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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt
Für die Wohnmobilbesitzer sicherlich wissenswert:
Bis 2023 keine Prüfung der Gasanlage nötig Bis 2023 entfällt die Pflicht einer Gasprüfung. Was bedeutet das für Wohnmobilfahrer, welche Konsequenzen gibt es und was sagen die Fachleute dazu? promobil erklärt’s. Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Fehlte diese, galt das als erheblicher Mangel. Vor Kurzem wurde das nun geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Verwendete Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen Die Aussetzung der Prüfpflicht bedeutet nicht, dass die Wichtigkeit einer sicheren und funktionierenden Gasanlage in Frage gestellt wird. Vielmehr ist der Grund technischer Natur. Laut BMVI ist die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Geräte nicht garantiert. Im Klartext: Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden. Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU. Verband Flüssiggas rät: Gasprüfung trotzdem machen lassen Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) sieht die Aussetzung der Prüfpflicht kritisch und rät dringend dazu, die Gasprüfung trotzdem wie bisher alle zwei Jahre vorzunehmen. In einer Stellungnahme schreibt der DVFG: „Eine positive G 607-Prüfung [Gasprüfung, Anmerkung der Redaktion] stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Zusätzlich dient die G 607-Prüfbescheinigung im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung.“ Im oben genannten Verkehrsblatt wird übrigens auch vermeldet, dass bei der Gassystem-Einbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 Gasdetektoren nicht mehr zulässig sind. Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantiert. Quelle: promobil
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Gruß Heinz, |
#2
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Macht mich sprachlos Im Klartext: Lieber gar keine Prüfung als eine die nach so vielen Jahren auf einmal zu ungenau sein soll. Aber das passt zu dem aktuellen Wahnsinn bei der HU und AU
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#3
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Was ist denn da los?
Das wurde doch nur auf 150 (?) mbar aufgepumpt und den Druck musste es ne gewisse Zeit halten........... Bis die fertig sind kommt da wahrscheinlich ein mehrere 100.000€ teures Raketenmessgerät raus.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#4
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willkommen bei Schildbürgers
Erst mal ist es ja nicht verkehrt das festgestellt wurde das die Messungen ungenau / unzureichend sind. Statt allerdings zu sagen, es wird mit Hochdruck nach einer besseren Prüfmethode gesucht und so lange gilt die alte Regelung weiter, die alte auszusetzen, finde ich verkehrt
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#5
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Unglaublich...
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Viele Grüße Olli |
#6
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Hallo,
Hut ab, dass mal zugegeben wird, dass ein Messverfahren " Schrott " ist ! Weiter so, da gibt es bestimmt noch das ein oder andere Messverfahren was auch wenig Sinn macht ! Viele Grüße |
#7
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Dann geb ich mal zu bedenken, dass viele Campingplatzbetreiber schon jetzt auf eine aktuelle Gasprüfung achten.
Das wird sich wohl durchsetzen, davon die Platzzusage abhängig zu machen. Soll jeder machen wie er meint...
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#8
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#9
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Zitat:
Woraus schließt du dass die Messmetode Schrott ist. Meiner Meinung nach gibt es keine einfachere und sichere Methode ein Druck führendes System zu Prüfen. Gruß Uli
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#10
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Unsinn. Kern des Problem ist dass nach der neuen HU-Richtlinie sämtliche Messmittel kalibriert sein müssen. Die Manometer sind bisher z.B. geeicht - das Eichamt ist aber kein zertifiziertes Kalibrierlabor.
Heißt: Messmethode in Ordnung, aber da Messgeräte nicht von zertifiziertem Labor kalibriert formal nicht akzeptiert.
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#11
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Und genau das ist der Unsinn!
Hier wird nur der DRUCKVERLUST in Abhängigkeit der Zeit gemessen und nicht auf einen geeichten Absolutwert angestellt. Wir können da auch nur mit den Achseln zucken...
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Gruß Enno |
#12
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Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantier
... messtechnische Rückführung der Gasdetektoren... Was ist das denn ? Lecksuch-Spray ist doch normal... Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU. 160 Euro gespart...schnüffeln kann man auch selbst... Glück Auf ! Gunar |
#13
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Naja, was das nun wieder soll ... in der Gebäudetechnik wird ebenfalls lediglich eine Druckprüfung gemacht natürlich mit geeichtem Gerät, bin ja mal gespannt, ob sich demnächst jeder Installateur ebenfalls ein neues Messgerät besorgen darf
Oder ob dort die Prüfung vielleicht auch ausgesetzt wird Schon interessant, welche Formen hier der Regulierungswahn wieder einmal angenommen hat ... Grüße Daniel
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#14
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wie kompliziert denkt IHR denn?
Ich gehe davon aus, dass man bald irgend ein neue Messgerät/bzw. Verfahren vorschreiben wird, was mehr oder weniger gleich ist wie das alte. Das einzige was wohl anders sein wird, wird der PREIS sehen. WETTEN?
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#15
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160€???
30-40 ist bei uns in der Region normal für die Gasprüfung.
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#16
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#17
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Moin moin,
nur insoweit, als daß die im letzten Jahr das große Thema bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zur messtechnischen Rückführung der Kalibrierung waren und wohl bei diversen bei Werkstätten vorhandenen derartigen Einrichtungen ziemliche Schmerzen und Kosten aufgetreten sind... lg, justme |
#18
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Nur mal interessehalber. Wo ist denn nun der Unterschied ob dat Dingen geeicht oder kalibriert oder beides ist?
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#19
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Moin moin,
Zitat:
Kalibrierung bedeutet dagegen erstmal ganz allgemein, die Abweichung und Reproduzierbarkeit von Messungen einer Meßeinrichtung festzustellen - und heutzutage erfordern euopäische Vorschriften in der Regel auch, daß eine Kalibrierung durch eine akkreditierte Stelle erfolgt und meßtechnisch rückführbar auf einen anerkannten Standard ist - letzten Endes ist das ein Qualitätssicherungsprozeß. Und was jetzt speziell für bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen verwendete Meßgeräte wichtig ist - eine Eichung ersetzt nicht die vorgeschriebene rückführbare Kalibrierung, da das europäische Recht keine Eichämter wie im deutschen Recht kennt... lg, justme
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#20
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Danke!
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#21
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#22
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#23
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Zitat:
Bremsenprüfstände müssen kalibriert und stückgeprüft sein. Nicht dass es jetzt zu einfach wird. |
#24
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Also mein "Bremsenpfrüstand" für die Handbremse vor TÜV ist ne Sandpiste. Blockieren die Räder zur gleichen Zeit gab es bislang beim TÜV noch nie Probleme auf dem Prüfstand.....
Eichen hin - Calibrieren her.... und meine auflaufgebremsten Anhänger haben auch beim TÜV noch nie nen Bremsenprüfstand gesehen. Da stand dann im Prüfbericht was anderes (müsst ich nachgucken). bis denne, Rainer |
#25
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Na hoffentlich eine kalibrierte Sandpiste
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