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#1
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Hallo miteinander,
beim Schwimmbagger auf dem Petersee ist nur eine der Ankerseile mit Bojen gekennzeichnet. Die andere verläuft ca 20cm unter Wasser quer über den westlichen Seeteil! Ist ganz schön gefähhrlich! Ist das überhaupt zulässig?
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Peer ![]() Geändert von Start_Driver (31.05.2019 um 21:53 Uhr)
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#2
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Ist es den erlaubt den Bereich zu befahren ? Wir lagen mal ganz vorne...
Waere ja schon ein starkes Stueck !
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Das ist zulässig da der gesamte See privates und Arbeitsgelände des Kieswerkes ist.
Die Fa. Peter hat dort die alleinige Herrschaft,Bootssport ist da nur Geduldet und damit Erlaubt soweit es nicht das Arbeitsgelände der Firma berührt,das Bootsrevier ist am anderen Seeufer wo die Steganlagen und die Bauten der Bootsvereine liegen. Um den Schwimmbagger rum wie auf und an dem Kieswerksbetriebsgelände haben Bootsfahrer überhaupt nichts zu suchen und dementsprechend haben sie keinerlei Rechte auf Pflichten des Kieswerkes zu pochen etwas zu Kennzeichnen! Es ist bei weitem nicht Erlaub einfach frei Schnautze den See komplett frei zu befahren wie und wo man es einfach so will weil es einem dort eben gerade gefällt! So ist es in den anderen Baggerseen mit Rheinanschluß ebenfalls fast überall und jeder vernünftige Bootsfahrer informiert sich vor Ort wo und wie man in solch einem See die Fläche befahren kann und darf. Revierkunde und sich über ein Revier das man Befahren will zu Informieren sollte jedem der mal einen Bootsschein gemacht hatte geläufige Begriffe sein und wie es ausgehen und schlimmstenfalls enden kann wenn man meint überall fahren zu können wie man will;das sahen wir nun erst gestern -LEIDER- am Vatertag wo 2 Kinder ihr Leben lassen mussten weil Ältere meinten sie könnten und dürften einfach alles machen! ![]()
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) |
#4
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![]() Zitat:
Ja, es ist explizit erlaubt den See mit Sportboten zu befahren. (Schild an der Einfahrt des Sees)
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Peer ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Da die Zufahrt zum See grundsätzlich für Sportboote erlaubt ist, gehe ich auch mal davon aus, dass auf dem See die üblichen Regeln gelten. Und wie man ja lernt wenn man den Schein macht, sind Hindernisse entsprechend zu Kennzeichnen. (Was ja bei der einen "Ankerleine" ja auch gemacht hat ... umso gefährlicher die andere nicht zu Kennzeichnen) Abstand zu nem Schwimmbagger zu halten ist ja auch logisch und gesunder Menschenverstand, in dem Fall ist das tükische ja aber, dass die Leine praktisch "Waagerecht" unter Wasser in gerniger Tiefe einmal quer über den See geht, wo man sie nicht vermuten würde! Und das was Du schreibst mit dass auf der einen Seite des Sees "Bootsrevier" ist und auf der Seite nicht glaube ich mal nicht, wo hast Du denn die Info her?
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