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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Erfahrungen Schäden durch Auffahrunfall (auf Boot mit Trailer)
Hallo Leute,
Am Wochenende hat es mich erwischt, und mir ist jemand auf der Autobahn hinten auf den Trailer, bzw. in den Z-Antrieb gefahren (gute Nachricht zuerst, keine Personenschäden!). Zum Verlauf, bzw. ein paar Details: Der auffahrende Wagen hatte ein Gewicht von ca. 1t. Geschwindigkeit geschätzt: 30/40 km/h (Ich konnte ihn nicht sehen.). Ich fuhr ca. 5 km/h. Das Gewicht von meinem Gespann ca. 4t (2,1t Zugwagen, der Rest geht aufs Boot und Trailer). Zunächst dachte ich, die Kupplungsklaue vom Trailer sei aus irgendeinem Grund von der Anhängerkupplung gesprungen.. Bis ich verstanden habe, dass mir einer hinten drauf ist.. Sichtbarer Schäden am Trailer sind:
Der Hauptschlag ging aber wohl auf den Z-Antrieb.. jedenfalls steckte dieser in der Motorhaube und im Kühler des auffahrenden Wagens. Bootsantrieb war komplett in Trailer Stellung getrimmt (ach Ja, ist ein 290 Volvo Penta, mit Single Propeller und Edelstahlschraube). Auf den ersten Blick sehe ich keine größeren Schäden am Antrieb oder am Boot.. Jetzt die Frage in die Runde.. Was wäre eure Empfehlung, bzw. was sind eure Erfahrungen bei einem Unfall? Trailer:
Das Boot und den Trailer werde ich sowieso noch in die jeweiligen Werkstätten bringen, aber ich bin da etwas skeptisch was die Kollegen da prüfen oder draus machen.. (Oder bin ich einfach nur übervorsichtig und man braucht nur das machen, was man auch wirklich sieht? Hey, da hat sich jemand mit meinem!! Boot angelegt! ) Ich vermute die Erfahrungen mit derartigen Reparaturen sind zumindest in meiner Bootswerkstatt nicht so häufig(?). Zum Glück ist die Schuldfrage klar und ich möchte nicht die Schäden, bez. Die späteren Folgen des Unfalls tragen müssen. Was sollte ich machen? Viele Grüße Martin |
#2
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Erstmal zum Anwalt! Und in jedem Fall einen Gutachter für das Boot und Zugfahrzeug und Trailer beauftragen!
Die Kosten dafür müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
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Gruß Heiko
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#3
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Hallo Martin,
es könnte auch der Spiegel, oder die Spiegelplatte (Transom) beschädigt sein.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#4
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Es kann Probleme bei der Kostenübernahme geben, da Du das KFZ schon in die Werkstatt gebracht hast oder war das mit Absprache der gegnerischen Versicherung?
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Gruß Fabian |
#5
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Ich verstehe deinen Aufwand nicht, was interessiert dich was da kaputt ist und wie das reparariert werden kann.
Für die vollständige Wiederherstellung hat die gegnerische Versicherung zu sorgen. Du solltest vielleicht einen Gutachter finden. Auf keinen Fall solltest du jedoch Eigeninitiativen bezüglich einer Reparatur unternehmen. Und der Propeller gehört nicht zu Gröver sondern neu. Und einen Anwalt brauchst du nicht, du bist doch schon groß und kannst selber telefonieren und schreiben. Einen aus Jux bestellten Anwalt zahlt die Versicherung nämlich nicht.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (27.06.2019 um 17:36 Uhr)
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#6
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Wenn der Spiegel eingedrückt ist, würde ich darüber nachdenken, den Gutachter nach einem Totalschaden zu fragen. Aber Achtung - die Haftpflichtversicherung zahlt maximal nur den tatsächlichen Schaden, also den Zeitwert. Das gilt auch für Reparaturen.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#7
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Die beiden letzten Postings (ich meien 4 und 5) sind, gelinde gesagt, einfach falsch. Natürlich zahlt die Versicherung einen Anwalt, der sich mit der Abwicklung beschäftigt, auch wenn überhaupt leine Zweifel an Schuldfragen bestehen. Und reparieren kannst du dein Auto auch, wann und wo du willst, da brauchst du keine Freigabe der Versicherung, wenn du hinterher noch den Nachweis führen kannst, dass das Teil durch den Unfall beschädigt wurde und du die Kosten nicht willkürlich in die Höhe treibst.
Da bei Booten alles ganz anders ist, als beim Auto, zum Beispiel die Wertermittlung, ist ein Gutachter hier schon dringend angeraten.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#8
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Klar hast Du das Recht auf einen Anwalt der Deine Interessen vertritt. Bei Versicherungen kann man einiges falsch machen. Die Kosten werden von der gegnerischen Patei wenn Schuld am Unfall übernommen.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#9
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Zitat:
Neue Kupplung,neue Auflaufeinrichtung, neue Lichtleiste, neuer Prop, Leihwagen, Gutacher und alles was dann noch auffällt
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#10
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Nee, aber eine Kostenübernahme-Bestätigung entsprechend dem Gutachten, ohne die kann da einiges nach hinten losgehen.
Der ist nicht "angeraten", den sollte man immer beauftragen.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#11
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Deshalb ja der Nachsatz, bitte wenn dann vollständig zitieren.
Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#12
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Zitat:
Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, hat der Geschädigte (in dem Fall du) freie Auswahl der Werkstatt und wenn du schon in einer warst, wirst du dadurch keine Probleme bekommen. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel auch nicht nötig. Ein Gutachten bei größeren Schäden allerdings schon. Auch den Gutachter darfst du dir selber aussuchen. Es macht natürlich trotzdem Sinn, sich im Vorfeld mal mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung zu setzen. Da reicht ein Telefonat um mal Schadennummer etc zu erfragen. Einen Anwalt brauchst du eigentlich erst, wenn die sich weigern sollten etwas zu übernehmen. VG Dom |
#13
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Kann mir mal jemand erklären, woher dieser Anwaltsfetisch kommt? Ich selbst habe in Fällen mit eindeutiger Verschuldensfrage bislang noch nicht erlebt, dass eine Haftpflichtversicherung sich bei der Regulierung querlegt. Und ich bin schon viele Jahre in dem Geschäft.
Und auch, wenn die Übernahme der Anwaltskosten in diesem Fall vermutlich auf Grund der Schadenkomplexität ausser Streit steht - es gibt sehr wohl Fälle, in denen Gerichte dies mit Hinweis auf die Schadenminderungspflicht anders beurteilt haben.
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Cheers, Ingo
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#14
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Ich liebe dieses OLG FF/M Urteil. Treffender hat es noch nie ein Richter in seiner Urteilsbegeündung formuliert....
"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
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Gruß Enno
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#15
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Erfahrungswerte. Seit dem mal eine gegnerische Versicherung versuchte mich über den Tisch zu ziehen.
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Gruß Heiko
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#16
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Ab gesehen davon, kannst Du die Arbeit die Du ohne Anwalt mit der kompletten Abwicklung hättest nicht getend machen. Diese erledigt dann der Anwalt und man kann die Zeit anders nutzen
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#17
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Kann man auch genau gegenteilig sehen. Bis man dem Anwalt alles erklärt hat und jedes Mal mit ihm Rücksprache gehalten hat bei den Nachfragen, vergeht mehr Zeit als wenn man sich selbst drum kümmert
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Viele Grüße Thomas |
#18
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Sorry, aber bei dem was hier schon an Unfug steht: Ab zum Anwalt und nichts anderes.
Generell hat die gegnerische Versicherung Schadenersatz zu leisten, nicht mehr und nicht weniger. Sie hat weder irgendwelche Mitspracherechte, noch darf sie den Gutachter, die Werkstatt oder sonstwas bestimmen. Repariert werden darf u.U. auch über Zeitwert - Stichwort 130%-Regel und Integritätsinteresse. Was Reparaturkosten, ggf. Wertminderungen, Nutzungsausfall usw.. betrifft sind der selber gewählte Gutachter und Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner, in Internetforen ist für Laien nicht feststellbar welche Tipps gut und welche Unfug sind. Beauftragte Fachleute sind haftbar wenn sie falsche Tipps geben. Warum Anwalt? Der Post von Crownline kann es nicht treffender formulieren, den Link dazu habe ich auch unter Favoriten abgespeichert. Damit ist das Thema des gerüchteweise "Aus Jux bestellten und nicht bezahlten Anwaltes" vom Tisch. Wer viele Jahre im Geschäft ist weiß dass er jedem Laien den Anwalt anrät. ;) Beim Anhänger fehlt in der Schadenaufstellung noch ggf. eine Rahmenvermessung, neue Bremsseile und mindestens die Überprüfung der Bremsanlage. Der Schlag von hinten geht voll auf die Auflaufeinrichtung und damit über die Bremsseile auch auf die Bremse. Hab nicht nur einmal schon abgebrochene Bremshebel und gerissene Seile nach Aufprall auf auflaufgebremste Anhänger gesehen. Kupplungskopf gehört ohne Diskussion neu. Auto muss man sich angucken, wenn der Schlag heftig war kann es passieren dass sich die AHK am Auto versetzt hat und die Schraubenlöcher bisschen größer werden. Muss sich halt jemand angucken der weiß worauf er zu achten hat. Gruß von jemandem der seit über 10 Jahren in dem Geschäft tätig ist. Wer wissen will was Alltag ist googelt mal nach carexpert, carcontrol, Kürzungen, Kürzungswahn, Rechnungsprüfung usw.. Es gibt nahezu keinen Haftpflichtschaden mehr der sauber ohne Stress abgewickelt wird. Mit Ausnahme der Leute die den Versicherungen glauben und gar nicht merken dass sie beschissen wurden.
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#19
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Hallo Martin,
einen RA würde ich erst einschalten, wenn die gegnerische Versicherung sich quer stellt. Meist genügt in diesen Fällen auch schon darauf zu verweisen, dass man sich einen RA nimmt, wenn die Sache nicht läuft. Wegen deinem Boot kann ich dir einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Wiesbaden für das Boots-und Schiffbauerhandwerk empfehlen. falls du noch keinen hast. Dann hast du Gewissheit, welche Schäden verursacht wurden. Beim Trailer ist es am einfachsten eine kpl. neue Lichtleiste zu kaufen. Kostet zwischen 200 € und 450 € (z. B. https://www.wiedemann-fahrzeugtechni...-leuchten-sets). Kupplungsmaul würde ich auf jeden Fall erneuern, evtl. auch die Auflaufeinrichtung. Kosten nicht die Welt. Schau mal hier bei Wiedemann. Die haben alle gängigen Hersteller (Alko, Knott, BPW, Peitz) https://www.wiedemann-fahrzeugtechni...v-deichsel?p=1 Weiterhin Achse, Rahmen, Räder und Bremsen kontrollieren.
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Viele Grüße Thomas |
#20
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Zitat:
Die wenigsten Versicherungen haben heute noch ein gesteigertes Interesse, Fälle vor Gericht auszutragen. Es sei denn, es gibt Zweifel an der Haftung oder dem kausalen Schadenumfang. Aber selbst dann wird erst sorgfältig geprüft und nicht von Vornherein abgelehnt. Ziehe ich selbst Kausalitäten in Zweifel, so verlangt man von mir (zu Recht) fundierte Nachweise. Gleichzeitig bekomme ich genug Fälle zur Prüfung auf den Tisch, bei denen - insbesondere bei fiktiver Abrechnung - sehr wohl versucht wird, die Forderungen äusserst Vorteilhaft zu Gunsten des Geschädigten zu formulieren. Und zwar in einem Ausmaß, das oftmals jegliche Objektivität und jeglichen Praxisbezug vermissen lässt. Ein guter Kollege von mir hat vor Jahren über eine halbe Mio Euro in sein Laborequipment für forensische Untersuchungen investiert. Und 99% aller Fälle, die ihm vorgelegt werden, erweisen sich als astreiner Versicherungsbetrug. Der Laie würde staunen, was sich heute alles nachweisen lässt. Es gibt sicher schwarze Schafe. Das aber auf beiden Seiten (wohlgemerkt mit einem deutlichen Überhang bei den Anspruchstellern)! Und demnach kann ich auch gut nachvollziehen, dass eben immer auch ein gewisses Misstrauen mitschwingt.
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Cheers, Ingo Geändert von Shearline (27.06.2019 um 21:01 Uhr) |
#21
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Zitat:
Reine Zockerei, vor Gericht geht es fast nie, in den meisten Fällen wird spätestens bei Klagezustellung gezahlt wenn die merken man meint es wirklich ernst. Leider. Liegt aber auch daran dass die meisten für 3stellige Summen nicht klagen wollen, das wissen auch die Versicherer. Da fehlen immer so Summen wo die genau wissen dass die meisten Geschädigten - und selbst einige Anwälte - keinen großen Terz machen. Da kann man auch mal einen Prozess verlieren, in Summe ist das Spielchen Gewinn für die Versicherer. Das von Crownline zitierte Urteil kommt nicht von ungefähr ... Auch gut in der Begründung das Eisenacher Gericht: AG Eisenach, Urt. v. 17.11.2016 – 57 C 175/16 IWW Abruf-Nr. 190248 • „Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“
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#22
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Zitat:
Und in dem hier geschilderten Fall wird ohne Anwalt und Gutachter gar nichts gehen. Wir wissen alle, was Reparaturen an unseren Spielzeugen kosten und da würde ich keinerlei Risiko eingehen um nachher auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Viele Grüße Stefan
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#23
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Zitat:
Was mir dabei besonders auffält: diesseits der Grenze kommen Anwälte nur in absoluten Ausnahmefällen ins Spiel. Auf Eurer Seite hingegen ist es fast schon genau umgekehrt. Sah ich mir im Zuge einer Gutachtenrevision 2 identische Schadenbilder an, so konnte ich regelmäßig darauf wetten, dass der Schaden an einem deutschen Fahrzeug deutlich höher bemessen wurde - selbst wenn man Ersatzteilkosten und Stundenverrechnungssätze auf ein gleichwertiges Niveau brachte. Und der Grund dafür ist schnell gefunden: Auch, wenn es vielen hier nicht schmecken wird - meines Erachtens hat sich in Deutschland mittlerweile ein fast schon absurdes Sicherheitsdenken etabliert, mit dem die Reparaturkosten in die Höhe getrieben werden. Achsteile oder Anhängevorrichtungen nur mal als Beispiel genannt. Da wird fleissig darauf los erneuert, obwohl ich in zahlreichen Fällen eindeutig nachweisen konnte, dass die Belastungen von betreffenden Bauteilen im Fahrbetrieb deutlich höher ausfallen, als im Zuge eines Unfallschadens. Aus Haftungsgründen traut sich jedoch kaum jemand dagegen aufzutreten. Habe ich Reparaturwege mit deutschen Werkstätten besprochen, so konnte bei sicherheitsrelevanten Punkten den Kundendienstmeister durch's Telefon schwitzen sehen, während man hierzulande scheinbar noch in der Lage ist, die Dinge realistisch zu beurteilen. Kann man jetzt sehen, wie man will. Wenn man sich mit diesem ganzen Sicherheits- und Anwaltswahn wohler fühlt, dann soll es eben so sein. Am Ende fliessen all diese Kosten sowieso wieder in die Prämien mit ein.
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Cheers, Ingo |
#24
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Hatte im Frühling einen Schaden in Griechenladn. Ein deutscher ist mit mit sienem WoMo rückwärts in meine Auto gefahren. Heckscheibe/Tür kaputt.
Muss sagen, Abwicklung war scheinbar total komisch: Die Schadenverusachenden Leute waren total nett, haben mich im Laden gesucht, weil ich nicht vor Ort war. Dann haben sie mir noch mein Gespann im Garten für die 2 Wochen Urlaub gelagert, nen Plastik zum Zukleben gabs auch noch, ein Bier auch... Die Huk hat dann zurück in der CH auch alles bezahlt, nehm ich mal an, habe jedenfalls seit Monaten keine Rechnung gekriegt. Die Karrosseriebude hat mir sogar noch was an der Fahrertür gelackt (umsonst). Das war aber nicht Versucherungsbetrug, sondern er hat es halt einfach noch obendrein "gratis" gemacht. VW hätte das im Leben nie gemacht, klaro. Hatte wohl Glück gehabt im Unglück.
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#25
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Zitat:
Fahr ich mir ne Beule in den Kotflügel oder den Stossfänger geh ich hier zu unserem Dorfkarosseriebauer. Kostet € 80,-- und wird besser als je zuvor. (Wenn man jetzt noch USt und ordentliche Papiere wollte, werden es vielleicht €200,--). Mit demselben Schaden in den Sternentempel werden das € 1.100,-- plus ? Neue teilchen dran. (Dabei kann es sein, dass die Lackierarbeiten vom selben Betrieb in meinem Ort gemacht werden ). Ist das jetzt fremdverursacht und geht über ne Versicherung, klar da will man ja keinen Finger krümmen, sich um nichts kümmern und am Besten noch gleich ein paar sonstige kosmetische Dinge mitgemacht haben: Dann kostet das am Ende schnell mal € 5.000,--. Die Werkstatt fasst richtig in die vollen, dazu mit Wertminderung und Mietwagen und allem pipapo..... Klar. Zuuu Recht. Aber deswegen zahlen wir halt heute nach Ü30 Schadensfreien Jahren nen entspannten 1.000er pro Jahr, wenn´s reicht. Gut, jetzt in dem Fall mit "einer ist auf den Z gekracht" ist´s schon blöd das einzuschätzen. Welle krumm ? usw. Aber wenn man mal ganz ehrlich ist: Wenn an dem Z netmal die Finne ab ist, sollte man doch annehmen können, dass ganz vorne an der Deichsel und AHK so viel gar nicht losgewesen sein kann
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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