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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.07.2015, 10:10
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Standard Auffahrunfall mit Trailer auf der Autobahn

Hallo liebe ,

gestern hat sich auf der Urlaubs-Heimreise von Lemmer der Albtraum eines jeden Trailerfahrers für mich verwirklicht.
Kurzzeitig stockender Verkehr auf der A2 bei Bottrop, bis fast zum Stillstand abgebremst, da tat es von hinten einen ordentlichen Ruck - ich sah im Spiegel schon die Fetzen fliegen...
Mein belgischer Hintermann ist mir während seines wohl iemlich starken Bremsmanövers auf den Trailer aufgefahren!
Nach der Schadenaufnahme durch die Autobahnpolizei hab ich mich dann noch die letzten 200km bis Kassel gequält, ich hatte das Glück dass die Blinker und ein Bremslicht noch funktionierten.
Nun ist meine Frage, wir schätzt ihr den Schaden ein? Am Motor ist defenitiv das Unterwasserteil und der Propeller hinüber. Ich gehe davon aus, dass auch die Motorhalterung etwas abbekommen hat. Was ich nur gar nicht einschätzen kann, wie sieht es mit dem Spiegel aus? Äusserlich ist erstmal nichts zu erkennen. Muss man mit einkalkulieren, dass er auch etwas abbekommen hat?

Viele Grüße

Kolja
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  #2  
Alt 19.07.2015, 10:15
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Au Backe, Kolja!
Lass das so schnell wie möglich von einem Sachverständigen prüfen. Allein schon wegen der Beweissicherung. Deine Befürchtungen könnten sich in jedem Punkt als "wahr" erweisen und dann kann's richtig teuer werden. Von Mutmaßungen an Hand von Fotos hast Du in Wahrheit nicht viel!

Die AB Halterung würde ich allein schon aus Sicherheitsgründen für eine Erneuerung vorsehen. Kleine Risse können sich dem Auge leicht entziehen.
__________________
Cheers, Ingo
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  #3  
Alt 19.07.2015, 10:22
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Ja, morgen werde ich mal zu einem Sachverständigen für Boote fahren, mal schauen was der sagt. Der komplette Stoß wurde hat vom Motor aufgenommen, was man ja auch super anhand der Lichtleiste erkennen kann. Vielleicht hat ja jemand schonmal eine Ähnliche Sache hintersich und kann seine Erfahrungen berichten. Ich werde euch jedenfalls auf dem laufenden halten.
Viele Grüße

Kolja
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  #4  
Alt 19.07.2015, 10:34
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Solche Schäden kannst Du kaum vergleichen. Man sieht das ja oft an PKWs. Von aussen 2 idente Schadenbilder - beim Einen hat's nur den Stossfänger erwischt, beim anderen auch das Heckblech usw... mit 2000 bis 3000 Euro höherem Schaden, weil der Stossfänger einfach nur elastisch verformt war.

Hier ist's ähnlich. Der Schaft ist einigermaßen massiv und kann schon gut Kräfte aufnehmen. Die entladen sich aber spätestens an der Halterung und am Spiegel.

Das muß man sich wirklich ganz genau ansehen.
__________________
Cheers, Ingo
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  #5  
Alt 19.07.2015, 10:42
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Haarrisse kannst du nicht sehen und er ist ja schon ordentlich drauf gesemmelt
Der Motor hat ja alles aufgefangen sieht man ja anhand der verformten Stoßstange
Also hat der Motor und der Spiegel am meisten ab bekommen.
Ich hoffe du findest einen dementsprechend guten Gutachter , ich kenne leider keinen in unserer Region ....
__________________
Gruß Wolf
Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser
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  #6  
Alt 19.07.2015, 10:52
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.....und nicht nur an das Boot denken.

Vor Jahren / Jahrzehnten ist mir jemand relativ langsam auf
die Anhängerkupplung (Renault Clio) gefahren.
Nichts aber gar nichts war zu sehen.....wenn da nicht der
kleine Knick im Dach gewesen wäre....
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #7  
Alt 19.07.2015, 10:57
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Hallo Kolja,

ohne Gutachten wird der tatsächliche Schaden an Deinem Boot nicht eindeutig zu bestimmen sein.

Darüber hinaus würde ich Dir empfehlen mit Deinem Zugfahrzeug mal in eine Vertragswerksatt zu fahren und überprüfen zu lassen ob evtl. die Befestigung
der Anhängerkupplung gestaucht ist oder sich was verzogen hat.

Wenn der Unfallhergang und die Schuldfrage eindeutig geklärt sind, muß die Versicherung des Verursachers im Rahmen der Mängelbeseitigungskosten auch die
Gutachterkosten übernehmen.

Allerdings solltest Du VORHER mit der Versicherung des Verursachers klären, ob diese einen eigenen Gutachter bestellen möchte, oder man Dir die Auswahl hier überläßt.

Gruß
Alexander II.
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  #8  
Alt 19.07.2015, 11:01
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen

Allerdings solltest Du VORHER mit der Versicherung des Verursachers klären, ob diese einen eigenen Gutachter bestellen möchte, oder man Dir die Auswahl hier überläßt.

Gruß
Alexander II.

Im Haftpflicht-Fall hast Du jedenfalls das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Im Zweifelsfall schalte auch die Rechtsschutz ein und fahr der gegnerischen Versicherung gleich mit Anwalt auf. Kuschelweichkurs bringt selten was in solchen Fällen.
__________________
Cheers, Ingo
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  #9  
Alt 19.07.2015, 11:03
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Belgische Versicherung ... das kann lustig werden.

Als Gutachter empfehle ich die Fa. Hillmann in KS / Kaufungen.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #10  
Alt 19.07.2015, 11:08
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Also das Gutachten für Auto und Trailer ist so gut wie geklärt, da ich selbst in dem Bereich tätig bin Zur Firma Hillmann werde ich morgen auch hinfahren, mit Herrn Hillmann hatte ich schon mehrfach zu tun.
Ich hbe ziemlich Glück, der Belgier ist bei der Allianz, da sollte es schon laut dem aufnehmenden Polizisten wohl keine Probleme geben
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  #11  
Alt 19.07.2015, 11:11
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Zitat:
Zitat von bootsmotor Beitrag anzeigen
Ich hbe ziemlich Glück, der Belgier ist bei der Allianz, da sollte es schon laut dem aufnehmenden Polizisten wohl keine Probleme geben

Haste Glück gehabt.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #12  
Alt 19.07.2015, 11:14
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Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Im Haftpflicht-Fall hast Du jedenfalls das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Im Zweifelsfall schalte auch die Rechtsschutz ein und fahr der gegnerischen Versicherung gleich mit Anwalt auf. Kuschelweichkurs bringt selten was in solchen Fällen.
Das mit dem eigenen Gutachter im Haftpflicht-Fall stimmt nur bedingt. Ich will hier aber keine juristische Diskussion vom Zaun brechen.

Im übrigen verfüge ich über keine hellseherischen Fähigkeiten um beurteilen zu können ob der TE überhaupt über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Ich denke das der TE erwachsen genug ist letzlich die richtigen Entscheidungen zu treffen ggf. unter Einschaltung eines RA, was meine Empfehlung wäre.

Gruß
Alexander II.
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  #13  
Alt 19.07.2015, 11:17
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Du wirst nicht umhinkommen ein Gutachten erstellen zu lassen. Hatte vor 2 Jahren die gleiche Scheiße allerdings zu Beginn der Reise. Der Sachverständige nimmt das Boot, den Trailer und auch das Fahrzeug in Augenschein wird nen ordentlichen Bericht mit Fotodokumentation anfertigen und dieser wird zur gegnerischen Versicherung weitergereicht. Bei mir entstand damals ein Sachschaden von 4900 €. Rechtsanwalt hinzunehmen ist immer besser. Denke mal du hattest auch Zeugen die möglicherweise bei einer Gerichtsverhandlung hinzu gezogen werden.
__________________
Gruß Sascha
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  #14  
Alt 19.07.2015, 11:18
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Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo,
Natürlich hast Du im eindeutigen Haftpflichtfall das Recht den Gutachter selbst zu Bestimmen. Und Du darfst auch einen Anwalt hinzuziehen - Rechtsschutz ist nicht nötig , da dies von der Haftpflichtversicherung des Gegners übernommen werden muss - aber wie gesagt , die Schuldlage muss eindeutig sein und der Gegner sollte Versichert sein .

Viel Erfolg.
Tobias
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  #15  
Alt 19.07.2015, 11:20
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen
Ich denke das der TE erwachsen genug ist letzlich die richtigen Entscheidungen zu treffen ggf. unter Einschaltung eines RA, was meine Empfehlung wäre.

Gruß
Alexander II.
Nun, ich denke, dass die meisten hier erwachsen sind.
Heißt das, man soll keine Tips mehr geben, oder was?

Ich hab's nur gut gemeint. Und ich verdien mit solchen Angelegenheiten auch meine Brötchen (übrigens häufig von Anwälten beauftragt).

Die Sinnhaftigkeit solcher Kommentare kann ich daher nicht wirklich nachvollziehen.
__________________
Cheers, Ingo
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  #16  
Alt 19.07.2015, 11:20
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Zitat:
Zitat von Don P Beitrag anzeigen
Belgische Versicherung ... das kann lustig werden.

Als Gutachter empfehle ich die Fa. Hillmann in KS / Kaufungen.

Das geht über das Büro grüne Karte, die einen Korrespondenzversicherer einschalten, kein Problem. Anwalt ist eigentlich in diesem Fall anzuraten, weil Versicherer von Natur aus leistungsunwillig sind und von der Advokatenfraktion zahlungswillig gemacht werden müssen. Ansonsten diskutieren die Assekuranzheinis über jeden Schadensposten.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #17  
Alt 19.07.2015, 11:27
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sanicoe sanicoe ist offline
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Ach so, noch etwas: Ich habe meinen Gutachter selbst bestimmt und der wurde auch ordnungsgemäß bezahlt. Das Gutachten kostet ca. 750 € und wurde von der Gegnerversicherung ohne Beanstandung anerkannt. Im schlimmsten Falle lassen die dann ein Gegengutachten erstellen.
__________________
Gruß Sascha
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  #18  
Alt 19.07.2015, 11:43
gezzi gezzi ist offline
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Ich bin selbst in dem Bereich beruflich tätig und habe damit zu tun.
Im Haftpflichtschadenfalle hast Du freie Auswahl eines Kfz-Sachverständigen.
Auch die Kosten eines Anwalts muss die gegnerische Versicherung tragen.

Anrufen, Schaden melden und sich die Schadennummer geben lassen.
Will die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken, einfach auf eigenen Gutachter verweisen.
Danach können Sie gerne den eigenen schicken. Der Versicherungsgutachter arbeitet halt im Sinne der Versicherung..meist zum Nachteil des Kunden.


So auf den ersten Blick:
Neue Lichtleiste mit Schubstange
Neues Unterwasserteil mit Propeller
Sollte der Motor in einer Transportstellung "fest" verankert gewesen sein, dann definitiv neue Halterung inkl. Austausch aller beweglichen Teile.
Ich weiß jetzt nicht, "wie" der Motor oben gehalten wird, sollte das durch die Trimmung oder ähnliches geschehen, ebenfalls Austausch aller dafür benötigten beweglichen Teile.
Prüfung der Anhängerkupplung und des Spiegels ebenfalls. GFK/Holz gibt bis zu einer gewissen Dehnung nach, danach bricht es. Am besten mal von innen nach Haarrissen schauen.


Gruß Dennis
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  #19  
Alt 19.07.2015, 11:45
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von gezzi Beitrag anzeigen
So auf den ersten Blick:
Neue Lichtleiste mit Schubstange
Neues Unterwasserteil mit Propeller
Sollte der Motor in einer Transportstellung "fest" verankert gewesen sein, dann definitiv neue Halterung inkl. Austausch aller beweglichen Teile.
Ich weiß jetzt nicht, "wie" der Motor oben gehalten wird, sollte das durch die Trimmung oder ähnliches geschehen, ebenfalls Austausch aller dafür benötigten beweglichen Teile.
Prüfung der Anhängerkupplung und des Spiegels ebenfalls.

Gruß Dennis
Gute Ferndiagnose, Herr Kollege
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Cheers, Ingo
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  #20  
Alt 19.07.2015, 11:54
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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Egal wie das rechtlich ausgeht,
Rundlauf der Propellerwelle unbedingt prüfen!
__________________
Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #21  
Alt 19.07.2015, 12:11
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sanicoe sanicoe ist offline
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Junge wollt ihr euch jetzt hier bekriegen oder diskutieren wir weiter über den Schaden den TO durch Unachtsamkeit des Beteiligten Fahrzeugführers erlitten hat?
Sowas ist extrem ärgerlich sei es am Ende oder zu Beginn eines Urlaubs.
__________________
Gruß Sascha
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  #22  
Alt 19.07.2015, 12:17
gezzi gezzi ist offline
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Leute, es ist Sonntag, bleibt doch mal geschmeidig. Es ist unser Hobby, in unserer Freizeit. Da muss man sich nicht noch aufregen.

@Ölfinger bei so einem Schaden tauscht man das komplette UWT inkl. Wellen und Lager.
Da gibts keine Diskussion.


Rechtsschutz bräuchte man jetzt nicht unbedingt, da die Versicherung den Anwalt eh zahlen muss. Bzw. kann man sie schon in Anspruch nehmen, aber zahlen muss der Gegner.
Ich war früher auch immer der Meinung, einen Anwalt bräuchte man nicht.
Konnte bis jetzt immer alles so durchboxen. Doch dann sind die Versicherer in den "Sparwahn" geraten.
Hier mal 100€ für Lack gestrichen, hier mal 50€ für die Verbringung gekürzt, Nutzungsausfall runtergesetzt usw.

Seitdem empfehle ich meinen Kunden direkt einen Anwalt, jetzt klappts auf einmal ganz wunderbar
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  #23  
Alt 19.07.2015, 12:17
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Junge wollt ihr euch jetzt hier bekriegen oder diskutieren wir weiter über den Schaden den TO durch Unachtsamkeit des Beteiligten Fahrzeugführers erlitten hat?
Sowas ist extrem ärgerlich sei es am Ende oder zu Beginn eines Urlaubs.
Sorry für den OT... hab soeben die "Ignorier" Funktion hier entdeckt.
Ein User ist demnach nur mehr Phantom für mich
Tolles Feature!
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Cheers, Ingo
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  #24  
Alt 19.07.2015, 12:19
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Unschöne Sache. Nimm dir einen Anwalt der darauf spezialisiert ist und einen Gutachter der von Booten und von Fahrzeugen etwas versteht-zur Not für jeden Bereich einen extra Spezialisten. Den Anwalt und den Sachverständigen muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Dass der Verursacher ein ausländisches Fahrzeug ist, hört sich erst mal schlimmer an als es ist. Die ausländische Versicherung wird durch eine deutsche "Partnerversicherung" abgewickelt, wenn der Unfall in Deutschland passiert ist. Dauert zwar ein bisschen länger als normal, funktioniert aber. Wir haben dieses Jahr eine ähnliche Konstellation mit einem tschechischen Lkw und einem deutschen Pkw gehabt. Hat funktioniert-möchte ich aber nicht ohne Anwalt durchziehen.
__________________

Ciao
Barracuda

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  #25  
Alt 19.07.2015, 12:26
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Zitat:
Zitat von gezzi Beitrag anzeigen
Ich war früher auch immer der Meinung, einen Anwalt bräuchte man nicht.
Konnte bis jetzt immer alles so durchboxen. Doch dann sind die Versicherer in den "Sparwahn" geraten.
Hier mal 100€ für Lack gestrichen, hier mal 50€ für die Verbringung gekürzt, Nutzungsausfall runtergesetzt usw.

Seitdem empfehle ich meinen Kunden direkt einen Anwalt, jetzt klappts auf einmal ganz wunderbar
Vor allem dann, wenn es um weniger "offensichtliche" Beschädigungen geht, wird ja oft wegretuschiert. Argumentiert man im Gegengutachten dann allerdings mit "Sicherheitsrelevant", dann findet sich seltsamerweise keiner mehr, der die Haftung im Ausschlußfall übernehmen möchte. In dem Fall würde das jedenfalls auf die AB Halterung, die AHV und in einem gewissen Rahmen auch den Spiegel anzuwenden sein. Bei letzterem würde ich mich jedenfalls nicht mit einer reinen Sichtprüfung abspeisen lassen.
__________________
Cheers, Ingo
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