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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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MwSt wird gesenkt, die Gelegenheit gebrauchte Boote ohne MwSt-Nachweis nachzuversteue
Hallo Skipper,
es sind von uns ja viele unterwegs, die sich ein gebrauchtes Boot gekauft haben, bei dem kein Nachweis über die entrichtete MwSt dabei war. Es wird zwar immer wieder davon abgeraten, aber bei älteren Booten, die obendrein mehrere Vorbesitzer hatten und nur in Deutschland unterwegs sind, drückt man schonmal ein Auge zu. Vor allem, wenn man für das Boot mit diesem Nachweis locker mal eine vier- bis fünfstellige Summe mehr hinlegen muss. Was aber, wenn man mal die Sauerkraut-Tour die Mosel rauf durch Frankreich machen will? Oder gar auf einen Törn ans Mittelmeer nach Italien, oder nach Skandinavien. Wenn da mal der Zoll an Bord kommt, steht man blöd da. Auch ich habe so ein Boot. Und ich denke schon länger darüber nach, die MwSt nach Kaufwert an den Fiskus nachzuentrichten. Obwohl mir klar ist, dass die selbstverständlich damals entrichtet wurde, als das Boot bei uns in den Verkehr gebracht wurde. Nachweisen kann ich das bloß nicht, das ist das Problem. Spätestens dann wird es relevant, wenn ich mit dem Boot auch anderswo unterwegs sein will als in den heimischen Gewässern. Jetzt mit der Corona-Krise senkt unsere Regierung die MwSt. zum Ende des Jahres. Ob das auch für Boote gilt, auch für gebrauchte Boote, die man nachversteuern will? Was meint ihr dazu? Wenn der gesenkte Satz auch für Boote gilt, wäre man doch mit dem Klammerbeutel gepudert, die Gelegenheit nicht zu nutzen. LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#2
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Wird dann nicht mit dem Mwst Satz des Kaufdatums versteuert?
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Viele Grüße, Carola |
#3
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Gute Frage. Das wäre zu klären, ob bei einer freiwilligen Nachversteuerung der einstmalige oder der aktuelle Steuersatz gilt.
LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#4
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Ich bin mir zu 99% sicher, dass das Kaufdatum relevant ist, denn mit Kauf wurde die Steuer zum damaligen Satz fällig.
Das gilt sowohl nach oben, als auch nach unten. Im Zweifelsfall muss vermutlich der Käufer den Beweis des Kaufdatums erbringen. Bei unserer 2005er SeaRay wäre es Wurst, weil bis 1.1.07 ja ohnehin noch 16% galten. Bin mir auch sicher, dass wir z.B. Anfang des Jahres auch nur 16% versteuern hätten müssen. Wir haben einen Nachweis, mir daher erstmal egal. Ich würde vorschlagen, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, denn das ist deren Verantwortung. Entweder kommt zügig meine vorherige Antwort oder es läuft den Dienstweg rauf und runter und Du bekommst in paar Wochen Bescheid. |
#5
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Zitat:
Da es sich um einen Privatkauf handelte, wurde natürlich keine MwSt fällig, das bezieht sich ja auf den Kauf vom Händler. Da ist nichts mehr vorhanden und auch nichts mehr nachvollziehbar. Und nun komme ich und will es nachversteuern. Auf welchen Zeitraum wird sich jetzt das Finanzamt beziehen, ab Datum der Inverkehrsbringung bei uns, 1989 oder 90 (welche MwSt hatten wir da nochmal)? Ab dem Datum, wann ich es gekauft habe, obwohl es ein Privatkauf war? Oder zum neuen, gesenkten Steuersatz, mit dem Argument, dass die Nachversteuerung ja freiwillig ist? Nehmen wir mal an, auch Boote fallen unter die neuen Steuersätze, dann könnte ich mich hilfsweise auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beziehen, sofern der Gesetzgeber nicht ältere Boote ausdrücklich ausgeschlossen hat. Evtl. werde ich mich dazu sogar an einen Anwalt für Steuerrecht wenden. LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#6
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Einem ausländischen Zoll geht die deutsche Mehrwertsteuer nichts an.
Erst wenn man es einführt und registriert im entsprechenden Land kann sich der ausländische Zoll um seine Steuer kümmern. Nicht wenn man nur Urlaub macht. Man kann sich auch Probleme ausdenken...
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#7
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Es zählt das Leistungsdatum, ergo das Kaufdatum.
Z.B. Kaufdatum 30.06. und Rechnungsstellung am 01.07. fallen 19% an.
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan
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#8
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Den frag man lieber auch, ob auf die erst jetzt gezahlte Steuer dann noch Zinsen ( 6% p.A.) erhoben werden.
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#9
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Ich gehe mal davon aus, dass du mit Leistungsdatum die Übergabe der Ware meinst. Dann ist das korrekt. Gerade letzte Woche mit unserem Steuerbüro durchgekaut. Wir sollen eigentlich unser neues Boot am 26. Juni erhalten. Ich möchte es aber anfang Juli abholen, damit wir die 16 Prozent mitnehmen können. Antwort vom Händler steht allerdings noch aus, ob wir die 16 Prozent auch bekommen. 😉
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Gruß, Benni |
#10
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Zitat:
Der Händler soll die Rechnung auf den Juli ausstellen. Ganz einfach. Er bekommt sowieso nur den Nettobetrag
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#11
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Zitat:
Den deutschen Zoll/Fiskus geht es allerdings was an, und man hört ja, dass durchaus dann und wann mal ein paar Typen vom Zoll am Steg vorstellig werden und nach dem Nachweis der bezahlten MwSt fragen. Wobei ich mir ausdenke, dass die sich eher hochpreisige Schiffe ausgucken... Nun gut, dann ist das jetzt ne rein akademische Diskussion. LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#12
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Das ganze gilt auch nur, wenn das Boot aus dem Nicht-EU Ausland kommt, ist ja kein Neuwagen.
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Viele Grüße, Carola
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Zitat:
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Zitat:
Lies einfach mal: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293469
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#17
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Über Henry?
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
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Falls Du damit meinst, dass der Händler damals ein gewisser Henry Kissinger war, davon ist mir nichts bekannt.
LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#19
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Zitat:
In HR kann man sowas vorlegen, die können das eh nicht überprüfen. Hier bei uns würde ich mich das nicht trauen. Ich glaube, das Thema kann abgehakt werden. Sollte ich einmal "Opfer" einer Zollkontrolle werden und die wollen tatsächlich den MwSt-Nachweis haben, dann zahle ich das eben nach. Was solls... LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#20
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Genau, erst mal den Ball flach halten.
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#21
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Ich habe unsere Sea Ray gebraucht beim Pfister gekauft. Als ich nach MwSt Nachweis fragte, hat er mich angesehen wie ein Auto.
Hat mir aber versichert, dass er das Boot damals neu importiert hatte und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Die Originalrechnung wollte er mir aber nicht geben/kopieren. Verstehe ich auch, so würde ich ja sehen, was er selbst für das Boot bezahlt hat. Er hat mir daraufhin eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Boot durch ihn importiert wurde und dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Denke, das sollte reichen, oder? |
#22
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Zitat:
LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#23
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Werner, Du bist ein unverbesserlicher Pesimist.
gehört... gelesen.... Was soll das? Ohne Quellenangabe? Vielleicht hörst Du auch das Gras wachsen?
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#24
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Zitat:
LG Werner Gesendet von meinem BV6800Pro mit Tapatalk
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#25
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Ihr habt doch Bootspapiere bzw. eine in Deutschland registrierte Zulassung.
Damit hat das Ausland doch keine Argumentation Steuern zu verlangen. Paralell dazu vergleicht es mit einem hier zugelassenem Pkw. Führt ihr da auch Kaufverträge mit euch? Das interessiert auch für längere Boots- Urlaubsfahrten nicht. Die Ausnahme ist allerdings, wenn ich das Boot dauerhaft z. B. in Kroatien liegen habe. Also ganzjährig, auch im Winterlager. Dann könnte und wird das als Einfuhr angesehen und eine Versteuerung wird fällig. Und da interessiert es auch nicht, ob ihr in Deutschland Steuern gezahlt habt. Von daher werden Kontrollen vermutl. nur bei nicht trailerbaren Booten durchgeführt, da man dabei von Dauerliegeplätzen ausgeht. Meine Meinung, keine Rechtsberatung. Gesendet von meinem BLA-L09 mit Tapatalk |
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