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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bergung
Neulich im Kurs (ich mache gerade den SBF See) hat unser Kursleiter von einer Begebenheit erzählt, wo es um Bergung auf hoher See ging, und dass man aufpassen soll, wenn man von jemandem eine Leine an seinem Schiff festmacht.
Natürlich, alle sind erschrocken: es geht doch nur um "Hilfe", kann es wirklich sein, dass ich mit so einem einfachen Handgriff (und ohne ein Dokument vorher unterschrieben zu haben) mein Eigentum an meinem Boot (das ja evtl soviel Wert ist wie ein Einfamilienhaus) an jemand Fremden so ohne weiteres "abtrete" (Stichwort: "Bergungshaie") ? Daher meine Frage: natürlich sind solche "juristischen" Fragen auch wichtig, warum lernt und lehrt man die nicht gezielt in den Kursen? Oder anders gefragt: wo kann ich mich weiterbilden, wenn es um solche Fragen geht, die über den Prüfungsstoff der beiden SBF-Scheine hinausgeht. Denn anscheinend lauern hier doch auch etliche "Fallstricke" (vielleicht nicht im Binnen-Bereich, aber schon auf Hoher See, was ja auch den Küstenbereich umfasst). Also bitte um Info, wo im Netz oder in der Literatur diese Fragen behandelt werden (denn ich denke, dies gehört auch mit zum Wissensschatz, den jeder im Hinterkopf haben sollte). Gruss Joe
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SBF Binnen & See UBI & SRC |
#2
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Moin
Lloyd‘s Open Form heißt hier das Zauberwort. Und ja, der Abschlepper hat Rechte auf dein Boot unter bestimmten Umständen. Google mal danach.
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Gruß |
#3
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Warum das nicht näher ausgeführt wird....
Ich denke, die meisten machen eh beide Scheine, weil es sich halt anbietet. Gut die Hälfte davon fährt entweder nie oder düst ein paar Jahre mit einer offenen Cabrioschale oder einem holländischen Stahlverdränger durch die Gegend. Von den paar Prozent, die ernsthaft dabeibleiben werden auch die allerwenigsten wirklich auf die hohe See gehen. Ich schätze mal, das sind deutlich unter ein Prozent. Und die informieren sich schon, beziehungsweise machen ganz andere Scheine. Ist eine spannenede Anekdote, wird wohl in jedem Kurs erzählt
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#4
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Zitat:
1. möglichst wenig Aufwand, lernen im Internet und per App, alles was über die Prüfungsfragen hinausgeht ist unnützer Ballast 2. machen Präsenzunterricht und möchten möglichst alles rund um die Seefahrt wissen. Da reichen aber 12 oder 15 Abende lange nicht aus.
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Gruß Ewald
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#5
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Bei Blauwasser.de kannst Du das LOF (PDF) downloaden. Dort wird es auch gut erklärt.
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Gruß Bully
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#6
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Bei Wikipedia auch. Ohne das man einen newsletter abonnieren muss.
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Gruß Frank Es bleibt spannend! |
#7
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Seerecht halt, das mussten auch viele Ever Given Kunden erfahren....
Beim PKW Führerschein wird ja auch nicht ansatzweise das komplette Verkehrsrecht gelehrt. Es wird vermittelt, wie man das entsprechende Fz halbwegs verkehrsgerecht bewegen kann, weiterführendes Wissen sollte man sich tunlichst selber aneignen.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#8
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In Mallorca gibt es hin und wieder Fischer die sich auf Bergung/ Hilfeleistung spezialisiert haben. Nachdem man in ein treibendes Netz gefahren ist sind die ziemlich schnell zur Stelle und bieten Hilfe an. Ist meinem Stegnachbarn so an der Ostküste gegangen. Er hat dann lieber verzichtet und ist selber mit dem Messer runter.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#9
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....ich habe die ganzen Links nicht gelesen, aber : immer die eigene Leine zum Schlepper geben, niemals die angebotene des Schleppers.
Ob das so noch stimmt + hilft hoffe ich, ohne es zu wissen. SO würde ich es jedenfalls machen, + viel Auswahl ist ja nicht Grüße, Reinhard |
#10
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Dumme Frage, weil ich nicht so recht schlau werde: Gilt das nur außerhalb der 12sm-Zone oder muss man mit solchen Späßen auch auf der Ostsee rechnen?
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Viele Grüße Joachim |
#11
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Zitat:
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#12
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Moin
Such mal bei Youtube "Vortrag:Bergung und Hilfeleistung" Kurzgefast: Hilfeleistung ist wenn du den Hut aufbehälst, Bergung ist, wenn du die Anderen machen läßt. Von wem die Leine ist, spielt keine Rolle, Loyds open form sollte man sich merken. |
#13
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Kurzgefast; Suche mal bei Havarie "Große" und "Turnvertrag".
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#14
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Nachdem ich alle eure Antworten auf meine Anfrage zu Bergung (Schlepphilfe) gelesen habe (vielen Dank dafür), muss ich zweierlei feststellen:
(a) ich bin so schlau (oder dumm, unwissend), als wie zuvor (hessischer Komparativ); und (b) dies scheint doch ein brandheisses Thema zu sein, aber kaum einer weiss (juristisch gesehen) >wirklich< Bescheid. Dabei kann es eigentlich keine juristische "Grauzone" sein. Schade, dass es dazu keine fundierte Quellen gibt zum Nachlesen. Es sei denn, jemand hat noch Hinweise auf die Grundlagen dazu (Lloyds Open Form hin oder her, auch das scheint eher ein "Vertrag auf Zuruf" zu sein, denn wer hat schon Zeit, wenn ihm das Wasser bis an die Unterschenkel steht, erst noch lang und breit was juristisches durchzulesen ?) Zur Frage welches Tau benutzt wird: wer von uns Freizeit-Skippern hat denn, bitteschön, gleich ein 30 Meter Tau zur Hand (nehmen wir mal 30 Meter als Minumum an) ? Das sollte ja eigentlich kein "Kriterium" sein, ob ich jemandes Schleppkraft mit "seinem" oder mit "meinem" Tau auf mein Schiff übertrage (meine Meinung nach). Joe
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SBF Binnen & See UBI & SRC |
#15
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Ein paar fundierte Quellen hast du doch bekommen.
Und es wäre verwunderlich, wenn es keine juristische Grauzone wäre, wir reden hier von einem Bereich, der keinem Staat zugeordnet ist, welches Recht soll da gelten? Wenn dir auf dem Mond ein Chinese die Brieftasche klaut ist es genauso. Es ist ja schon ganz gut, dass man sich international so einigermassen geeinigt hat.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#16
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Joe,
ich werde mal versuchen, das für dich als Neuling zu sortieren. 1. Dort wo dieses Recht (Lloyd‘s Open Form) zum Einsatz kommt, wirst du mit deinem Sportboot nie rumfahren. Außer du bist ein Segler der den Atlantik überquert und das wollen wir mal nicht annehmen. 2. In küstennahen Gewässern um Deutschland rum (Nord- und Ostsee) wirst du in aller Regel von den Seenotrettern gerettet. Die helfen dir für ganz kleines Geld (ich glaube es war eine Einsatzpauschale von ca 400 EUR). Da brauchst du nicht überlegen, welche Schleppleine du benutzen willst. 3. Aber auch überall in europäischen Gewässern, wenn dir ein Fischer, ein anderes Sportboot oder auch mal ein Berufsschiff hilft, die werden eher eine Vergütung ablehnen, als dein Boot als Pfand zu nehmen. 4. Solltest du je in außereuropäischen und internationalen Gewässern unterwegs sein, da mag es eine Rolle spielen, aber nur wenn du dich "unter Piraten" aufhälst. 5. Und zum Schluß: Binnen in Deutschland und Europa würde ich mir gar keine Gedanken machen, wenn ich die Leine von jemand anderem annehme, um Schlepphilfe zu bekommen. Kann es sein, daß dein Boot-Fahrschul-Lehrer gerne etwas Seemannsgarn erzählt und sich einen Spaß daraus macht kleine Sportbootfahrer-Nullen zu erschrecken? Ich selbst habe schon öfters Schlepphilfe geleistet und einmal selbst Schlepphilfe benötigt. Die "Vergütungen" bewegten sich in aller Regel in der Größenordnung von ein paar Bier.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#17
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Zitat:
Kostet halt je nach Dimension ein paar Euro. Die Schleppleine kommt ja auch zum Einsatz, wenn man z.B. im Päckchen liegt und starker Wind erwartet wird. |
#18
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Wenn Du wirklich in Not bist, ergibt sich alles aus der Situation heraus.
Du hast dann andere Probleme als dir über Kosten und solche Dinge. Sorgen zu machen. Derjenige, der die besseren Möglichkeiten hat, übergibt dann die Schleppleine. Wenn verhandeln vor der Übergabe möglich ist, befindest Du dich in keiner Notlage. Bei "normaler" Schlepphilfe (also Motorpanne usw.), verhandelt man natürlich vorher und schließt einen Vertrag ab.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#19
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Zitat:
Ich kann es langsam nicht mehr lesen...Diese "Nullen"- zu denen ja auch immer mehr die BunBo oder "Floßfahrer" gezählt werden- sind auf jeden Fall hilfsbereiter und freundlicher als eine Mehrzahl "Alter erfahrener Skipper"... Dieses rummotzen und Geschimpfe nervt... Glück Auf ! Gunar ...und manch Kroatischer oder Polnischer "Geselle" wird Dir dann schon sagen was er für seine Hilfe haben möchte...
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#20
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Gunar, komm wieder runter!
Du verstehst offensichtlich meinen Humor nicht. Das tut mir leid. Für dich zur Klarstellung: Ich bin eine Sportbootfahrer-Null. Du bist auch eine Sportbootfahrer-Null. Wir alle sind Nullen. Weil wir sind alle keine Profis sind, auch wenn manche - ich sicher nicht ! - manchmal so tun, als wären sie welche. Allzeit gute Fahrt, und wenn es dich nervt, einfach nicht mitlesen.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#21
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Und meine Kasko erklärt dem Gesellen dann was er bekommt. Dafür ist die Kasko da.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#22
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Die werden kaum eine Rechnung mitgeben und auf Begleichung derer warten, sondern eher auf Sofortkasse beharren - oder dankend ablehnen.
Oft ist das nicht so wie man meint....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#23
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Zitat:
Oder meinst du die wollen Vorkasse vorm schleppen? Übrigens bei echter Bergung, also Personen sind von Bord und das Schiff aufgegeben, dann hat der Profi tatsächlich Anspruch auf einen relativ hohen Wert, aber das zahlt dann auch die Kaskoversicherung, denn die müsste sonst ja auch für den Totalverlust aufkommen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Bei den Gestalten, deren Interesse es ist, blauäugige Sportskipper arglistig finaziell zu erleichtern, wird es so aussehen - zumindest mit Barzahlung.
Wie und ob man das Geld dann wiederbekommt...dürfte denen egal sein. Das eine wirkliche Havarie idR ein Versicheunsfall ist, steht ausser Frage. Darum dürfte es bei der Warnung aber auch nicht gehen.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
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Hierzu gibt es einen mMn sehr interessanten Vortrag von Robert Eichler
https://youtu.be/Rm0p4WF3p20 Gesendet von iPad mit Tapatalk |
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