#1
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Antifouling in Holland
Freunde,
hat jemand schon erlebt, das das Antifouling in den NL kontrolliert wird ? Wenn ja, was muss ich dann nachweisen bzw. an Unterlagen dabei haben ? Bin diese Saison in einem Hafen nähe Roermond. Danke für eine kurze Info. Gruß Baluga. |
#2
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Liegst du im Wasser ? Wo wurde das AF gemacht?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Zitat:
Hier mal einige Bestimmungen. https://www.stegfunk.de/liste-zugela...gs-in-holland/ Viele Grüße Harald
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#4
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Zitat:
Die Bestimmungen sind doch klar, oder? Willst Du nun von uns hören wie Du sie umgehen kannst, oder wie sie überprüft werden? Nein ich habe es in den letzten Jahren noch nicht erlebt, daß man das Antifouling kontrolliert hat! Hilft Dir dies weiter? Ich kann solche Fragen nicht gut nachvollziehen.... Nach dem Motto: Die Gesetze kenn ich, werden sie kontrolliert, habe ich eine Chance, daß ich erwischt werde? Mach es, oder laß es , aber halte Dich bedeckt und suche nicht nach Absolution von Anderen, um Deine Entscheidung zu rechtfertigen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#5
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Zitat:
Ja ich habe in den letzten Jahren mehrfach erlebt dass kontrolliert wird, einmal bei uns im Hafen und regelmäßig bei Krekelberg Nautic. Immer da wo Selbermacher am Werk sind wird stichprobenartig nachgesehen welches Material gerade verarbeitet wird.
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so long, der Thomas...
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#6
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Hallo Thomas,
zunächst Danke für Deine Antwort. Deine verdeckte Unterstellung ist schon sehr abenteuerlich . Ich wollte lediglich wissen, ob und was man zum Antifouling in Holland nachweisen muß. War mit dem Kahn noch nicht in Holland. Gruß Baluga |
#7
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Die Vorschriften beziehen sich nur auf Boote die in den Niederlanden mit Antifouling versehen werden.
Boote, die NL nur durchfahren oder die sich nur für ein Paar Urlaubswochen in NL befinden sind von der Regelung befreit. Wenn du das AF in Deutschland aufgebracht hast darfst du damit nach NL einreisen. |
#8
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Freunde,
besten Dank für Euro infos. Wünsche Euch eine schöne Saison . Kann mein Boot leuder erst im Mai zu Wasser lassen (schei... Motorschaden). Gruß Baluga |
#9
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Zitat:
Die Frage war eine andere !
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#10
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die frage ist auch längst beantwortet... und deine Antwort daher schon lange überholt....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Danke für die niveauvolle Bezeichnung.
Wer hier was ist, läßt sich aus Deinem Beitrag für mich gut ableiten.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#12
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Nach ca. 10 Monaten im Forum und 3 Beiträgen diesen Ton anzuschlagen, ist schon sehr sportlich.
Von mir jedenfalls nicht gewünscht.
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Gruss, Dirk
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#13
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Ich möchte Dich um einen freundlicheren Umgangston bitten.
Sowas möchten wir hier nicht lesen
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Gruß Heinz,
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#14
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Hallo Bootsfreunde
Ich muß das alte Thema noch mal hoch holen, da ich doch etwas verwirrt bin was die Bestimmung angeht. Folgende Ausgangslage: Wir haben seit 2021 ein Liegeplatz in NL (April- Oktober). Das Boot haben wir seit 02/2021 . Als Antifouling wurde im 12/2020 International V17M aufgebracht. Wir wußten nicht, bis jetzt am Wochenende das es da eine Bestimmung gibt, die das Biozidfreie Antifouling betrifft gibt ! Man kann ja auch nicht alle Bestimmungen kennen, besonders wenn man neu im Bootssport unterwegs ist. Man möchte trotzdem nichts falsch machen , besonders nicht in anbetracht der recht hohen Strafe von 2500 € ! Die frage ist nun, muß ich das noch intakte Antifouling komplett entfernen und dann das Biozidfreie aufbringen ? Was natürlich mit enormen Kosten verbunden wäre , oder kann ich es einfach überstreichen ? Oder betrifft es uns nicht ,weil ja immer die rede ist, vom selbst auf brngen in den NL ? Wo kann ich die Bestimmung selber nach lesen ? Gruß Rainer |
#15
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Überstreichen ist nicht... VC17m lässt sich nur mit VC überstreichen da hilft nur runtermachen und neu machen....
da du in Holland liegst bleibt dir meines wissens nichts anderes übrig... was anderes wäre es wenn du zum Urlaub nach Holland fahren würdest und in Deutschland liegen würdest... Es kommt aber sicher niemand und nimmt eine Probe... beim nächsten anstrich halt alles neu machen sollte reichen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Hallo Volker
Angeblich soll es wohl ein Gerät geben wo sie es mit messen können über den Kupfergehalt ,ob das stimmt weiß ich nicht. Ein Freund vonmir ist schon voll in Panik deswegen . Er erzählte es mir auch am Wochenende davon . Gruß Rainer |
#17
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es gibt halt 2 möglichkeiten....
was anderes bleibt nicht übrig... wie gesagt einfach überstreichen ist bei VC Produkten nicht.. da hilft nur alles runter und sauber mit zugelassenen Mitteln neu aufbauen..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Hallo Volker
ja, habe ich schon verstanden. 3.Möglichkeit wäre einen Liegeplatz in Deutschland zu suchen Aber das dürfte schwierig werden ! Wir hatten uns letztes Jahr schon für enen Liegeplatz an der Mosel interessiert,ich glaube das werde ich noch mal intensivieren ! Gruß Rainer |
#19
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Es gibt jedoch eine Ausnahme! Sofern das Antifouling in Deutschland aufgebracht wurde kann man in den Niederlanden fahren. Der Verkauf und Verarbeitung in NL 🇾🇪 ist zwar verboten, aber wenn ein Boot/Schiff einen Antifouling-Anstrich hat, der nich den niederländischen Zulassungen entspricht, muss dieser nicht entfernt werden sofern der Anstrich nicht in den Niederlanden erfolgte.
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so long, der Thomas...
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#20
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Moin!
Du hast die Antwort im Grunde doch schon selbst gegeben... Ihr habt nen Liegeplatz von April bis Oktober in NL. Das AF wird dann in der Zeit zwischen November bis März aufgebracht - und zwar in Deutschland. Somit trifft dich das "Verarbeitungs-" bzw "Benutzungsverbot" nicht. Oder bleibt das Boot zwischen November bis März in NL im Winterlager? Dann kommst du an einem AF mit entsprechender NL-Nummer nicht umzu.
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Beste Grüße! der ZAUSEL alias Guido European Region Coordinator |
#21
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Hier noch mal eine zuverlässige Quelle zum nachlesen.
https://www.stegfunk.de/liste-zugela...gs-in-holland/
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so long, der Thomas...
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#22
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Hi Leute,
danke für den Link zu der Liste mit den zugelassenen Antifoulings. Da hab ich ja noch mal Glück gehabt, mein Antifouling steht auf der Liste. Es wäre viel Arbeit und nicht grade billig das alte zu entfernen und neues aufzubringen. Ich hatte bevor ich das hier gelesen habe nicht nie was davon gehört. Ich war der fälschlichen Ansicht das die Mittel die heutzutage verkauft werden auch erlaubt sind. Ich habe auch nicht nie irgendwo mitbekommen das es Kontrollen gibt. Anfang der 90er wurde in NL Teerantifouling verboten. Ich kann mich nicht gut daran erinnern wie wir tagelang unter unserem damaligen Schiff (11 m Stahl) gelegen haben und das abkratzt haben. Was ne schei... Arbeit. Es hat sich halt einiges in Holland in den letzten Jahren geändert, einiges zum guten, einige Dinge sind nicht so toll. Früher wurden viele Dinge einfach sehr locker gesehen. Heutzutage werden viele Dinge streng kontrolliert. Früher hat es keinen interessiert ob man mal ein Bier mehr getrunken hat, ob Kinder mit einem kleinen 5 PS Schlauchboot rumgefahren sind, Quickstop und Rettungswesten waren auch nicht wichtig usw. Wie schon gesagt, bei einigen Dingen finde ich es sehr gut das man da heutzutage strenger ist. Gruß Achim
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#23
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Zitat:
Hier ließt es sich z.B ganz anders ! https://kreuzer-abteilung.org/allgem...d-erhaeltlich/ Gruß Rainer Geändert von Tabaluga501 (07.02.2022 um 16:08 Uhr)
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#24
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Würde mich auch interessieren.
Ich habe sogar gehört, die niederländische Waterpolitie habe ein mobiles Prüfgerät, das im Wasser die zulässige Schadstoffdichte anzeigt. Bei Überschreitung würde es dann teuer... Aber, wie gesagt, nur Hörensagen.
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Viele Grüsse, Wolfgang |
#25
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Zitat:
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so long, der Thomas...
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