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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailer verkaufen welche Papiere?
Hallo, ich beabsichtige meinen Trailer Bj 1987 1300kg zu verkaufen. Nun meine Frage, welche Papiere benötige ich. Ich denke TÜV Bericht ist klar, aber einen Fahrzeugbrief habe ich nicht, nur einen Fahrzeugschein. Ich habe mal gehört das Anhänger mit grünem Kennzeichen keinen Fahrzeugbrief bekommen haben?
Mfg Kevin |
#2
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Nur Schein und TÜV Papiere! Mehr gibt es nur, wenn der Anhänger mal schwarze Kennzeichen hatte. Bei grünem Kennzeichen gibt es wie schon geschrieben keinen Brief
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Gruß Fabian |
#3
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Das stimmt auch, das Sportgeräteanhänger ohne Zulassung nur eine ABE hatten. Früher hat man sich an diese Anhânger einfach das Kennzeichen vom Zugfahrzeug gebaut und ist da so mit los gefahren. Das hat sich denn irgendwann Mal geändert und die Anhänger mussten zur HU und bekamen ein grünes Kennzeichen zugeteilt. Irgendwo müsste die Zulassungsstelle ja Aufschreiben, welche Nummer man denn hat, also gab es eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 dazu. Aber eine ABE vom Hersteller solltest Du schon haben
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#4
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Ich habe nur einen Fahrzeugschein und TÜV Papiere. Diese ABE habe ich nicht. Wird wohl auch schwer eine zu bekommen, den Hersteller gibt es nicht mehr (Wiens Safety Trailer).
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#5
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Wie bist du denn an den Schein und das Nummernschild gekommen, ohne ABE des Herstellers.
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#6
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Einen Fahrzeugbrief gibt es schon lange nicht mehr!
Das Ding heißt bereits seit etlichen Jahren "Zulassungsbescheinigung Teil 2" und diese kann man sehr wohl bei der Anmeldung des Trailers zusätzlich ausstellen lassen - die ABE wird dann eingezogen bzw. ungültig gestempelt! Zitat:
...regulär gibt es nur die Zulassungsbescheinigung Teil1 welche den "Fahrzeugschein" darstellt! |
#7
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Den Zettel meinte ich auch
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#8
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Zitat:
neben dem Fahrzeugschein (heute Zulassungsbescheinigung Teil 1) musst du noch eine ABE/Gutachten oder Fahrzeugschein haben. Die ABEs waren meistens grün, rot oder grau. Such mal in deinen Unterlagen. Manchmal haben sich Vorbesitzer auch einen Fahrzeugschein o. neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausstellen lassen und die ABE wurde entwertet oder eingezogen.
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Viele Grüße Thomas
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#9
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So ich habe jetzt alles durchsucht, einen Brief oder eine Betriebserlaubnis kann ich nicht finden. Auf Grund des grünen Kennzeichens weiß ich auch nicht ob es jemals einen Brief gab. Wie kann man das herausfinden? Oder woher soll ich eine Betriebserlaubnis bekommen, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt? Ich habe nur TÜV und Fahrzeugschein. Kann ich den Trailer mit diesen, vorhandenen Unterlagen verkaufen?
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#10
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In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 müsste im Feld 16 eine Nummer stehen, das wäre die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 - steht dort keine Nummer gabs für den Hänger keine Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Zitat:
Zitat:
Hauptsache du machst einen Kaufvertrag..... |
#11
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Alles richtige Antworten. Gilt für Trailer oder Fahrzeuge die nach 2000 oder wann die Umstellung war und das erste mal zugelassen worden sind.
Der Trailer von Kevin ist aber Bj. 1987. Zu der Zeit gab es einen Brief und einen Schein. Der Schein war grün. Also wenn du deinen Trailer verkaufen möchtest brauchtst du den Brief, Schein und den Tüvbericht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#12
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Zitat:
...insofern gilt das auch für Trailer und Fahrzeuge die nach diesem Datum umgemeldet wurden aber zuvor schon zugelassen waren... ...wie lange sich der Trailer im Besitz des TE befindet, darüber hat er sich aber nicht geäußert! Zitat:
...ein Fahrzeugbrief (aber nur ziemlich selten dass das vorkam) wie auch die neumodische Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde/wird nur auf verlangen ausgestellt - dann gibt es allerdings auch keine Betriebserlaubnis, denn diese dient quasi als Briefersatz. |
#13
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Von mir aus hieß der Brief dann Betriebserlaubnis.
Auf jeden Fall wenn der Anhänger durchgehend "Angemeldet" war muß er beides beim Verkauf übergeben. Als der Trailer gebaut wurde brauchten die Dinger noch nicht mal Tüv und als Kennzeichen kam das vom Zugfahrzeug dran.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#14
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Wenn das entsprechende Dokument nicht mehr vorhanden ist kann er nicht beides beim Verkauf übergeben ...
....muss er auch nicht - denn so ein Fahrzeug kann auch ohne Papiere völlig legal den Eigentümer wechseln! Ob er oder der Käufer sich um die Neuaustellung der Papiere kümmert, ist schnurtz-piep-egal - kümmert sich der Käufer darum, ist das im Gesamten weniger Lauferei und weniger Kosten! |
#15
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Unter anderem fragte er welche Papiere er für den Verkauf braucht. Darauf habe ich geantwortet. Klaro. Wenn du keine Papiere hast kannste auch keine mitgeben. Hauptsache er findet einen der nen Anhänger ohne Papiere kauft. Ohne Papiere wird das ne billige Aktion.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#16
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Den Trailer habe ich vor 6 Jahren von meinem Vater übernommen und ist immer noch auf ihn zugelassen. Vor ca. 10 Jahren musste der Trailer mal neu angemeldet werden, weil das Kennzeichen auf der Autobahn verloren gegangen ist. Ich habe jetzt mal in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" gesehen das im Feld 16 "ohne ZF" steht. Dies bedeutet doch das es kein Brief gibt, richtig?
Geändert von Joker18 (06.10.2019 um 19:05 Uhr) |
#17
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Richtig!
Es gibt keine Zulassungsbescheinigung Teil 2... ...wohl aber eine Betriebserlaubnis, die hast du dann wohl irgendwo verbummelt. |
#18
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Wie und wo kann man denn eine neue Betriebserlaubnis, oder vielleicht Kopie, bekommen? Hersteller Wiens Safety Trailer gibt es ja nicht mehr.
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#19
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Das habe ich dir bereits in Beitrag Nr. 10 beantwortet....
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#20
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Könnte mir das evtl. weiterhelfen, wenn ich beim KBA einen "Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis" für Anhänger stelle? Hat das vielleicht schon mal jemand gemacht? Bis jetzt war es unmöglich jemanden beim Straßenverkehrsamt zu erreichen (Telefon oder Email).
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#21
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Ich war gerade bei der Zulassungsstelle. Habe einen Hänger von einem verstorbenen Freund übernommen. Zulassungsbescheinigung Teil I war dabei, ebenso eine Kopie einer Betriebserlaubnis. Die Sachbearbeiterin mußte erst ihren Chef fragen und hat den Hänger dann auf meinen Namen umgeschrieben, mit Kaufvertrag natürlich. Sie hat mir dann angeboten mir eine originale BE auszudrucken. Für 10,-€ habe ich jetzt wieder ein Original.
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--------------------------- Gruß Günter |
#22
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So ich habe endlich mal mit jemandem von der Zulassungsstelle gesprochen. Da es den Hersteller nicht mehr gibt, bleibt tatsächlich nur noch eine §21 Vollabnahme übrig. Kann mir jemand sagen wie das abläuft? Der Anhänger ist ja quasi noch "angemeldet".
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#23
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Du rufst bei TÜV, Dekra & GTÜ an, fragst was dort einen §21 Abnahme kostet - und fährst dann anschließend mit Trailer zu dem Anbieter welcher am günstigsten ist...
...gibst dem Prüfer die vorhandenen Papiere und im Idealfall druckt der dir das Gutachten aus, ohne den Trailer überhaupt sehen zu wollen! |
#24
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Zitat:
So letzte Woche bei meinem Trailer geschehen. Ich habe einem 2005er Pega Trailer aus den Niederlanden eingedeutscht. Der gleiche Trailer ist auch in D käuflich zu erwerben. Bremszuordnungsberechnung entfällt natürlich bei einem ungebremsten Trailer. Aber die korrekte Anordnung und Funktion der Beleuchtung und sonstiger Anbauteile wollen die natürlich sehen.
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist. Geändert von Secundus (15.10.2019 um 19:48 Uhr) |
#25
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Weiß zufällig jemand, was aus dem Trailer Hersteller "Wiens Safety Trailer" geworden ist?
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