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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootskauf ohne MwSt Nachweis
Moin Jungs,
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wie das Thema schon sagt, habe ich vor ein gebrauchtes Boot in Holland von privat zu kaufen mit Trailer. Der Verkäufer hat aber kein Nachweis über die bezahlte MwSt bzw die original Rechnung. Das Boot kommt aber von den großen Händler Watersportparadise. Bj ist 2008 . Ich weiß auch das Thema gab es schon öfters , möchte aber noch mal eure Hilfe dazu. Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ? Würdet ihr die Finger davon lassen oder wie geht man damit um. Sonst habe ich immer nur bei Händlern gekauft und hatte das Problem so noch nicht.
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Warum braucht man eine Musikanlage wenn man den schönen Sound vom V8 hören kann ? Zugpferd Audi SQ 7 V8 Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico |
#2
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Ich sag mal so, diese Woche wurde erst ein Bekannter in der Bremer Ecke nach Mehrwertsteuernachweis kontrolliert.
Ich selbst hab keine, die Boote sind aber alt genug, so daß ich das auch nicht brauche. |
#3
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@Ein Boot was den 3 oder beispielsweise 5 Besitzer hat da haben doch die wenigstens einen Nachweis ?
Nein, es geht um den MwSt Nachweis des Erstkäufers. Ist der nicht mehr vorhanden, gibt es ein Problem.
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#4
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Zitat:
Dann ruf den Nico Kolvenbach (Watersportparadise) doch mal an und frag Ihn ob er Dir den MwST Nachweis ausstellen würde. Hat Siegel bei mir auch für ein paar Taler gemacht. |
#5
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Interessant! Wie soll der Händler eine ausstellen,wenn er selber keinen Nachweis hat für das Boot ?! Wenn ich das richtig sehe, dann brauchht man einen Nachweis vom ersten Kauf /Einfuhr des Bootes. Mein Boot wird jetzt bald 29 J. ,selbst wenn ich eine hätte, wer bitte sollte sie heute noch entziffern können,weil sie auf keinen fall mehr lesbar wäre !!! Gedruckte jedenfalls nicht !Handschrifftliche ebnen so.
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#6
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Zitat:
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#7
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Zitat:
Aber ist ja schon 11 Jahre her wo es verkauft wurde.
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#8
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Stichwort Kundenauftrag?! Was ist denn mit Privatverkauf ? Selbst hier im Froum können jede menge Leute bei einem Verkauf diesen Nachweis nicht erbringen,schätze ich mal.
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#9
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Das denke ich auch fast , dass die wenigsten es nachweisen können.
Aber man benötigt es ja anscheinend sonst zahlt man wohl oder übel. Oder wie geht man mit der Angelegenheit um
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#10
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Habe extra deswegen bei meinem Finanzamt angerufen um so etwas zu klären,bin aber jetzt müde und gehe schlafen,schreibe morgen mehr dazu !
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#11
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Zitat:
die Steuerliche Regelung ist ja eindeutig, nicht nur durch den Fiskus. GRUNDSÃTZLICH gilt: Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, gelten für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen folgende Daten: Schweden, Finnland und Österreich vor dem 1. Januar 1997; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 1. Mai 1996; Bulgarien und Rumänien vor dem 1. Januar 1999; Kroatien ab dem 01.07.2013. Quelle: „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wasserfahrzeugen“ der Bundesfinanzdirektion Nord Zitat:
Zusammengefasst ging es darum, das ein Käufer ein Boot aus 2. Hand erwarb und im Kaufvertrag stand, das der Verkäufer genau diesen auch von dir gewünschten Umsatzsteuernachweis nachgeliefert bekommt. Das hat der Verkäufer aber nicht gemacht, so kam es zu dem Prozess. Das Urteil: „Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“ Was heißt das für dich? Das kommt darauf an was in deinem Kaufvertrag steht. Solltest du bezüglich der Umsatzsteuerbescheinigung keine Vereinbarung getroffen haben, suche den Erstbesitzer und hoffe das er dir z.b. mit der Original Rechnung helfen kann. Hat er diese nicht ( mehr ) und auch der (Neuverkaufs-) Händler hat keine Unterlagen mehr, so kann dir vieleicht das an seinem zu dem Kaufdatum zuständige Finanzamt weiterhelfen. Ggf. wurde das Boot nach "Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz" versteuert. Und für die Zukunft folgende Tipps:
Gruß Stefan
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Ncah eienr Stidue der Cmabirdge Uinvrestiaet ist es eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stiele snid. Der Rset knan total falcsh sein und men knan es onhe Porbelme leesn.
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#12
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die Mehrwertsteuer kann dir in dem Fall egal sein, da das Boot in der EU erworben wurde
wenn du jetzt noch eine Kopie der alten NL Zulassung hättest wäre alles perfekt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#13
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Keine Ahnung wie es in NL ist aber in D gibt es keinen MwSt-Nachweis, wenn das Boot von Privat angekauft wurde. Es erfolgt nur eine sogenannte Differenzversteuerung.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#14
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... am einfachsten ist doch... kaufen, und gleich damit zum Zoll, mit den Papieren die man dazu hat....vor allem den Kaufvertrag (ob gewerbl. oder privat spielt keine Rolle), damit bekommst du dort ein T2L Formular ausgestellt und der Käse ist gegessen.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (12.08.2019 um 08:49 Uhr) |
#15
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Moin,
wir hatten vor 3 Monaten Besuch vom Zoll in Kühlungsborn. Die wollten den Mehrwertsteuernachweis sehen. Freundlichkeit war bei dem Besuch nicht gegeben. Ich wurde dann aufgefordert den Nachweis innerhalb von 3 Wochen nachzuliefern. Ich habe dann fristgerecht die komplette Historie (ohne MwSt Nachweis) abgeliefert. Eine Bestätigung habe ich nicht bekommen. Erst nach Anruf - Freundlichkeit wieder ganz weit unten - wurde mir mündlich bestätigt, dass die zahlreichen Dokumente angekommen sind. Seit dem Telefonat habe ich nichts gehört. Da aber der Zoll gewissenhaft arbeitet kann noch was kommen. 1. Das Boot wurde in der EU gekauft (exakt 10 Jahre und einen Monat am Tag des Zoll Besuches) mit lückenloser Dokumentation der Stationen und Vorbesitzer. 2. Ich habe den Absatz mit der Übernahme der Kosten durch den Vorbesitzer im Vertrag. 3. Habe ich beim Bootshändler nachgefragt und sofort eine Rechnungskopie erhalten. Daher gehe ich davon aus, dass ich auf der sicheren Seite bin. Daher aufgepasst beim Gebrauchtbootkauf.
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Viele Grüße von Jürgen
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#16
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Dann hast du doch den MwSt Nachw
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#17
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den Nachweis habe ich aber erst angefordert nachdem die Herren vom Zoll da waren.
Es ist nur ein Ausdruck der Rechnung. Ohne Stempel oder Unterschrift.
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Viele Grüße von Jürgen |
#18
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Zitat:
Und genau wie Du würde ich es auch machen. Einfach den ersten Verkäufer kontaktieren und sich eine Kopie der MwSt-Rechnung aus dem Archiv geben lassen. Erspart einem eine Menge Ärger und unruhige Nächte. Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk |
#19
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Zitat:
Habs mal hier angehängt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Ich wollte gerade anmerken, es kann Dir doch scheissegal sein, wenn Du die holländische Zulassung vom Vorbesitzer mitbekommst. Dann ist das Boot damit bereits amtlich innerhalb der EU.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#21
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Das Boot ist zwar aus der EU aber kommt aus den USA.
Beim Zoll kann mir telefonisch keiner genaue Auskunft geben. Habt ihr denn selber alle noch die original Rechnung ?
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Warum braucht man eine Musikanlage wenn man den schönen Sound vom V8 hören kann ? Zugpferd Audi SQ 7 V8 Sportliche und schnelle Grüße aus HH , Nico |
#22
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Moin,
Meine Suesse ist 30 Jahre alt, gebraucht in Deutschland gekauft. Originalrechnung nicht vorhanden, wozu auch. Ich sehe da keine Probleme, wie bei tausend anderen Sachen die man gebraucht ohne Originalrechnung kauft oder kaufen kann.
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#23
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dazu stellt sich mir die Frage, warum ich einem Käufer unbedingt über meine originale Kaufrechnung von früher auf die Nase binden möchte, was ich seinerzeit dafür bezahlt habe...
Das geht ihn eigentlich nichts an und wäre für mich in Preisverhandlungen nicht immer förderlich.
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Gruß - Georg
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#24
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Zitat:
Ich habe auch mal bei Ebay ein Objektiv mit Garantie und Originalrechnung gekauft. Beim Erhalt des Pakets habe ich dann gesehen, dass ich mehr bezahlt habe als den ursprünglichen Neupreis. Aber trotzdem weniger als als wenn ich selbst neu gekauft hätte.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#25
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Beim erstmaligen Inverkehrbringen in der EU wird die Steuer fällig. War das Boot schon drei Jahre innerhalb der EU zugelassen (um auf volle Sicherheit zu gehen, nach 10 Jahren wäre selbst eine derartige Straftat verjährt) dann ist das rechtlich nicht mehr relevant. Ein derartiger Nachweis der Zulassung ist zumindest in Deutschland schwierig ohne entsprechnde Quittung der Zulassung. Derartige Zulassungsdaten werden ja angeblich beim WSA nach drei Monaten gelöscht.
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