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  #1  
Alt 21.09.2018, 11:07
Rudiwino Rudiwino ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 21.09.2018
Beiträge: 2
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Standard Fahren mit Elektro-Außenborder

Ich habe ein kleines Schlauchboot 2,80 m mit einem Minn Kota C2 Endura 40 ( ca 0,6 PS) und suche, bisher vergeblich, eine Auskunft über die Benutzung von kleinen Elektro-Außenborder auf Gewässern mit Motorbootsverboten.
Ich weiß, das klingt in sich widersprüchlich, aber ich habe mal gelesen, das ein Boot erst ab 2,21 PS als motorisiert bezeichnet wird.
Ich habe ja Verständnis für Verbote mit Verbrennungsmotoren in Naturschutzgebieten und Naherholungszentren, ohne diesen Kapitänen zu nahe zu treten- ich fahr auch gern mal schnell...
Leider kann mir auch an offiziellen Stellen, wie Wasserschutzamt oder Landratsamt nicht weitergeholfen werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Rudiwino
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  #2  
Alt 21.09.2018, 11:25
Brummer Brummer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 1.768
1.120 Danke in 647 Beiträgen
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Moin Rudiwino,




für Verbote , besonders in NSG ,ist Motor (fast) immer Motor , egal ob Verbrenner oder E-Motor....leider.


Allerdings gibt es bei der Befahrung einiger Gewässer doch unterschiede.
Z B viele Seen in Bayern und Östreich, ein paar Talsperren .
Auch auf ein paar Berliner Gewässern gibt es ( Nacht) Fahrverbote für Verbrenner,
hier ist dann E erlaubt damit die Angler Nachts rausfahren können.




Torsten
__________________
manche Boote fahren elektrisch.....
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  #3  
Alt 21.09.2018, 11:29
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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wo ein generelles Motorboot verbot ist darfst du weder mit Elektro noch mit Verbrenner fahren... dies ist leicht an der Beschilderung zu erkennen...

die Ausnahmen mit den Seen wurde ja bereits genannt.

die 2,21PS (wohl eher KW Entsprechen 3 PS) sind die Grenze ab wann ein Boot in Deutschland eine Zulassung benötigt.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #4  
Alt 21.09.2018, 11:35
Korsar22 Korsar22 ist offline
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hiho!

also, wie die Vorposter schon schrieben: Motor ist Motor. Die Grenze 2,2 PS kannst Du getrost vergessen. Wenn Fahren mit Motor verboten ist, dann gilt das für E- und Verbrenner jeglicher Leistungsstufe.
Beim Verbot von E-Motoren kommt von den Seebestitzern oft das Argument, dass so eine Autobatterie im Wasser (falls die mal baden geht) ja auch nicht ganz so toll ist für die Wasserqualität.
Generell bundesweit gibt's da keine Regelungen. Jedes Gewässer hat seine eigenen Bestimmungen. Ich spreche jetzt nicht von offiziellen Wasserstraßen/Kanälen u.s.w. sondern Baggerseen und Talsprerren. Es gibt sogar Baggerseen, da will der Besitzer nen Segelschein sehen...

Chris!
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  #5  
Alt 21.09.2018, 11:35
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Hallo Rudiwino,

es gibt für diese Art Seen keine einheitliche Regelung, sodass Du Dich für jeden See den Du befahren möchtetst beim jeweiligen Betreiber informieren musst.

Betreiber ist einmal die Gemeinde, manchmal das Bundesland, es gibt auch private Seen...

Der Bodensee z.B. hat wieder ganz andere Regelungen. Hier dürftest Du mit Deinem Boot auch nicht ohne weiteres fahren, obwohl der See mit Motorbooten befahren wird.

Also immer vorher googlen und die Genehmigung des Betreibers einholen.

Im Ausland ist wieder alles anders....aber auch hier gilt: vorab informieren.

Gruss Carsten
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  #6  
Alt 21.09.2018, 23:10
Rudiwino Rudiwino ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 21.09.2018
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
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Hallo an alle,
vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten, ich habe mir das auch schon fast gedacht, nur konnte mir, wie schon erwähnt, keiner von "Amtswegen" so richtig helfen.
Nochmals herzlichen Dank für Eure Antworten...
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  #7  
Alt 22.09.2018, 07:50
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.05.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.070
Boot: Sprint 370 Karl Class
856 Danke in 497 Beiträgen
Standard

Für den Chiemsee ist zum Beispiel das Landratsamt Traunstein zuständig.
Da muss man auch erst mal drauf kommen. Ist also nicht immer ein Ort der direkt am See ist für zuständig.
__________________
Gruß
Frank
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  #8  
Alt 22.09.2018, 08:08
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.116
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44.786 Danke in 16.507 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Für den Chiemsee ist zum Beispiel das Landratsamt Traunstein zuständig.
Da muss man auch erst mal drauf kommen. Ist also nicht immer ein Ort der direkt am See ist für zuständig.
Und wenn man dort anruft, bekommt man die Auskunft, daß das anmeldepflichtig aber anmeldefähig ist.
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