beim finden eines Liegeplatzes gefragt. Man bekommt halt nicht immer einen Boxenplatz aber im Päckchen ist fast immer noch ne Ecke frei.
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