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  #1  
Alt 30.05.2023, 08:46
User 100401
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Beiträge: n/a
Standard Blitzer / Elbe

Moin,

ich habe gestern schon per Suchfunktion danach gesucht, aber kaum wirkliche "Erfahrungsberichte" gefunden.
Ich bin ja auf der Elbe bei Hamburg unterwegs, wo 22 km/h "durchs Wasser" erlaubt sind. Jetzt kann ich auf meinem kleinen Boot nur per GPS (also "über Grund"/"gegenüber Ufer") messen.
Jetzt sind 22 km/h bei meinem Boot etwas schwierig, weil das grade den Übergang zur Gleitfahrt darstellt. Ich schwanke also immer zwischen 20 und 24 km/h, zumindest laut GPS.
Bei Wellengang/Strömung ist ein Halten der Geschwindigkeit mit meiner Nußschale gar nicht so trivial. Bei unter 20 km/h bin ich leider Spielball der Wellen....

Jetzt meine Fragen:

Wie ich das verstanden habe, misst die WaPo die Geschwindigkeit entweder vom Boot aus oder von Land per Radar/Laser, richtig?

Ist bei "vom Land" dann ein "Abfangteam" draussen, das sofort kassiert oder bekommt man, wie beim Auto, als Halter gegebenenfalls auch Post nach Hause?

Beim Auto habe ich dann ja ein Foto als Nachweis, wie läuft das auf´m Wasser? So eine Elbe ist ja recht breit...

Oder sagen die einfach "Boot mit Kennzeichen XXXXX war zu schnell" und gut?

Hintergrund ist, das ich mir nicht ganz sicher bin, ob gestern auf der Elbe (Höhe Holzhafen) ein Blitzer stand. Ich war nicht/nicht viel zu schnell, aber es stand jemand mit blauem Hemd und einer Art Dreibein am Ufer. Kann aber auch was komplett anderes gewesen sein....

Gruß

H.P.
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  #2  
Alt 30.05.2023, 08:55
uli07 uli07 ist offline
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Sowohl als auch. Die können alles wie auf der Straße.
An der "Wand" in Vlotho/Weser haben die mal vom Boot aus gemessen und mal von der Kaimauer aus. Mal haben sie dich angehalten und mal hast du Post nach Hause bekommen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 30.05.2023, 09:02
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
... Ich bin ja auf der Elbe bei Hamburg unterwegs, wo 22 km/h "durchs Wasser" erlaubt sind. ...
Der Blitzer kann doch aber auch nur die Geschwindigkeit über Grund messen.
Viel interessanter wäre da doch, wie die Strömung beim Messergebnis berücksichtigt wird

Bei z.B. 5 km/h Stömungsgeschwindigkeit wären ja zu Berg nur 17 km/h und zu Tal sogar 27 km/h über Grund legal.
Immerhin 10 km/h bzw. doppelte Strömungsgeschwindigkeit Unterschied.

Gruß Lutz
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  #4  
Alt 30.05.2023, 09:30
User 100401
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Beiträge: n/a
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Ich habe grade mal, auch wegen aderen Fragen, die zuständige Station der WaPo angerufen. Es ist leider in meinem Revier, dem Hamburger Hafen, einiges sehr schwammig geregelt.
Zum Beispiel, welche der vielen Wasserflächen des Hafens nun zur Hauptfläche der Elbe (=22 km/h) gehören, oder welche zu den Nebenwasserflächen (8 km/h) gehören.

Wer jetzt sagt: "Das ist doch klar, da gibts ne Karte..." dem sage ich nur "Oberhafenkanal". Da gilt was?

Da gilt laut WaPo nämlich tatsächlich 22 km/h.

Auf meine Frage, wie ich denn auf einem kleinen Sportboot die Geschwindigkeit durchs Wasser feststellen soll, meinte eher: "so direkt gar nicht, per GPS messen sie ja immer über Grund". Ich solle eben die Strömungsgeschwindigkeiten einberechnen. Sehr witzig!

Woher soll ich die denn kennen? Gestern war ich genau am Scheitelpunkt des Hochwassers unterwegs....was weiß denn ich wie schnell die Elbe grad unter mir fliesst....???

Aber er meinte auch: "Wir wissen, das viele Bootfahrer das nicht messen können, deshalb ziehen wir eine Toleranz ab und sind generell icht sooo streng in der Auslegung."
Dann sagte er: "Auf dem Wasser ist das halt alles nicht so einfach, grade auf einem breiten Tidefluss wie der Elbe....".

Gruß

H.P.
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  #5  
Alt 30.05.2023, 09:53
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen

Aber er meinte auch: "Wir wissen, das viele Bootfahrer das nicht messen können, deshalb ziehen wir eine Toleranz ab und sind generell icht sooo streng in der Auslegung."
Dann sagte er: "Auf dem Wasser ist das halt alles nicht so einfach, grade auf einem breiten Tidefluss wie der Elbe....".
Wenn es vor Gericht kommt, müsste ja auch die Polizei beweisen wie sie zu ihrem Messwert gekommen ist. Geschwindigkeit über Grund ist klar, aber woher nehmen sie die Strömung?

Und so Spielchen wie in Berlin mit dem "geeichten Propeller" sind gegenüber der internationalen Großschifffahrt wahrscheinlich auch nicht so leicht durchsetzbar.
__________________
Gruß Richard

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  #6  
Alt 30.05.2023, 09:53
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Ich habe grade mal, auch wegen aderen Fragen, die zuständige Station der WaPo angerufen. Es ist leider in meinem Revier, dem Hamburger Hafen, einiges sehr schwammig geregelt.
Zum Beispiel, welche der vielen Wasserflächen des Hafens nun zur Hauptfläche der Elbe (=22 km/h) gehören, oder welche zu den Nebenwasserflächen (8 km/h) gehören.

Wer jetzt sagt: "Das ist doch klar, da gibts ne Karte..." dem sage ich nur "Oberhafenkanal". Da gilt was?

Da gilt laut WaPo nämlich tatsächlich 22 km/h.

Auf meine Frage, wie ich denn auf einem kleinen Sportboot die Geschwindigkeit durchs Wasser feststellen soll, meinte eher: "so direkt gar nicht, per GPS messen sie ja immer über Grund". Ich solle eben die Strömungsgeschwindigkeiten einberechnen. Sehr witzig!

Woher soll ich die denn kennen? Gestern war ich genau am Scheitelpunkt des Hochwassers unterwegs....was weiß denn ich wie schnell die Elbe grad unter mir fliesst....???

Aber er meinte auch: "Wir wissen, das viele Bootfahrer das nicht messen können, deshalb ziehen wir eine Toleranz ab und sind generell icht sooo streng in der Auslegung."
Dann sagte er: "Auf dem Wasser ist das halt alles nicht so einfach, grade auf einem breiten Tidefluss wie der Elbe....".

Gruß

H.P.
Staudruckmesser und Logge messen die Geschwindigkeit durchs Wasser... ein Staudruckmesser relativ ungenau.. eine Logge ist da schon besser...

Bin froh das ich Binnen unterwegs bin da gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung "fahrt über Grund" das geht mit GPS recht gut.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 30.05.2023, 10:00
User 100401
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bin froh das ich Binnen unterwegs bin da gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung "fahrt über Grund" das geht mit GPS recht gut.
Ich bin ja auch Binnen unterwegs, ich glaube die Hamburger Hafenordnung ist einmalig in Deutschland, denn da wird Binnen über "Fahrt durchs Wasser" gesprochen, sonst ist ja "über Grund" üblich.

Gruß

H.P.
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  #8  
Alt 30.05.2023, 10:08
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Hi!

Sobald die Strömung ins Spiel kommt, wird es mit der Messung schwierig und in der Aussage, dass sie nicht so streng in der Auslegung sind, ist eigentlich alle gesagt. Versuche dich ans Limit zu halten, dann sollte es keine Probleme geben, wenn Du in Maßen drüber liegen solltest.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #9  
Alt 30.05.2023, 10:16
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Ich bin mir relativ sicher, dass die Geschwindigkeit durch‘s Wasser nicht die tatsächliche vor Ort ist, sondern auf bestimmte Referenzpunkte bezogen wird, für welche die aktuelle Strömung erfasst wird (wie bei den Pegeln).

Wir hatten das Thema hier im Forum schon einmal, ich habe aber die entsprechende Rechtsvorschrift gerade nicht im Kopf. Falls ich sie finde, ergänze ich das hier.

Gruß
Andreas
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  #10  
Alt 30.05.2023, 10:16
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1. Auf dem Wasser ist für eine OWI nicht der Halter (Eigner) des Bootes verantwortlich,
wenn es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht. Da muss schon nachgewiesen
werden wer gefahren ist und der verantwortliche Schiffsführer war.

2. Eine OWI wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Messung "durchs Wasser" niemals vor Ort
bezahlen, sondern zusenden lassen und Anwalt einschalten.

In beiden Fällen wird ein halbwegs talentierter Verkehrsanwalt die Sache schnell vom Tisch haben.
Es gibt keine gerichtsfeste technische Möglichkeit eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung
zu dokumentieren.

Klaus, der allerdings nicht zum Rasen auffordern möchte
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
(
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  #11  
Alt 30.05.2023, 10:22
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
1. Auf dem Wasser ist für eine OWI nicht der Halter (Eigner) des Bootes verantwortlich,
wenn es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht. Da muss schon nachgewiesen
werden wer gefahren ist und der verantwortliche Schiffsführer war.

2. Eine OWI wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Messung "durchs Wasser" niemals vor Ort
bezahlen, sondern zusenden lassen und Anwalt einschalten.

In beiden Fällen wird ein halbwegs talentierter Verkehrsanwalt die Sache schnell vom Tisch haben.
Es gibt keine gerichtsfeste technische Möglichkeit eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung
zu dokumentieren.

Klaus, der allerdings nicht zum Rasen auffordern möchte
die einzige Möglichkeit die ich kenne ist ein aktives AIS Signal in Verbindung mit einer Aufzeichnung...

daher werde ich einen teufel tun einen AIS Sender an Bord zu installieren...
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  #12  
Alt 30.05.2023, 10:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die einzige Möglichkeit die ich kenne ist ein aktives AIS Signal in Verbindung mit einer Aufzeichnung...
Wird vor Gericht bei einem Sportboot nicht als Beweis zugelassen,
wenn es um die Geschwindigkeit geht, keine Bange.

Klaus, mit AIS unterwegs
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
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  #13  
Alt 30.05.2023, 10:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Zum Beispiel, welche der vielen Wasserflächen des Hafens nun zur Hauptfläche der Elbe (=22 km/h) gehören, oder welche zu den Nebenwasserflächen (8 km/h) gehören.

Wer jetzt sagt: "Das ist doch klar, da gibts ne Karte..." dem sage ich nur "Oberhafenkanal". Da gilt was?
wie kommst Du auf die Zuordnung? Die Einschränkung auf 8km/h FdW hängt nicht an der Zuordnung einer Wasserfläche sondern ist explizit in §23 (2) geregelt, auf allen anderen Wasserflächen gilt für Sportfahrzeuge erstmal 22km/h sofern keine explizite Einschränkung vorliegt.

lg, justme
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  #14  
Alt 30.05.2023, 10:44
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Woher soll ich die denn kennen? Gestern war ich genau am Scheitelpunkt des Hochwassers unterwegs....was weiß denn ich wie schnell die Elbe grad unter mir fliesst....???
Indem Du Dich einfach treiben lässt und schaust, was für eine Geschwindigkeit das GPS anzeigt.
Wenn Du nicht zu viel Windangriffsfläche hast und selbsiger nicht zu stark ist (richtig ausrichten!), dann passt das grob als Anhaltspunkt.


Gruesse,

Sven

Geändert von subsven (30.05.2023 um 10:53 Uhr)
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  #15  
Alt 30.05.2023, 10:47
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



wie kommst Du auf die Zuordnung? Die Einschränkung auf 8km/h FdW hängt nicht an der Zuordnung einer Wasserfläche sondern ist explizit in §23 (2) geregelt, auf allen anderen Wasserflächen gilt für Sportfahrzeuge erstmal 22km/h sofern keine explizite Einschränkung vorliegt.

lg, justme
genau

https://www.hamburg-port-authority.d...ugust_2019.pdf

zitat: (1) Im Hamburger Hafen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die gewerbliche Schifffahrt 10 Knoten (19 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser; die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb beträgt 12 Knoten (22 Kilometer in der Stunde) durchs Wasser.

(2) Auf folgenden Verkehrswegen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, soweit örtlich durch Schifffahrtzeichen nichts anderes bestimmt ist, für alle Fahrzeuge mit eigener Triebkraft 8 km (4,3 Seemeilen) in der Stunde:
  1. Alster und ihre Kanäle und Fleete,
  2. Bille und ihre Kanäle,
  3. Hammerbrookkanäle,
  4. Fleete der Speicherstadt,
  5. Dove Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse, Neuer Schleusengraben und Schleusengraben,
  6. Steinwerder Kanäle,
  7. Wilhelmsburger Kanäle,- Seite 16 von 38
  8. Harburger Binnenhafen und seine Kanäle.

(3) Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen Abweichungen von den Geschwin
digkeitsbegrenzungen der Absätze 1 und 2 zulassen oder anordnen
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 30.05.2023, 10:49
User 100401
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
wie kommst Du auf die Zuordnung?
Ich hänge mal die Fahrtregeln als PDF an. Danach richte ich mich.

"Nebengewässer" war der falsche Terminus, "Sonstige Verkehrsflächen" waren gemeint mit 8 km/h. Sorry.

Auf Seite 7 taucht z.B. der Oberhafenkanal in der Aufzählung nicht auf (obwohl er nicht grad klein ist), ein Billekanal ist das nicht, ein Hammerbrookkanal auch nicht wirklich.
Auf Seite 8 sieht es auf der Karte so aus, als wäre es eine "sonstige Verkehrsfläche" mit 8 km/h.

Wie gesagt: Alles ein wenig schwammig irgendwie

Gruß

H.P.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf fahrregeln.pdf (546,2 KB, 11x aufgerufen)
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  #17  
Alt 30.05.2023, 10:54
fignon83 fignon83 ist offline
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mit dem Thema habe ich mich bisher nicht beschäftigt. Ich ging eigentlich bei den offiziellen Geschwindigkeitsbegrenzungen immer von der Geschwindigkeit über Grund aus. Das das anders sein kann, darauf wäre ich nicht gekommen.
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  #18  
Alt 30.05.2023, 10:57
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billi billi ist offline
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wie gesagt die Lösung hier ist ein Geschwindigkeitsmesser der die Fahrt durchs Wasser misst... dann kennt man seine Geschwindigkeit und kann diese einhalten...
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  #19  
Alt 30.05.2023, 11:08
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Ich hab es gefunden. Für die Elbe ist es in Ziffer 12.1.3 der Bekanntmachung der GDWS Nord geregelt:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6/26-node.html

Das hilft dann wohl im Hamburger Hafen nicht wirklich weiter.

Gruß
Andreas
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  #20  
Alt 30.05.2023, 11:10
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continente continente ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen

Hintergrund ist, das ich mir nicht ganz sicher bin, ob gestern auf der Elbe (Höhe Holzhafen) ein Blitzer stand. Ich war nicht/nicht viel zu schnell, aber es stand jemand mit blauem Hemd und einer Art Dreibein am Ufer. Kann aber auch was komplett anderes gewesen sein....

Gruß

H.P.
Auf der Norderelbe Höhe Holzhafen geht es bestimmt mehr um die Messung "deutlich" zu schnell, da bis zur BAB-Brücke ja 22 km/h ist und so mancher nicht abwarten kann, bis er/ sie /es da drunter durch ist und schon mal übt 60 km/h zu fahren. Ob nun 22 und 24 km/h interessiert die nicht.

Ach ja, Oberhafenkanal zähle ich nicht zum Hauptfahrwasser und würde da die 8km/h für den Kanal ansetzen, besser is....
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Gruß Marco

Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit.
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  #21  
Alt 30.05.2023, 11:24
subsven subsven ist offline
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Zitat:
Zitat von continente Beitrag anzeigen
Auf der Norderelbe Höhe Holzhafen geht es bestimmt mehr um die Messung "deutlich" zu schnell, da bis zur BAB-Brücke ja 22 km/h ist und so mancher nicht abwarten kann, bis er/ sie /es da drunter durch ist und schon mal übt 60 km/h zu fahren.
Das stimmt nicht (oder ich verstehe Dich völlig falsch): Der Hamburger Hafen (und damit die Beschränkung auf 22 km/h) endet nicht bei der A1-Brücke, sondern grob 8km dahinter, wo Norder- und Süderelbe wieder zusammen sind, knapp hinter der Einfahrt zum Oortkatener Hafen.

Gruesse,

Sven
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  #22  
Alt 30.05.2023, 12:14
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Zitat:
Zitat von continente Beitrag anzeigen
da bis zur BAB-Brücke ja 22 km/h ist und so mancher nicht abwarten kann, bis er/ sie /es da drunter durch ist und schon mal übt 60 km/h zu fahren. Ob nun 22 und 24 km/h interessiert die nicht.
Hallo,

da bist Du falsch informiert (siehe angehängtes PDF oben). Die BAB Brücke hat mit der Geschwindigkeit nichts zu tun! Auch wenn die Fahrtregeln im Hafen etwas schwammig sind, eindeutig ist der Geltungsbereich: Flusskilometer 607,5 - 639.

Die Regeln (und damit die 22 km/h) greifen ab Hafen Oorkaten flussabwärts (egal ob Norder- oder Süderelbe) bis Tinsdal im Westen, weil da schlicht die Hamburger Landesgrenze zu S-H verläuft.

Wer also nach der BAB Brücke Richtung Bunthaus 60 fährt, der könnte Ärger bekommen. In der Realität fährt da kaum einer 22, aber offiziell.....

Zitat:
Zitat von continente Beitrag anzeigen
Ach ja, Oberhafenkanal zähle ich nicht zum Hauptfahrwasser und würde da die 8km/h für den Kanal ansetzen, besser is....
Dachte ich auch, aber die Wapo meinte, da ist noch 22....Schilder stehen da keine...

Gruß

H.P.
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  #23  
Alt 30.05.2023, 12:27
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Die Elbe ist dort komplett radarüberwacht.
Da wird nicht geblitzt. Funktioniert ja auch nicht, weder von den Entfernungen noch von der permanent sich ändernden Strömung.
Fällst du als Heizer auf, wirst du aufgebracht. .
Die haben sogar Verständnis, wenn du dich mal vor einer Schlepperwelle mit höherer Geschwindigkeit in Sicherheit bringst.
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gregor

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  #24  
Alt 30.05.2023, 12:48
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Die Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Fall 22 Km. Gemessen wird das immer "über Grund" wenn man das so nennen möchte. Ist auf jeden Fall auf der Weser so.
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Gruß Uli07

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  #25  
Alt 30.05.2023, 12:50
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Die Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Fall 22 Km. Gemessen wird das immer "über Grund" wenn man das so nennen möchte. Ist auf jeden Fall auf der Weser so.
hier wird aber nach Hamburg gefragt und in der Hamburger Hafenordnung steht klar drin das die Höchstgeschwindigkeit Fahrt durchs Wasser ist und nicht fahrt über Grund...
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