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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Auf der Suche nach Nacra 5.5 und Hänger / Verkauf 2016
Moin zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem Katamaran und dazugehörigem Trailer, den ich August/September 2016 verkauft habe (in Flensburg). Leider habe ich den Kaufvertrag nicht mehr und weiß nur noch, dass beides für ca. 500 € an einen Jugendsegelverein in/bei Plön oder Kiel ging und der Katamaran inzwischen in/um Hannover gesegelt werden soll. Nun scheint der Hänger durch einen Unfall beschädigt worden zu sein und da die Ummeldung nach dem Verkauf in 2016 wohl vergessen wurde, wurde ich als Halter von der gegnerischen Versicherung angeschrieben. Den Fotos nach ist kein ganz geringer Schaden entstanden, die Versicherung möchte diesen gern begleichen, weiß aber nicht an wen. Kennt hier vllt jemand den Kat oder den Hänger und kann den Kontakt vermitteln? Anbei sind Fotos des Kats und des Hängers: Katamaran Nacra 5.5, Segelnummer: 1001, Bootstrailer der Marke Harbeck, Erstzulassung 31.08.1990, Fahrzeug-ID-Nr: 31275, grünes Kennzeichen: KI-QS 435 Vielen Dank! Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung! |
#3
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Danke für den Tipp :-D
davon ist der Hänger leider nicht repariert und mir steht das Geld nicht zu |
#4
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Zitat:
Wenn du die Summe jetzt einstreichst, würde ich noch nicht Mal von Unterschlagung, unrechtmäßige Bereicherung usw. reden wollen.
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Gruß Holger |
#5
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Zitat:
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#7
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Zitat:
Nach Rücksprache mit Anwalt sollte ich das Geld schon nicht annehmen, da ich sonst Hinweise darauf liefere, dass ich doch noch Besitzer bin. |
#8
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Gehe ins Internet zu einer KFZ Verkaufsplattform. Lade dort einen blanko Kaufvertrag runter. Dann nimm die Seite mit "Meldung an die Zulassungsstelle" und fülle diese (rückwirkend) aus. Anschließend sendest du dieses Blatt, mit dem Hinweis auf den Unfall und der nicht gemachten Abmeldung des Anhängers, an deine KFZ Zulassungstelle.
Ansonsten bleibst du bis zum Sanktnikolaustag der Halter.
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Gruß Holger
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#9
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Das hilft jetzt zwar auch nicht mehr, aber wenn man ein zugelassenes Fahrzeug verkauft dann geht umgehend eine Kopie des Kaufvertrages mit Datum und Uhrzeit der Übergabe an die Zulassungsstelle und an die Versicherung. Dann bist du aus allem raus, was nach der Übergabe passiert.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#10
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Zitat:
Es wurden doch Personalien ausgetauscht. Ich verstehe das nicht, sorry. Geändert von JoKei (27.09.2022 um 21:47 Uhr)
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#11
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Zitat:
Daher frage ich hier ja nach, ob jemand den Hänger / Halter kennt und den Kontakt herstellen kann. |
#12
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Zitat:
Der Unfallgegner ist nicht der jetzige Besitzer des Hänger, er hat ihn beim Ausparken beschädigt. Den Unfall hat er der Polizei gemeldet, die hat anhand des Hängerkennzeichens eine Halterabfrage gemacht. Es wurden keine Personalien getauscht. |
#13
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Zitat:
Für alle späteren verkauften KFZ und auch einen weiteren Bootshänger hab ich das so gemacht. Bei diesem leider nicht, warum auch immer, weiß ich nach der Zeit nicht mehr. |
#14
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Zitat:
Für Euch getestet : Ich habe 2020 ein Fahrzeug an einen in Deutschland lebenden Ausländer zugelassen verkauft und genau diesen Zettel direkt nach dem Deal an die Zulassungsstelle geschickt. Der wird dort nur zur Kenntnis genommen, mehr passiert nicht ! Der Käufer hat nämlich in Unkenntnis deutscher Vertrags- und Zulassungsbestimmungen den Wagen monatelang nicht umgemeldet. Meine Anfrage bei der Zulassungsstelle ergab, daß ich solange als Halter gelte, bis der Käufer die Kennzeichen ab- oder umgemeldet hat, und so lange bleibe ich auch KFZ-steuerpflichtig ! Ich hatte ganz schön Rennerei, dem Käufer das zu erklären und ihn letztlich zur Abmeldung zu bewegen. Die Alternative (auskunftsgemäß lt. Zulassungsstelle) ist, diese Abmeldung behördlich über eine Anzeige als Zwangsabmeldung zu betreiben, respektive die Behörden zu veranlassen, dem Käufer die Schilder wegzunehmen. Auskunftsgemäß würde das aber 'schwierig', da die Behörden (Zoll, Polizei) so was nur nach nachdrücklichster Aufforderung durch mich machen. Hierbei herrscht (auskunftsgemäß) 'mangelndes Interesse' ... klar, die KFZ-Steuer wird ja weiter gezahlt (durch mich ! ) Und dabei war ich noch bei einer von Deutschlands hilfsbereitsesten Zulassungsstellen. Anderswo hören die dir nicht mal zu ... Bei einem Sportgeräteanhänger, bei dem man wegen der fehlenden Steuerpflicht nicht ständig daran erinnert wird, kann das leicht über lange Zeit in Vergessenheit geraten. Denn so lange nichts passiert schert sich auch keiner drum. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#15
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Ich hab da wohl auch ein paar in meinem Leben verkauft, wo ich nicht sicher bin, ob dei jemals umgemeldet wurden....
Hier gings ja noch gut ab, der Hängerbesitzer ist der Geschädigte. Ich stell mir gerade mal den umgekehrten Fall vor, der Hänger verursacht einen Schaden, ohne dass das Zugfahrzeug identifiziert werden kann, Fahrerflucht z.B. und nur das Hängerkennzeichen von Zeugen bemerkt. Könnte Ärger geben
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#16
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Ist ja löblich, dass eine Versicherung ohne Kostenvoranschlag oder Rechnung bezahlen will.
Zitat:
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#17
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Zitat:
Absolut mein Fehler. Mal sehen, wie es weiter geht. |
#19
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vielleicht bekommst Du ja etwas über den Ort des Unfalls heraus, dort in der Umgebung mal nach Segelvereinen recherchieren.
Gruss vom Bodensee Lutz
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#20
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Zitat:
Irgendwo wird das Kennzeichen einer Streife schon auffallen. Der Käufer hat es unterlassen ihn umzumelden ...
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#21
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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Der Anhänger ist nicht umgemeldet worden. Ergo gehört der noch Nacra.
Also Geld einstreichen und abwarten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#22
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Moin,
vielleicht mal über die Nacra Klassenvereinigung gehen. Falls der neue Besitzer irgendwann mal eine Regatta gesegelt ist, müsste er da im System sein.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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#23
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da ich nicht mehr Eigentümer des Hängers bin, wäre das Vortäuschen einer Straftat
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Danke, das probier ich.
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#25
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nein, er gehört mir nicht mehr. Als Eigentümer hätte ich den Fahrzeugbrief.
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