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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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mit schwedischem Trailer nach Kroatien
Liebe Leute,
ich habe die Sache noch nicht aufgegeben (hatte hier schon seit 3 Jahren immer mal wieder gesucht und gefragt) und nun wirklich vor: Ich möchte unser Boot aus Schweden holen und damit nach Kroatien trailern. Problem ist der Bootsanhänger: Da das Boot dort seit 7 Jahren steht (dort alles neu gekauft!), ist der Hänger auf unseren Freund und Nachbarn angemeldet (als Tempo 80 Anhänger, HU wird dort gemacht). Dies ist bloß mit seiner Sozialversicherungsnummer möglich und kostet jähhrlich sehr sehr wenig. Im Schengen-Raum soll es kein Problem sein, kurzfristig, auch mit einem "gemischten Doppel" (deutsches Auto, ausländischer Hänger) zu fahren, so lange der Hänger einzeln versichert ist. Aber: Keine deutsche Versicherung versichert mir den Hänger wegen der ausländischen Zulassung! Hat hier jemend Erfahrung damit? Da das Boot danach wieder nach Schweden zurück soll und diese Reise erstmal nur einmalig ist, suche ich nach einer Lösung. Momentan prüfen wir, ob der Hänger in Schweden versichert werden kann und ich den dann auch mit Versicherungsschutz nach Kroatien fahren kann. Das kroatische Konsulat ist auch angeschrieben, hat aber noch nicht geantwortet. Weiß jemand etwas? Eigene Erfahrungen??? Eine Anfrage bei der Bundespolizei ergab, dass Kroatien die "Schengen-Acquis" noch nicht 100% anwendet. Zitat aus dem freundlichen Schreiben der Bundespolizei: Kroatien wendet den Schengen Acquis bislang nur teilweise an. Bis zur angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen einstweilen noch bestehen Dabei können neben Ihren Personaldokumenten auch mitgeführte Sachen (Fahrzeug, Anhänger und Boot etc.) einer eingehenden Kontrolle unterzogen werden. Daher ist es ratsam die erforderlichen Zulassungen, Versicherungsunterlagen und Eigentumsnachweise (evtl. eine schriftliche Nutzungserlaubnis inkl. der Genehmigung das Boot auch ins Ausland zu verbringen) mitzuführen. Sowie: Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland – auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird – nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem „Grüne-Karte-Abkommen“ besteht. Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich (§ 23 FZV). Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG). Information Stand 01.04.2019 Danke! Gruß Kaaa Geändert von kaaa (02.04.2019 um 22:13 Uhr) Grund: Formatierungsprobleme durch Einfügen |
#2
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Moin Moin,
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Kroaten ziemlich genau auch deutsches Boot auf deutschem Hänger hinter deutschem Auto kontrollieren. Damals (ist schon ein paar Jahre her) war es neben der Versicherung und dem IBS besonders wichtig die Bezahlung der MwSt für Bootsmotoren bezahlt zu haben und nachweisen zu können. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht, aber ein Kaufnachweis und damit Eigentümernachweis schadet definitiv nicht. Mit freundlichen Grüßen Stephan Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#3
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Quer durch Europa fahren Sattelzugmaschinen mit Aufliegern anderer Länder.
Warum sollte es Probleme geben wenn der Trailer in einem anderen Land zugelassen ist und man die dazugehörigen Papiere mitführt?
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#4
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Zitat:
Wir hatten in den letzten 5 Jahren keinerlei Probleme mit der Rennleitung. Auch nicht, als wir mit Anhänger ohne Kennzeichen rumfahren mussten, weil sich auf der Fahrt nach HR unbemerkt die Klemmleiste vom Kennzeichrnhalter verabschiedet hatte. Nur bei der Rückreise gab es an der Grenze nach SLO etwas Gesprächsbedarf. Am Ende würden wir aber auch da durchgewunken, obwohl der Anhänger nicht mal auf mich zugelassen war.
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Viele Grüße, Tobi "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!" (Harald Juhnke) |
#5
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Nee, war schon EU. Ist aber von Grenzübergang zu Grenzübergang unterschiedlich.
Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#6
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Zitat:
das ist nicht richtig. Die Personennummer ist in S. zwar allgegenwärtig und -mächtig, aber genau in diesem Fall gibt es eine der seltenen Ausnahmen. Auch als Ausländer ohne festen Wohnsitz kannst du in S. Fahrzeuge und Hänger auf dich zulassen. Transpotstyrelsen benötigt dafür nur eine Adresse, an die sie die Papiere schicken können. Im Extremfall kann das auch die Anschrift eines Hotels oder Campingplatzes sein. Das Verkehrsministerium beantragt dafür eine Organisationsnummer für dich beim Skatteverket und das war´s. Wenn du da ein Grundstück in S. hast, hast du diese Nummer ja eh schon. So richtig versteh ich nicht, warum das Versicherungsproblem erst bei der Fahrt nach Kroatien auftauchen soll. Das hast du ja jetzt auch schon in S. oder trailerst du immer mit dem PKW deines Nachbarn? Ich habe meine KFZ-Versichung gefragt, wie die das sehen, wenn ich mit meinem Trailer in S. unterwegs bin. Ist über das Auto mitversichert. Aaaaber: mit dem darf ich nur 30 km/h fahren und der wäre in D. wie auch in S. zulassungs- und versicherungsfrei. Hast du denn eine Haftpflicht für das Boot? Meins ist in S. bei Atlantica versichert und ich bin ziemlich sicher, dass sich die Versicherung auch auf Bootstransporte erweitern lässt. Na ja, und dann gibt es ja noch englische Versicherungen, die so ziemlich alles überall versichern. Nur ist das wg. Brexit jetzt nicht der beste Tipp Gruß Rüdiger Geändert von HR 480 (05.04.2019 um 16:21 Uhr) |
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