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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.03.2020, 17:03
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Captaincafe Captaincafe ist offline
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Standard Boot verkauft

Moin zusammen,
Folgende Sachstand:
Ich hab mein Boot verkauft, da aber der neue Besitzer das Boot gleich mitnehmen will übers Wasser, stellt sich bei mir folgende Frage, kann er mit meinem Bootsschein das Boot zu seinem
Heimathafen überführen und es dann dort anmelden auf seinen Namen? Geht sowas muss da ein gesonderter Vertrag gemacht werden wen ja was muss da drin stehen ? Oder langt das wen man es im Kaufvertrag vermerkt?
Danke euch im Voraus
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  #2  
Alt 09.03.2020, 17:09
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Standard

Zitat:
Zitat von Captaincafe Beitrag anzeigen
Moin zusammen,
Folgende Sachstand:
Ich hab mein Boot verkauft, da aber der neue Besitzer das Boot gleich mitnehmen will übers Wasser, stellt sich bei mir folgende Frage, kann er mit meinem Bootsschein das Boot zu seinem
Heimathafen überführen und es dann dort anmelden auf seinen Namen? Geht sowas muss da ein gesonderter Vertrag gemacht werden wen ja was muss da drin stehen ? Oder langt das wen man es im Kaufvertrag vermerkt?
Danke euch im Voraus
So wie ich das mal hatte langt es wenn Du dein "Schein" abmeldest und der Käufer es Anmeldet.
Normalerweise Informieren sich die Behörden untereinander.
Besser wäre zur Unterstützung der Käufer kopiert Dir seinen Schein und den reichst Du dann mit ein.
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #3  
Alt 09.03.2020, 17:11
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Ich würde an deine/seine Versicherung denken bzw. da aufpassen. Was soll denn da angemeldet werden?
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  #4  
Alt 09.03.2020, 17:16
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Susiq Susiq ist offline
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Der Bootsschein ist dabei unwichtig. Aber eine eigene Versicherung sollte er haben und Du Deiner mitteilen das das Boot verkauft ist.
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Gruss Susi
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  #5  
Alt 09.03.2020, 17:20
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Da der Käufer ab Datum des Kaufvertrages Eigentümer ist, ist Dein Schein/Deine Registrierung irrelevant. Das Boot ist nicht mehr auf den Eigentümer angemeldet.
Du kannst ihm eine Kopie Deines Bootsscheines mitgeben, damit bei einer evtl. Kontrolle der Eigentumsübertrag (Vertrag plus Kopie des alten Bootsscheines) schlüssig ist.
Auf der Kopie würde ich vermerken:
"Bootsschein wird am nächstfolgenden Werktag abgemeldet".
Der Rest wäre m.M.n. Sache des Käufers.
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Gruss, Dirk


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  #6  
Alt 09.03.2020, 17:28
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45meilen 45meilen ist offline
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Sicher stellen das Du das Geld hast.
Also Bargeld in Empfang nehmen, oder Dir das Geld aufs Konto anweisen lassen und das Boot nicht rausgeben bevor die Bank den Eingang bestätigt hat.

Soviel zu den Piepen

Kaufvertrag mit Übergabetag, - uhrzeit, - hafen unterschreiben lassen.

Idealerweise lässt Du Dir noch den Führerschein zeigen.
Wenn der nämlich gar keinen haben sollte und damit losfährt, erwischt wird, wird sicher die Frage auftauchen wo denn das Boot gerade herkommt.
Und damit wärst Du im Spiel und müsstest u.U. ein paar Fragen beantworten
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 09.03.2020, 17:30
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Eine Auto Verkauf ich nur abgemeldet.
Wer weiß wann er das Boot registriert. Der Schein ist ja die eine Sache die Nummer der Registrierung die ja noch auf dem Boot ist ist die andere Sache.
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Gruß
Frank
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  #8  
Alt 09.03.2020, 17:30
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Idealerweise lässt Du Dir noch den Führerschein zeigen.
Wenn der nämlich gar keinen haben sollte und damit losfährt, erwischt wird, wird sicher die Frage auftauchen wo denn das Boot gerade herkommt.
Und damit wärst Du im Spiel und müsstest u.U. ein paar Fragen beantworten
Sorry, aber das Risiko ohne Führerschein zu fahren liegt ganz alleine beim jeweiligen Bootsführer. Da hat der Verkäufer aber sowas von garnichts mit zu tun..
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Gruss, Dirk


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  #9  
Alt 09.03.2020, 17:33
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Hi?
Um welche Kategorie/Typ Boot geht es und in welchem Land findet der Verkauf und die Überführung statt?
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  #10  
Alt 09.03.2020, 17:54
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Die Antwort rate ist ja mega danke euch allen.
Es geht um ein Motorboot das in Holland steht aber auf Deutschland angemeldet ist und nun wieder zurück nach Deutschland geht...
Soll ich den nochmals ein 2 zeiler schreiben im Kaufvertrag oder separat wo drin steht das der neue Inhaber trotz meinem bootsschein die alleinige Verantwortung für das Boot hat?!
(Für einen neuen bootsschein auf seinen Namen ist es jetzt zu knapp er holt das Boot schon morgen...)
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  #11  
Alt 09.03.2020, 18:01
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Die Verantwortung geht mit der Erfüllung des KV automatisch an den neuen Eigner über.
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Gruss Susi
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  #12  
Alt 09.03.2020, 18:06
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Die Verantwortung geht mit der Erfüllung des KV automatisch an den neuen Eigner über.
...mehr muss man nicht wissen...
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Gruss, Dirk


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  #13  
Alt 09.03.2020, 18:31
gninneh gninneh ist offline
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Boot: Sealine 200
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Die Frage ist auch, ist es ein IBS oder ne amtliche Zulassung beim WSA? Letztere darfst du nicht übergeben, sondern musst den Schein beim WSA einreichen.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #14  
Alt 09.03.2020, 19:07
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Hi zusammen
Sowohl die Registrierung eines Kleinfahrzeug es beim WSA als auch der IBS gelten als Eigentumsnachweis, n. m. W.
Bisher habe ich beim Verkauf eines Bootes so gemacht, daß ich den Käufer die Kopie meiner WSA-Zulassung mitgegeben habe.
Gleichzeitig habe ich das WSA informiert, daß das Boot verkauft ist, mit Angabe des Namens des Käufers und Anschrift.
Das Origunaldokument habe ich dem WSA zurück geschickt.
Das gleiche habe ich der Versicherung mitgeteilt.
Natürlich habe ich diese Vorgehensweise mit den Käufer abgestimmt.
Bisher wurde dieses Verfahren von den Erwerbern gern angenommen und die Registrierung, mit den Daten des neuen Eigners, weiter geführt.
Die Versicherung ist ab Übergabe Sache des Käufers.
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  #15  
Alt 09.03.2020, 19:18
Saeldric Saeldric ist offline
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Wie wäre es denn wenn Du dich an geeigneter Stelle informierst? Beim nächsten WSA zum Beispiel?
__________________
Gruß Mirko
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  #16  
Alt 09.03.2020, 19:29
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Die Frage ist auch, ist es ein IBS oder ne amtliche Zulassung beim WSA? Letztere darfst du nicht übergeben, sondern musst den Schein beim WSA einreichen.
Letztes gilt auch für den ADAC.....
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #17  
Alt 09.03.2020, 19:48
Bully Bully ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi zusammen
Sowohl die Registrierung eines Kleinfahrzeug es beim WSA als auch der IBS gelten als Eigentumsnachweis, n. m. W.
Bisher habe ich beim Verkauf eines Bootes so gemacht, daß ich den Käufer die Kopie meiner WSA-Zulassung mitgegeben habe.
Gleichzeitig habe ich das WSA informiert, daß das Boot verkauft ist, mit Angabe des Namens des Käufers und Anschrift.
Das Origunaldokument habe ich dem WSA zurück geschickt.
Das gleiche habe ich der Versicherung mitgeteilt.
Natürlich habe ich diese Vorgehensweise mit den Käufer abgestimmt.
Bisher wurde dieses Verfahren von den Erwerbern gern angenommen und die Registrierung, mit den Daten des neuen Eigners, weiter geführt.
Die Versicherung ist ab Übergabe Sache des Käufers.
Genauso habe ich es auch gemacht.
__________________
Gruß Bully
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  #18  
Alt 09.03.2020, 21:48
Siggy Siggy ist gerade online
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Das ganze mit dem melden gilt für binnen? Für die Küste kenne ich das nicht.
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  #19  
Alt 09.03.2020, 22:08
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Zitat:
Zitat von Siggy Beitrag anzeigen
Das ganze mit dem melden gilt für binnen? Für die Küste kenne ich das nicht.
Wenn wir mal registerpflichtige Yachten rausnehmen -und um die geht es hier nicht-:
wo ist denn dann Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Binnen und nicht binnen bzw "Küste"?...
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Gruss, Dirk


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  #20  
Alt 09.03.2020, 23:28
Siggy Siggy ist gerade online
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Der Threadersteller fragt nach wegen Bootsschein und anmelden. Da ich das von Nord- und Ostsee nicht kenne und das WSA benannt wurde dachte ich das das in Binnengewässern notwendig sein könnte. Flüsse, Kanäle, Seen. Wie gesagt ich kenne keine Meldung außer Funk und Versicherung. Hat das was mit den Nummern am Schiff zu tun? Oder anders herum. Hätte ich binnen ein Schiff gekauft hätte ich keine Ahnung davon gehabt das da was gemeldet werden müsste. Ist also eine reine Verständnisfrage worum es da eigentlich geht.
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  #21  
Alt 09.03.2020, 23:42
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War keine "Lockfrage" sondern wirklich Kenntnislücke. Ich bin wohl zu lange in NL.
Demnach gibt es in D für nichtregisterpflichtige Schiffe an der Küste keinerlei Registrierungspflicht? 8m Schiff kaufen und einfach losfahren?..
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Gruss, Dirk


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  #22  
Alt 10.03.2020, 05:04
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Eine Auto Verkauf ich nur abgemeldet.
Wer weiß wann er das Boot registriert. Der Schein ist ja die eine Sache die Nummer der Registrierung die ja noch auf dem Boot ist ist die andere Sache.

ich hab mein jetziges Boot genau so gekauft wie es jetzt beim TO ist... Boot im Wasser probegefahren und dann mit den Papieren des Voreigners Samstags überführt zu meinem Liegeplatz...
Montags dann direkt zum WSA um das boot umzumelden... Kurze Nachricht mit Bild der ummeldung an den alten Eigner damit dieser Informiert ist,... alle zufrieden...

aber auch schon umgekhert so gemacht.. Boot genauso verkauft und und der Eigner hat es mitgenommen... nach der Vereinbarten Zeit keine Nachricht vom neuen Eigner bekommen...

bei meinem WSA angerufen und angefragt ob es abgemeldet ist.. Dies war nicht der Fall.. am gleichen Tag noch mit Kaufvertrag und Kopie des Kleinfahrzeugkennzeichen beim WSA aufgeschlagen...
Boot wurde dann abgemeldet und vom WSA ging automatisch eine Meldung an die WAPO im Käuferbereich raus (Inkl. Kopie des Kaufvertrags) dieser wurde auch beim fahren Erwischt. und musste eine hohe Strafe Zahlen.....

Man kann das Boot also getrosst mit den Papieren angemeldet verkaufen und selbst das Boot im nachhinein wenn dies vom Käufer nicht geschieht abmelden...
Wichtig ist übergabeZeitpunkt im Vertrag festhalten... Frist zum Ummelden setzen...
Da die Zeit festgeschrieben ist ist man auch ab dem Zeitpunkt komplettt raus...
Auch wenn ein Unfall oder eine Umweltverschmutuzng passieren sollte...

Der Käufer braucht allerdings eine eingene Versicherung...

diese kann man vor dem Kauf abschließen und bei einem Rücktritt auch stornieren... da hat man das Risiko von wenigen Tagen die die Versicherung eventuell läuft... also vielleicht von 10-20€
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  #23  
Alt 10.03.2020, 06:25
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
War keine "Lockfrage" sondern wirklich Kenntnislücke. Ich bin wohl zu lange in NL.
Demnach gibt es in D für nichtregisterpflichtige Schiffe an der Küste keinerlei Registrierungspflicht? 8m Schiff kaufen und einfach losfahren?..
Ja, der Kaufvertrag reicht. Funk und Versicherung müssen dann umgemeldet werden. Ich musste erst googlen, was ein Bootsschein ist...
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Handbreit Jens
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  #24  
Alt 10.03.2020, 06:27
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Die Frage ist auch, ist es ein IBS oder ne amtliche Zulassung beim WSA? Letztere darfst du nicht übergeben, sondern musst den Schein beim WSA einreichen.
Quatsch... dazu gibt es nur eine Empfehlung keine Verpflichtung...
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  #25  
Alt 10.03.2020, 06:39
Siggy Siggy ist gerade online
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Bei mir das gleiche. Weder bei meinem Verkauf bzw. meinem Kauf irgendwas ausser Kaufvertrag, Funk und Versicherung.
Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Ja, der Kaufvertrag reicht. Funk und Versicherung müssen dann umgemeldet werden. Ich musste erst googlen, was ein Bootsschein ist...
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