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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Funkpflicht bei HW1 auch vor Anker !!!
Moin Zusammen,
ich bin am Samstag binnen bei HW1 und vor Anker von der Rennleitung kontrolliert worden und wurde gefragt warum ich kein Funk anhabe. In der Tat wusste ich das nicht und habe mich natuerlich entsprechend verhalten. Nun habe ich versucht das irgendwo nachzulesen, aber nichts gefunden.....bei meinem UBI-Kurs war das kein Thema. Nur zur Info, vielleicht wissen das ja noch mehr nicht man lernt halt nie aus.
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#2
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schon mal in die RheinSchPV geschaut?
Ich glaube ohne Funk darf man bei HW1 den Liegeplatz nicht verlassen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#3
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Auf dem Rhein ist ab HW 1 Funk Pflicht.
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#4
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Moin,
natuerlich bin ich mit Funk gefahren, aber eben vor Anker hatte ich es aus, darum ging es .... und nun bitte die Textstelle in der RheinSchPV ueber Funkpflicht bei HW 1 - VOR ANKER. Danke
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#5
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ist mir bekannt, bitte Ueberschrift lesen, danke
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#6
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Da braucht es keine Stelle wo Du das nachlesen kannst. Als Ankerlieger unterliegst Du den gleichen Regeln in diesem Fall wie unter Fahrt. Vergleichbar mit der Promillegrenze beim Ankern.
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#7
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Zitat:
Ich weiss nicht wie du darauf kommst. Wenn ich Ankere ist mein Boot nicht in Fahrt. Warum also bei HW1 ?
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#8
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Auszug RheinSchVP:
e) nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnitts nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet haben. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden; Hier steht eindeutig "...ihre Fahrt..." von vor Anker steht hier nichts. Und so war mir das natürlich auch klar.
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#9
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Ich würde mich auf den Unterpunkt von §10.01 e) berufen:
Zitat:
Nebenbei: es soll der Verkehrskreis Nautische Information eingeschaltet werden - also nicht den üblichen Kanal 10, sondern z.B. bei mir (Gernsheim) den Kanal 22. Sehe ich das richtig? Edit: Paetschi war schneller *ggg*
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#10
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Weil Du bei HW1 OHNE Funk gar nicht fahren darfst. Aber wenn Du mit unseren Antworten Schwierigkeiten hast, warum hast Du die Wapo denn nicht gleich gefargt wo Du Ihre Äusserung nachlesen kannst? Hätte sich in Deinem Fall geradezu angeboten.
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#11
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Nochmal fuer alle, ich hatte in Fahrt mein Funkgeraet an , wie immer... ob nun HW1 oder nicht ist ja erstmal egal. Wenn ich Funk habe bin ich sowieso verpflichtet.
Die Frage ist doch nur warum ich bei HW1 vor Anker das Funkgeraet an haben muss. Aber ohne HW1 eben nicht. Und natuerlich haette ich die Polizei fragen koennen, aber ich dachte der wird es schon wissen, und habe dann daheim die entsprechenden Stellen gesucht und eben nicht gefunden. Und ich habe mit euren Antworten keine Schwierigkeiten, sie sind leider nur nicht zielfuehrend, vielleicht gibt es auch andere die das nicht wussten. Eigentlich wollte ich nur Anregen...
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#12
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man kann jetzt natürlich die Lücke zwischen den definitionen "in Fahrt" "stilliegen" "Fahr fortsetzen" usw. suchen und dann dem WSV undder WAspo einen Brief schreiben. Auch kann man das Boot auf Grund setzen und dann den Funk abdrehen.
oder man findet es eine gute Sache, man bei HW1 über Funk bei Gefahren beim Fahren und Ankern informiert werden kann. und wer kein Funk hat, muss besser einen sicheren Liegeplatz aufsuchen.
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#13
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Zitat:
Bin mir sicher, dass die Funke nach Einholen des Ankers wieder eingeschaltet gewesen wäre. Wenn es nun nur ne Belehrung war okay, bei einem Bußgeld solls aber bitte schon anständig begründet sein. Grüße Daniel
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#14
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Zitat:
nur in Fahrt.... Komisch
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#15
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Danke für die Anregung. Ich habe mir über das Thema bisher keine Gedanken gemacht, da ich auf den Rheinstrecken, wo ich üblicherweise unterwegs bin, bei HW1 nicht ankern würde. Werde mal bei Gelegenheit einen UKW-Prüfer befragen.
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Gruß Ewald
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#16
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ein Boot ist dann nicht in Fahrt wenn es an Land festgemacht ist oder am Steg oder vor Anker liegt...
Funkpflicht besteht nur bei Booten in Fahrt.... ich glaube die Jungs der Wapo haben da übers Ziel hinaus geschossen... ich werde mal schriftlich anfragen....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#17
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Zitat:
Die Rennleitung hat sich tatsaechlich die Muehe gemacht bis ganz nach hinten zu mir zu fahren. Die waren auch sehr nett, somit alles gut.
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#18
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Ist doch ganz einfach und klar:
Ein Ankerlieger hat keine feste Verbindung zum Land (der Grund zählt nicht) und ist somit in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser. Funke muß also an sein, egal ob du ankerst oder Schraubenwasser hast
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#19
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Zitat:
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#20
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Führerschein hast du gemacht oder diese Frage nie gelernt ?
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#21
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#22
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ja, dann dürftest du aber auch vor Anker Alkohol trinken und die Promille Grenze würde nicht gelten.
Ist aber nicht so, denke auch der Fehler ist das der Funk generell auch vor Anker an sein müsste..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#23
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Wenn ich mir über Pflichten und Regeln nicht ganz klar bin, gucke ich gerne mal, ob es eine entsprechenden Verstoßvorschrift gibt - die verweisen dann ja auf die entsprechende Vorschrift.
Solltest du eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalten haben, kann man dort ja nach dem Erhalt des Schriftstückes (deswegen würde ich nie vor Ort zahlen - es sei denn, mir ist mein Verstoß 100% klar) die entsprechenden Rechtsgrundlagen nachlesen. Ich kenne jedenfalls keine Tatbestandsnummer, die zu einem Vergehen (Stillliegen, HW1, Funkpflicht) passen würde. Selbst wenn man die Vorschriften zu einer "einsatzfähigen Wache bei stillliegenden Fahrzeugen" mächtig beugen würde, passt dort kein Kleinfahrzeug i.V.m. HW1+Sprechfunk hinein. Leider bietet der Bußgeldkatalog jedoch Möglichkeiten, auch ohne speziellen Verweis auf einen Rechtsverstoß ein Verwarnungsgeld zu verhängen, ob solche Verwarnungen eine anschließende juristische Überprüfung standhalten, hängt dann vom Einzelfall ab. Geändert von Pepper (29.06.2021 um 11:50 Uhr)
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#24
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Zitat:
das Funkgerät muss dann wieder eingeschaltet werden...
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#25
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Regel 3 KVR -
eine abweichende Definition von "in Fahrt" in der BinSchStrO finde ich nun allerdings auch nicht - Grüße Daniel
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