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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Funkscheine?
Habe den UBI heute bestanden. Hatte mich angemeldet für die Ergänzungsprüfung, bekam ich aber nicht was bei mir erhebliche Verwirrung auslöste. Ich habe nicht den SRC, sondern den ROC-1 'hätte 2 sein müssen'. Haben Sie sicherlich in GB gemacht? Nein, in Bremen bei der Telekom!
Trotz einiger Fragen die ich noch nie gesehen hatte, hat es wohl gereicht. Der Prüfer konnte mir, verständlicherweise, nicht erklären wo die Unterschiede sind. Bei Google habe ich dazu auch nichts gefunden. Mein ROC-1 sagt, dass ich berechtigt bin mit GMDSS zu arbeiten. Wo sind die Unterschiede?? ROC-1, -2 und SRC? Übrigens soll sich, zumindest in Bremen, sich keiner Sorgen machen für die Praktische Prüfung. Mein Nachbar fand ATIS, aber dann mit irgendeinem Kanal, nicht 10. Das laute Rauschen war sehr irritant, was auch die Prüferin fand. Mein Nachbar fummelte leicht verzweifelt am Gerät herum, drehte dann mit einem stolzen Lächen das Volume komplett runter und sagte "So, jetzt ist es weg". Bei einem "Schwerverletzten" schickte er Pan Pan Pan. Das Ergebnis: Bestanden! |
#2
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Wenn man diesen Unterlagen glaubt, http://www.ykcga.com/files/training/RIC23-Marine.pdf
so ist das ROC1 gleich dem SRC und das ROC2 gleich dem LRC. Aber wenn das stimm https://www.westernmaritime.training...tion/gmdss-roc Dann ist das ROC1 und 2 sogar für die gewerbliche Schifffahrt
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Liebe Grüße Willi
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#3
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Vielen Dank Willi. Im zweiten Dokument steht: The qualification is designed for mariners working exclusively within GMDSS Sea Area A1, defined as being within VHF range of a Coast Station.
Das wäre für mich das SRC. Bleibt unverständlich was der Prüfer gesagt hat. Auf jeden Fall kann ich Funken! |
#4
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Wie ist die Geschichte ausgegangen hast jetzt den SRC oder LRC bekommen?
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#5
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Moin,
den UBI natürlich. Schrieb er ja. Trotzdem bin ich der Meinung, dass sich der TO zu wenig informiert, und der Prüfer keine Ahnung hatte. Die Älteren können sich vielleicht noch darin erinnern, bis 2003 war das mit den Funkscheinen ein wenig anders organisiert. Dann übernahmen die Verbände das Prüfungwesen und brachten auch gleich einen weiteren Schein auf den Markt. Der TO schrieb ja, dass er seinen ROC-1 bei der Telekom gemacht hatte. Also wird es vor 2003 gewesen sein. Bis 2003 gab es zwei ROCs: ROC-1 und ROC-2. ROC-1 war die englische Übersetzung für "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1". ROC-2 die englische Übersetzung für "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 2". Beide Bezeichnungen stehen auch auf den Scheinen drauf. Dieses beiden Scheine unterscheiden sich nur darin, dass beim ROC-1 GMDSS auf allen Gewässern angewendet werden darf, beim ROC-2 nur in deutschen Gewässern. War im Prinzip eine Ausnahmeregel für Berufsnautiker die kein englisch können und nur in deutschen Gewässern fahren. Bis 2003 wurde auch nicht zwischen Berufs- und Sportschiffahrt unterschieden. Beide bekamen den gleichen Schein. Was der Prüfer mit seinem "dafür hätten sie ROC-2 benötigt" meinte, war wahrscheinlich das GOC. Das beinhaltet zwar Grenz- und Kurzwelle, aber auch den Binnenfunk. Völlig egal, ROC-1, ROC-2 und GOC beinhalteten bis 2003 sowieso den Binnenfunk. Der UBI war für den TO also völlig unnötig, die Qualifikation hatte er ja schon längst. Ab 2003 gibt es zwar auch noch den ROC und das GOC, aber eben nicht mehr ROC-1 und ROC-2. Da wird jetzt auch wieder zwischen Berufs- und Sportschiffahrt unterschieden. ROC und GOC für Berufsschiffahrt, SRC und LRC für die Sportschiffahrt. Ob es auch eine Unterteilung beim Binnenfunk gibt, oder das UBI für beide gilt, kann ich leider nicht sagen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#6
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Hallo,
das GOC sowie das ROC sind Funkzeugnisse für die Berufsschifffahrt auf See und dazu noch begrenzt gültig, d.h. der Zeugnisinhaber muss alle paar Jahre nachweisen, dass er diese Tätigkeit auch noch ausführt, wogegen das SRC und LRC speziell für die Sportschifffahrt ist, dazu noch unbegrenzt gültig. Für den Binnenfunk UBI gibt es keine Unterscheidung zwischen Berufs- und Sportschifffahrt.
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mit Gruß vom Nord-Ostsee Kanal Uwe
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#7
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Vom Prinzip her hat Jörg L. das ja schon völlig richtig erklärt. Hier aber noch eine Übersicht von offizieller Stelle:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...2018-04-25.pdf Mir scheint da bei der Prüfung oben von Seiten der Prüfer und/oder des Prüfling, was schief gegangen zu sein, was die unterschiedlichen Scheine angeht. War das ein DSV oder DMYV Prüfungsausschuss?
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Liebe Grüße Mattze |
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