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  #1  
Alt 24.07.2020, 15:40
Bergteichkapitän Bergteichkapitän ist offline
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Standard Urlaubsplanung Müritz-Berlin mit einem Angler an Bord - was muss ich beachten?

Hallo zusammen

Es gibt sicher unter euch Bootsleuten auch einige, die des Angelns kundig sind ... und sollte dieser Faden im völlig falschen Nähkästchen liegen darf ihn ein Admin gerne verschieben.

Ich plane mit einem Freund im September meine dritte Charter-Tour (seit 2019 mit Führerschein ) in eurem schönen Revier.
Meine Eltern werden als Passagiere an Bord sein. Mein Vater (jetzt 93!) ist seit Kindertagen ein begeisterter Angler und möchte unterwegs ab und zu vom Boot aus einen Köder baden.

Dass er damit auch mal einen leckeren Fisch aus dem Wasser holen kann hat er uns vor zwei Jahren in Irland mittels eines kapitalen Hechts bewiesen,
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den er in Form von perfekten und grätenfreien Filets in die Kombüse geliefert hat:
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Ganz eigennützig erhofft sich die restliche Crew natürlich eine Wiederholung dieses Erlebnisses.


Nun ist das Fischereirecht in Deutschland ziemlich unübersichtlich und ich wäre froh wenn mir jemand die Resultate meiner bisherigen Recherche bestätigen oder korrigieren kann - möchte meinen alten Herrn nicht wegen Fischwilderei im "Hotel" der Rennleitung zurücklassen!

In MV scheint es mir recht einfach: auf dem Weg zum Bootsverleih in Rechlin beim Tourismusbüro anhalten und den Touristen-Fischereischein sowie die Angelkarte der Müritzfischer erweben.
Damit wäre es erlaubt, auf den Oberseen, sogar vom (natürlich laaaangsam) fahrenden Boot aus, zu angeln.
Das ausführliche Begleitheft zum Touristen-Fischereischein als PDF und die Regeln der Müritzfischer habe ich mir schon heruntergeladen.

Auf dem Weg nach Süden wird es wohl eine Pause geben, weil die Gewässer verschiedenen (Berufs-)Fischern verpachtet sind, von denen man sich ja jeweils eine eigene Angelkarte besorgen müsste.

Sehe ich es richtig, dass eine Angelkarte vom Landesanglerverband Brandenburg auf unserer geplanten Strecke von Bredereiche bis Liebenwalde, im ganzen Finowkanal und auf der HOW vom Hebewerk bis Henningsdorf gültig ist?
Die in MV bezahlte Fischreiabgabe für das laufende Jahr müsste nach meiner Recherche in Brandenburg anerkannt sein, so dass wir nur die Angelkarte brauchen ...
In Brandenburg darf, so wie ich es gelesen habe, nur vom festgemachten/verankerten oder treibenden Boot aus geangelt werden, aber nicht in Fahrt unter Motor.

Für das Land Berlin habe ich noch nicht viel gesucht - hoffe aber, dass unser bordeigener Fischer die letzten Tage auch am reinen Bootfahren Gefallen finden wird - es sei denn, dass mir jemand einen Tip gäbe, was ein Angler zwischen Potsdam, Berlin und Zeuthen unbedingt erleben muss.

Ich danke für jede Antwort und hoffe auf der Reise einiges zu erleben, das sich hier zu schreiben lohnt. Dann wird sich die Landratte mal darin versuchen, auch einen kleinen Törnbericht abzuliefern.

Viele Grüsse
Martin
__________________
Aha, ein Schweizer - seine Fahne ist quadratisch und auf seiner Tastatur gibt es kein "ß"
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  #2  
Alt 25.07.2020, 06:15
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Was die Angelsachen angeht, seid ihr vermutlich im Anglerboard https://www.anglerboard.de/forums/ besser aufgehoben. Aber als Ausländer könnt ihr in Deutschland angeln, wenn ihr in der Schweiz einen vergleichbaren Angelschein habt, dann braucht ihr meines Wissens den Touristenfischereischein schon mal nicht. Das stimmt leider nicht, für MecPom brauch Ihr den trotzdem. Was die Zerstückelung der Angelgewässer angeht, ist das in den neuen Bundesländern noch recht gut geregelt. Um Potsdam kann man z.B. Die Angelkarte auch online direkt aufs Handy laden. Und da sind Angelflächen eingeschlossen, da träumt man in den alten Bundesländern nur davon.
Also viel Spaß beim Bootfahren und beim Angeln.

Gruß Ulf

Geändert von ulf_l (25.07.2020 um 07:59 Uhr) Grund: falsche Info
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  #3  
Alt 25.07.2020, 07:50
Benutzerbild von wernerw
wernerw wernerw ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergteichkapitän Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

Es gibt sicher unter euch Bootsleuten auch einige, die des Angelns kundig sind ... und sollte dieser Faden im völlig falschen Nähkästchen liegen darf ihn ein Admin gerne verschieben.

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Dass er damit auch mal einen leckeren Fisch aus dem Wasser holen kann hat er uns vor zwei Jahren in Irland mittels eines kapitalen Hechts bewiesen,
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Nun ist das Fischereirecht in Deutschland ziemlich unübersichtlich und ich wäre froh wenn mir jemand die Resultate meiner bisherigen Recherche bestätigen oder korrigieren kann - möchte meinen alten Herrn nicht wegen Fischwilderei im "Hotel" der Rennleitung zurücklassen!

In MV scheint es mir recht einfach: auf dem Weg zum Bootsverleih in Rechlin beim Tourismusbüro anhalten und den Touristen-Fischereischein sowie die Angelkarte der Müritzfischer erweben.
Damit wäre es erlaubt, auf den Oberseen, sogar vom (natürlich laaaangsam) fahrenden Boot aus, zu angeln.
Das ausführliche Begleitheft zum Touristen-Fischereischein als PDF und die Regeln der Müritzfischer habe ich mir schon heruntergeladen.

Auf dem Weg nach Süden wird es wohl eine Pause geben, weil die Gewässer verschiedenen (Berufs-)Fischern verpachtet sind, von denen man sich ja jeweils eine eigene Angelkarte besorgen müsste.

Sehe ich es richtig, dass eine Angelkarte vom Landesanglerverband Brandenburg auf unserer geplanten Strecke von Bredereiche bis Liebenwalde, im ganzen Finowkanal und auf der HOW vom Hebewerk bis Henningsdorf gültig ist?
Die in MV bezahlte Fischreiabgabe für das laufende Jahr müsste nach meiner Recherche in Brandenburg anerkannt sein, so dass wir nur die Angelkarte brauchen ...
In Brandenburg darf, so wie ich es gelesen habe, nur vom festgemachten/verankerten oder treibenden Boot aus geangelt werden, aber nicht in Fahrt unter Motor.

Für das Land Berlin habe ich noch nicht viel gesucht - hoffe aber, dass unser bordeigener Fischer die letzten Tage auch am reinen Bootfahren Gefallen finden wird - es sei denn, dass mir jemand einen Tip gäbe, was ein Angler zwischen Potsdam, Berlin und Zeuthen unbedingt erleben muss.

Ich danke für jede Antwort und hoffe auf der Reise einiges zu erleben, das sich hier zu schreiben lohnt. Dann wird sich die Landratte mal darin versuchen, auch einen kleinen Törnbericht abzuliefern.

Viele Grüsse
Martin
Hi Martin

ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem als ich dort unterwegs war. Wir starteten in Fürstenberg (Brandenburg) Richtung Müritz.
Grundsätzlich bekommst du den Touristenangelschein immer in den Orten an den Touristeninformationen. Die bieten Tageskarten oder Wochenkarten an. Den deutschen Fischereischein A benötigst du dafür nicht. War früher anders, Gastangler waren kaum zugelassen.
Unser Problem war die Grenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Immer wenn ich einen Schein kaufen wollte wären wir am nächsten Tag schon außerhalb der Gebietes gewesen wo man damit noch angeln darf. Daher hab ich es am Ende ganz gelassen. War zu kompliziert und lohnt fast nur wenn du innerhalb der Gebietes bleiben willst. Auf der Müritz zahlst du praktisch an die Fischer die dort ansässig sind. Macht auch Sinn, die dürfen dort die Angelscheine vergeben. Frag deinen Vercharterer wie das lokal am besten funktioniert. Die wissen da meistens sehr gut Bescheid.

Wie das momentan in Brandenburg aussieht mit Touristenscheinen weiß ich nicht genau. Ich hab den Fischereischein A und kann eine Jahreskarte für ganz Brandenburg erwerben. Muss aber dann ein DAV Gewässer sein.

Angeln ist streng reguliert und das ist auch gut so. Angeln darfst du vom Boot wenn der Anker liegt. Treibend oder in Fahrt darfst du keine Rute auslegen! Schleppangeln absolut verboten. Die Strafen können hoch ausfallen. Ist in Friesland (NL) anders - da darf man das nur macht es dort kaum Sinn.

Schöne Hechte gibt es genug... mag die größeren Flussbarsche als Delikatesse lieber, die sind richtig lecker. Es sind auch viele Angler im Forum unterwegs. Da bekommst du sicher noch die passende Antwort.
__________________
Gruß
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  #4  
Alt 25.07.2020, 08:03
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Das Fischereirecht in Deutschland ist nicht unübersichtlich, es sind die einzelnen Fischereirechte.

Man tut gut daran, sich an jedem Gewässer nach dem Rechteinhaber zu erkundigen, der dann auch entsprechende Erlaubnisscheine ausgibt.

Macht man das nicht, wird es teuer (Fischwilderei). Mancherorts wird das streng kontrolliert.

Ein Fischereischein ist in Deutschland obligatorisch.

Ausnahmen von dieser Rechtslage sind selten und dürften auf euch nicht zutreffen.

Solltet ihr euch für jedes Gewässer auf eurem Törnvorbereitung einen Erlaubnisschein holen, geht das ins Geld.

Ansonsten hast du schon richtig recherchiert.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli

Geändert von kapitaenwalli (25.07.2020 um 08:09 Uhr)
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  #5  
Alt 25.07.2020, 09:18
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Auf der Müritz braucht man garnicht selbst angeln 🎣
Da stehen überall so Kutter.....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #6  
Alt 25.07.2020, 16:24
Bergteichkapitän Bergteichkapitän ist offline
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Hallo Wasserfreunde

vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! Sieht also so aus, dass ich mit dem, was ich schon selber zsammengesucht hade, nicht ganz falsch liege.

Es soll ja keine ausgesprochene Angeltour werden, sondern eine gemütliche Reise durch eine wunderbare Gegend. Meine Mutter hat voriges Jahr mehrfach gesagt, auf der Seenplatte sei es ja schöner als in Irland.
Na, was "gemütlich" angeht - mein Freund und ich stehen schon gerne lange am Ruder und so habe ich einzelne Etappen recht "sportlich" geplant.

@wernerw: voriges Jahr waren wir auch ab Fürstenberg unterwegs und gerade in der Gegend sind die Fischereirechte sehr kleinräumig - fast jeder See "gehört" einem anderen Fischer.
Wenn man auf der Durchreise ist lohnt es sich da wirklich nicht, beim Fischer anzulegen und eine Angelkarte zu kaufen.
Von der Müritz bis weit in die Elde geben die Fischer eine gemeinsame Angelkarte ab, das habe ich letztes Jahr für meinen Papa geplant - aber er hatte sich 5 Tage vor der Abreise den Arm gebrochen und war dann mit dem Arm in der Schlinge an Bord und das Angelzeug haben wir daheim gelassen.
Im Hoheitsgebiet der Müritzfischer darf man sogar schleppangeln! Das stand jedenfalls letztes Jahr auf ihrer Homepage, ich werde dann nachlesen ob das immer noch gilt. Wobei die Marchgeschwindigkeit der "Wohnyacht" sicher zu hoch ist dafür, da müsste man sicher eine längere Strecke im Standgas fahren.
Wenn dann meine Infos für die Havel ab Bredeiche stimmen würde es so mit zwei Wochenkarten doch erschwinglich. Und den Tip von Ulf mit der Angekarte aufs Handy behalte ich auch im Auge.
Und was die Barsche angeht gebe ich dir recht, die finden wir auch sehr lecker!

@Kapitaenwalli: mit "unübersichtlich" meinte ich natürlich die einzelnen Fischereirechte - wenn ich mir so ein Gewässerverzeichnis herunterlade schwirrt mir der Kopf. Da ist ja jeder Teich beschrieben und da die Gewässer herauszusuchen, über die unsere Reise geht, ist wirklich Arbeit.

Brandenburg kennt zu unserem Glück eine auf uns zutreffende Ausnahme: Wer seinen ersten Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat und nur für einen kleinen Teil des Jahres im Land ist braucht keinen Fischereischein (§17 (4) 5. BbgFischG). Die Fischreigesetze von BRB und MV werde ich sicher ausgedruckt mit an Bord nehmen, damit ich jederzeit nachlesen kann was Papa darf.

Und @Bergi: wir verlassen uns natürlich nicht nur auf das Glück unseres Petrijüngers, Beim Fischer anlegen und frische Delikatessen kaufen, das gönnen wir uns immer gern!
Überhaupt bin ich der Meinung dass man zum Proviant bunkern nicht den billigsten Discounter suchen soll wenn es im Ort noch einen Bäcker, einen Gemüsehändler und einen Fleischerladen gibt. Gute frische Ware macht auch in der Kombüse mehr Freude als abgepacktes Industriefutter.

Unsere Vorfreude auf den Urlaub steigt täglich, kann es kaum erwarten wieder mal auf dem Wasser zu sein!

Liebe Grüsse
Martin
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  #7  
Alt 25.07.2020, 20:18
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nawarthmal nawarthmal ist offline
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Also, auf der Müritz erlauben die Müritzfischer das Schleppangeln, in dem Revier braucht man aber gute Ortskenntnis oder viel Glück für "den Meter"
Fischereiabgabe MV und BrB werden gegenseitig grundsätzlich anerkannt, ich weiß aber nicht, wie das bei ausländischen Anglern geregelt ist.
Versuche doch mal, beim Landesangelverband MV oder Brandenburg anzurufen. Die können sicher fachkundig helfen!

Gute Fahrt... und viel "Petri"!
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  #8  
Alt 25.07.2020, 22:55
Bergteichkapitän Bergteichkapitän ist offline
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Ja das sehe ich genauso - es liegen Welten zwischen dem was erlaubt ist und dem, was mit einem 13m Stahlpott ohne genaue Kenntnis der Gewässer machnbar und sinnvoll ist.

Geangelt wird bestimmt nur vor Anker oder wenn wir an einem Steg liegen - und uns jüngeren fehlt sowieso die Sachkunde. Wir können vielleicht mal etwas helfen, die Angelrute rühren wir aber sicher nicht an. (dürfen wir ja vom Gesetz her auch nicht)

Beim LAV Brandenburg werde ich sicher nachfragen, dann sehen wir da klar

Dein "Petri" richte ich meinem aten Herrn gerne aus

Vielen Dank
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