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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootstrailer
hallo
Ich habe mir ein anderes Boot gekauft mit einem neuen Trailer , außer dem Kaufvertrag und Unterlagen ( technische Angaben ) habe ich Nichts . Ich möchte den Trailer bald zulassen . Für ein grünes Kennzeichen , was muß man auf dem Amt Alles vorlegen ??? wer kann mir einen Rat geben Danke viele Grüße Gert |
#2
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Wenn der Trailer Neu ist , die COC Papiere vom Hersteller , wo dann Anhänger für Sportzwecke drin steht , damit bekommst du dann eine grünes Nummernschild und brauchst keine Steuern zahlen . Wenn der Trailer schon mal Zugelassen war , Kaufvertrag, Fahrzeugschein und letzten TÜV Bericht vom Vorbesitzer , der immer aufbewahrt werden sollte . Ich würde mit dem Zulassen aber Zeitlich noch warten , so bis April /Mai , sonst musst du das Boot immer Vorzeitig aus dem Winterquatier auslagern , um beim TÜV für die nächste HU vorstellig zu werden .
Gruß Jörg Gruß Jörg |
#3
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Du brauchst die Papiere vom Anhänger. Benutze bitte mal die SUCHE. Da findest du bestimmt was zu dem Thema "Trailer ohne Papiere zu lassen" oder so in der Art.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
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Hallo Gert,
dem neuen Trailer liegen technische Unterlagen bei. Bei mir waren die vom TÜV ausgestellt worden, der die Trailer beim Hersteller abnimmt. Mit denen zur Zulassungsstelle und anmelden. Gruß Axel |
#5
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Naja, um Missverständnissen vorzubeugen solltest du erst mal sagen, was du mit „neuer Trailer“ meinst...
Neu für dich und gebraucht mit dem Boot gekauft oder wirklich ein fabriksneuer Trailer vom Hersteller? Für mich ist das nicht so ganz eindeutig rauszulesen... Dann kann man dir auch zielführend weiterhelfen. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#6
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Der Trailer ist ein Kraftfahrzeug, welches einen Fahrzeugbrief oder neuerdings COC oder auch Betriebserlaubnis haben muss. Dieses Papier ist ein Inhaberpapier. Wer dieses hat, dem gehört das Fahrzeug. Hast Du einen Trailer ohne Papiere gekauft, solltest Du uns näheres erläutern. Sie Beitrag freerider13.
Gruß Carsten |
#7
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Ich will ja nicht kleinlich sein, aber diese Aussage halte ich für ein Gerücht.....
Gruß Axel
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#8
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Hallo Axel,
dann erklär mir mal, warum bei Leasing- oder Kreditfinanzierten Fahrzeugen der Brief beim Leasing- oder Kreditinstitut verweilt. Oder nochmal anders rum: Wenn Du ein Fahrzeug klaust und keinen Fahrzeugbrief dazu hast; ist es dann Deins? Oder ist Eigentümer nach wie vor der, der den Brief hat? Gruß |
#9
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Zitat:
Gruß Axel
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#10
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Beim Trailer zumindest zeitweise ein aufgebauter Motor.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#11
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1.
Wer den "Brief" (Zul.-Besch. Teil 2) hat, dem gehört das Fahrzeug? Ein Irrtum - kann man googeln: https://www.juraforum.de/ratgeber/ve...tuemer-vom-kfz https://www.deutsche-anwaltshotline....des-fahrzeuges 2. Ein Trailer hat oft gar keine Zul.-Besch. Teil 2. Ich habe einen kleinen Kastenanhänger und einen Trailer - beide haben nur die Betriebserlaubnis ("ABE"), aber keinen Brief. Siehe auch hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=138262, insbesondere ab Beitrag 6.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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