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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Schallsignale auf Kleinfahrzeugen
Moin,
ich habe da gerade ein Verständnisproblem: Ich dachte immer, das quadratische Schild mit rotem Rand und dem schwarzen Punkt in der Mitte "Schallzeichen geben" gilt für alle. Nur macht das irgendwie niemand... Als ich mal so ein Zeichen bei einer Fähre passiert habe und vorschriftsmäßig mein Schallsignal gab, schauten sich alle vor mir fahrenden Boote erschrocken bis wütend um, weil sie wohl dachten ich würde sie aus dem Weg hupen wollen Das lies mir keine Ruhe und so habe ich die BinSchStrO gewälzt, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass das nicht geregelt wäre. Allerding habe ich da keinen Hinweis gefunden. Allerdings gibt es auf WSV.de eine Übersicht der wichtigsten Schilder und Schallsignale Binnen zum download und bei den Schallsignalen steht extra dabei, daß die für die "Großschifffahrt ohne Kleinfahrzeuge" sind... Bei der Übersicht für Schilder und Signale "See" steht diese Einschränkung nicht. Jedenfalls bin ich nun endverwirrt was das richtige Verhalten angeht. Weiß jemand, wie es richtig ist und bestenfalls, wo das steht???? Wie macht ihr das? Hupt ihr nur, wenn keiner da ist um niemanden zu erschrecken???
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Beste Grüße, Phil |
#2
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Du musst immer alles lesen ...
Binnenschifffahrtsstrassenordnung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Ja, das erklärt die Schallzeichen, die zum ändern des Kurses usw. gegeben werden, die in Anlage 6 beschrieben sind. Das Schallsignal, von dem ich sprach, ist in Anlage 6 nicht aufgeführt.
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Beste Grüße, Phil |
#4
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Stimmt... Schreib doch Mal die wapo an...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Dann lass die Hupe
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#6
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Ich habe noch mal in die BinSchStrO reingeschaut.
Volker hat recht mit seinem Hinweis. Das klärt den Teil meiner Frage zum Hinweis auf der Übersicht der Schallsignale, die ich auf der WSV.de-Seite gesehen habe. Bei den Verbotszeichen und Gebotszeichen gibt es jedoch keinen Hinweis, das diese nicht von Kleinfahrzeugen befolgt werden müssen. Wäre ja auch irgendwie unlogisch. Dann kann ich wohl davon ausgehen, dass: 1. ich alles richtig gemacht habe, als ich mein Schallsignal gegeben habe, 2. die anderen Verkehrsteilnehmer das Schild nicht kannten oder es ignorierten, 3 diejenigen, die das Schild nicht kannten dachten, ich wäre ein Ar.... und wollte sie ärgern... Jedenfalls scheint es mir unter den Sportbootführern sehr unüblich zu sein ein Schallsignal zu geben, ob nun gefordert oder nach §4.02 Satz 2 erforderlich.
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Beste Grüße, Phil |
#7
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Dann würde ich sagen , du hast es nicht verkehrt gemacht .
Aber richtig….
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#8
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ja, falsch scheint hier richtiger
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Beste Grüße, Phil
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#9
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Die Berufler Funken oder hupen und die Fähre wartet.
Du bist der Berufsschiffahrt als Kleinfahrzeug wartepflichtig. Auch eine Fähre ist ein Berufsschiff. Wieso hupst du dann an der Fährstelle? Denkst du die Fähre wartet auf dich? Davon gehen wir mal nicht aus. Also hupen wir mal nicht als Kleinfahrzeug.
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#10
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Zitat:
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#11
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Der war gut 👍
Dann komme mal her nach Berlin / Potsdam / Brandenburg , hier wartet keine Fähre…..
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#12
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Die binnenschifffahrtsstrassenordnung ist zu dem Thema klar... Das die Fähren sich nicht dran halten ist bekannt
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#13
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Moin
Wenn das Schild in Zusammenhang mit einer Fähre aufgestellt ist, kommen doch wahrscheinlich besondere Umstände dazu. Das kann eine Unübersichtlichkeit am entsprechendem Ort sein. Auch wenn es für Kleinfahrzeuge eine "Kannvorschrift" ist, würde es mich überhaupt nicht stören, wenn dort jemand als Vorsichtsmaßnahme ein Schallsignal gibt. Es ist ja in erster Linie dazu gedacht, um den Fährmann zu informieren, dass da ein Fahrzeug kommt. Vorrang hat der in jedem Fall, aber auch kein Interesse, eine gefährliche Situation herbeizuführen. Schauen andere da irritiert in die Gegend, stört mich höchstens deren Irritation, die sich wahrscheinlich auch auf andere Bereiche des Lebens auswirkt Gruß Kapitaenwalli |
#14
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Zitat:
Dort steht unter Punkt 4: "Bei ELK-km 43,65 (Siebeneichen) quert eine Seilfähre den Kanal. Wenn die Fähre in Fahrt ist, befindet sich das Führungsseil über der Wasseroberfläche. Bei Annäherung an die Fährstelle müssen Sie auf Höhe des Tafelzeichens einen „langen Ton“ (4 Sek.) geben ..." https://www.rish.de/download/merkbla...beck-kanal.pdf Also hupen wir mal doch als Kleinfahrzeug ... |
#15
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Ja na dann lade ich euch mal alle auf ne Fahrt von BRB nach Berlin ein zum fröhlichen Hupkonzert an den Fähren ein.
Mal gucken wer alles in Spandau heil ankommt. Ich bleibe hinten ...gaaanz hinten.
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#17
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Das sich die Fähren nicht an Gesetze halten ist bekannt da brauchen wir nicht drüber diskutieren..
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#18
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Meinst, das bringt was?
Hier im Hamburger Hafen zB wird es anders gehandhabt u ich würde mich nicht mit der Berufsschifffahrt anlegen wollen.... Im Hafen selbst hört man kaum Signale (sind alle sehr schmerzbefreit u Signale nur im Notfall), da verschwurbelt alles ziemlich chaotisch ineinander und klappt doch. Wenn auch nicht immer nach Vorschrift. In den Kanälen gibt es dann u wann Schallsignale. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das teilweise nur aus "touristischen Zwecken",erfolgt.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#19
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Gemäß § 6.02 BinSchStrO sind diverse § nicht von Kleinfahrzeuge zu beachten bzw. gelten nicht für Fahrzeuge außer Kleinfahrzeuge. Einer dieser besondere § ist der § 6.23 Nummer 1 BinSchStrO. Das bedeutet, dass der Begriff des Fahrzeuges im Sinne des § 6.23 nicht für Kleinfahrzeueg anzuwenden ist. Also kann eine Fähre die Bundeswasserstraße queren, wenn ein Kleinfahrzeug seinen Kurs ändern muss.
Hier der Text des §6.02.BinSchStrO: Die §§ 6.03a, 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nummer 1, §§ 6.10, 6.11, 6.12, mit Ausnahme der Regelung durch das Tafelzeichen B.1 (Anlage 7), gelten weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 (§ 6.02 BinSchStrO) noch sind sie ihm gegenüber anzuwenden. Ein Fahrzeug, das nicht ein Kleinfahrzeug ist, braucht § 6.09 Nummer 2, die §§ 6.13, 6.14, 6.16, 6.20 Nummer 1 Buchstabe b und c und § 6.23 Nummer 1 nicht gegenüber einem Kleinfahrzeug oder einem Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 anzuwenden So einige hier sollten vieleicht nocheinmal in das Fahrschulbuch schauen.
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ Geändert von Rian (12.04.2022 um 20:47 Uhr) |
#20
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Wenn man die Gesetzes Texte so ließt,braucht man sich auch nicht wundern wenn viele sie nicht verstehen ! Wie im richtigen Leben halt, da gibt es Leute die studieren extra Gesetze und da kommt auch nicht immer das richtige bei raus
Gruß Rainer |
#21
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Zitat:
Zum Verhalten bei Fähren: Wenn ich sehe, dass die Schranke noch oben ist, fahre ich durch. Wenn die Schranke runter geht, warte ich. (oder gebe Gas! ) Je nachdem, wie nah ich schon "dran" bin. Schallsignale? Kommt drauf an. Bei Gefahr schon.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker
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#22
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Tja so isses und das nervige hupen ist nur Lärm ohne Sinn🤣
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#23
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Ich bin da schlicht gestrickt. Wenn es zu einer Kollision käme, würden danach die meisten gewerblich bewegten Schiffe mit geringen Kratzern am Rumpf weiterhin schwimmen. Mein Schiff eher nicht. Damit ist die Vorfahrtsregelung klar.
Gestern kam mir an der Mainmündung ein Berufler als Geisterfahrer und ohne blaue Tafel, die in dem Bereich sowieso nicht vorgesehen ist, entgegen. Nun hätte ich hupen können und auf meinen Teil der Fahrrinne beharren. Ich habe mich einfach nur für die Flucht entschieden. Und so ist das für mich auch mit Fähren. Teilweise sind gerade Nähe Fähren (Beispiel Bingen) so hoch frequentierte Verkehrslagen, dass die eigentlich nur nachts fahren könnten, wenn Sie Rücksicht auf alle Kleinfahrzeuge nähmen. Und drum sehe ich auch die Huperei als brotlose Kunst. Immerhin weiß man danach, dass sie noch Lärm macht. Die Menschen drumherum leider auch. Ahoi Gerhard
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#24
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Das erinnert mich ein wenig an die StVO
§ 5 Überholen Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Macht zum Glück (fast) niemand
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Grüße Richard |
#25
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Genau, immer alles lesen.
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen 1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss jedes Fahrz eug - mit Ausnahme eines Kleinfahrz eugs - in den in Anlage 6 genannten Fällen die dort jeweils genannten Schallz eichen geben. 2. Ein Kleinfahrzeug kann erforderlichenfalls die allgemeinen Schallzeichen nach Abschnitt A der Anlage 6 geben.
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-- Alle Mann von Bord! Alexander |
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