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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Welche Papiere/Unterlagen an Bord?
Hallo zusammen,
seit einiger Zeit verfolge ich dieses Forum und wurde angenehm überrascht, mit welchem profunden Wissen hier geholfen wird - alle Achtung! :-o Also habe ich mich registrieren lassen und schreibe meinen ersten Beitrag bzw. Frage. Meine Ausbildung liegt nun schon 20 Jahre zurück und hatte leider auch keine Praxis mehr in dem Zeitraum - aber ich arbeite gerade wieder dran. Nun zur Frage: welche Papiere/Unterlagen müssen auf einem Boot, in diesem Fall Bayliner 2755 Sunbridge (bin mal auf Eure Kommentare zu diesem Boot gespannt), unbedingt mitgeführt werden? Muß z.B. grundsätzlich von jedem Gewässer eine Karte mitgeführt werden? Ich freue mich auf Eure Antworten.
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mit vielen Grüßen Lutz |
#2
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gültiger Führerschein ist wohl klar,
dann ein Dokument für das Boot (Bootsschein WSA - ADAC etc. )... bei Funk natürlich die Urkunde fürs Gerät und der Funkschein... Crewliste evtl. länderspezifische Registrierung (= z.B. Permit in HR) dann (meiner Meinung nach) aktuelle Seekarten für den Fahrbereich, digital und elektronische Anzeigen können ausfallen, gedrucktes kann höchstens ins Wasser fallen... als empfehlung noch die jeweilige spezifische literatur (binnen- beschreibungen und handbücher .... see - hafenhandbuch und auch spezifische unterlagen wie z.b. Beständig etc. ... hab ich was vergessen ??
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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Hallo Lutz,
erst mal herzlich willkommen hier im Forum. Wenn Du noch sagst, wo Du bevorzugt herumschipperst, könnten die Antworten noch präziser ausfallen - aber das bekommen wir auch noch hin. |
#4
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Herzlich willkommen Lutz
Ich denke der Bootsführerschein ist auf jedenfall flicht! Eine Seekarte aus dem gebiet ist bestimmt hilfreich. Wenn du leuchtsignale mit an Board hast auf jedenfall den Pyroschein sowie Funksprechzeugnisse! Gruß Kostjanix
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Und kost Benzin auch 3,10€ macht ja nix, Kostjanix |
#5
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@ Dieter:
danke für Deine Auflistung, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Die länderspezifische Registrierung war mir jedoch neu. Ich vermute, dies gilt nur für den Törn im Ausland Bis zum Urlaub (irgendwann mal) mach ich mich noch schlau. _________ @ Jürgen: tja, das mit dem Herumschippern hält sich leider noch in Grenzen. Kurz zum Hintergrund: mein Vater hat sich einen langersehnten Traum erfüllt und vor ca. 2 Wochen o.g. Boot gekauft. Er hat dabei durchblicken lassen, daß ich auch mit dem Boot fahren darf Da wir beide wegen der fehlenden Praxis im Grunde Anfänger sind, versuchen wir uns gerade wieder in das Thema einzuarbeiten. Sicherlich werde ich dazu auch noch die eine oder andere Frage stellen, dann aber in anderen Rubriken. Das Boot liegt übrigens an der Ruhr (Essen) |
#6
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Hallo Lutz,
also Binnen. Da brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen. Da auf Binnengewässern Boote registriert sein müssen, empfehle ich Dir den Internationalen Bootsschein, den bekommst Du beim Deutschen Seglerverband ( www.dsv.org ). Du bekommst damit einen Eigentumsnachweis und die Registriernummer. Du kannst Dich allerdings auch beim Deutschen Motoryachtverband und beim ADAC registrieren lassen. Es auch noch andere Möglichkeiten, die wären für mich aber zu umständlich. Hast Du eine Funke? Das müßte ich allerdings erst nachschauen, das weiß ich nicht auswendig. |
#7
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hmmm ... auf der Ruhr sind glaube ich Seekarten vernachlässigbar. Wir fahren auf dem Datteln-Hamm-Kanal und haben außer Führerschein und int. Bootsschein nix dabei - hat der WaschPo auch genügt.
Funk habe ich keinen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Zitat:
richtig.... ist mir dazu auch nur Kroatien bekannt, in anderen (für uns mit boot und trailer erreichbaren Ländern) ist sowei ich weiss, keine landesübliche Meldung/Zahlung erforderlich... vergessen habe ich eine versicherungsbestätigung im ausland... (da bei uns keine pflicht besteht)
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#9
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Hallo Lutz,
eines fällt mir noch ein: Versicherungsbestätigung (Blaue Versicherungsbestätigung für Italien --sehr wichtig!!) mfg Günther |
#10
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Zitat:
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#11
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Hallo Dieter,
die Registrierung gilt immer unbeschränkt, nur als Eigentumsnachweis ist der int. Bootsschein lediglich zwei Jahre gültig. Übrigens, das Flaggenzertifikat und der Eigentumsnachweis bei den Seeämtern gibt auch nicht unbeschränkt. Außerdem melden sich die Jungs vom DSV unaufgefordert, wenn die zwei Jahre vorbei sind, so daß man sich das nicht selber auf Termin legen muß. |
#12
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hallo jürgen...
ich rede nicht vom flaggenzertifigkat (das man übrigens in frankreich braucht - da nützt auch der Schein von ADAC Yachtverband u.ä. nichts) sondern von der offiziellen Registrierung mit Bootschein (amtliches Dokument)... das ist unbegrenzt gültig... mein freund fährt mit dem gleichen boot seit 93 nach hr und italien und hätte ohne bootschein mit der reg.nr. des WSA ... schon 5 x gebühren zahlen müssen... ist unbegrenzt gültig (lediglich durch die umstellung der registrierungen wurde mitte der 90er jahre nochmal eine umschreibung und ein neuer ausweis fällig 15 DM).... ich fahre seit 98 mit meinem boot mit WSA Schein ins Ausland, bei ADAC und Konsorten hätte ich bereits zweimal verlängern (und zahlen) müssen.... ich finde, kosten die nicht sein müssen, kann man vermeiden...
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#13
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Zitat:
hi, klär mich doch mal bitte auf, warum ich eine amtlich anerkannte Nummer vom Jachtverband oder ADAC nehmen soll, wobei ich bei einem Auslandsaufenthalt alle 2 Jahre verlängern muß, wo es doch Amtliche Registrierungen beim Wasser und Schifffahrtsamt gibt, die nur einmal Geld kosten. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#14
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Klaus,
das wird was schwieiger, Jürgen war am 28.06.2007 das letzte mal im Hast du mal geschaut, von wann der Beitrag war IMHO, es ist in der Zwischenzeit viel im "aufgeklärt" worden Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#15
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Zitat:
da hast Du meine volle Zustimmung. Obwohl ich selbst eine ADAC-Registrierung habe. Aber da ich nur Im Inland unterwegs bin, ist die Verlängerung für mich auch kein Thema.
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Gruss, Axel |
#16
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Klaus, ich glaube wir sind in eine Datumsfalle getappt.
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Gruss, Axel |
#17
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So geht es einem, wenn mann nicht aufs Datum schaut
Bitte vielmals um Entschuldigung, ich passe demnächst besser auf Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#18
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Zitat:
mir ging es nur darum, dass du nicht umsonst bzw. zu lange auf eine Antwort von Jürgen wartest gruß UWE PS Entschuldigen musst DU dich für sowas bestimmt nicht
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#19
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mit funk kommen bei binnen meienr meinung nach das handbuch binneschiffahrtsfunk at und rt dazu. ichm eine sowas für die prüfungmal gelernt zu haben
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#20
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...warum macht ihr nicht hier weiter... wäre aktuell
http://www2.boote-forum.de/showthread.php?t=47358
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